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Anders reisen: Verantwortung übernehmen

Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.

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        BASIS Reisen - Indien sehen, erleben genießen

        BASIS Reisen - Indien sehen, erleben genießen
        Am Hofgrund 21
        97769 Bad Brückenau
        Tel.: 09741 7263398

        Allgemeine Reisebedingungen



        An dieser Stelle möchten
        wir Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die
        gesetzlichen Bestimmungen der § 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage des
        Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und TreasuresofIndia UG
        (haftungsbeschränkt)  „TreasuresofIndia“
        bilden.



        1. Abschluss des Reisevertrages



        1) Der Reisevertrag soll
        schriftlich (per E-mail) mit dem Reiseveranstalter (Reiseanmeldung und
        Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und
        Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach
        ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. An die
        Reiseanmeldung ist TreasuresofIndia 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist
        wird die Reise durch TreasuresofIndia bestätigt.



        2) Kurzfristige Buchungen
        zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung
        bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.



        3) Telefonisch nimmt
        TreasuresofIndia, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich
        verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.a)
        geschlossen werden.



        4) Eine von der
        Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an
        den TreasuresofIndia als Veranstalter 10 Tage gebunden sind und den der
        Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.



        2. Zahlung



        1) Die
        Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per
        E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die
        Unterlagen per Fax oder per Post versandt. Spätestens sieben Tage nach Erhalt
        der TreasuresofIndia  Reisebestätigung
        und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB ist eine
        Anzahlung von 20 % des Reisepreises je Reiseteilnehmer zu zahlen. Die Kosten
        für die Reiseversicherung werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig.



         



        2) Die Restzahlung muss
        zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden.



         



        3) Bei Buchungen, die
        weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte
        Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines und der Reiseunterlagen
        fällig.



         



        4) Die Beträge für An-
        und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. aus den betreffenden
        Rechnungen.



        3. Versicherung



        1) Zusammen mit der
        Reisebestätigung erhält der Kunde Informationsbroschüren des Reiseversicherers,
        die ihn über preisgünstigen Versicherungsschutz informieren.



        2) Der Reiseveranstalter
        empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und
        Reiseabbruch-Versicherung sowie den Abschluss eines Reiseschutz-Paketes mit
        einer Reise-Krankenversicherung.



        4. Leistungen



        1) Die
        Leistungsverpflichtung von TreasuresofIndia ergibt sich ausschließlich aus dem
        Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der
        Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung
        enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.



        2) Soweit durch den
        Kunden bei der Buchung Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für
        TreasuresofIndia nicht verbindlich, wobei TreasuresofIndia sich bemühen wird,
        diesen Wünschen nachzukommen.



        3) Der Reiseveranstalter
        und der Reiseteilnehmer können vom Angebot abweichende Leistungen vereinbaren.



        5. Leistungs- und Preisänderungen



        1) Änderung oder
        Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des
        Reisevertrages die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von
        TreasuresofIndia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
        gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
        beeinträchtigen. Eventuelle Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
        Leistungen mit Mängeln behaftet sind.



        2) Gegebenenfalls wird
        dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
        TreasuresofIndia ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seiner
        Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, eine
        nachträgliche Änderung des Zugstiegs- Abfahrtsortes vorzunehmen.



        3) Eine Preisanpassung
        aufgrund der Änderung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten), Abgaben
        (z.B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben) oder
        Wechselkursen ist zugunsten beider Vertragspartner in dem Umfang ihrer
        Auswirkungen auf den Reisepreis gemäß den nachstehenden Regelungen möglich.



        4) TreasuresofIndia ist
        verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen- oder Abweichungen
        unverzüglich in Kenntnis zu setzen.



        6. Nicht in Anspruch genommene Leistung



        1) Nimmt der Kunde
        einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
        Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
        Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
        anteilige Erstattung des Reisepreises.



        2) Der Reiseveranstalter
        wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
        bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
        Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
        Bestimmungen entgegenstehen.



         7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
        Mindestteilnehmerzahl



        1) Sollte eine
        Mindestteilnehmerzahl von Gästen für eine Reise nicht erreicht werden, so kann
        TreasuresofIndia bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
        Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche
        bestehen nicht. Bitte beachten Sie evtl. abweichende Mindestteilnehmer in der
        jeweiligen Reisebeschreibung.



        8. Teilnehmerrücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen



        1) Der Kunde kann
        jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise
        zurücktreten. Ihre Anmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie beim
        Veranstalter eingeht. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert
        TreasuresofIndia den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.



        Bei Rücktritt bis zu 30
        Tagen vor Fahrtbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20% des
        Reisepreises, mindestens aber 30,- pro Person



        ab 29.bis 22.Tag vor
        Fahrtbeginn 30% des Reisepreises



        ab 21.bis 15.Tag vor
        Fahrtbeginn 45% des Reisepreises



        ab 14. Tag vor
        Reisebeginn 65% des Reisepreises



        ab 6. Tag vor Reisebeginn
        85% des Reisepreises



        Bei Nichtabtritt der
        Reise 100% des Reisepreises



        Bei Stornierung nach
        Reiseantritt 100% des Reisepreises



        2) Dem Kunden ist der
        Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden
        niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Wir empfehlen den Abschluss einer
        Reiserücktrittskostenversicherung.



        3) Auf Wunsch nimmt
        TreasuresofIndia eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Die
        Umbuchung wird gegen eine Pauschalgebühr von 30,- pro Person vorgenommen, wenn
        diese Umbuchung mindestens 40 Tage vor Reiseantritt beantragt wird.



        4) Bei kurzfristigeren
        Umbuchungen fallen Gebühren in gleicher Höhe wie im Falle des zeitlich
        entsprechenden Rücktritts an (siehe Teilnehmerrücktritt).



        5) Bis vor Reisebeginn
        kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch eine Ersatzperson
        ersetzen lassen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reisevermittler. TreasuresofIndia
        kann jedoch dem Wechsel in der Person Widersprechen, wenn er dafür wichtige
        Gründe hat (z.B. spezielle Erfordernisse für diese Reise, gesetzliche Verbote,
        etc.). Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird
        eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erhoben.



         9. Aufhebung des Vertrages wegen
        außergewöhnlicher Umstände



        1) Wird die Reise infolge
        bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
        gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TreasuresofIndia als auch der
        Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann TreasuresofIndia
        für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
        Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann
        auch der Reisende geltend machen.



        2) TreasuresofIndia ist
        verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
        Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die
        Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu
        tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.



        10. Haftung



        1) TreasuresofIndia
        haftet für die Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
        Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die
        ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.



        2) Die Haftung des
        Reiseveranstalters ist gleich aus welchem Rechtsgrund insgesamt auf die Höhe
        des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
        vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt
        wird.



        11. Gewährleistung



        1) Abhilfe: Wird die
        Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
        TreasuresofIndia kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine
        gleichwertige Ersatzleistung erbringt. TreasuresofIndia kann jedoch die Abhilfe
        verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.



        2) Minderung des
        Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
        kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
        (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur
        Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
        Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
        Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.



        3) Die Anzeige gegenüber
        dem Reisebüro reicht für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen
        nicht aus. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche
        anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden
        TreasuresofIndia von einer Familienreise ausgehen muss;



         



        4) Die Abtretung von
        Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen an Mitreisende, an
        den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder an Dritte sind
        ausgeschlossen.



        12. Haftungsausschluss



        1) TreasuresofIndia
        übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen,
        Verkehrsstörungen sowie Verspätungen. Haftungsausschluss weiterhin bei
        Veranstaltungen die nicht Vertragsbestandteil sind (Baden, Klettern, Segeln, Surfen,
        Reiten, Wandern etc.). Diese Tätigkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Ein
        Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens
        beim Reisenden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder
        durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der
        Vertragserfüllung verursacht wurde.



        13. Mitwirkungspflicht



        1) Reiseunterlagen: Der
        Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen
        Reiseunterlagen (z. B. Hotelliste) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter
        mitgeteilten Frist erhält.



        2) Bei Leistungsstörungen
        ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung
        beizutragen und den Schaden so gering wie möglich zu halten.



        3) Sollte der Kunde Grund
        zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle dem Busfahrer bzw. dem
        Reiseleiter mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, oder kann Sie
        eine Leistungsstörung nicht beheben, wendet sich der Kunde an den
        Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotels, etc.). Kommt ein Reisender
        diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
        Busfahrer bzw. Reiseleiter sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
        möglich ist, haben jedoch keinerlei Berechtigung irgendwelche Ansprüche
        anzuerkennen.



        14. Ausschluss von Ansprüchen und
        Verjährung



        1) Ansprüche aus dem
        Reisevertrag sind innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende
        der Reise gegenüber TreasuresofIndia geltend zu machen, es sei denn, der
        Reisende ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.



        2)Ansprüche des Reisenden
        auf Minderung und Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es
        sich nicht um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der
        Gesundheit des Reisenden handelt (deliktische Haftung); diese verjähren in 3
        Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch
        für Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche kraft Gesetzes
        oder Vertrages auf diese übergegangen sind.



        15. Pass-, Visum, Zoll und
        Gesundheitsbestimmungen



        1) Der Reisende ist für
        die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
        selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
        Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, TreasuresofIndia
        hat ihre Hinweispflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt. Der
        Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen
        Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
        Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.



         



        2) TreasuresofIndia
        informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird,
        über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
        (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und
        den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und bei Änderungen vor
        Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
        Auskunft.



         



        3) Der Reisende sollte
        sich über sämtliche, über den oben genannten (14.1) Umfang hinaus sinnvollen
        Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst
        informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen
        Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich
        insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
        Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg),
        reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
        gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.



        16. Datenschutz und allgemeine
        Bestimmungen



        1) Die personenbezogenen
        Daten, die Sie TreasuresofIndia zur Verfügung stellen, werden elektronisch
        verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder
        Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir
        halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die
        Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.



        2) Sie haben jederzeit die
        Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu
        verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an
        info@basis-reise.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für
        Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine
        Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.



        17. Allgemeines



        1) Die Unwirksamkeit
        einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
        gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von
        Druck und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Erfüllungsort
        und Gerichtsstand ist Würzburg.



         



        Unsere Allgemeinen
        Reisebedingungen entsprechen dem, was man allgemein auch als AGB, AGBs oder
        Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet.

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