REISEDATEN

Reise: Englisch Familien Sprachreisen Toronto

TERMIN

Reisetermin: 11.08.2025 - 15.08.2025

DETAILS

Anzahl Personen: 1168 €

1168
Weiter
Zurück
Weiter
Zurück
Weiter

ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB lernen & helfen Sprachreisen
Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen Diese Allgemeinen Reisebedingungen von lernen und helfen sprachreisen gelten für alle Reiseleistungen, die bei lernen und helfen gebucht werden. I. Abschluß des Reisevertrages 1. Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular und schicken es per Post oder Fax an uns oder Ihre Buchungsstelle. 2. Die Buchung der Reise wird für „lernen und helfen“ Sprachreisen - Geschäftsführung Silvia Schröder (nachfolgend „lernen und helfen“ genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. der von ihm eingeschalteten Buchungsstelle gegenüber von „lernen und helfen“ schriftlich bestätigt worden ist. 3. Nach Eingang der Reiseanmeldung bei uns erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung. Der Reisebestätigung liegt ein Sicherungsschein nach §651k Abs. 3 BGB bei. II. Inhalt des Reisevertrages 1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen aus Ihrerm persönlichen Angebot und der Buchungsbestätigung. 2. Für Buchungsstellen gilt: Änderungen oder ergänzende Abreden zu den im Angebot beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit „lernen und helfen“. 3. Vermittelt „lernen und helfen“ im fremden Namen nur einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Hotelaufenthalte im Anschluß, Mietwagen, Fährtransporte etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, die auf Anforderung zur Verfügung stehen. III. Zahlung des Reisepreises 1. Unmittelbar nach Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung inklusive des Sicherungsscheins nach §651k Abs. 3 BGB überweisen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang verschickt. 3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch „lernen und helfen“. 4. Für den Fall, dass „lernen und helfen“ die im Reisepreis enthaltenen Spenden bei Rechnungsstellung erstattet (i.d.R. EUR 50), verpflichtet sich der Reiseteilnehmer zur Zahlung der Spenden vor Ort in Landeswährung und in voller Höhe, entweder an die Projektleitung im Falle eines Besuches oder an die Schule, die sich verpflichtet, diese Spenden weiterzuleiten. Im Falle einer Weigerung des Reiseteilnehmers zur Zahlung behält sich lernen und helfen vor, die Reiseleistung um den Wert der Spende zu reduzieren und den Gegenwert in bar zu spenden. IV. Leistungen 1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen im Internet. 2. Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht von „lernen und helfen“ zu vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reiseteilnehmer lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die ersparten Aufwendungen werden zurückerstattet, sobald und soweit sie „lernen und helfen“ von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gutgebracht werden. 3. Im Angebot genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen (z.B. Freizeit, Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. V. Umbuchung, Rücktritt und Ersatzperson 1. Bis 31 Tage vor Reiseantritt nehmen wir Ihre Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunftsbzw. der Kursart gern entgegen. Sollte die Umbuchung möglich sein, wird ein Entgelt von 25 Euro berechnet. 2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei „lernen und helfen“. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann „lernen und helfen“ anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: a) bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises b) ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises c) ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises d) ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises e) ab 7. bis inkl. 2. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises f) 1 Tag vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns, bei Nichtantritt der Reise bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100% des Reisepreises Die pauschalierte Stornoentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schaden unbenommen. 4. Bis Reisebeginn kann der/die Reiseteilnehmer/in verlangen, daß statt seiner eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner. VI. Preisänderungen 1. „lernen und helfen“ behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Steuern, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung oder die Änderung der Wechselkurse pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. 2. Im Fall einer solchen nachträglichen Änderung des Reisepreises hat „lernen und helfen“ den Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn „lernen und helfen“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von „lernen und helfen“ über die Preiserhöhung geltend zu machen. VII. Vertragspflichten von „lernen und helfen“ „lernen und helfen“ hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. „lernen und helfen“ schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere 1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern „lernen und helfen“ selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist. VIII. Haftung des Reiseveranstalters 1. Die vertragliche Haftung von „lernen und helfen“ für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden ders Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit „lernen und helfen“ für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. „lernen und helfen“ haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vor Ort von den Schulen angebotenen Freizeitprogrammen. Diese werden vor Ort nicht von „lernen und helfen“ durchgeführt, sondern von örtlichen Schulen veranstaltet oder vermittelt. 3. Kommt „lernen und helfen“ die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet „lernen und helfen“ insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Luftfrachtführers vor. 4. „lernen und helfen“ wählt Transportmittel vor Ort sorgfältig aus. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse) erfolgt jedoch auf eigene Gefahr des Reisenden. IX. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht 1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Sprachschule oder „lernen und helfen“ in Deutschland zur Kenntnis zu geben. 2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber „lernen und helfen“ geltend zu machen. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem vertragsgemäßen Ende der Reise. X. Einreisebestimmungen 1. „lernen und helfen“ informiert im Katalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Einreisebestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie „lernen und helfen“ nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sind. 2. „lernen und helfen“ wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. 3. Soweit „lernen und helfen“ seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, daß sich „lernen und helfen“ ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. „lernen und helfen“ haftet, auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, daß „lernen und helfen“ die Verzögerung zu vertreten hat. XI. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 1. „lernen und helfen“ kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch „lernen und helfen“ vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. „lernen und helfen“ behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. „lernen und helfen“ muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 2. „lernen und helfen“ kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. „lernen und helfen“ informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht von „lernen und helfen“ besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 3. Im Fall des Rücktritts von „lernen und helfen“ nach Ziffer XI.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn „lernen und helfen“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von „lernen und helfen“ diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. XII. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt 1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000 begin_of_the_skype_highlighting              (030) 5000-2000      end_of_the_skype_highlighting begin_of_the_skype_highlighting              (030) 5000-2000      end_of_the_skype_highlighting. XIII. Gültigkeit des Angebots Naturgemäß kann das Angebot nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine, Preise und sonstigen Angaben anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine und Reisezeiten etc. ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen Abreden. Mit diesem Angebot werden alle Reiseankündigungen in früheren Angeboten ungültig. XX. Gerichtsstand Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von „lernen und helfen“ gegen den Reisenden der Gerichtsstand Köln vereinbart. XXI. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651a bis l soweit „lernen und helfen“ nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter ist. Reiseveranstalter: lernen und helfen Sprachreisen Dipl.-Kffr. Silvia Schröder Kleine Spitzengasse 2-4 D-50676 Köln Telefon 0221 / 474 21 36 Telefax 0221 / 474 21 37 E-Mail: team@lernenundhelfen.de www.lernenundhelfen.de Stand: März 2010
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich far hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit dieser Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers. far ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktion verantwortlich. Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

ANMERKUNGEN UND FRAGEN

Zurück
Weiter

ZUSAMMENFASSUNG

Englisch Familien Sprachreisen Toronto

DETAILS

GEBUCHTE ZUSATZLEISTUNGEN

REISEPREIS


Gesamt:

0 €

0 €

0 €

Zurück