Reisefinder

Hier Finden Sie Ihre Reise

Präsentiert von

Individualreisen
Gruppenreisen
ajax loader

Über uns

Anders reisen: Verantwortung übernehmen

Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.

REISEPERLEN 2023

DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN

Mehr als 100 Geschichten
erzählen von
Orten und Menschen
in Deutschland, Europa
& der Welt.
Reiselust pur!

Online blättern
BESTELLENSCHLIESSEN
Reiseperlen

Reiseperlen Katalog bestellung header

Reiseperlen Katalog bestellung header Seite 1
Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis*
    Spendenaufruf
      Für den Frieden
        Fair zu den Menschen
        Mitglied im forum anders reisen

        IT'S YOUR TRIP

        IT'S YOUR TRIP
        Parkstraße 39
        82065 Baierbrunn
        Tel.: (0) 89 24 29 51 83

        IT'S YOUR TRIP - der Experte für maßgeschneiderte Individualreisen



        Wer sind wir? Wir stellen uns vor

        Sie entdecken gerne fremde Länder? Sie möchten alte Kulturen
        erkunden? Sie erleben gerne neue Abenteuer? Dabei möchten Sie keine
        Pauschalreise entlang des Mainstreams? Dann sind Sie bei uns genau
        richtig.



        IT’S YOUR TRIP bietet durch ein einzigartiges Konzept die
        Möglichkeit wie gewohnt bei einem renommierten Reiseveranstalter die
        Reise zu buchen, diese aber von den IT’S YOUR TRIP Reiseexperten in den
        Urlaubsländern planen zu lassen. Sie besprechen die Planung so mit
        unserem Team in Baierbrunn sowie den Experten direkt vor Ort im
        Reiseland. Durch die jahrelange Erfahrung mit diesem Konzept können
        besondere, persönlich auf Sie abgestimmte Reisen zusammengestellt
        werden.


         


        Sie haben schon ein Ziel vor Augen? Oder suchen Sie
        einfach nur Inspirationen? Mit unseren Reiseexperten finden wir die
        richtige Reise für Sie.


        Unsere Experten vor Ort sind mit dem Reiseland am besten
        vertraut, da sie dort leben. Sie kennen die Geschichte und die Kultur
        des Landes, wodurch sie einen völlig anderen Blick auf die Reiseziele
        ermöglichen können. Sie wissen, welche Ausflugsziele besonders schön
        sind, auch fernab der normalen Touristenrouten. Gleichfalls sind sie
        seit vielen Jahren in der Reisebranche tätig.
        Möchten Sie verreisen? Dann sagen Sie uns, wohin Sie fahren möchten, was
        sie interessiert und wie Ihr Wunschurlaub aussehen soll. Mit diesen
        Angaben unterbreiten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen
        Reisevorschlag. Die einzelnen Reisen sind nicht standardisiert
        zusammengestellt, sondern werden von unseren Partnern in den jeweiligen
        Ländern geplant und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. In den einzelnen
        Reiseländern haben wir mehrere IT’S YOUR TRIP Experten, die auf
        verschiedene Reisearten wie Abenteuer, Wellness, Geschichte oder Kultur
        spezialisiert sind. Die Reise wird von Anfang an mit den lokalen
        Experten sowie mit unserem Team in Baierbrunn gemeinsam geplant, um am
        besten auf Ihre Wünsche einzugehen. Die Vor-Ort-Kenntnisse fließen in
        die Reiseplanung ein und ermöglichen Ihnen Erlebnisse außerhalb der
        Hauptattraktionen eines Landes. Sie bekommen dadurch von Anfang an einen
        Kontakt zu den Personen vor Ort und können sich ein Bild ihrer
        kompetenten Reisebegleiter im Ausland machen.


         


        Bei uns erhalten Sie nicht nur eine große Auswahl an Angeboten,
        sondern Sie sind auch nach deutschem Recht abgesichert und versichert.
        Mehr darüber erfahren Sie in unserem Beitrag „Warum Sie uns vertrauen
        können“. Wir stehen Ihnen stets als deutscher Ansprechpartner während
        des gesamten Buchungsprozesses und während Ihrer Reise zur Verfügung.


         


        Worauf warten Sie noch? Wählen Sie jetzt Ihr Ziel aus und lassen
        Sie sich von den Angeboten unserer Partner überzeugen. IT’S YOUR TRIP.


        Schritt 1: Stöbern


        Durchstöbern Sie unsere Reisen und fordern Sie ein
        unverbindliches Angebot an. Alternativ können Sie uns auch eine
        individuelle Anfrage senden.


        Schritt 2: Verfeinern


        Unsere Reiseexperten melden sich bei Ihnen mit ersten Vorschlägen
        oder Fragen, um Ihre Reise perfekt auf Ihre Wünsche anzupassen.


        Schritt 3: Buchen und freuen


        Wenn die Reise Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie die Reise bequem buchen und sich auf Ihren Traumurlaub freuen.

        1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden


         


        1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IT’S
        YOUR TRIP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
        dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
        Informationen IT’S YOUR TRIPs für die jeweilige Reise, soweit diese dem
        Kunden vorliegen.


         


        1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
        durch IT’S YOUR TRIP zustande. Für die Annahme bedarf es keiner
        besonderen Form; der Gast wird über den Vertragsabschluss mit der
        schriftlichen Buchungsbestätigung informiert.


         


        1.3 Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter vor Ort, Hotels,
        Beförderungsunternehmen) sind von IT’S YOUR TRIP nicht bevollmächtigt,
        Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
        machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
        die vertraglich zugesagten Leistungen IT’S YOUR TRIPs hinausgehen oder
        im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


         


        1.4 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen,
        die nicht von IT’S YOUR TRIP herausgegeben werden, sind für IT’S YOUR
        TRIP und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
        durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der
        Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht IT’S YOUR TRIPs
        gemacht wurden.


         


        1.5 Die Buchung kann, schriftlich, per Telefax oder auf
        elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Telefonische oder
        mündliche Buchungen gelten nur als Reservierung für 48 Stunden und die
        Buchung muss innerhalb dieser Frist schriftlich, per Telefax oder auf
        elektronischem Weg (E-Mail, Internet) bestätigt werden.  IT’S YOUR TRIP
        bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
        Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
        Buchungsauftrags dar.


         


        1.6 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
        Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
        einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
        gesonderte Erklärung übernommen hat.


         


        1.7 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
        IT’S YOUR TRIPs zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
        unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT’S YOUR TRIP dem Kunden eine
        schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht
        verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben (7)
        Werktage vor Reisebeginn erfolgt.


         


        1.8 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung IT’S YOUR TRIPs
        vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot IT’S YOUR TRIPs
        vor, an das er für die Dauer von zehn 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
        kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
        innerhalb der Bindungsfrist IT’S YOUR TRIP die Annahme durch
        ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.  Kann ein
        Angebot aufgrund von Vorgaben der Leistungserbringer nur für eine
        kürzerer Zeit reserviert werden, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden darauf
        explizit hinweisen.


         


        2. Bezahlung


         


        2.1 IT’S YOUR TRIP darf Zahlungen auf den Reisepreis vor
        Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der
        Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
        Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
        Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor
        Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die
        Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden
        kann.


         


        2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
        sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden €
        75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne
        Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.


         


        2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
        nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IT’S
        YOUR TRIP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
        zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz
        2 bis 5.5 zu belasten.


         


        2.4. Zahlungen müssen vom Kunden an die in der Rechnung
        angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Kreditkarten werden nicht
        akzeptiert.


         


        3. Leistungsänderungen


         


        3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
        vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
        notwendig werden und von IT’S YOUR TRIP nicht wider Treu und Glauben
        herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
        erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


         


        3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


         


        3.3. IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, den Kunden über
        wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
        Änderungsgrund zu informieren.


         


        3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
        Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
        zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
        Reise zu verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche
        Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
        Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung IT’S YOUR TRIPs
        über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem
        gegenüber geltend zu machen.


         


        4. Preiserhöhung


         


        4.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen
        lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages
        eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
        Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
        oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden
        Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren
        Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
        zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr
        als vier Monate liegen. IT’S YOUR TRIP hat den Gast unverzüglich nach
        Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu
        unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
        verlangt wird, ist unwirksam.


         


        4.2 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der
        Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder
        die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
        verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche Reise ohne
        Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast
        hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von IT’S YOUR
        TRIP über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen


         


        5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten


         


        5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
        zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der
        nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird
        empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


         


        5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
        Reise nicht an, so verliert IT’S YOUR TRIP den Anspruch auf den
        Reisepreis. Stattdessen kann IT’S YOUR TRIP, soweit der Rücktritt nicht
        von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
        angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
        Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
        jeweiligen Reisepreis verlangen.


         


        5.3 IT’S YOUR TRIP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
        gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
        Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
        prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
        Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
        gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
        berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
        der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:


        • a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
        • b) vom 29. bis 14. Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
        • c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
        • d) vom 6. bis 3. Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
        • e) vom 2. Tag bis zum Reisebeginn  85 % des Reisepreises
        • f) bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

         


        5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT’S YOUR
        TRIP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
        niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
        Pauschale.


         


        5.5 IT’S YOUR TRIP behält sich vor, anstelle der vorstehenden
        Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit IT’S
        YOUR TRIP nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die
        jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist  IT’S
        YOUR TRIP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
        Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
        anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
        belegen.


         


        5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
        Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
        unberührt. Eventuelle anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.


         


        6. Umbuchungen


         


        6.1  Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
        den in Ziffer 5.2 bis 5.6 genannten Bedingungen und nachfolgender
        Neuanmeldung möglich.


         


        6.2  Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass
        statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
        Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag
        eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber
        IT’S YOUR TRIP als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
        Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. IT’S YOUR TRIP kann der
        Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
        Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
        Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


         


        7. Nicht in Anspruch genommene Leistung


        Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
        ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
        zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
        zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
        Reisepreises. IT’S YOUR TRIP wird sich um Erstattung der ersparten
        Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
        entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
        wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
        entgegenstehen.


         


        8. Rücktritt durch IT’S YOUR TRIP


         


        8. 1 IT’S YOUR TRIP kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er


        a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
        Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor
        dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die
        Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und


        b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die
        späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die
        entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

        Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
        dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat T’S YOUR
        TRIP unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

        Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
        der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


         


        8.2  IT’S YOUR TRIP kann den Reisevertrag
        ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
        Abmahnung IT’S YOUR TRIPs nachhaltig stört oder wenn er sich in einem
        solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
        Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IT’S YOUR TRIP, so behält er den
        Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
        Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
        einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
        erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
        Beträge. IT’S YOUR TRIP kann zur Wahrnehmung dieser Recht die örtlichen
        Bevollmächtigten (Reiseveranstalter, Reiseleitung) bevollmächtigen.


         


        9. Rücktritt wegen höherer Gewalt


         


        9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
        voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
        beeinträchtigt, so können sowohl IT’S YOUR TRIP als auch der Kunde den
        Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j,
        651e Abs.3 BGB). Danach kann IT’S YOUR TRIP für erbrachte oder noch zu
        erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
        IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
        insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
        Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
        sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
        Mehrkosten dem Kunden zur Last.


         


        10. Mitwirkungspflichten des Kunden


         


        10.1 Mängelanzeige

        Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.

        Der Kunde ist aber verpflichtet, IT’S YOUR TRIP einen
        aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
        schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

        Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

        Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
        der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
        Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
        IT’S YOUR TRIP an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
        Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. IT’S YOUR TRIPs wird der Kunde in
        der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
        unterrichtet.

        Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
        sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des
        Kunden anzuerkennen.


         


        10.2 Fristsetzung vor Kündigung

        Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der
        in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem,
        IT’S YOUR TRIP erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
        IT’S YOUR TRIP zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
        setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
        IT’S YOUR TRIP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
        Vertrages durch ein besonderes, IT’S YOUR TRIP erkennbares Interesse des
        Kunden gerechtfertigt wird.


         


        10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

        Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen
        empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle
        mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
        anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn
        die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
        bei Gepäckbeschädigung binnen sieben (7) Tagen und bei Verspätung
        innerhalb einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im
        Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
        Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
        Veranstalters anzuzeigen.


         


        10.4 Reiseunterlagen

        Der Kunde hat IT’S YOUR TRIP zu informieren, wenn er die
        erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht
        innerhalb der von IT’S YOUR TRIP mitgeteilten Frist erhält.


         


        10.5 Folgeleistungen der Sicherheitsaufforderungen

        Der Kunde ist verpflichtet bei als Abenteuer- oder
        Trekkingreisen gekennzeichneten Reisen, den Sicherheitsaufforderungen,
        der von IT’S YOUR TRIP oder dessen Vertretern, benannten Reiseleitern
        Folge zu leisten.


         


        11. Beschränkung der Haftung


         


        11.1 Die vertragliche Haftung IT’S YOUR TRIPs für Schäden,
        die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
        beschränkt,

        a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

        b) soweit IT’S YOUR TRIP für einen dem Kunden entstehenden
        Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
        verantwortlich ist.


         


        11.2 Die deliktische Haftung IT’S YOUR TRIPs für Sachschäden,
        die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
        dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils
        je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
        Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
        von der Beschränkung unberührt.


         


        11.3 IT’S YOUR TRIP haftet nicht für Leistungsstörungen,
        Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
        Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
        Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
        Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
        Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
        Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
        Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
        dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
        IT’S YOUR TRIPs sind.


        IT’S YOUR TRIP haftet jedoch


        a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
        ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
        Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
        der Reise beinhalten,

        b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
        Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten IT’S
        YOUR TRIPs ursächlich geworden ist.


         


        12. Ausschluss von Ansprüchen

        Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
        hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
        Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
        kann fristwahrend nur gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der nachfolgenden
        Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
        geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
        verhindert worden ist.

        Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden
        oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
        gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3,
        651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
        Schadenersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben (7)
        Tagen, ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen
        einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.


         


        13. Verjährung  


         


        13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der
        Reise (Ansprüche dem §§ 651c bis f BGB) hat der Kunde innerhalb eines
        Monats nach der vertraglichen vorgesehnen Beendigung der Reise
        ausschließlich gegenüber IT’S YOUR TRIP geltend zu machen. Nach Ablauf
        der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde
        die Frist nachweisbar ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
         Die Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes gegen IT’S YOUR TRIP ist
        ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige und
        Ehegatten.


         


        13.2 Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis f BGB, die aus
        der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für
        sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
        Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
        beruhen, verjähren in zwei Jahren.


         


        13.3 Alle sonstigen Ansprüche nach dem §§651 c bis f BGB, verjähren in einem Jahr,


         


        13.4 Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 13.1 bis
        13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen
        Reisevertrag enden sollte.


         


        13.5 Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
        vertraglichen vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die
        Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansrpüche
        schriftlich zurückweise. Diese Zurückweisung stellt zugleich die
        Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen über den Anspruch im
        Sinne von & 203 BGB dar.


         


        14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


        Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
        Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IT’S YOUR
        TRIP, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
        sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
        Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der
        Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IT’S
        YOUR TRIP verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
        Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
        wird bzw. werden.

        Sobald  IT’S YOUR TRIP weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

        Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
        genannte Fluggesellschaft, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden über den
        Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
        einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über
        den Wechsel unterrichtet wird.

        Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.


         


        15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


         


        15.1 IT’S YOUR TRIP wird Staatsangehörige eines Staates der
        Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
        Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
        Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
        unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
        Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
        Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
        (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.


         


        15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
        Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
        erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
        Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
        Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
        seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IT’S YOUR TRIP nicht, unzureichend
        oder falsch informiert hat.


         


        15.3 IT’S YOUR TRIP haftet nicht für die rechtzeitige
        Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
        diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
        beauftragt hat, es sei denn, dass IT’S YOUR TRIP eigene Pflichten
        schuldhaft verletzt hat.


        16. Rechtswahl und Gerichtsstand


         


        16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT’S
        YOUR TRIP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
        auch für das gesamte Rechtsverhältnis.


         


        16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen IT’S YOUR TRIP im
        Ausland für die Haftung IT’S YOUR TRIPs dem Grunde nach nicht deutsches
        Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
        hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
        ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


         


        16.3 Der Kunde kann IT’S YOUR TRIP nur an dessen Sitz verklagen.


         


        16.4 Für Klagen IT’S YOUR TRIPs gegen den Kunden ist der
        Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
        Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
        des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
        Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
        Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
        nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz IT’S YOUR TRIPs
        vereinbart.


         


        16.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

        a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
        Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
        dem Kunden und IT’S YOUR TRIP anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
        des Kunden ergibt oder

        b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
        abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
        für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen
        Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.


         


        Die Reisen werden von IT'S YOUR TRIP veranstaltet.


         


        Anschrift:


        IT'S YOUR TRIP

        Parkstr. 39

        82065 Baierbrunn


        Tel. +49 (0) 89 24295183


         


        E-Mail an IT'S YOUR TRIP über das Kontaktformular


        Geschäftsführer: Matthias Ruch


        Stand: 01.10.2014

        Mitglied kontaktieren

        Mitglied kontaktieren
        Gemeinschaftskatalog Reiseperlen:
        Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis*
        captcha