REISEDATEN

Reise: China Städtereise mit dem Hochgeschwindigkeitszug

TERMIN

Reisetermin: 01.01.2026 - 31.12.2027

DETAILS

Anzahl Personen: 1795 €

1795
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IHR KLIMASCHUTZBEITRAG

SPENDEN SIE NEUE ENERGIE FÜR NEPAL: Nach dem schrecklichen Erdbeben in Nepal fördern alle Mitglieder des forum anders reisen eine gemeinschaftlich angelegte Initiative. Alle Kompensationszahlungen fließen in ein neues Projekt zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Nepal.

Das Besondere daran: gezielt und langfristig wird beim Wiederaufbau von Privathäusern, Schulen, Krankenstationen und Lodges der Ausbau mit CO2- und verbrauchsarmen Technologien energieseitig unterstützt. Von Kleinbiogasanlagen über Solarkocher bis hin zu Photovoltaik und Wasseraufbereitung wird dieses Gesamtkonzept kostengünstige und ressourcensparende Versorgung mit Strom, Licht, Warmwasser und Kochmöglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Bergregionen bereitstellen. „Neue Energie für Nepal“ soll zum Hoffnungsträger für die Menschen Nepals werden, um Energie für den Wiederaufbau zu schöpfen.

Mit Ihrer Spende an unseren Partner atmosfair können Sie die entstehenden CO2-Emissionen Ihrer Flüge kompensieren. Das entlastet unser Klima. Zugleich helfen Sie die Lebensumstände in Nepal durch den Wiederaufbau mit erneuerbarer Energie zu verbessern. Werden Sie zum Klimaschützer und spenden Sie Neue Energie für Nepal!

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

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ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB Dimsum Reisen
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb d er Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine
Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b)
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und
über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung) g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch
Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das
Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der
Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu
Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen
kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so
kommt der Rei severtrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn fällig
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu
belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
herb eigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglichnach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
Dimsum behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren, Treibstoffen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend zu ändern. Der Reisegast hat das Recht, innerhalb von 3 Arbeitstagen,
die Preiserhöhung zu verweigern. Sollte der Reisegast die Preiserhöhungen verweigern, so behält
Dimsum sich vor den Reisevertrag zu widerrufen. In diesem Fall hat der Reisegast Anspruch auf
Rückerstattung der geleisteten Bezahlung. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder
sonstiger zwingender Gründe, nicht wahr und die Ursache dafür ist nicht von Dimsum zu vertreten,
so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dadurch eventuell entstandene Mehrkosten
gehen zu Lasten des Reisegastes.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendunge n in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Dimsum behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugpauschalreisen mit
Bedarfsluftverkehrsgesell schaften (Charter) Bis 56 Tage vor Reiseantritt 20%, ab 56 bis 28 Tag vor
Reiseantritt 50 %, ab 28 bis 14 Tag vor Reiseantritt 75%, bis 14 Tag vor Reiseantritt 100% des
Reisepreises
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass
diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelleder vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich Reiseteilnehmer,
Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommenen (Umbuchung), kann Dimsum bei Umbuchung pauschales Umbuchungsentgelt von
€ 27,- pro Person erheben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er kein en Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt
oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist
spätestens am ... Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu
machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Ei nhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Die Rücktrittserklärung darf dem Kunden nicht nach
der Fälligkeit des Restreisepreises zugehen, in keinem Fall aber später als 14 Tage vor Reisebeginn
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am
Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur
Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der
Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem
Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zusetzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalt er verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares
Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell schaften lehnen in
der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom
Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der
Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a)
für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden
ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen:
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs.
3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung
binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranst alters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Flug
gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesel lschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesells chaft
genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren.
Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite
abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air...
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich far hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit dieser Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers. far ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktion verantwortlich. Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

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