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Seit mehr als 20 Jahren organisiert
Dimsum Reisen außergewöhnliche individuelle Rundreisen und Familienreisen nach Asien und in den Nahen Osten. Unsere erfahrenen Reisespezialisten stellen jede Reise vollständig nach Ihren persönlichen Wünschen zusammen, mit besonderen Erlebnissen abseits der üblichen Routen. Durch unser umfangreiches Netzwerk an lokalen Partnern und unsere eigene Reiseerfahrung kennen wir die schönsten Orte und authentischsten Begegnungen. Reisende schätzen unseren persönlichen Service und bewerten Dimsum Reisen mit 4,9 Sternen auf Trustpilot.
Reisephilosopie
Reisen, die berührenBei
Dimsum Reisen glauben wir, dass Reisen mehr ist als nur Sehenswürdigkeiten besuchen. Eine Reise sollte inspirieren, überraschen und verbinden. Deshalb organisieren wir seit über 20 Jahren individuelle Reisen nach Asien und in den Nahen Osten, die ganz auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten sind.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur die bekannten Highlights zu zeigen, sondern auch die Orte, Menschen und Geschichten, die eine Reise wirklich besonders machen.
Individuelle Reisen nach MaßJede Reise beginnt mit Ihren Ideen. Vielleicht träumen Sie von Tempeln in Japan, einer Zugreise durch Vietnam oder einer Rundreise entlang der Seidenstraße. Unsere Reisespezialisten hören zuerst zu und gestalten anschließend eine Reise, die genau zu Ihnen passt.
Alle Reisen werden individuell zusammengestellt und können flexibel angepasst werden. So reisen Sie genau so, wie Sie es möchten: in Ihrem Tempo, mit den Erlebnissen, die Sie interessieren.
Authentische BegegnungenWir glauben, dass echte Begegnungen eine Reise unvergesslich machen. Deshalb integrieren wir besondere lokale Erlebnisse in unsere Reisen. Denken Sie an ein gemeinsames Essen bei einer Familie, einen Kochkurs mit lokalen Zutaten oder einen Besuch in kleinen Dörfern abseits der bekannten Routen.
Diese persönlichen Momente geben Ihnen einen authentischen Einblick in Kultur und Alltag Ihres Reiseziels.
Abseits der ausgetretenen PfadeNatürlich besuchen Sie auf Ihrer Reise auch die bekannten Höhepunkte. Doch oft sind es gerade die weniger bekannten Orte, die am meisten beeindrucken.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Netzwerk vor Ort zeigen wir Ihnen auch Regionen, die nicht auf jeder touristischen Karte stehen. So entdecken Sie Asien und den Nahen Osten auf eine besondere und oft überraschende Weise.
Nachhaltig und bewusst reisenReisen bringt Menschen und Kulturen zusammen. Deshalb achten wir darauf, dass unsere Reisen möglichst verantwortungsvoll gestaltet sind. Wo immer möglich arbeiten wir mit lokalen Partnern zusammen und unterstützen kleine, lokale Initiativen.
So tragen unsere Reisen dazu bei, dass auch die Menschen vor Ort von Tourismus profitieren.
Persönliche BetreuungVon der ersten Idee bis zur Rückkehr nach Hause stehen unsere Reisespezialisten an Ihrer Seite. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem tiefen Länderwissen sorgen sie dafür, dass Ihre Reise sorgfältig geplant und hervorragend organisiert ist.
Denn für uns gilt: Die schönsten Reisen entstehen aus Leidenschaft, Erfahrung und persönlicher Aufmerksamkeit.
Unsere Länder
Unsere LänderDimsum Reisen organisiert individuelle maßgeschneiderte Reisen zu besonderen Reisezielen in Asien, im Nahen Osten und entlang der historischen Seidenstraße. Von hypermodernen Metropolen bis zu abgelegenen Bergdörfern, von jahrhundertealten Kulturen bis zu beeindruckender Natur. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Reiseziele, jedes mit seinem eigenen Charakter und einzigartigen Reiseerlebnissen.
OstasienJapan Eine faszinierende Mischung aus jahrhundertealten Traditionen, futuristischen Städten, raffinierter Küche und beeindruckender Natur.
Südkorea Moderne Städte, Tempel in den Bergen, lebendige Streetfoodkultur und überraschend vielseitige Landschaften.
China Ein riesiges Land voller Kontraste, von kaiserlichen Städten und der Großen Mauer bis zu futuristischen Metropolen und traditionellen Dörfern.
Taiwan Ein kompaktes Reiseziel mit beeindruckender Natur, lebhaften Nachtmärkten und einer warmen, gastfreundlichen Kultur.
SüdostasienVietnam Eines der vielseitigsten Länder Asiens mit Reisfeldern, kolonialen Städten, spektakulärer Natur und einer hervorragenden Küche.
Laos Ruhig, authentisch und spirituell mit Tempeln, Flüssen und einem entspannten Lebensrhythmus.
Kambodscha Berühmt für die Tempel von Angkor, aber auch ein Land mit freundlichen Menschen, Flussdörfern und tropischer Natur.
Thailand Eine perfekte Kombination aus Kultur, Tempeln, tropischen Stränden und einer der besten Küchen der Welt.
Malaysia Ein Schmelztiegel der Kulturen mit tropischen Regenwäldern, kolonialen Städten und einer überraschend vielfältigen Küche.
Indonesien Ein riesiger Archipel, in dem Vulkane, Tempel, Dschungel und jahrhundertealte Kulturen zusammenkommen.
Philippinen Paradiesische Inseln, kristallklares Wasser und eine entspannte Inselkultur.
Südasien und HimalayaIndien Eine Explosion aus Farben, Düften und Kulturen mit Palästen, Tempeln, Nationalparks und einer außergewöhnlichen Vielfalt.
Sri Lanka
Ein kompaktes Reiseziel mit tropischen Stränden, Teeplantagen, Tempeln und einer reichen Geschichte.
Nepal Das Land des Himalaya mit spektakulären Berglandschaften, Tempeln und einer einzigartigen spirituellen Atmosphäre.
Bhutan Ein geheimnisvolles Königreich im Himalaya, in dem Natur, Buddhismus und Tradition im Mittelpunkt stehen.
Pakistan Beeindruckende Berglandschaften, jahrhundertealte Kulturen und einige der spektakulärsten Reiserouten Asiens.
Bangladesch Authentisch und kaum entdeckt mit Flusslandschaften, bunten Märkten und einem faszinierenden Alltag.
Ladakh Eine hochgelegene buddhistische Welt im Himalaya mit Klöstern, Bergpässen und spektakulären Landschaften.
Tibet Ein spirituelles Reiseziel mit Klöstern, Hochebenen und der beeindruckenden Kulisse des Himalaya.
Zentralasien und die SeidenstraßeUsbekistan Historische Seidenstraßenstädte wie Samarkand, Buchara und Chiwa mit farbenfrohen Medresen und Karawansereien.
Kirgisien Ein Paradies für Naturliebhaber mit Berglandschaften, Nomadenkultur und weiten Seen.
Kasachstan Ein riesiges Land mit endlosen Steppen, modernen Städten und spektakulärer Natur.
Tadschikistan Abenteuerliche Reisen entlang des Pamir Highway durch eines der beeindruckendsten Gebirge Asiens.
Turkmenistan Ein geheimnisvolles Land mit Wüstenlandschaften, Seidenstraßengeschichte und surrealen Naturwundern.
Mongolei Endlose Steppen, Nomadenkultur und eine der letzten wirklich unberührten Wildnisse der Welt.
KaukasusArmenien Eines der ältesten christlichen Länder der Welt mit Klöstern in spektakulären Berglandschaften.
Georgien Berühmt für seine Gastfreundschaft, seine Weinkultur, Bergdörfer und historischen Städte.
Aserbaidschan Eine faszinierende Mischung aus moderner Architektur, Seidenstraßengeschichte und außergewöhnlicher Natur.
Naher OstenOman Eines der authentischsten Länder im Nahen Osten mit Wüsten, Festungen, Wadis und einer gastfreundlichen Kultur.
Jordanien Von der Felsenstadt Petra bis zur Wüste Wadi Rum und zum Toten Meer.
Libanon Ein kleines Land mit enormem kulturellem Reichtum, mediterraner Küche und historischen Städten.
Saudi-Arabien
Ein neu geöffnetes Reiseziel mit spektakulären Wüstenlandschaften und beeindruckenden archäologischen Stätten.
Ägypten Eine jahrtausendealte Zivilisation mit Pyramiden, Tempeln und dem legendären Nil.
Vereinigte Arabische Emirate
Ein Kontrast aus futuristischen Städten, Wüstenlandschaften und traditioneller arabischer Kultur.
Türkei Ein Land zwischen Europa und Asien mit historischen Städten, beeindruckenden Landschaften und einer reichen Küche.
Kontakt
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb d er Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine
Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b)
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und
über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung) g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch
Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das
Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der
Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu
Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen
kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so
kommt der Rei severtrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn fällig
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu
belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
herb eigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglichnach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
Dimsum behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren, Treibstoffen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend zu ändern. Der Reisegast hat das Recht, innerhalb von 3 Arbeitstagen,
die Preiserhöhung zu verweigern. Sollte der Reisegast die Preiserhöhungen verweigern, so behält
Dimsum sich vor den Reisevertrag zu widerrufen. In diesem Fall hat der Reisegast Anspruch auf
Rückerstattung der geleisteten Bezahlung. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder
sonstiger zwingender Gründe, nicht wahr und die Ursache dafür ist nicht von Dimsum zu vertreten,
so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dadurch eventuell entstandene Mehrkosten
gehen zu Lasten des Reisegastes.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendunge n in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Dimsum behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugpauschalreisen mit
Bedarfsluftverkehrsgesell schaften (Charter) Bis 56 Tage vor Reiseantritt 20%, ab 56 bis 28 Tag vor
Reiseantritt 50 %, ab 28 bis 14 Tag vor Reiseantritt 75%, bis 14 Tag vor Reiseantritt 100% des
Reisepreises
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass
diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelleder vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich Reiseteilnehmer,
Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommenen (Umbuchung), kann Dimsum bei Umbuchung pauschales Umbuchungsentgelt von
€ 27,- pro Person erheben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er kein en Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt
oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist
spätestens am ... Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu
machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Ei nhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Die Rücktrittserklärung darf dem Kunden nicht nach
der Fälligkeit des Restreisepreises zugehen, in keinem Fall aber später als 14 Tage vor Reisebeginn
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am
Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur
Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der
Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem
Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zusetzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalt er verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares
Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell schaften lehnen in
der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom
Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der
Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a)
für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden
ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs.
3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung
binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranst alters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Flug
gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesel lschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesells chaft
genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren.
Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite
abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air...