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Forum anders reisen mit „Goldener Sonne 2023“ ausgezeichnet
Nachhaltigkeitspreis am Tag der Erde überreicht von Hannes Jaenicke
> mehr erfahrenAnders reisen: Verantwortung übernehmen
Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.
DAS MAGAZIN FÜR NACHHALTIGES REISEN
Mehr als 100 Geschichten
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Reiselust pur!
IT'S YOUR TRIP - der Experte für maßgeschneiderte Individualreisen
Wer sind wir? Wir stellen uns vor
Sie entdecken gerne fremde Länder? Sie möchten alte Kulturen
erkunden? Sie erleben gerne neue Abenteuer? Dabei möchten Sie keine
Pauschalreise entlang des Mainstreams? Dann sind Sie bei uns genau
richtig.
IT’S YOUR TRIP bietet durch ein einzigartiges Konzept die
Möglichkeit wie gewohnt bei einem renommierten Reiseveranstalter die
Reise zu buchen, diese aber von den IT’S YOUR TRIP Reiseexperten in den
Urlaubsländern planen zu lassen. Sie besprechen die Planung so mit
unserem Team in Baierbrunn sowie den Experten direkt vor Ort im
Reiseland. Durch die jahrelange Erfahrung mit diesem Konzept können
besondere, persönlich auf Sie abgestimmte Reisen zusammengestellt
werden.
Unsere Experten vor Ort sind mit dem Reiseland am besten
vertraut, da sie dort leben. Sie kennen die Geschichte und die Kultur
des Landes, wodurch sie einen völlig anderen Blick auf die Reiseziele
ermöglichen können. Sie wissen, welche Ausflugsziele besonders schön
sind, auch fernab der normalen Touristenrouten. Gleichfalls sind sie
seit vielen Jahren in der Reisebranche tätig.
Möchten Sie verreisen? Dann sagen Sie uns, wohin Sie fahren möchten, was
sie interessiert und wie Ihr Wunschurlaub aussehen soll. Mit diesen
Angaben unterbreiten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen
Reisevorschlag. Die einzelnen Reisen sind nicht standardisiert
zusammengestellt, sondern werden von unseren Partnern in den jeweiligen
Ländern geplant und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. In den einzelnen
Reiseländern haben wir mehrere IT’S YOUR TRIP Experten, die auf
verschiedene Reisearten wie Abenteuer, Wellness, Geschichte oder Kultur
spezialisiert sind. Die Reise wird von Anfang an mit den lokalen
Experten sowie mit unserem Team in Baierbrunn gemeinsam geplant, um am
besten auf Ihre Wünsche einzugehen. Die Vor-Ort-Kenntnisse fließen in
die Reiseplanung ein und ermöglichen Ihnen Erlebnisse außerhalb der
Hauptattraktionen eines Landes. Sie bekommen dadurch von Anfang an einen
Kontakt zu den Personen vor Ort und können sich ein Bild ihrer
kompetenten Reisebegleiter im Ausland machen.
Bei uns erhalten Sie nicht nur eine große Auswahl an Angeboten,
sondern Sie sind auch nach deutschem Recht abgesichert und versichert.
Mehr darüber erfahren Sie in unserem Beitrag „Warum Sie uns vertrauen
können“. Wir stehen Ihnen stets als deutscher Ansprechpartner während
des gesamten Buchungsprozesses und während Ihrer Reise zur Verfügung.
Worauf warten Sie noch? Wählen Sie jetzt Ihr Ziel aus und lassen
Sie sich von den Angeboten unserer Partner überzeugen. IT’S YOUR TRIP.
Durchstöbern Sie unsere Reisen und fordern Sie ein
unverbindliches Angebot an. Alternativ können Sie uns auch eine
individuelle Anfrage senden.
Unsere Reiseexperten melden sich bei Ihnen mit ersten Vorschlägen
oder Fragen, um Ihre Reise perfekt auf Ihre Wünsche anzupassen.
Wenn die Reise Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie die Reise bequem buchen und sich auf Ihren Traumurlaub freuen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IT’S
YOUR TRIP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen IT’S YOUR TRIPs für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Kunden vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
durch IT’S YOUR TRIP zustande. Für die Annahme bedarf es keiner
besonderen Form; der Gast wird über den Vertragsabschluss mit der
schriftlichen Buchungsbestätigung informiert.
1.3 Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter vor Ort, Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von IT’S YOUR TRIP nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
die vertraglich zugesagten Leistungen IT’S YOUR TRIPs hinausgehen oder
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.4 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen,
die nicht von IT’S YOUR TRIP herausgegeben werden, sind für IT’S YOUR
TRIP und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht IT’S YOUR TRIPs
gemacht wurden.
1.5 Die Buchung kann, schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Telefonische oder
mündliche Buchungen gelten nur als Reservierung für 48 Stunden und die
Buchung muss innerhalb dieser Frist schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) bestätigt werden. IT’S YOUR TRIP
bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags dar.
1.6 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.7 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
IT’S YOUR TRIPs zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT’S YOUR TRIP dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben (7)
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.8 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung IT’S YOUR TRIPs
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot IT’S YOUR TRIPs
vor, an das er für die Dauer von zehn 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist IT’S YOUR TRIP die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Kann ein
Angebot aufgrund von Vorgaben der Leistungserbringer nur für eine
kürzerer Zeit reserviert werden, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden darauf
explizit hinweisen.
2. Bezahlung
2.1 IT’S YOUR TRIP darf Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der
Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden
kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden €
75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IT’S
YOUR TRIP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz
2 bis 5.5 zu belasten.
2.4. Zahlungen müssen vom Kunden an die in der Rechnung
angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Kreditkarten werden nicht
akzeptiert.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von IT’S YOUR TRIP nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung IT’S YOUR TRIPs
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem
gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
4.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen
lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages
eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden
Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr
als vier Monate liegen. IT’S YOUR TRIP hat den Gast unverzüglich nach
Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu
unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
verlangt wird, ist unwirksam.
4.2 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der
Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast
hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von IT’S YOUR
TRIP über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so verliert IT’S YOUR TRIP den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann IT’S YOUR TRIP, soweit der Rücktritt nicht
von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 IT’S YOUR TRIP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT’S YOUR
TRIP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale.
5.5 IT’S YOUR TRIP behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit IT’S
YOUR TRIP nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist IT’S
YOUR TRIP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eventuelle anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Umbuchungen
6.1 Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
den in Ziffer 5.2 bis 5.6 genannten Bedingungen und nachfolgender
Neuanmeldung möglich.
6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag
eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber
IT’S YOUR TRIP als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. IT’S YOUR TRIP kann der
Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. IT’S YOUR TRIP wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt durch IT’S YOUR TRIP
8. 1 IT’S YOUR TRIP kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor
dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die
Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die
späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die
entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat T’S YOUR
TRIP unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8.2 IT’S YOUR TRIP kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung IT’S YOUR TRIPs nachhaltig stört oder wenn er sich in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IT’S YOUR TRIP, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge. IT’S YOUR TRIP kann zur Wahrnehmung dieser Recht die örtlichen
Bevollmächtigten (Reiseveranstalter, Reiseleitung) bevollmächtigen.
9. Rücktritt wegen höherer Gewalt
9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl IT’S YOUR TRIP als auch der Kunde den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j,
651e Abs.3 BGB). Danach kann IT’S YOUR TRIP für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, IT’S YOUR TRIP einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
IT’S YOUR TRIP an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. IT’S YOUR TRIPs wird der Kunde in
der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der
in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem,
IT’S YOUR TRIP erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
IT’S YOUR TRIP zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
IT’S YOUR TRIP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes, IT’S YOUR TRIP erkennbares Interesse des
Kunden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen
empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn
die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckbeschädigung binnen sieben (7) Tagen und bei Verspätung
innerhalb einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat IT’S YOUR TRIP zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht
innerhalb der von IT’S YOUR TRIP mitgeteilten Frist erhält.
10.5 Folgeleistungen der Sicherheitsaufforderungen
Der Kunde ist verpflichtet bei als Abenteuer- oder
Trekkingreisen gekennzeichneten Reisen, den Sicherheitsaufforderungen,
der von IT’S YOUR TRIP oder dessen Vertretern, benannten Reiseleitern
Folge zu leisten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung IT’S YOUR TRIPs für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit IT’S YOUR TRIP für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2 Die deliktische Haftung IT’S YOUR TRIPs für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
11.3 IT’S YOUR TRIP haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
IT’S YOUR TRIPs sind.
IT’S YOUR TRIP haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten IT’S
YOUR TRIPs ursächlich geworden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der nachfolgenden
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden
oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3,
651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadenersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben (7)
Tagen, ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen
einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der
Reise (Ansprüche dem §§ 651c bis f BGB) hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach der vertraglichen vorgesehnen Beendigung der Reise
ausschließlich gegenüber IT’S YOUR TRIP geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde
die Frist nachweisbar ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes gegen IT’S YOUR TRIP ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige und
Ehegatten.
13.2 Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis f BGB, die aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in zwei Jahren.
13.3 Alle sonstigen Ansprüche nach dem §§651 c bis f BGB, verjähren in einem Jahr,
13.4 Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 13.1 bis
13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen
Reisevertrag enden sollte.
13.5 Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglichen vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die
Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansrpüche
schriftlich zurückweise. Diese Zurückweisung stellt zugleich die
Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen über den Anspruch im
Sinne von & 203 BGB dar.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IT’S YOUR
TRIP, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IT’S
YOUR TRIP verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden.
Sobald IT’S YOUR TRIP weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden über den
Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 IT’S YOUR TRIP wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IT’S YOUR TRIP nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
15.3 IT’S YOUR TRIP haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass IT’S YOUR TRIP eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT’S
YOUR TRIP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen IT’S YOUR TRIP im
Ausland für die Haftung IT’S YOUR TRIPs dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3 Der Kunde kann IT’S YOUR TRIP nur an dessen Sitz verklagen.
16.4 Für Klagen IT’S YOUR TRIPs gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz IT’S YOUR TRIPs
vereinbart.
16.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und IT’S YOUR TRIP anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen
Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Die Reisen werden von IT'S YOUR TRIP veranstaltet.
Anschrift:
IT'S YOUR TRIP
Parkstr. 39
82065 Baierbrunn
Tel. +49 (0) 89 24295183
E-Mail an IT'S YOUR TRIP über das Kontaktformular
Geschäftsführer: Matthias Ruch
Stand: 01.10.2014
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