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Forum anders reisen mit „Goldener Sonne 2023“ ausgezeichnet
Nachhaltigkeitspreis am Tag der Erde überreicht von Hannes Jaenicke
> mehr erfahrenAnders reisen: Verantwortung übernehmen
Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.
DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN
Mehr als 100 Geschichten
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Orten und Menschen
in Deutschland, Europa
& der Welt.
Reiselust pur!
Biketeam Radreisen (Markeninhaber:
travelteam GmbH – im Folgenden „Biketeam“) ist Veranstalter der Reisen, bei
welchen Biketeam in der
Reisebeschreibung als Veranstalter benannt ist. Ist die Reise mit dem Hinweis
„Partnerveranstalter“ gekennzeichnet, so ist Biketeam lediglich Reisevermittler
und es gelten die untenstehenden AGB für die Reisevermittlung.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der
Kunde Biketeam den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der
Reiseausschreibung im Internetkatalog und dieser Allgemeinen Reisebedingungen
von Biketeam oder dem jeweiligen Partnerveranstalter verbindlich an. Die
Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Biketeam oder
den jeweiligen Partnerveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form
bedarf. Biketeam informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der auf
elektronischem Wege versendeten Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein.
Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden
ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche
oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in
Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage
vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann,
und muss unaufgefordert bei Biketeam eingegangen sein. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Biketeam.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor
Vertragsabschluss
3.1 Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten
Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der konkreten
Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Vom
Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden werden grundsätzlich nicht erstattet. Wird auf Wunsch des Kunden ein
individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die
Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem
entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen
Buchungsbestätigung. Die Bestätigung für Einzelzimmer gilt nur für Hotels,
nicht für Übernachtungen auf Fährschiffen, in Hostels oder andere in der
Reisebeschreibung genannte Ausnahmefälle. EZ-Gäste können darüber hinaus
gebeten werden, für einzelne Nächte ausnahmsweise ein DZ zu teilen. Der
EZ-Zuschlag wird dann anteilig zurückerstattet.
3.2 Die im Prospekt bzw. auf der Homepage genannten Reisepreise sind bindend.
Der Reiseveranstalter kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt bzw. der
Homepage abweichende Änderungen vom Reisepreis erklären und behält sich
ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären.
Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn
die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur
durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes
verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen
rechtzeitig hinzuweisen.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen,
die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss
des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich
eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der
Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr
als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe
der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der
vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er
durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben
kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder
pauschalisiert berechnen. Der Reiseveranstalter kann eine pauschalierte
Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt
des Reisenden, wie folgt verlangen:
bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 60%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 6. Tag und bei Nichtantritt: 90%
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein
Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der
Pauschalen entstanden ist. Biketeam behält sich vor, anstelle der jeweils
anzuwendenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und
wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden
noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Reiseveranstalter ein
Umbuchungsentgelt von 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Ein rechtlicher
Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich
bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach
vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und
bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann
jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die
vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.4 Der Kunde kann bis zum
Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Reiseveranstalter zuvor
anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende
haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen
Reiseausschreibung im Prospekt bzw. auf der Homepage ausdrücklich genannt und
beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die
Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die
Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und
dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein
Rücktritt ist vom Reiseveranstalter bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten
Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
6.2 Stört der Reisende trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er
sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer
Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann
der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen.
Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich
des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort
innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises
nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise
Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden,
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die
schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den
Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
dem Reiseveranstalter verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der
Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde den Reiseveranstalter zu informieren hat,
wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen)
nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält oder, wenn
die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift,
Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein
rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Reiseveranstalter
gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei
Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so
ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über
die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu
informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die
ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss
der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass
der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht
bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft
wechselt. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der
Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und
Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich
vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und
Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich
für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst
darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine
ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den Reiseveranstalter
beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so
haftet der Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser
Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er
gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung
13.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach
Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist
handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen
Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an
Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen
Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich
geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem
Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
13.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren
bei
Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen
oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von
Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung
stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die
Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und
für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zuname,
Anschrift, Wohnort mit / ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde dem
Reiseveranstalter zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste überlassen hat.
Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift oder
seines Wohnortes mit / ohne Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse auf der
Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die
Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber dem Reiseveranstalter bei
Buchung / Anmeldung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu
widersprechen.
15. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten
oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Biketeam Radreisen ist eine Reisemarke der travelteam GmbH.
Reiseveranstalter: travelteam GmbH, Lise-Meitner-Str.2, D-79100 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 – 55655929, Fax: +49 (0)761 – 55655949
Notfallnummer +49 (0)177 – 5252519
E-Mail: info@travelteam-gmbh.de
Internetseite: www.biketeam-radreisen.de
HRB 703978 – Registergericht Freiburg
USt-ID: DE266129920
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, Besenbinderhof 43, 20097
Hamburg
Räumlicher Geltungsbereich der
Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet
deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 15 der ARB).
Umweltfreundliches und faires Reisen ist unser Thema.
Bleiben Sie unseren außergewöhnlichen Reiseideen dicht auf den Fersen...