Warning: implode(): Invalid arguments passed in /usr/www/users/foanre/typo3_src-6.2.17/typo3/sysext/frontend/Classes/ContentObject/Menu/TextMenuContentObject.php on line 153

Warning: implode(): Invalid arguments passed in /usr/www/users/foanre/typo3_src-6.2.17/typo3/sysext/frontend/Classes/ContentObject/Menu/TextMenuContentObject.php on line 153
Mitglied

Reisefinder

Hier Finden Sie Ihre Reise

Präsentiert von

Individualreisen
Gruppenreisen
ajax loader

Über uns

Anders reisen: Verantwortung übernehmen

Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.

REISEPERLEN 2023

DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN

Mehr als 100 Geschichten
erzählen von
Orten und Menschen
in Deutschland, Europa
& der Welt.
Reiselust pur!

Online blättern
BESTELLENSCHLIESSEN
Reiseperlen

Reiseperlen Katalog bestellung header

Reiseperlen Katalog bestellung header Seite 1
Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis*
    Spendenaufruf
      Für den Frieden
        Fair zu den Menschen
        Mitglied im forum anders reisen

        Biketeam Radreisen

        CSR Siegel
        Biketeam Radreisen
        Lise-Meitner-Str. 2
        79100 Freiburg
        Deutschland
        Tel.: 0761 - 556 559 29

        Unsere Allgemeinen Reisebedingungen

        Biketeam Radreisen (Markeninhaber:
        travelteam GmbH – im Folgenden „Biketeam“) ist Veranstalter der Reisen, bei
        welchen Biketeam  in der
        Reisebeschreibung als Veranstalter benannt ist. Ist die Reise mit dem Hinweis
        „Partnerveranstalter“ gekennzeichnet, so ist Biketeam lediglich Reisevermittler
        und es gelten die untenstehenden AGB für die Reisevermittlung.



         



        1. Abschluss des Reisevertrages



         



        1.1 Mit der Anmeldung bietet der
        Kunde Biketeam den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der
        Reiseausschreibung im Internetkatalog und dieser Allgemeinen Reisebedingungen
        von Biketeam oder dem jeweiligen Partnerveranstalter verbindlich an. Die
        Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
        elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
        der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
        der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese
        Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.



        1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Biketeam oder
        den jeweiligen Partnerveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form
        bedarf. Biketeam informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der auf
        elektronischem Wege versendeten Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein.
        Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Weicht der
        Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
        Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden
        ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche
        oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung)  annehmen und der Reisevertrag kommt auf der
        Grundlage dieses neuen Angebots zustande.



        2. Zahlung



        Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in
        Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird
        auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage
        vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise
        durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann,
        und muss unaufgefordert bei Biketeam eingegangen sein. Maßgeblich für die
        Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Biketeam.



        3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor
        Vertragsabschluss




        3.1 Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten
        Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der konkreten
        Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Vom
        Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
        wurden werden grundsätzlich nicht erstattet. Wird auf Wunsch des Kunden ein
        individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die
        Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem
        entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen
        Buchungsbestätigung. Die Bestätigung für Einzelzimmer gilt nur für Hotels,
        nicht für Übernachtungen auf Fährschiffen, in Hostels oder andere in der
        Reisebeschreibung genannte Ausnahmefälle. EZ-Gäste können darüber hinaus
        gebeten werden, für einzelne Nächte ausnahmsweise ein DZ zu teilen. Der
        EZ-Zuschlag wird dann anteilig zurückerstattet.





        3.2 Die im Prospekt bzw. auf der Homepage genannten Reisepreise sind bindend.
        Der Reiseveranstalter kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt bzw. der
        Homepage abweichende Änderungen vom Reisepreis erklären und behält sich
        ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund
        einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen,
        wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
        Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären.
        Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn
        die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur
        durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes
        verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen
        rechtzeitig hinzuweisen.





        4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden



        4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen,
        die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
        sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
        Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.



        4.2  Preisänderungen sind nach Abschluss
        des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich
        eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
        Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
        Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
        Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
        Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten
        Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der
        Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem
        20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.



         



        4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr
        als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
        Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
        an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der
        Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
        aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
        Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu
        machen.



        5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen



        5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
        Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es
        wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.



         



        5.2 Tritt der Kunde vom
        Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
        vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die
        getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe
        der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der
        vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er
        durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben
        kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder
        pauschalisiert berechnen. Der Reiseveranstalter kann eine pauschalierte
        Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt
        des Reisenden, wie folgt verlangen:



         



        bis zum 30. Tag vor
        Reiseantritt 20%

        ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%

        ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 60%

        ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%

        ab 6. Tag und bei Nichtantritt: 90%





        Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein
        Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der
        Pauschalen entstanden ist. Biketeam behält sich vor, anstelle der jeweils
        anzuwendenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und
        wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
        ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
        Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.



         



        5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden
        noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des
        Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
        der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Reiseveranstalter ein
        Umbuchungsentgelt von 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Ein rechtlicher
        Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich
        bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach
        vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und
        bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann
        jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die
        vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.



         



        5.4 Der Kunde kann bis zum
        Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und
        Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Reiseveranstalter zuvor
        anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen,
        wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
        Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
        Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende
        haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
        und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.



        6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter



        6.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
        vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen
        Reiseausschreibung im Prospekt bzw. auf der Homepage ausdrücklich genannt und
        beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die
        Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
        spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die
        Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und
        dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein
        Rücktritt ist vom Reiseveranstalter bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten
        Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete
        Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.



         



        6.2 Stört der Reisende trotz einer
        entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er
        sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des
        Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer
        Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann
        der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen.
        Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich
        des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch
        Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung
        der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für
        die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.



        7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden



        7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
        oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort
        innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde
        schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises
        nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
        unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise
        Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
        erbringt.





        7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
        der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden,
        angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
        Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die
        schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den
        Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
        dem Reiseveranstalter verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des
        Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.



        8. Mitwirkungspflichten des Kunden



        8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
        der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken,
        eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der
        Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde den Reiseveranstalter zu informieren hat,
        wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen)
        nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält oder, wenn
        die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift,
        Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein
        rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.





        8.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
        der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken,
        eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.



        9. Kündigung wegen höherer Gewalt



        Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
        Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter
        als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
        Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für
        erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
        Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die
        notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
        Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
        die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
        fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.



        10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters



        Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
        Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis
        beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
        fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
        Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
        Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Reiseveranstalter
        gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
        Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei
        Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so
        ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des
        dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten
        Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
        Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.











        11. Informationspflichten über Identität des ausführenden
        Luftfahrtunternehmens




        Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über
        die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der
        gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu
        informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die
        ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss
        der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die
        Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass
        der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht
        bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft
        wechselt. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
        einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
        Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der
        Internetseite
        http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.



        12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften



        Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der
        Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und
        Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich
        vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
        erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
        Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
        wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
        Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
        ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
        verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und
        Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich
        für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst
        darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine
        ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den Reiseveranstalter
        beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so
        haftet der Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser
        Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er
        gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.



        13. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung



        13.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats
        nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
        Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach
        Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
        wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist
        handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
        im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen
        Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
        nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an
        Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen
        Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich
        geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die
        Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem
        Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche
        Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.





        13.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren
        bei

        Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder
        auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer
        vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen
        oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung
        beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
        zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch
        oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
        der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
        verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
        ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von
        Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.



        14. Datenschutz



        Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung
        stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die
        Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und
        für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der
        Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des
        Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zuname,
        Anschrift, Wohnort mit / ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde dem
        Reiseveranstalter zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste überlassen hat.
        Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift oder
        seines Wohnortes mit / ohne Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse auf der
        Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die
        Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber dem Reiseveranstalter bei
        Buchung / Anmeldung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu
        widersprechen.



        15. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges



        Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
        Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis
        zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches
        Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten
        oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder
        gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
        gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
        als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.



        Biketeam Radreisen ist eine Reisemarke der travelteam GmbH.

        Reiseveranstalter: travelteam GmbH, Lise-Meitner-Str.2, D-79100 Freiburg

        Tel.: +49 (0)761 – 55655929, Fax: +49 (0)761 – 55655949

        Notfallnummer +49 (0)177 – 5252519

        E-Mail:
        info@travelteam-gmbh.de

        Internetseite:
        www.biketeam-radreisen.de

        HRB 703978 – Registergericht Freiburg

        USt-ID: DE266129920



        Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
        Reiseveranstaltung



        Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
        Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, Besenbinderhof 43, 20097
        Hamburg



        Räumlicher Geltungsbereich der
        Versicherung: weltweit



         



        Auf den Reisevertrag findet
        deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 15 der ARB).



         

        Mitglied kontaktieren

        Mitglied kontaktieren
        Gemeinschaftskatalog Reiseperlen:
        Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis*
        captcha