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Reise: Costa Rica Pura Vida Mietwagenrundreise

TERMIN

Reisetermin: 01.05.2025 - 31.10.2025

DETAILS

Zimmer


Einzelzimmer 2750 €
Kind 500 €

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IHR KLIMASCHUTZBEITRAG

SPENDEN SIE NEUE ENERGIE FÜR NEPAL: Nach dem schrecklichen Erdbeben in Nepal fördern alle Mitglieder des forum anders reisen eine gemeinschaftlich angelegte Initiative. Alle Kompensationszahlungen fließen in ein neues Projekt zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Nepal.

Das Besondere daran: gezielt und langfristig wird beim Wiederaufbau von Privathäusern, Schulen, Krankenstationen und Lodges der Ausbau mit CO2- und verbrauchsarmen Technologien energieseitig unterstützt. Von Kleinbiogasanlagen über Solarkocher bis hin zu Photovoltaik und Wasseraufbereitung wird dieses Gesamtkonzept kostengünstige und ressourcensparende Versorgung mit Strom, Licht, Warmwasser und Kochmöglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Bergregionen bereitstellen. „Neue Energie für Nepal“ soll zum Hoffnungsträger für die Menschen Nepals werden, um Energie für den Wiederaufbau zu schöpfen.

Mit Ihrer Spende an unseren Partner atmosfair können Sie die entstehenden CO2-Emissionen Ihrer Flüge kompensieren. Das entlastet unser Klima. Zugleich helfen Sie die Lebensumstände in Nepal durch den Wiederaufbau mit erneuerbarer Energie zu verbessern. Werden Sie zum Klimaschützer und spenden Sie Neue Energie für Nepal!

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

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ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB travel-to-nature GmbH
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Kunde bietet travel-to-nature GmbH („travel-to-nature“) mit seiner Reiseanmeldung auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen. Nach Annahme der Anmeldung durch travel-to-nature erhält der Kunde als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) die individuelle Reisebestätigung / Rechnung und den Sicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von travel-to-nature vor, an das travel-to-nature für 10 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit seinem Inhalt zustande. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Frist an, so kommt kein Reisevertrag zustande.

1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten beträgt 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten (alle Inhaber des Sorgerechtes) zu unterschreiben. Diese vorherige schriftliche Einwilligung des / der Erziehungsberechtigten ist für jede/n minderjährige/n Teilnehmer/in erforderlich, auch wenn diese/r über eine/n andere/n Teilnehmer/in als Anmelder angemeldet wurde.

1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels) sind von travel-to-nature nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, die über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5 travel-to-nature weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf ihrer Website angebotenen Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

§ 2 Bezahlung des Reisepreises
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch Überweisung zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 7.1 abgesagt werden kann; bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt ist mithin der Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist travel-to-nature berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1 zu belasten.

§ 3 Leistungen und Preise
Die von travel to nature vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person. 

§ 4 Vertrags- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertrags- und Preisänderungen, Rechte des Kunden
4.1 travel to nature behält sich vor, den Reisepreis einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird travel to nature den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von travel to nature zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für travel to nature führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von travel to nature zu erstatten. travel to nature darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 

4.3 travel to nature behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. travel to nature hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 

4.4 Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann travel to nature sie nicht einseitig vornehmen. travel to nature kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von travel to nature bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann travel to nature die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. travel to nature kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von travel to nature bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. 

4.5 travel to nature kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die travel to nature den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von travel to nature nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit travel to nature infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. 

4.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für travel to nature mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.

§5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei travel-to-nature. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert travel-to-nature den Anspruch auf den Reisepreis, kann indes eine angemessene Entschädigung fordern. travel-to-nature hat hierzu die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Gruppenreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 40 % 
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 50 % 
ab 06. bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 90 % 

Individualreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % 
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 50 % 
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 70 % 
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90 % 
Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95 %

Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass travel-to-nature ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. travel-to-nature behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z. B. bei der Stornierung von Flugtickets). Sie kann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

5.2 Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf Durchführung von Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Werden Umbuchungen dennoch auf Wunsch des Kunden auf Kulanzbasis vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnet travel-to-nature ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 je Umbuchungsvorgang pro Reisenden. Es steht dem Reisenden frei, travel-to-nature nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen von Ziff. 5.1 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. 

5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS, Sprachnachricht) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie travel-to-nature nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. travel-to-nature kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der ursprüngliche Kunde travel-to-nature als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. travel-to-nature darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß von travel-to-nature angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch travel to nature
7.1 travel-to-nature kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von travel-to-nature bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. 

7.2 travel-to-nature kann ferner vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat travel-to-nature den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.3 Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann travel-to-nature ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei einer Kündigung nach Antritt der Reise wird travel-to-nature durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von travel-to-nature für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft verursacht werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind. travel-to-nature haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z. B. Hotels), die nicht von travel-to-nature selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden.

§ 9 Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung / Partneragentur / travel-to-nature gegenüber anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen (Kontaktadressen und Telefonnummern sind der Reisebestätigung und Ihren Reiseunterlagen zu entnehmen). Die 24-Std.-Notrufnummer von travel-to-nature lautet +49 171-3221446. Soweit travel-to-nature infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaf-fen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat travel-to-nature den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. travel-to-nature kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann travel-to-nature die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat travel-to-nature Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

9.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn travel-to-nature eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von travel-to-nature verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält travel-to-nature hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. 

9.4 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

§ 10 Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z. B. für Reiserücktrittskosten, Kosten des Reiseabbruchs, Auslands-Krankenversicherung, etc.) enthalten. travel-to-nature empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich der Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. travel-to-nature kann Ihnen auf Wunsch entsprechende Versicherungen vermitteln.

§ 11 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente
11.1 travel-to-nature informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste inkl. ggf. erforderliche Covid-19-Impfungen, Nachweise oder Tests), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass sein Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Hat der Kunde travel-to-nature damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente (z.B. Visa) zu beantragen, so haftet travel-to-nature nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, travel-to-nature hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet.

11.2 Der Kunde hat travel-to-nature unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von travel-to-nature mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.

§ 12 Datenschutz und Widerspruchsrechte der Kunden
12.1 travel-to-nature informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der Datenschutzerklärung auf der Website von travel-to-nature und den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und die sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen oder Buchungsanfragen des Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die personenbezogenen Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei travel-to-nature gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen ihre Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.  Der Kunde kann unter der E-Mail-Adresse info@traveltonature.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder travel-to-nature unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Den Datenschutzbeauftragten erreicht der Kunde unter datenschutz@traveltonature.de oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“. 

12.2 Mit einer Nachricht an info@traveltonature.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen. 

§ 13 Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
travel-to-nature ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss travel-to-nature diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt auch, wenn die dem Kunden genannte Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban_de einsehbar.

§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.

14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und travel-to-nature findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Nicht-EU-Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von travel-to-nature vereinbart.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. travel-to-nature nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert nicht.

Reiseveranstalter ist:
travel-to-nature® GmbH
Kreuzmattenstr. 10a, D-79423 Heitersheim
Tel.: +49 (0) 7634 50550

Registergericht Freiburg, HRB 310868 
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE185566459 

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, RV-Haftpflichtversicherung: HDI-Hauptvertretung, Kieler Straße 2, 24568 Kaltenkirchen, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. travel-to-nature vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de

Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle Rechte vorbehalten.

AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. 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Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

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