Allgemeine Reisebedingungen von elan sportreisen
Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften zum Reiserecht und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und elan sportreisen, Inh. Bruno Peters, als Reiseveranstalter. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die wir als Reiseveranstalter auftreten.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der im Internet als vorvertragliche Unterrichtung veröffentlichten Reiseausschreibung, den Wichtigen Hinweisen zur Teilnahme an den Sportveranstaltungen oder Segeltörns und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Wir empfehlen für die Anmeldung die Verwendung unseres Online-Buchungsformulars. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Wir bestätigen Ihnen den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail / E-Mail Anhang (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform). Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Datum des Angebots gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. durch Leistung der Anzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 31 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet elan sportreisen auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingelöst und gerät der Reisende in Verzug, sind wir berechtigt, ihm einen (z. B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von elan sportreisen berechneten Höhe entstanden ist.
3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (siehe Punkt 11). Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu haben wir die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von elan sportreisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
bei Segeltörns:
bis 31. Tag vor Abreise 20 %
vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 40 %
vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 60 %
vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 85 %
vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 95 %
bei sonstigen Pauschalreisen (keine Segeltörns):
bis 31. Tag vor Abreise 20 %
vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 50 %
vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 80 %
vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 90 %.
Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so haben wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. elan sportreisen kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (Ziffer 3 Abs. 1 und 2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Wird eine Umbuchung dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, kann elan sportreisen ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Buchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die in diesem Absatz getroffene Regelung zu Umbuchungen trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil elan sportreisen dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung stets kostenfrei.
Bis Reisebeginn können Sie innerhalb einer angemessenen Frist auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie elan sportreisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber elan sportreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. elan sportreisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. elan sportreisen hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen durch elan sportreisen
Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden wir den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf unsere Verpflichtung zur Preissenkung (siehe nächster Absatz) wird ausdrücklich hingewiesen.
Da Absatz 1 dieser Ziffer 4. die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz 1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für elan sportreisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von elan sportreisen zu erstatten. elan sportreisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Wir behalten uns ferner vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Routenänderungen). Wir werden den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Absatz 1 dieser Ziffer vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann elan sportreisen sie nicht einseitig vornehmen. Wir können indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann elan sportreisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieses Absatzes entsprechend, d. h. wir können dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von uns bestimmten, angemessenen Frist (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
Wir können dem Kunden in unserem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die wir den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren haben. Nach dem Ablauf einer von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen, erheblichen Vertragsänderung als angenommen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit elan sportreisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat elan sportreisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt und Vertragskündigung durch elan sportreisen
Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in der vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich beide Angaben in der Reisebesttätigung aufgenommen haben. Ferner können wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Wir haben sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Treten wir nach Satz 1 oder 2 dieses Absatzes vom Reisevertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach unserem Rücktritt zurückerstattet.
Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6. Haftung, Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Anzeige Gepäckschäden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, haben wir den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Können wir die die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, haben wir Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behalten wir hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von uns zu erstatten. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last.
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder elan sportreisen direkt gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).
9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 dazu verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen das/die ausführende/n Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, welche die Flugbeförderungsleistungen wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Auch hier müssen wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de oder über einen Link auf unserer Internetseite oder in unseren Geschäftsräumen.
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
11. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen durch unsere Vermittlung abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Wir empfehlen, insbesondere bei Reisen, die mit Sportveranstaltungen verbunden sind wie Segeltörns, Sport- und Aktivcamps, Skireisen etc., entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten. Für Bareboat-Charter: Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht- und Yachtkautionsversicherung wird dringend empfohlen.
12. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. elan sportreisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und Sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@elan-sportreisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@elan-sportreisen.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen
13. Sonstiges und Hinweise
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und elan sportreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von elan sportreisen vereinbart.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: elan sportreisen nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
14. Reiseveranstalter
elan sportreisen, Bruno Peters
Am Gleisdreieck 1, 50823 Köln, info@elan-sportreisen.de, www.elan-sportreisen.de
USt.-ID: DE 286067189
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen
Haftpflichtversicherung: - Generali Versicherung AG, 81731 München -
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe Ziffer 13.