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Forum anders reisen mit „Goldener Sonne 2023“ ausgezeichnet
Nachhaltigkeitspreis am Tag der Erde überreicht von Hannes Jaenicke
> mehr erfahrenAnders reisen: Verantwortung übernehmen
Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.
DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN
Mehr als 100 Geschichten
erzählen von
Orten und Menschen
in Deutschland, Europa
& der Welt.
Reiselust pur!
Akwaba Afrika ist ein junges, nachhaltig orientiertes Reiseunternehmen aus Leipzig, dass auf individuelle Aktiv-, Abenteuer- und Erlebnisreisen in Afrika spezialisiert ist. Seit der Gründung im Frühjahr 2014 planen, organisieren und führen wir Privatreisen in Afrika mit höchstem qualitativen und nachhaltigen Anspruch durch. Wir sehen es als unsere Aufgabe aus Ihrem Urlaub in Afrika ein Abenteuer zu kreieren, an das Sie sich ein Leben lang gerne erinnern werden und dabei die negativen Aspekte des Tourismus zu lindern bzw. positive Aspekte verstärken. Wie dies in unser Unternehmen und die Reisen von Akwaba Afrika einfließt erfahren Sie in der Rubrik Nachhaltigkeit.
Unsere Begeisterung für Afrika, seine Menschen und Natur sowie ein großes Netzwerk engagierter lokaler Partner bilden das Fundament unserer Reisen in Afrika. Mit Leidenschaft, stets aktuellem Expertenwissen und im Sinne des schonenden Tourismus möchten wir diese Begeisterung mit Ihnen teilen und führen Sie zu neuen und aufregenden Destinationen. An welcher Philosophie wir uns dabei orientieren, haben wir für Sie unter dem Akwaba Prinzip zusammengefasst. Flexibilität, Zuverlässigkeit und Ideenreichtum sind unserer größten Stärken. Jede unserer Reisen ist daher letztlich immer ein individuelles Produkt, welches komplett nach Ihren Wünschen ausgerichtet werden kann.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beantworten gerne jede Ihrer Fragen.
Akwaba Travel GmbH | Brandvorwerkstr. 52-54 | 04275 Leipzig
Vertreten durch: David Heidler, Johannes Soeder
Kontakt Tel: 0341 - 223871 60 | Fax: 0341 - 223871 63 | E-Mail: info@akwaba-travel.de
Registereintrag Eintragung im Handelsregister. | Registergericht: Amtsgericht Leipzig | Registernummer: HRB 30484
(1) Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen in §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Akwaba Travel GmbH, im Folgenden Akwaba Travel.
(2) Akwaba Travel, mit Sitz in Leipzig, stellt dem Kunden ihre Leistungen als Reiseveranstalter ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen (AGB) neben den zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung, die der Kunde (im Folgenden Kunde genannt) durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Leistungen ausdrücklich anerkennt. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Akwaba Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind ausschließlich die jeweiligen Reisebeschreibungen auf der Homepage von Akwaba Travel. Die unter Umständen zur Verfügung gestellten Links zu den Internetseiten der Partner von Akwaba Travel stellen lediglich unverbindliche Informationen der Partner dar und sind nicht Bestandteil der Reisebeschreibung.
(4) Vor verbindlicher Abgabe der Buchung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
(5) Die Buchung kann lediglich auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Buchung auch abweichend per Fax oder per Telefon erfolgen. Akwaba Travel bestätigt den Eingang der Buchung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
(6) Der Kunde ist 14 Tage an sein mit der Bestellung abgegebenes Angebot auf Abschluss des Reisevertrages gebunden.
(7) Der Reisevertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung von Akwaba Travel über das Zustandekommen der gewählten Reise zustande. Aufgrund der individuellen Zusammenstellung der Reise ist seitens Akwaba Travel für jede Buchung eine individuelle Abfrage bei den Partnern erforderlich, so dass eine Zeitdauer von bis zu 14 Tagen zwischen Buchung und verbindlicher Bestätigung seitens Akwaba Travel vergehen kann.
(8) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Akwaba Travel vor, an das Akwaba Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung gegenüber Akwaba Travel erklärt.
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen und eigenen Verantwortlichkeiten der jeweiligen Partner vor Ort eine Leistung abgelehnt werden kann, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Durchführung der Leistung nicht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Kunden darstellt (z.B. gesundheitliche Einschränkungen des Kunden).
(2) Akwaba Travel bietet Reisen in touristisch wenig oder nicht erschlossene Reisegebiete an, in denen im Gegensatz zu Mitteleuropa abweichende moralisch sittliche Wertvorstellungen anzutreffen sind. Um die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zu gewährleisten sind die Reiseteilnehmer gehalten, sich soweit wie möglich nicht entgegen der lokalen Wertvorstellungen zu verhalten und insbesondere den Hinweisen der Reiseleitung nachzukommen. Derartige Hinweise können bspw. die zu wählende Kleidung der Reiseteilnehmer (Schulterbedeckung) oder das Gebot kein Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken, darstellen. Sollte ein Reiseteilnehmer derartigen ausdrücklichen Hinweisen der Reiseleitung nicht nachkommen, kann der Reiseteilnehmer teilweise oder vollständig von Tourverläufen ausgeschlossen werden.
(3) Sollten aufgrund von zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung noch nicht bekannten Änderungen hinsichtlich des Reiseablaufs, der verfügbaren Hotels oder Tourverläufe notwendig werden sind wesentliche Änderungen nur möglich, soweit die Änderungen nicht den Charakter der Reise erheblich beeinträchtigen und von Akwaba Travel nicht mutwillig herbeigeführt wurden.
(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Akwaba Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
Die angebotenen Tourismusleistungen setzen aufgrund ihres ursprünglichen Charakters größtenteils die volle körperliche und geistige Uneingeschränktheit der Teilnehmer voraus. Für Menschen mit Behinderungen kann eine Teilnahme an den Tourismusleistungen möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Akwaba Travel bei der Bestellung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren. Akwaba Travel ist versucht, gemeinsam mit den jeweiligen Partnern eine Lösung im Sinne des Kunden zu finden.
(1) Alle Preise, die auf der Website von Akwaba Travel angegeben sind, verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Dem Kunden wird mit der verbindlichen Buchungsbestätigung die Bankverbindung von Akwaba Travel einschließlich der Zahlungsdaten mitgeteilt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.
(3) Für die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren ist ein schriftliches SEPA Mandat notwendig. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen. Im Rahmen der SEPA Vorschrift ist eine Pre-Notification (Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Belastung) mit einer Frist von 14 Kalendertagen vor Fälligkeit dem Zahlungspflichtigen zuzustellen. Akwaba Travel und der Kunde vereinbaren, dass die Pre-Notification (Vorankündigung) auch mit einer kürzeren als in der Vorschrift genannten Frist erfolgen darf und es sich hierbei um eine autorisierte Zahlung handelt. In der Regel erfolgt die Zusendung der Vorankündigung mit einer Frist von 3 Kalendertagen auf der Reisebestätigung/Rechnung. Die Frist kann in Ausnahmefällen (z.B. bei sofortiger Fälligkeit i.S.v. § 4 (5) S. 2) auch kürzer sein.
(4) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Akwaba Travel wird Zahlungen auf den Reisepreis bei Pauschalreisen vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein im Sinne von § 651k BGB übergeben wurde.
(5) Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Soweit zwischen Buchung und Reisbeginn weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
(6) Bei Linienflügen, die allein Gegenstand der Kundenbuchung oder Bestandteil der gebuchten Reise sind wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig; die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung einer Umbuchung werden sofort fällig.
(7) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Akwaba Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 6 zu belasten.
(8) Im Falle einer Mahnung ist Akwaba Travel berechtigt, gegenüber dem Kunden pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(1) Akwaba Travel kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. § 309 Nr. 1 BGB bleibt unberührt.
(2) Akwaba Travel hat eine Änderung des Reisepreises, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch Akwaba Travel, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Akwaba Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung durch Akwaba Travel gegenüber Akwaba Travel geltend zu machen.
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Akwaba Travel schriftlich oder in Textform zu erklären.
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Akwaba Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Akwaba Travel kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig und wird bei der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeführt.
(4) Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:
(5) Pauschalreisen
a. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
b. ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
c. ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 %,
d. ab dem 6. bis einen Tag vor Reiseantritt 90 %,
e. ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
(6) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Akwaba Travel nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
(7) Akwaba Travel behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
(8) Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung gemäß § 651 b BGB bleibt unberührt.
Seitens des Kunden gewünschte Umbuchungen der gesamten Reise oder Teile dieser, werden nach Möglichkeit der tatsächlichen Gegebenheiten wie z.B. freie Kapazitäten der gewünschten alternativen Reisebestandteile vorgenommen. Der Kunde hat die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
Die in der Reisebeschreibung dargestellten Leistungen stellen soweit nicht anders gekennzeichnet ein Pauschalangebot dar. Nimmt der Kunde nicht alle Bestandteile der von ihm gebuchten Reise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
(1) Akwaba Travel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in dem Reiseangebot und in der Buchungsbestätigung die konkreten Bedingungen für den Rücktritt, wie Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt bis zu welchen der Rücktritt erklärt werden kann, angegeben worden sind.
(2) Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig zurückerstattet.
(1) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person, die Mitreisenden und sonstige vertragsrelevante Umstände, vor allem die von Ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Akwaba Travel jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von Akwaba Travel hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist Akwaba Travel berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt Akwaba Travel anzuzeigen.
(3) Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen bzw. Ansprüche resultierend aus einer Kündigung gemäß § 651e BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Akwaba Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
(4) Der Kunde hat Akwaba Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.
(1) Die Haftung von Akwaba Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit Akwaba Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(1) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
(2) Akwaba Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Akwaba Travel sind. Eine Haftung besteht dennoch für die allein vermittelten Leistungen, wenn Akwaba Travel die jeweiligen Veranstalter nicht mit der Sorgalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat. Weiterhin wenn Akwaba Travel Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat und diese Verletzung für den beim Kunden eingetretenen Schaden ursächlich war.
(1) Für die Einhaltung etwaiger Pass-, Visa, Devisen und/oder Gesundheitsbestimmungen in den jeweiligen Reiseländern ist der Kunde selbst verantwortlich. Akwaba Travel empfiehlt, entsprechende Informationen möglichst frühzeitig bei den zuständigen Stellen (Konsulate, Botschaften etc.) einzuholen.
(2) Akwaba Travel empfiehlt den Kunden, sich vor Durchführung der Bestellung unter der Internetadresse http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bezüglich der jeweiligen Reiseländer zu informieren.
(3) Soweit von Akwaba Travel hierzu Informationen mitgeteilt werden, kann Akwaba Travel keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.
(4) Soweit Akwaba Travel zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt, erfolgt dies auf der Grundlage, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, soweit nicht gleichzeitig mit der Buchung einer abweichende Nationalität des Kunden oder/und der Reiseteilnehmer mitgeteilt worden ist/sind.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
(6) Akwaba Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Akwaba Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Datenschutz wird bei Akwaba Travel groß geschrieben. Aus diesem Grund verweist Akwaba Travel auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website hinterlegt ist.
(1) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Akwaba Travel, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall, z.B. mangels Unternehmereigenschaft des Vertragspartners, nicht anwendbar sein, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Umweltfreundliches und faires Reisen ist unser Thema.
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