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    Ventus Touristik GmbH
    Mitglied Reisephilosopie Nachhaltigkeit Kontakt

    Mitglied

    Menschen und Kulturen verstehen – das ist unser Leitmotiv.

    Ventus Reisen wurde 1994 als Veranstalter für individuelle Studien- und Erlebnisreisen gegründet. Seit jeher sind die „Länder im Osten“ das Zentrum unserer Tätigkeit. Dabei haben wir uns zum Ziel gesetzt, nur Reisen in Regionen anzubieten, die wir selbst kennen. Alle unsere Destinationen werden von reiseerfahrenen Expertinnen betreut, die sich vor Ort sehr gut auskennen und sich darauf freuen, Ihre ganz individuellen Reisewünsche gemeinsam mit Ihnen zu planen und umzusetzen. 

    Mit Ventus reisen Sie individuell, ohne Gruppe, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Unsere langjährige Erfahrung und unsere Ortskenntnisse helfen uns dabei, die passende Reiseroute für jeden Kunden zusammen zu stellen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit den gleichen, zuverlässigen Partnern vor Ort zusammen. Oft kleinere, spezialisierte Agenturen mit engagierten Mitarbeitern und erfahrenen Reiseleitern, die sich darauf freuen Gästen ihr Land und ihre Kultur näher zu bringen. 

    In den mehr als 30 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unser Portfolio ständig weiterentwickelt. Wir haben neue Regionen und Länder für unsere Gäste erkundet und versuchen ständig, neue Reiseideen und Konzepte zu entwickeln. Dabei sind wir unter anderem auch für Sondergruppen, Vereine, Zeitungen und Verlage sowie für Special Interest Gruppen tätig, für die wir Reisen mit den unterschiedlichsten thematischen Hintergründen organisieren. 

    Unsere Schwerpunkt-Destinationen:
    • Zentralasien
    • Osteuropa
    • Nordafrika sowie weitere ausgewählte Länder in Afrika
    • Asien
    • Orient und Nahost
    • Baltikum
    • Kaukasus
    • Russland (aktuell bieten wir keine Reisen nach Russland an)

    Reisephilosopie

    Von Polen bis China, vom Baltikum bis Nordafrika …
    … mit Ventus reisen Sie immer individuell und nach Ihren ganz persönlichen Wünschen. Dabei werden alle Reisen maßgeschneidert für Sie ausgearbeitet. Sie müssen sich keiner Gruppe anschließen, sondern reisen alleine, zu zweit, mit Ihrer Familie oder mit Ihren Freunden. Ganz so, wie Sie sich Ihren persönlichen Traumurlaub vorstellen.

    Individuell reisen zu Ihrem Wunschtermin
    Statt fester Reisetermine bieten wir auf unserer Internetseite Beispiel-Reisen mit Preisbeispielen für bestimmte Zeiten und Gruppengrößen an. Die Preise verstehen ich ohne Flug, diese buchen wir auf Kundenwunsch gerne dazu – selbstverständlich werden alle über Ventus Reisen gebuchten Flüge bei atmosfair kompensiert. 
    Einige unserer Destinationen können aus Deutschland auch gut per Bahn erreicht werden. Manchmal kann eine Anreise mit der Bahn eine Individualreise zu einem ganz besonders schönen Reiseerlebnis machen. Gerne beraten wir unsere Gäste zu Anreisemöglichkeiten auf dem Landweg.

    Sie haben Änderungswünsche? Fragen Sie unsere Expertinnen und Experten!
    Alle Reisen auf unserer Internetseite sind Vorschläge, die wir gerne an die individuellen Wünsche der Kunden anpassen. 
    Unser Team von ExpertInnen berät Sie gerne und stellt gemeinsam mit Ihnen Ihre Wunschreise zusammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie lieber in einfacheren, traditionellen Unterkünften wohnen möchten oder ob Sie Luxus und Entspannung suchen. Sie möchten vom Beginn bis zum Ende Ihrer Reise durch einen privaten, qualifizierten, Deutsch sprechenden Reiseführer begleitet werden? Oder wollen Sie ein Land lieber „auf eigene Faust“ mit einem Mietwagen erkunden? Kein Problem – wir machen (fast) alles möglich.

    Interessante Ziele erfordern professionelle Betreuung
    Aufgrund unserer langjährigen touristischen Erfahrung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Partnern vor Ort, können wir Ihnen Reisen auf einem hohen Niveau zu angemessenen Preisen anbieten. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine hohe Qualität und unbedingte Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch, dass sowohl Ventus Reisen, als auch unsere Partner während Ihrer Reise immer für Sie da sind.

    Wir freuen uns darauf, Ihre ganz individuelle Studien- oder Erlebnisreise zu organisieren.
    Unser ExpertInnen-Team steht Ihnen gerne bei Fragen und für Ihre persönlichen Reisewünsche zur Verfügung.

    Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit ist kein Zustand, sondern ein Prozess
    Viele Prinzipien der Nachhaltigkeit sind für Ventus Reisen schon lange selbstverständlich. Sowohl bei der Reiseplanung als auch in unserem Berliner Büro versuchen wir, soziale und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 
    Da wir Nachhaltigkeit als Prozess verstehen, werden wir auch in Zukunft bemüht sein, unseren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern, faire Bedingungen für unsere Partner zu erhalten und unseren Kunden ein authentisches Reiseerlebnis zu verschaffen.
    Wir sind überzeugt davon, dass wir bei der Verwirklichung Ihres Reisetraums einen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen können: für Kunden, Partneragenturen, die Menschen vor Ort, die Umwelt und unser Team.

    Mehr über nachhaltige Reisen mit Ventus Reisen

    Kontakt

    Ventus Touristik GmbH

    Krefelder Str. 8

    10555   Berlin

    Deutschland

    Telefon: (0) 30 297 49 294

    nadja.moussa@ventus.com

    www.ventus-reisen.de

    Allgemeine Reisebedingungen für: Ventus Touristik GmbH

    Pfeil
    Allgemeine Reisebedingungen Ventus Touristik GmbH

    1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages

    Mit der Buchung bietet der Anmelder der Ventus Touristik GmbH (folgend Ventus Reisen genannt) den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieser wird erst verbindlich, wenn er von Ventus Reisen schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Bestätigung durch Ventus Reisen, längstens zwei Wochen ab Anmeldungsdatum gebunden. Mit Vertragsabschluss oder unverzüglich danach erhält der Reiseteilnehmer die vollständige Reisebestätigung. In dieser wird auf eventuelle Abweichungen vom Inhalt der Reiseanmeldung ausdrücklich hingewiesen. In solchem Fall handelt es sich um ein neues Vertragsangebot, an welches Ventus Reisen 10 Tage gebunden ist. Wenn der Anmelder innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zum Abschluss des Reisevertrages. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Anmeldung des Reiseteilnehmers, den Beschreibungen im Katalog bzw. Prospekt und aus der Reisebestätigung. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollten schriftlich getroffen werden.

    2. Anzahlung und Zahlung des Reisepreises

    Mit Abschluss des Reisevertrages ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651r BGB eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, höchstens 1.000 € pro Person, zu leisten. Bei Flugbuchungen, deren Preise höher liegen, kann eine höhere Anzahlung berechnet werden. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.

    Der Kundengeldabsicherer der Ventus Touristik GmbH ist die tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.
    Wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt, besteht eine Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines nicht.
    Wenn zum Fälligkeitszeitpunkt nicht der gesamte Reisepreis bei Ventus Reisen eingegangen ist, kann Ventus Reisen, wenn zuvor dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde (§ 323 BGB), den Reisevertrag auflösen und es besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Ventus Reisen ist berechtigt, eine pauschale Entschädigung gemäß Punkt 7 dieser Reisebedingungen zu berechnen.

    3. Mindestteilnehmerzahl

    Wird im Reiseangebot/Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl genannt und diese nicht erreicht, so kann Ventus Reisen bis 20 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt vom Vertrag erklären. Ventus Reisen wird dem Reisenden die Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis dieser Voraussetzung zugehen lassen. In diesem Fall kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ventus Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Macht der Reisende von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, so wird der von ihm bezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.

    4. Reiseformalitäten – Einreisebestimmungen

    Auf Wunsch des Reisenden besorgt Ventus Reisen– sofern möglich – die für das Reiseziel erforderlichen Visa, bzw. Einreisegenehmigungen im Auftrag des Reisenden (Geschäftsbesorgung), jedoch haftet Ventus Reisen nicht für die rechtzeitige Ausstellung und den rechtzeitigen Zugang der erforderlichen Unterlagen durch die betreffende diplomatische Vertretung. Die Erteilung von Visa oder Einreisegenehmigungen durch die zuständigen ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Ventus Reisen.
    Besondere in der Person des Reisenden gegebene Umstände (Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von Ventus Reisen nur zu beachten, wenn diese erkennbar sind bzw. durch den Reisenden ausdrücklich mitgeteilt werden. In äußerst seltenen Fällen kann es auch ohne ersichtliche Gründe zur Ablehnung eines Visumantrags oder einer Einreisegenehmigung durch die zuständigen ausländischen Behörden kommen. In diesem Fall kann Ventus Reisen eine pauschale Rücktrittsentschädigung gemäß Punkt 7 berechnen.
    Für die Einhaltung der Visa-, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Ventus Reisen berät seine Kunden gerne zu den individuellen Bestimmungen. Entstehen dem Reisenden Nachteile wegen Nichteinhaltung derartiger Vorschriften, gehen diese zu seinen Lasten. Ist der Reisende deswegen an der Reiseteilnahme verhindert, ist Ventus Reisen ebenfalls berechtigt, eine pauschale Rücktrittsentschädigung gemäß Punkt 7 zu berechnen. Zu einem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag ist der Reisende nur berechtigt, wenn die Reiseverhinderung durch eine schuldhafte Fehlinformation seitens Ventus Reisen bedingt ist.
    Ventus Reisen wird dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen, darunter visierte Reisepässe, etc. pünktlich vor der Abreise zur Verfügung stellen und hierzu die den Umständen angemessenen Versand-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ventus Reisen haftet nicht für unvorhersehbare Verspätungen bei der Zustellung der Unterlagen durch den Versand-Dienstleister bzw. für sich daraus ergebende Stornokosten.

    5. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen

    Die von Ventus Reisen zu erbringenden Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot/Prospekt sowie nach der Reiseanmeldung, der Reisebestätigung und evtl. Nebenabreden.
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Ventus Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
    Eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Ventus Reisen dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären, spätestens bis Reiseantritt. Ventus Reisen kann von dem Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Ventus Reisen bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot der erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Ventus Reisen kann dem Reisenden auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

    6. Preisänderung

    Ventus Reisen ist berechtigt, nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen zu verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen und sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die folgend aufgeführten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöht haben bzw. neu entstanden sind, die Ventus Reisen nicht zu vertreten hat: Dies gilt im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger sowie von Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise zu berechnenden Wechselkurse.
    Dem Kunden bleibt es frei, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, falls sich die oben genannten Preisbestandteile nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei Ventus Reisen führt. Ventus Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen, muss aber auf Verlangen des Kunden nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind.
    Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8% des Gesamtpreises ist der Reisende berechtigt, ohne Bezahlung einer Entschädigung zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ventus Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ventus Reisen kann von dem Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Ventus Reisen bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

    7. Rücktritt vor Reisebeginn und Umbuchung

    Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn ist der Reisende verpflichtet, folgende pauschalierte Storno-Entschädigung zu zahlen:
    ·         Bei Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reisebeginn 20 % des Gesamtpreises
    ·         Bei Rücktritt bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn 30 % des Gesamtpreises
    ·         Bei Rücktritt bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn 35 % des Gesamtpreises
    ·         Bei Rücktritt bis zu 15 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
    ·         Bei Rücktritt bis zu 8 Tagen vor Reisebeginn 65 % des Gesamtpreises
    ·         Bei Rücktritt bis zu 2 Tagen vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises
    ·         und danach 90% des Gesamtpreises

    Ventus Reisen kann gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden berechnen. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein niedrigerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
    Maßgeblich als Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ventus Reisen.
    Wünscht der Reisende nach Vertragsabschluss Umbuchungen von Reiseziel oder -termin, des Hotels oder sonstiger wesentlicher Leistungen, so sind diese nur durch Stornierung (Rücktritt vom Reisevertrag) zu den unter Punkt 7 genannten Bedingungen (Stornierungsentschädigungen) möglich.
    Geringfügige Umbuchungen, z.B. die Änderung des Abreiseortes, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € ausgeführt, sofern ohne erheblichen Aufwand und ohne Zusatzkosten möglich.
    Ventus Reisen verpflichtet sich, den Reisepreis abzüglich der Stornokosten innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zurück zu zahlen.

    8. Ersatzreisende

    Der Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle an der Reise teilnimmt, sofern dieser die besonderen Reiseerfordernisse erfüllt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
    Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften gegenüber Ventus Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
    An Ventus Reisen hat der Reiseteilnehmer unverzüglich die Angaben zu machen, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind.
    Die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten werden von Ventus Reisen pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf 30 € berechnet.

    9. Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

    a) Bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder dergleichen ist der Reiseteilnehmer berechtigt, nach Maßgabe dieser Vorschrift zu kündigen.

    b) Ventus Reisen kann vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit aus wichtigem Grund den Reisevertrag kündigen, z.B. wenn ein Reiseteilnehmer die festgelegten Reiseanforderungen nicht erfüllt oder wenn durch sein Verhalten der Reiseverlauf gefährdet oder nachhaltig gestört wird. Ventus Reisen behält in solchem Fall den Anspruch auf den vollen Reisepreis, erstattet dem Reiseteilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen.

    10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Abhilfe

    Ventus Reisen ist als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet. Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Kunde ist verpflichtet, umgehend eine Mängelanzeige mit einem Abhilfe-Verlangen vor Ort an den Partner von Ventus Reisen oder an Ventus Reisen direkt zu richten.
    Der Reiseteilnehmer kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel gegenüber Ventus Reisen oder einem zur Mängel-Entgegennahme Berechtigten anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
    Ist eine Reise mangelhaft und leistet Ventus Reisen nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und einen Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Ventus Reisen die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
    Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist ohne Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird, ist die Fristsetzung entbehrlich. Das gilt entsprechend, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigen und Ventus Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
    Ist eine Kündigung gerechtfertigt, kann Ventus Reisen für bereits erbrachte und zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Leistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Ventus Reisen hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag eingeschlossen, so hat Ventus Reisen auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
    Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Ventus Reisen nicht zu vertreten hat.

    11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

    Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um bei Leistungsstörungen eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen Ventus Reisen oder dem jeweiligen Beauftragen bzw. der örtlichen Reiseleitung sofort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

    12. Haftung

    Die vertragliche Haftung von Ventus Reisen ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn Ventus Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
    Ventus Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben die Vermittlerpflichten.

    13. Versicherungen

    Ventus Reisen empfiehlt dem Reiseteilnehmer in eigenem Interesse den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und einer Reisegepäckversicherung.
    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das “Rundum-Sorglos-Paket” der ERGO Reiseversicherung AG. Ventus Reisen bietet Ihnen dieses Paket zusätzlich an. Beachten Sie die in den Reiseunterlagen aufgeführten Hinweise.

    14. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

    Ansprüche auf Abhilfe von Mängeln (§ 651k BGB), auf Minderung des Reisepreises gemäß § 651m BGB, auf Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels nach § 651l BGB sowie auf Schadensersatz aus § 651n BGB wegen mangelhafter Reiseleistungen, Nichterfüllung, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reiseteilnehmer innerhalb von 24 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ventus Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
    Ansprüche des Reiseteilnehmers wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
    Macht der Reiseteilnehmer nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb von 24 Monaten geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Reisende oder Ventus Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

    15. Gerichtsstand

    Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geben wir dennoch den Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung an: https://ec.europa.eu/odr
    Für die Streitigkeiten aus dem Reisevertrag bzw. in Zusammenhang damit ist als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Vollkaufleute Berlin vereinbart.
    Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

    16. Sonstige Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen zur Folge. Unsere Angebote entsprechen dem Stand der Festlegungen bei Bereitstellung und gelten bis zur Buchung vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit. Änderungen aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern bleiben vorbehalten


    Stand 26. September 2024
    Ventus Touristik GmbH

    Kontakt

    forum anders reisen e.V.

    Brandstwiete 4
    20457 Hamburg

    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

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