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Anders reisen: Verantwortung übernehmen

Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.

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        Amitabha Reisen

        CSR Siegel
        Amitabha Reisen
        Leistlinger Str. 87
        D-30826 Garbsen
        Tel.: 05131/46 12 51 9
        Fax: 05131/90 91 85








        Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Amitabha
        Reisen


        Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,


        bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen
        nehmen. Wir haben alle Voraussetzungen für einen gelungenen
        Urlaub für Sie geschaffen. Hierzu gehören auch klare rechtliche
        Regeln, wie sie in den nachfolgenden Allgemeinen Reise- und
        Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Diese Allgemeinen
        Reisebedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
        Reisevertrages


        § 1 Anmeldung, Bestätigung


        Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch
        per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail)
        erfolgen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung per
        Post oder per E-mail. Mit der Bestätigung kommt zwischen dem
        Kunden und Amitabha Reisen ein Reisevertrag zustande. Mit der
        Anmeldung bietet der Kunde dem Amitabha Reisen den Abschluss
        eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Reisevertrag kommt mit
        der Annahme durch den Amitabha Reisen zustande. Die Annahme
        durch Amitabha Reisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder
        unverzüglich nach Vertragsschluss wird Amitabha Reisen dem
        Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übersenden.


        § 2 Bezahlung Aushändigung der Reiseunterlagen


        Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung
        und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der
        Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten
        genannte Geschäftskonto von Amitabha Reisen zu leisten und
        wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf
        den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist
        und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor
        Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise
        durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei
        Amitabha Reisen eingegangen sein. Bei kurzfristigen
        Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der
        Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des
        Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu
        entrichten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind
        gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein
        wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei
        Pauschalreisen).


        § 3 Leistungen


        Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
        Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem
        Internetportal von Amitabha Reisen und den hierauf
        bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
        Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für
        Amitabha Reisen bindend. Amitabha Reisen behält sich
        ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
        vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
        der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der
        Buchung informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein
        individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die
        Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden
        konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen
        Anmeldungsbestätigung.


        § 4 Linienflugleistungen


        Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit
        im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind,
        Amitabha Reisen nicht als Veranstalter auftritt. Diese
        Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den
        Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns
        lediglich vermittelt. Für Ihre Rechte und Pflichten als Kunde
        gegenüber den Fluggesellschaften gelten ausschließlich die mit
        diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen
        Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Dies ändert nichts
        daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug
        reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.




        § 5 Preisänderungen


        In den folgenden Fallen kann Amitabha Reisen die
        ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
        andern: - nachträgliche Preiserhöhung von
        Transportunternehmen (Treibstoffzuschlage usw.) - eingeführte
        oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (Mehrwertsteuer,






        Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren
        Wechselkursänderungen, saisonbedingte
        Kleingruppenzuschlag

        Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem
        Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der
        Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den
        Veranstalter werden rückerstattet.


        § 6 Rücktritt durch den Kunden /Umbuchung


        (i) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung
        gegenüber Amitabha Reisen vom Reisevertrag zurücktreten.
        Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
        Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
        schriftlich zu erklären.


        (ii) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen
        Amitabha Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
        Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der
        Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.


        (iii) Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten






        berechnet werden. Wird durch den




        Rücktritt die
        betragen die






        Mindestgruppengröße
        Rücktrittskosten 100 %.




        unterschritten,






        (iv) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

        Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird
        eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person berechnet.


        Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende
        Gebührensätze:

        44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

        30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises


        20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises

        ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises

        vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80% des
        Reisepreises
        . Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis. Bei
        Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen
        gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen: -
        Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel.


        Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Amitabha
        Reisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere
        Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden
        sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der
        tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.






        Ein Rechtsanspruch auf Änderungen

        Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der
        Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch
        des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen
        (Umbuchung) so erhebt Amitabha Reisen bis 30 Tage vor
        Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je
        Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser
        Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
        möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
        vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
        durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
        die nur geringe Kosten verursachen.


        Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die
        Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die
        an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
        eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter
        zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese
        Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der
        Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen
        Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche






        usw.) -
        Aufschlage und






        hinsichtlich des








        Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die
        in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche
        Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis
        und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der
        Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.


        § 7 Versicherung


        Amitabha Reisen empfehlen den Abschluss einer
        Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine
        Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen
        erhalten Sie auch über Amitabha Reisen. Sollten Sie keine
        Versicherung über uns abschließen, bestätigen Sie damit, dass Sie
        über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen.
        Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland
        ausreichend versichert sind.


        § 8 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen


        Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie
        Gesundheitsbe- Stimmungen sind im Katalog zu finden oder
        werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der
        Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor
        der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei
        Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen
        individuellen Impfschutz usw. zu informieren.


        § 9 Mitwirkungspflicht


        Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
        im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die
        Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
        vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der
        Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
        örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der
        Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
        auf Minderung nicht ein.


        § 10 Haftungsausschlüsse


        Amitabha Reisen haftet somit nicht für Änderungen im
        Reiseprogramm:


        die auf Streik, Unruhen, Witterungs- Verhältnisse,
        behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten
        usw. zurückzuführen sind.


        Programmänderungen infolge Flugplan- änderungen.


        § 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


        (i) Amitabha Reisen informiert den Kunden über Bestimmungen
        von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
        eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird
        vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik
        Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person
        des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden
        Amitabha Reisen ausdrücklich mitgeteilt.


        (ii) Insbesondere für Indien benötigt ein volljähriger Kunde einen
        Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch
        mindestens 6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen
        Kinderreisepass mit Lichtbild mit gleicher
        Mindestgültigkeitsdauer.


        (iii) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
        der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst
        verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
        dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten,
        ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
        verschuldet nicht erfüllt.


        (iv) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde
        selbst zu informieren.


        (v) Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine
        empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der
        Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und
        bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.




        § 12 DATENSCHUTZ


        (i) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur
        Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
        persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern
        gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls
        an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde
        stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner
        personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.


        (ii) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden
        selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der
        Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen
        Datenaustausch mit Auskunfteien vor.


        (iii) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
        personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des
        Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
        Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).


        (iv) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit
        mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter
        ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten
        des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen
        erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.


        § 13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit


        (i) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht
        Anwendung.


        (ii) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
        Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


        § 14 Gerichtsstand


        Der Gerichtsstand von Amitabha Reisen ist Hannover. Für den
        Fall, dass der Vertragspartner von Amitabha Reisen keinen
        allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass
        die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach
        Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
        Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt
        oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
        Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich
        bei dem Vertragspartner für Amitabha Reisen um Vollkaufleute
        handelt, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.


        § 15 Unwirksamkeit einer Reisebedingung


        Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
        unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der
        übrigen Reisebedingungen.


        (Stand: Hannover, April 2016)


        Amitabha Reisen


        Inhaber Phuntsog Dorjay
        Leistlingerstr.87

        30826 Garbsen

        Tel: +49 (0) 05131 4612519
        Fax: +49 (0) 05131 909 185 

        info@amitabha-reisen.de
        www.amitabha-resien.de


        Finanzamt Hannover
        Steuernummer: 27/109/04351
        Umsatzsteuer-ID: DE 276028276 




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