REISEDATEN

Reise: Cuba trekking

TERMIN

Reisetermin: 15.11.2024 - 02.12.2024

DETAILS

Anzahl Personen: 3625 €

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ARB avenTOURa GmbH
Allgemeine Reisebedingungen avenTOURa GmbH                       

Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, die die gesetzlichen Regelungen und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Reisegast, und uns, dem Reiseveranstalter aventoura GmbH (»avenTOURa«) regeln:

1.     Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz
 
       1.1     Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen kann, bietet der Gast avenTOURa den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser           Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch avenTOURa zustande und wird dem Gast mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) ausgehändigt (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).

       1.2     Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von avenTOURa vor, unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor, an das diese 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Reisegastes zustande, welche durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Anzahlung oder Reiseantritt) erfolgen kann.

       1.3     Der Anmeldende hat für alle Vertragsverpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

       1.4     Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. avenTOURa hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Gast hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Gast hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse datenschutz@aventoura.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@aventoura.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“ oder unter datenschutz@aventoura.de.

2.     Leistungen von avenTOURa
 
        2.1     Die Leistungsverpflichtung von avenTOURa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für die Buchung maßgebenden Prospekt bzw. der Reiseausschreibung.

        2.2     Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler / Reisebüros sind von avenTOURa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von avenTOURa hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung stehen.

3.     Anzahlung und Restzahlung
 
        3.1     Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20 % des Reisepreises.

        3.2     Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.

        3.3     Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann avenTOURa vom Reisevertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender 8.2 orientieren.

4.     Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Gastes
 
        4.1     avenTOURa behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird avenTOURa den Gast umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Gastes nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von avenTOURa zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

        4.2     Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Gast eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für avenTOURa führt. Hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von avenTOURa zu erstatten. avenTOURa darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Gast auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.  
 
        4.3     avenTOURa behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). avenTOURa hat den Gast hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

        4.4     Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann avenTOURa sie nicht einseitig vornehmen. avenTOURa kann indes dem Gast eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von avenTOURa bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann avenTOURa die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Gastes, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. avenTOURa kann dem Gast die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Gast innerhalb einer von avenTOURa bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

        4.5     avenTOURa kann dem Gast in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die avenTOURa den Gast nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

        4.6     Nach dem Ablauf einer von avenTOURa nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

        4.7     Tritt der Gast nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit avenTOURa infolge des Rücktritts des Gastes zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat avenTOURA unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Gastes nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5.     Umbuchungen, Ersatzperson
 
        5.1     Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen (Umbuchungen), so kann avenTOURa ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pauschal pro Umbuchungsvorgang erheben oder im Einzelfall die Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wählen. Bei Ansatz der Pauschalen steht es dem Gast frei, nachzuweisen, dass Kosten nicht in der genannten Höhe oder überhaupt nicht entstanden sind. Umbuchungen sind ausschließlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Gast möglich. Die Regelung von 5.1 trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil avenTOURa dem Gast keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

        5.2     Der Gast kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie avenTOURa nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. avenTOURa kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Gast avenTOURa als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. avenTOURa darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Gast einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6.     Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 
        Ist Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, allein      von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.

7.     Rücktritt und Kündigung durch avenTOURa
 
        7.1     avenTOURa kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Gast spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von avenTOURa bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Gast zu erklären. avenTOURa kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn avenTOURa aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat avenTOURa den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

        7.2     Tritt avenTOURa vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Gast unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von avenTOURa, zurückerstattet.

        7.3     Stört der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch avenTOURa nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann avenTOURa ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält avenTOURa den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die örtlichen Bevollmächtigten von avenTOURa (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von avenTOURa wahrzunehmen.

8.     Rücktritt durch den Reisegast, Stornierungsentschädigung
 
        8.1     Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber avenTOURa vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird dem Gast empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

        8.2     Reisevertragliche Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast verliert avenTOURa zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Gast eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat avenTOURa die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von aventTOURa und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des   Gast, wie folgt bestimmen

                 a)      bis 30. Tag vor Reisebeginn                                      20 % des Reisepreises

                 b)      vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn                         40 % des Reisepreises

                 c)      vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn                           60 % des Reisepreises

                 d)      ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt           90 % des Reisepreises

Es steht dem Reisegast stets frei, avenTOURa nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist avenTOURa zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Gastes verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Gastes, Rückzahlung an diesen zu leisten. avenTOURa kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.  

9.     Obliegenheiten des Gastes, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisegastes
 
        Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn avenTOURa eine ihr vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von avenTOURa verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Gast gekündigt, so behält avenTOURa hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Gastes nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von avenTOURa auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Gast von avenTOURa zu erstatten. avenTOURa ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Gastes umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen avenTOURa zur Last.

10.   Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

        avenTOURa informiert den Gast vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Gast ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die gesamte Reise ausreichend gültig ist.

11.   Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

avenTOURa ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Gast über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss avenTOURa diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Gast unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von avenTOURa einsehbar.

12.   Haftung, Haftungsbeschränkung

        Die vertragliche Haftung von aventOURa für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck oder nach sonstigen internationalen Übereinkommen gegeben sind.

13.   Anwendung deutschen Rechtes, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

        Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und avenTOURa ist deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Gast unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. avenTOURa nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 
                         Reiseveranstalter:   avenTOURa GmbH

                         Geschäftsführer:     Gerd Deininger

                         Rehlingstr. 17  -   79100 Freiburg im Breisgau   -  Deutschland

                         Tel. 0761 / 21 16 99-0   -  Fax. 0761 / 21 16 99-9    -   info(at)aventoura.de

                         Registergericht:       Amtsgericht Freiburg

                         Registernummer:     HRB 7226

                         Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE232891992

                         Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

                         Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13 der AGB.
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich far hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit dieser Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers. far ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktion verantwortlich. Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

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