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Forum anders reisen mit „Goldener Sonne 2023“ ausgezeichnet
Nachhaltigkeitspreis am Tag der Erde überreicht von Hannes Jaenicke
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Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.
DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN
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in Deutschland, Europa
& der Welt.
Reiselust pur!
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Amitabha
Reisen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen
nehmen. Wir haben alle Voraussetzungen für einen gelungenen
Urlaub für Sie geschaffen. Hierzu gehören auch klare rechtliche
Regeln, wie sie in den nachfolgenden Allgemeinen Reise- und
Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Diese Allgemeinen
Reisebedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages
§ 1 Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch
per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail)
erfolgen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung per
Post oder per E-mail. Mit der Bestätigung kommt zwischen dem
Kunden und Amitabha Reisen ein Reisevertrag zustande. Mit der
Anmeldung bietet der Kunde dem Amitabha Reisen den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Reisevertrag kommt mit
der Annahme durch den Amitabha Reisen zustande. Die Annahme
durch Amitabha Reisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird Amitabha Reisen dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übersenden.
§ 2 Bezahlung Aushändigung der Reiseunterlagen
Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung
und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der
Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten
genannte Geschäftskonto von Amitabha Reisen zu leisten und
wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf
den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist
und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor
Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei
Amitabha Reisen eingegangen sein. Bei kurzfristigen
Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der
Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des
Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu
entrichten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind
gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein
wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei
Pauschalreisen).
§ 3 Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem
Internetportal von Amitabha Reisen und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für
Amitabha Reisen bindend. Amitabha Reisen behält sich
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der
Buchung informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein
individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die
Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen
Anmeldungsbestätigung.
§ 4 Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit
im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind,
Amitabha Reisen nicht als Veranstalter auftritt. Diese
Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den
Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns
lediglich vermittelt. Für Ihre Rechte und Pflichten als Kunde
gegenüber den Fluggesellschaften gelten ausschließlich die mit
diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen
Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Dies ändert nichts
daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug
reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.
§ 5 Preisänderungen
In den folgenden Fallen kann Amitabha Reisen die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
andern: - nachträgliche Preiserhöhung von
Transportunternehmen (Treibstoffzuschlage usw.) - eingeführte
oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (Mehrwertsteuer,
Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren
Wechselkursänderungen, saisonbedingte
Kleingruppenzuschlag
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem
Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der
Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den
Veranstalter werden rückerstattet.
§ 6 Rücktritt durch den Kunden /Umbuchung
(i) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung
gegenüber Amitabha Reisen vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
(ii) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen
Amitabha Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der
Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.
(iii) Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten
berechnet werden. Wird durch den
Rücktritt die
betragen die
Mindestgruppengröße
Rücktrittskosten 100 %.
unterschritten,
(iv) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende
Gebührensätze:
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80% des
Reisepreises. Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis. Bei
Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen
gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen: -
Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Amitabha
Reisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere
Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der
tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Ein Rechtsanspruch auf Änderungen
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der
Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch
des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen
(Umbuchung) so erhebt Amitabha Reisen bis 30 Tage vor
Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je
Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser
Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringe Kosten verursachen.
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die
Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die
an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter
zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese
Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der
Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen
Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche
usw.) -
Aufschlage und
hinsichtlich des
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die
in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche
Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis
und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
§ 7 Versicherung
Amitabha Reisen empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine
Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen
erhalten Sie auch über Amitabha Reisen. Sollten Sie keine
Versicherung über uns abschließen, bestätigen Sie damit, dass Sie
über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen.
Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland
ausreichend versichert sind.
§ 8 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie
Gesundheitsbe- Stimmungen sind im Katalog zu finden oder
werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der
Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor
der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei
Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen
individuellen Impfschutz usw. zu informieren.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der
Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
§ 10 Haftungsausschlüsse
Amitabha Reisen haftet somit nicht für Änderungen im
Reiseprogramm:
• die auf Streik, Unruhen, Witterungs- Verhältnisse,
behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten
usw. zurückzuführen sind.
• Programmänderungen infolge Flugplan- änderungen.
§ 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(i) Amitabha Reisen informiert den Kunden über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird
vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person
des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden
Amitabha Reisen ausdrücklich mitgeteilt.
(ii) Insbesondere für Indien benötigt ein volljähriger Kunde einen
Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch
mindestens 6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen
Kinderreisepass mit Lichtbild mit gleicher
Mindestgültigkeitsdauer.
(iii) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst
verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
verschuldet nicht erfüllt.
(iv) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde
selbst zu informieren.
(v) Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine
empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der
Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und
bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
§ 12 DATENSCHUTZ
(i) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur
Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern
gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls
an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde
stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner
personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(ii) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden
selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der
Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen
Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(iii) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(iv) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter
ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten
des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen
erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
(i) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
(ii) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Amitabha Reisen ist Hannover. Für den
Fall, dass der Vertragspartner von Amitabha Reisen keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass
die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach
Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt
oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich
bei dem Vertragspartner für Amitabha Reisen um Vollkaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
§ 15 Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der
übrigen Reisebedingungen.
(Stand: Hannover, April 2016)
Amitabha Reisen
Inhaber Phuntsog Dorjay
Leistlingerstr.87
30826 Garbsen
Tel: +49 (0) 05131 4612519
Fax: +49 (0) 05131 909 185
info@amitabha-reisen.de
www.amitabha-resien.de
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 27/109/04351
Umsatzsteuer-ID: DE 276028276
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