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        CC-Villas

        CSR Siegel
        CC-Villas
        Mendener Straße 63
        53757 Sankt Augustin
        Deutschland
        Tel.: (0) 2241/84 678 01
        Fax: (0) 2241/84 687 38

        Vermittlungsbedingungen




        Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern


        Sehr geehrte Kunden,


        die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Ferienhausangebote, für die die CC-Villas GbR („CC-Villas“) als Vermittler für die Eigentümer der Ferienhäuser auftritt.


        1. Abschluss des Vermittlungsvertrages


        1.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde CC-Villas den Abschluss des Vermittlungsvertrages auf der Basis der Beschreibung des Ferienhauses im Online-Katalog, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Eigentümer und Vermieter des Ferienhauses („Vermieter“) dar. Das Angebot kann vom Kunden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (E-Mail) abgegeben werden. CC-Villas empfiehlt für die Anmeldung die Verwendung des Online-Buchungsformulars. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Kunde hat die korrekte Personenzahl anzugeben, die das Ferienhaus belegt sowie bei Minderjährigen das Geburtsdatum.


        1.2 Der Vermittlungsvertrag mit CC-Villas kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch CC-Villas zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Vertragspartners des Kunden, über die CC-Villas den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter als Eigentümer des Ferienhauses geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht CC-Villas, sondern wird vom Hauseigentümer in eigener Verantwortung wahrgenommen. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich des Ferienhauses an den Vermieter des gebuchten Ferienhauses richten.


        1.3 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung und sämtliche Buchungsunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und auf etwaige Unrichtigkeiten (z. B. falsche Daten des Kunden) hinzuweisen.


        2. Zahlungen, Zahlungsart


        2.1 Sofern es keine gesonderten Zahlungsbedingungen des Vermieters gibt oder solche nicht Vertragsinhalt wurden, gilt, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % Prozent des Gesamtbelegungspreises sofort fällig und innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, d. h. dem Konto von CC-Villas gutgeschrieben ist. Die Anzahlung findet Anrechnung auf den Gesamtpreis. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist sechs Wochen (42 Tage) vor Belegungsantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass der Aufenthalt stattfinden kann. Dies bedeutet, bei Buchungen innerhalb von weniger als sechs Wochen vor dem Belegungsantritt ist der zu zahlende Gesamtpreis unverzüglich zur Zahlung fällig. CC-Villas ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an den Vermieter. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von CC-Villas.


        2.2 Der Kunde kann die Anzahlung und Zahlung auf den Restpreis per Überweisung oder durch Kreditkartenzahlung leisten. Bei Überweisungen empfehlen wir die Online-Überweisung. Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung des Ferienhauses die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Sofern CC-Villas diese Zahlungsart akzeptiert, wird dies dem Kunden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Zahlung des Kunden gilt so lange nur als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht ganz oder zum Teil rückbelastet wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und erfolgt die Zahlung sodann nicht rechtzeitig, gerät der Kunde in Verzug und CC-Villas kann sämtlichen entstandenen Schaden als Verzugsschaden vom Kunden geltend machen. Sämtliche Zahlungen des Kunden werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten abgebucht.


        2.3 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist CC-Villas berechtigt, von sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag etc.)  zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 6.1 zu belasten.


        2.4 Die Höhe der zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und muss bei Ankunft im Ferienhaus sofort beim Vermieter zu dessen Sicherheit für etwaige Schäden am Ferienhaus hinterlegt werden. Sie wird nach Bestandsaufnahme vom Inventar in der Regel am letzten Tag vor der Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Nicht im Gesamtpreis enthaltene Kosten für Sonderwünsche des Kunden (Extra-Service des Vermieters) sind spätestens nach erfolgter Leistung oder auf Wunsch des Vermieters bei diesem in bar zu zahlen oder an ihn zu überweisen und werden nicht mit der Kaution verrechnet.


        3. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer (An- und Abreise)


        3.1 Die gemietete Ferienunterkunft darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. CC-Villas und der Vermieter können überzählige Personen aus dem Ferienhaus und vom Grundstück verweisen.


        3.2 Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses.


        3.3 Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern in dieser nicht anders angegeben, findet die An- und Abreise am Samstag statt. Die Mietzeit beginnt am Samstag um 16 Uhr und endet am Samstag der nachfolgenden Woche um 10 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters bleibt unberührt. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.


        4. Behandlung des Mietobjekts durch den Kunden, Haustiere, Mülltrennung


        4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienhaus pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses oder des Inventars als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und weist eine solche dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das Ferienhaus auf Schäden überprüfen und diese sofort zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflichten, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.


        4.2 Eine Untervermietung des Ferienhauses durch den Kunden ist nicht gestattet.


        4.3 Die Mitnahme von Haustieren (gut erzogen, haus- und gartenrein) in das Ferienhaus ist nur erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist und in der Buchungsbestätigung von CC-Villas bestätigt wurde. Der Kunde hat in seiner Anmeldung eine genaue Bezeichnung des Haustieres zu geben, das mitgebracht werden soll (Art des Tieres, Anzahl, Größe, Alter). CC-Villas und der Vermieter behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall zur Mitnahme nicht zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres. Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten, Sofas und Sitzmöbel sowie der Pool von Tieren nicht genutzt werden.


        4.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Ausführung der Mülltrennung und die Entsorgung von Müll. Er muss die in Italien örtlich vorgeschriebene Mülltrennung unbedingt einhalten. Die Nichteinhaltung der Mülltrennung kann zu kommunalen Strafen und zu erheblichen Kosten führen.


        4.5 Bei Belegungsende hat der Kunde den Müll ordnungsgemäß und bei vorhandenen Mülltrennungsvorschriften diesen gemäß zu entsorgen und das Ferienhaus zum vorgegebenen Zeitpunkt (siehe auch Ziffer 3.3) in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zu übergeben.


        5. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss


        CC-Villas und der Vermieter des Ferienhauses behalten sich vor, nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. Der Vermieter und CC-Villas sind verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.


        6. Rücktritt


        6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn seines Aufenthaltes im Ferienhaus von der Mietung des Ferienhauses zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich gegenüber CC-Villas zu erklären. Tritt der Kunde als Mieter des Ferienhauses vom Vertrag zurück, so hat der Eigentümer des Ferienhauses als Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach seinen Rücktrittsbedingungen (sofern dem Kunden vorliegend) für seine getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen, die CC-Villas in Vertretung des Vermieters an den Kunden weiterleitet und in Rechnung stellt. Die Höhe der Entschädigung des Vermieters bestimmt sich nach dem Belegungspreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienhauses erwerben kann. Dem Kunden ist dabei stets gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. Rücktrittsentschädigungen sind stets an CC-Villas als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu leisten. Sie sind sofort zur Zahlung fällig. Sofern es keine gesonderten Rücktrittsbedingungen des Vermieters gibt oder solche nicht Vertragsinhalt wurden, kann wie folgt eine Entschädigung pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, verlangt werden:
        - bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn:                           20 %
        - vom 89. bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn:             30 %
        - vom 60. bis zum 42. Tag vor Belegungsbeginn:             50 %
        - vom 41. bis zum 26. Tag vor Belegungsbeginn:             70 %
        - ab dem 25 Tag bis zum 11. Tag vor Belegungsbeginn:  80 %
        - ab dem 10. Tag vor Belegungsbeginn:                            90 %
        Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass CC-Villas oder dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der hier genannten Pauschalen entstanden ist. Der Vermieter und CC-Villas als sein Vertreter behalten sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern nachgewiesen wird, dass dem Vermieter wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. CC-Villas wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.


        6.2 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung empfohlen.


        7. Kündigung durch Vermieter wegen Verhaltens des Kunden, Kündigung wegen höherer Gewalt


        7.1 Der Vermieter kann die Nutzung des Ferienhause bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder mitreisender Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. CC-Villas ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters auszusprechen.


        7.2 Wird der Ferienhausaufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Vermieter, vertreten durch CC-Villas als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Danach kann der Vermieter für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.


        8. Anzeigepflichten des Kunden, Anspruchsgeltendmachung


        8.1 Der Kunde hat bei Ankunft im Ferienhaus vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort und ebenso gegenüber CC-Villas unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Der konkret zuständige Ansprechpartner vor Ort sowie dessen Telefonnummer ergibt sich aus den Belegungsunterlagen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Gesamtbelegungspreises nicht ein. Der Vermieter und CC-Villas können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen, etwa dem Kunden ein gleichwertiges Ferienhaus zur Verfügung stellen.


        8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegung gegenüber CC-Villas (Notfallnummer in den Reiseunterlagen enthalten) unter der unten bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.


        9. Haftung von CC-Villas, Haftungsbeschränkung


        9.1 CC-Villas übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen im Ferienhaus. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass CC-Villas solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernimmt CC-Villas die Gewähr für die Verfügbarkeit von Ferienhäusern.


        9.2 CC-Villas haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über das vermittelte Ferienhaus beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Eigentümer und Vermieter gegenüber CC-Villas und stellen somit keine eigene Zusicherung von CC-Villas gegenüber dem Kunden dar.


        9.3 Die vertragliche Haftung von CC-Villas als Ferienhausvermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder CC-Villas für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und Aufenthalt auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen CC-Villas gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CC-Villas für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises pro Aufenthalt und pro Kunde.


        10. Pass- und Visabestimmungen


        Jeder Kunde ist für die Einhaltung aller für seine Anreise wichtigen Vorschriften (Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die An- und Abreise und den Ferienhausaufenthalt eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Für die Ein- und Ausreise nach / von Italien genügt ein deutscher gültiger Personalausweis. Kunden mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder das für sie zuständige Konsulat zu wenden.


        11. Datenschutz


        Die personenbezogenen Daten, die der Kunde CC-Villas zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. CC-Villas hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, an die Vermieter, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen, oder an berechtigte Dritte. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei CC-Villas gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für CC-Villas zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.


        12. Verjährung, Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand


        12.1 Vertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber CC-Villas verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CC-Villas oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von CC-Villas beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen CC-Villas begründen und von CC-Villas als Person des Schuldners / Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


        12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt.


        12.3 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


        12.4 Der Kunde kann CC-Villas an ihrem Geschäftssitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CC-Villas vereinbart.


        CC-Villas GbR
        Inhaber: Monika Olboeter & Christina Olboeter-Zorn, Mendener Straße 63, 53757 Sankt Augustin
        Tel.: +49 (0) 2241 84 678 01 - Email: office(at)cc-villas.com - Internet: cc-villas.com


        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

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