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        22.09.2014 Hauser Exkursionen

        Porter Policy gewinnt 2. Platz beim Travel One Nachhaltigkeitspreis

        Die „Porter Policy“ von Hauser Exkursionen, die verbindliche Vorschriften für den Einsatz von Trägern auf Bergtouren enthält, hat den 2. Platz beim Travel One Nachhaltigkeitspreis gewonnen. Besonders gut gefielen den Juroren die praktische Relevanz des Projektes und dessen konsequente Umsetzung.

        Die Policy schreibt u. a. angemessene Ausrüstung, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung,
        medizinische Versorgung der Träger sowie eine Gewichtsbeschränkung der Lasten vor. Seit Mai 2014 muss die Porter Policy von den Geschäftspartnern von Hauser Exkursionen verpflichtend eingehalten werden. Die Preisverleihung von Travel One fand am 11. September 2014 im HOLM House of Logistics and Mobility in Frankfurt statt.

        Vorgeschichte

        Trotz zahlreicher Maßnahmen in der Vergangenheit – wie Bereitstellung von Bergsschuhen und weiterer Ausrüstung – gab es immer wieder Berichte von Reisegästen über ungenügende Ausrüstung der Trägermannschaften auf Trekkingtouren. „Es stellte sich heraus, dass die Ausrüstung von den Trägern verkauft wurde“, erklärt Manfred Häupl, Inhaber von Hauser Exkursionen. „Deshalb wurde zum Schutz der Träger die Porter Policy entwickelt.“

        Inhalte der Porter Policy von Hauser Exkursionen

        Je nach Saison und Höhe muss den Trägern angemessene Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden, um sie vor Kälte, Regen und Schnee zu schützen. Oberhalb der Baumgrenze ist für geeignete Unterkünfte zu sorgen, entweder für ein Zimmer in einer Lodge oder für ein Zelt; bisher haben die Träger aus Kostengründen teils in Höhlen oder unter freiem Himmel geschlafen. Häupl fügt an: „Zudem sind pro Träger eine Schlafmatte sowie eine taugliche Decke oder ein Schlafsack bereitzustellen.“ Die Träger sind während der Touren mit Essen und warmen Getränken, Kochausrüstung und Brennöl zu versorgen. „Denn in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Abholzungen des ohnehin gefährdeten Baumbestands, um Geld für das Öl zu sparen.“ Vorab muss für die Träger eine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden, die auch den Todesfall mit einschließt,
        um die Angehörigen abzusichern. In Bezug auf medizinische Behandlung und Rettung stehen den Trägern dieselben Standards zu wie den Reisegästen.

        Wichtig waren für den Hauser-Chef auch die Gepäckbeschränkungen. Als Maximum inklusive persönlicher Dinge sind festgelegt für Peru, Bolivien, Ostafrika und Indien 25 kg, für Pakistan ebenfalls 25 kg und über 3000 m Höhe 15 kg. Nepal bildet eine Ausnahme, hier liegt die Beschränkung des Lastengewichts bei 30 kg exklusive persönlichen Gepäcks. Träger müssen mindestens 18 Jahre sein. Doch auch hier ist Nepal ein Sonderfall, da dort der Trägerberuf traditionell schon bei Jugendlichen sozial verankert ist. Für Nepal gilt als Mindestalter 16 Jahre, das Lastengewicht für 16- bis 17jährige Träger ist auf maximal 25 kg inklusive persönlicher Dinge begrenzt. Für schwere Touren sind keine Personen unter 18 erlaubt.

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