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    Urlaub & Natur / Our World Erlebnisreisen GmbH
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    CSR Siegel

    Urlaub & Natur / Our World Erlebnisreisen GmbH

    Schultheiss-Kiefer-Strasse 23

    76229   Karlsruhe

    DE

    Telefon: 072406039869

    info@urlaubundnatur.de

    www.urlaubundnatur.de

    Zu den Reiseangeboten

    Allgemeine Reisebedingungen für: Urlaub & Natur / Our World Erlebnisreisen GmbH

    Pfeil
    Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
    Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der § 651a ff. BGB bilden
    die folgenden ARB die Grundlage des Reisevertrages, zwischen Ihnen (dem
    Reiseteilnehmer) und uns (dem Reiseveranstalter), der im Falle Ihrer Rei-
    sebuchung zustande kommt. Abweichungen und besondere Bedingungen
    in der jeweiligen Reiseausschreibung haben jedoch Vorrang. Bitte lesen
    Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch!
    1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
    eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der
    Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Rei-
    sebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch,
    per Telefax, mündlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt
    durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten
    Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
    seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
    gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
    übernommen hat.
    Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den
    Veranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir
    informieren den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen
    Buchungsbestätigung und übersenden den Reisepreissicherungsschein.
    Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert.
    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
    liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reisever-
    anstalter für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde
    das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B.
    Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag
    kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
    2. Zahlung
    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine
    Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die
    Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den
    Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht,
    dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6
    abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter
    eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren
    Gutschrift beim Reiseveranstalter. Wird der Reisepreis trotz Mahnung und
    angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt,
    vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und Schadensersatz wegen
    Nichterfüllung zu verlangen.
    3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung
    Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten
    Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reisever-
    anstalters in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der
    konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen
    Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der
    Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
    und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
    Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstver-
    ständlich informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller
    Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung
    des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten
    Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungs-
    bestätigung. Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisebüros und deren
    Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben
    oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder
    die Buchungsbestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen
    oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
    4. Leistungs- und Preisänderungen
    Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Än-
    derungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht
    wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die
    Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
    Reise nicht beeinträchtigen.
    Preisanpassungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reise-
    vertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages
    eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
    Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
    oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden
    Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren
    Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
    wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und
    dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der
    Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine
    Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin
    verlangt wird, ist unwirksam. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5%
    oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
    Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
    Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise
    verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
    ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
    Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch
    den Reiseveranstalter über die Änderung der Reiseleistung oder die
    Preisanpassung diesem gegenüber geltend zu machen.
    5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
    Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstal-
    ter. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt
    schriftlich zu erklären.
    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstal-
    ter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine
    angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und
    für seine Aufwendungen verlangen (§ 651i Abs. 2 BGB), wobei sich die
    Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes
    der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie
    dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
    Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Der Reiseveranstalter kann
    diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berech-
    nen. Der Reiseveranstalter kann eine pauschalierte Entschädigung wie
    folgt verlangen:
    bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
    20%
    ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt
    30%
    ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt
    50%
    ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt
    60%
    ab 6. Tag vor Reiseantritt
    80%
    ab Nichtantritt
    90%
    Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten
    Stornierungsentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder
    nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.
    Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Um-
    buchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
    des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart)
    vorgenommen werden, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt
    von bis zu 29 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf
    Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35.
    Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem
    Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei
    gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann
    jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorste-
    hende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind.
    6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehm-
    erzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der Reisever-
    anstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl
    im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem
    die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten
    Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebe-
    stätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt
    ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber
    dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden
    dem Kunden umgehend erstattet.
    Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
    Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße
    vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur
    vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm
    unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter
    ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der
    Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes
    ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder
    ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in
    Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die
    Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
    7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung
    des Kunden
    Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
    oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und
    dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es
    der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
    Minderung nicht ein.
    Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde
    Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann,
    wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter
    kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
    Ersatzleistung erbringt.
    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
    der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
    so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Rei-
    severtrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung
    empfohlen wird. Der Reiseveranstalter informiert diesbezüglich über die
    Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen,
    sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB)
    eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung
    einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter
    verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein
    besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
    8. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rah-
    men der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht
    mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    9. Kündigung wegen höherer Gewalt
    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
    Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl
    der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die
    Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3
    BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu
    erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
    treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
    Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
    sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Meh-
    rkosten dem Kunden zur Last.
    10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
    10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
    nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen
    Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
    fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen
    dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
    Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Reiseveranstalter
    gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
    auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter
    bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise
    und Kunde. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die
    nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck
    gegeben sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
    Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
    gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur
    unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
    geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
    ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem
    Kunden hierauf berufen.
    10.2 Der Kunde haftet für Schäden und das Abhandenkommen von beim
    Veranstalter oder einer seiner Leistungsträger gemieteten Fahrräder,
    wenn der den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (§ 823
    BGB). Der Kunde ist angehalten, das Fahrrad stets sicher abzuschließen.
    Die Leihfahrräder unterliegen bei Radreisen einer hohen Beanspruchung.
    Dem Kunden obliegt die Pflege und Kontrolle des gemieteten Fahrrades
    während der Reise. Etwaige die Fahrtüchtigkeit einschränkende Mängel
    sind dem Reiseveranstalter unverzüglich mitzuteilen.
    11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahr-
    tunternehmens
    Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den
    Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher
    im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-
    leistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende
    Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem
    Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Flugge-
    sellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen
    wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich
    Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen.
    Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black
    List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der
    Internetseite des Reiseveranstalters sowie in seinen Geschäftsräumen
    einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.
    12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche
    Vorschriften
    Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die
    Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesund-
    heitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen
    und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für
    Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
    Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
    wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
    Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Las-
    ten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
    verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im
    Ausland sind einzuhalten.
    Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
    notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein
    Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende
    Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den Reiseveranstalter beauftragt, für
    ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet der
    Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente
    durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen
    eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
    13. Ausschluss von Ansprüchen / Anzeigefristen, Verjährung
    Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats
    nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
    Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen.
    Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur
    geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
    verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
    Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustel-
    lungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
    mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Ta-
    gen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen,
    wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige
    bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der
    Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
    örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
    Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB
    verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die
    Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
    und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die
    den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
    bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert.
    Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
    ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
    Verjährungsfrist. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstal-
    ter an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn die Abtretung erfolgt unter
    Familienangehörigen.
    14. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die der Kunde uns zur Verfügung stellt,
    werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung,
    Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und
    für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Veranstalter hält bei der
    Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten die Bestimmungen des
    Bundesdatenschutzgesetzes ein.
    15. Sonstiges, anwendbares Recht
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
    des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet aus-
    schließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an
    seinem Sitz verklagt werden.
    Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
    Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder
    des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
    gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
    ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
    Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg,
    und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen
    Tourismus an.
    Reiseveranstalter:
    Urlaub & Natur, West Canada Bike Tours, Olaf Wuppermann
    Schultheiss-Kiefer-Straße 23, 76229 Karlsruhe
    Tel.: 0721-9 46 36 16, Fax: 0721-9 46 36 17
    Email: info@urlaubundnatur.de
    Internetseite: www.urlaubundnatur.de

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    Brandstwiete 4
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    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

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