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Über uns

Anders reisen: Verantwortung übernehmen

Im forum anders reisen haben sich über 100 Reiseveranstalter zusammengeschlossen, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Alles Spezialisten, die ihre Reisen umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten. Unser Name steht für besondere Reiseerlebnisse, die sich am Menschen und an der Umwelt orientieren.

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        Unser Kriterienkatalog

        Die Mitglieder des forum anders reisen verpflichten sich zur Einhaltung eines umfassenden Opens external link in new windowKriterienkatalogs für umwelt- und sozialverträgliches Reisen. Er bildet die ideelle Basis unserer Arbeit und stellt die Leitlinie für unser politisches Handeln dar. Das theoretische Ideal eines nachhaltigen Tourismus wird im Kriterienkatalog in konkrete, praktische Inhalte übersetzt. So stellen unsere Kriterien immer einen Kompromiss aus theoretisch notwendigen Ansprüchen hinsichtlich ökologischer und sozialer Belange und der praktischen Machbarkeit dar.

        Der Kriterienkatalog wurde bei der Gründung unseres Verbandes 1998 durch den Vorstand, die Geschäftsstelle und unsere Mitglieder in Zusammenarbeit mit unserem wissenschaftlichen Beirat (dem neutrale Personen aus Politik, Wissenschaft und Umweltschutzorganisationen angehören) entwickelt. Da sich Reisen, Reiseveranstalter, Nachfrage und Angebote sowie die Bedingungen für Nachhaltigkeit stets verändern, muss auch unser Kriterienkatalog einer laufenden Überprüfung hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit standhalten und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung.

        Der Kriterienkatalog weist ökonomische, ökologische und soziale Dimensionen einer Reise genauso aus wie die Verantwortung gegenüber den Reisenden und den Mitarbeitenden im Unternehmen.

         

        SOZIALVERANTWORTLICHES REISEN


        Sozialverträglicher Tourismus bedeutet die Achtung der Gesellschaft, der Kultur sowie der Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung im Reiseland, und bezieht die Einheimischen hinsichtlich struktureller sowie wirtschaftlicher Einflüsse mit ein. Tourismus beeinflusst in vielfältiger Weise die Rechte von Menschen (z. B. Arbeitsnormen, Zugang zu Ressourcen, Landrechte). Die Mitglieder achten mit Sorgfalt darauf, durch ihre Geschäftstätigkeit keine Menschenrechtsverletzungen zu verursachen und fördern Maßnahmen, die zur Stärkung und Sicherung der Menschenrechte beitragen. Insbesondere unterstützen sie den Schutz von Kindern vor sexueller und kommerzieller Ausbeutung im Tourismus.

        2.2. Lokale Bevölkerung
        […]
        2.2.1. Die einheimische Bevölkerung wird in die Planungs- und Durchführungsphase möglichst weitgehend einbezogen.
        2.2.2. Landestypische Sitten und Gebräuche werden geachtet.
        2.2.3. Insbesondere in wirtschaftlich wenig entwickelten Ländern ist die Nutzung kleiner, lokaler Strukturen zu bevorzugen (z.B. Privatunterkünfte, einheimische Führer und Fahrer, privat geführte Gaststätten und örtliche Führungen durch Einheimische), um so die ökonomische Partizipation der lokalen Bevölkerung und die damit zusammenhängende Akzeptanz des Tourismus sowie die Wertschöpfung im Land zu erhöhen. […]
        2.2.6. Auf eine den jeweiligen Landesbedingungen angemessene Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Mindestnormen wird im Rahmen der Möglichkeiten geachtet. Im Zweifelsfall sollten Arbeitszeiten und arbeitsrechtliche Mindestnormen an internationalen Normen (ILO) gemessen werden.
        2.2.7. Die Mitglieder respektieren den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung der internationalen Organisation The Code und berücksichtigen deren Kriterien bei der Festlegung von Unternehmensgrundsätzen. […]
        2.2.8. Veranstalter tragen durch ihre Reisen dazu bei, die kulturelle Vielfalt in den Ländern zu erhalten. Der Schutz von indigenen Völkern und Volksgruppen ist im Rahmen der eigenen Einflussmöglichkeiten zu gewährleisten. Die Diskriminierung von Minderheiten, ethnischen wie religiösen Gruppen oder Menschen mit Behinderungen oder die Diskriminierung  aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht und sexueller Ausrichtung wird nicht toleriert.

        UMWELTVERTRÄGLICHES REISEN

         

        Grundsätze eines umweltverträglichen Tourismus sind die Schonung bzw. der Erhalt natürlicher Ressourcen (Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna), die in einer möglichst umweltfreundlichen Anreise, Unterkünften und Aktivitäten umgesetzt werden. Aktivitäten, die der Umwelt durch z.B. einen unverhältnismäßig hohen Einsatz von Energie oder nicht umweltfreundliche Treibstoffe übermäßigen Schaden zufügen, werden nicht angeboten.

         

         

        1.1. An- und Abreise
        1.1.1. Umweltschonende Transportmittel zum Reiseziel (z.B. Bus, Bahn) werden soweit möglich und vertretbar (Zeitaufwand, Qualität der Verbindungen, Sicherheit, Entfernung) genutzt; in jedem Fall jedoch bevorzugt dargestellt und angeboten. […]
        1.1.5. Urlaubslänge, Reisezeit und Entfernung müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen und Kurzflugreisen dürfen nicht angeboten werden. Daraus resultierend dürfen folgende Flugreisen nicht durchgeführt werden:
        - Flüge in Zielgebiete unter einer Entfernung von 800 km, deren CO2-Emissionen nicht vollständig kompensiert werden (s.a. 1.1.6.)
        - Flüge über 800 km bis 3800 km mit einer Reisedauer unter einer Woche
        - Flüge über 3800 km mit einer Reisedauer unter 2 Wochen
        Die jeweiligen Distanzen lehnen sich an die Definition des atmosfair-Airline-Index zu Kurz-, Mittel- und Fernstreckenreisen an, der u.a. Fluggeräte und Emissionen berücksichtigt. Die Reisedauer beinhaltet die An- und Abreise. […]

        1.2. Transportmittel vor Ort
        1.2.1. Überlandtransporte werden Inlandsflügen vorgezogen. Inlandsflüge in der Zieldestination dürfen dann Bestandteil einer ausgeschriebenen Pauschalreise sein, wenn die Verwendung bodengebundener Transportmittel zu einem im Vergleich zum Flugzeug als Transportmittel unzumutbaren Aufwand für den Reisenden in zeitlicher und/oder finanzieller Art führen würde oder Sicherheitsaspekte eine Überlandfahrt nicht zulassen.
        1.2.2. Nach Möglichkeit soll die Fortbewegung  mit öffentlichen Verkehrsmitteln (wie Zügen und Fähren) Bestandteil des Reiseangebots sein.
        1.2.3. Langsame, nach Möglichkeit nicht motorisierte  Formen der Fortbewegung, wie z.B. Wandern, Radfahren, Kanufahren, Naturbeobachtungen, Stadtspaziergänge etc. sind wesentliche Elemente der Reisen. […]

        2.1. Umweltschutz und Denkmalschutz
        2.1.1. Die Mitglieder des forum anders reisen bevorzugen bei der Auswahl der Reiseziele Regionen, die sich bemühen, eine nachhaltige Entwicklung voran zu treiben. Die bereisten Regionen sollen durch hohe Anforderungen der Reiseveranstalter motiviert werden, das Thema Nachhaltigkeit bei allen Akteuren in der Region zu verankern. Regionen, die durch den Tourismus bereits so stark frequentiert werden, dass die Gefahr einer Übernutzung besteht, sollen vermieden werden. […]
        2.1.4. In Nationalparks und anderen Großschutzgebieten verpflichtet sich der Reiseveranstalter zur Kooperation mit den dortigen Parkverwaltungen, um insbesondere die Parkregeln und die damit verbundenen Lenkungsmaßnahmen einzuhalten. Der Veranstalter informiert seine Kunden entsprechend.
        2.1.6. Auf einen sinnvollen Einsatz der natürlichen Ressourcen in Bezug auf Wasserverbrauch und Energieeinsatz ist zu achten. Die Reisenden sollen angehalten werden, möglichst wenig Abfall zu produzieren und nur Produkte zu kaufen, deren Verpackung abgebaut oder wieder verwendet werden kann. Plastikflaschen, Alu-Dosen oder Batterien sind zu vermeiden. Abfall ist bis zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit mitzunehmen.
        2.1.7. Folgende Aktivitäten werden auf Reisen ausgeschlossen (wenn sie als reines Freizeitvergnügen gedacht sind und nicht dem Transport dienen):
        - Off-Road-Touren mit Geländewagen und Motorrad
        - Motorschlitten-Touren und Quad-Fahrten
        - Rundflüge mit Motorflugzeugen und Helikoptern
        - Heli-Skiing
        - Jet-Skiing
        - Besuch von Delfinarien und anderen Tierschauen oder Tiereinrichtungen mit nicht artgerechter Tierhaltung, dazu gehört auch das Reiten auf Wildtieren oder der unmittelbare Kontakt zu wilden Tieren z.B. Elefanten oder Löwen, die nur zu touristischen Zwecken gefangen gehalten werden.
        - Hochsee-Kreuzfahrten mit schwerölbetriebenen oder atomgetriebenen Schiffen

        VERANTWORTUNG GEGENÜBER DEN REISENDEN

         

        Die Mitglieder des forum anders reisen bieten ihren Kunden qualitativ hochwertige Angebote. Diese Qualität zeichnet sich sowohl durch einen besonders intensiven Erlebnis- und/oder Erholungswert der Reisen aus als auch durch umweltverträgliche und sozialverantwortliche Aspekte, die bei der Planung und Durchführung der Reisen im Mittelpunkt stehen. Dem Kunden werden eine ehrliche und ausführliche Beratung sowie transparente, ehrliche und authentische Reiseinformationen in Ausschreibung und Reiseunterlagen geboten.

         

         

        5.1. Verantwortung gegenüber dem Kunden
        5.1.1. Die Veranstalter informieren sich regelmäßig über die politische Lage in den Zielgebieten. Reisen in Krisengebiete finden nicht statt (Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes).
        5.1.2. Reiseausschreibung: Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus enthalten die Reiseangebote der Veranstalter folgende Leistungsbeschreibungen in den verwendeten Medien (Katalog, Detailprogramme, Internetseite, Reiseunterlagen):
        - Authentische und detaillierte Darstellung des Reiselandes (Gesellschaft, Kultur, Umweltprobleme, politische Hintergründe, insbesondere bei politischen Problemländern). Dies kann durch Bereitstellung einer ausführlichen Reisebeschreibung, von „Sympathie-Magazinen“ des Studienkreises für Tourismus und Entwicklung oder durch Aushändigung von entsprechenden Reiseführern geschehen.
        - Aufklärung über CO2-Emissionen und Informationen über Möglichkeiten, diese zu kompensieren
        - Kennzeichnung der von den Flugkriterien des Verbandes abweichenden Reisen
        - Informationen über nachhaltigen Tourismus in der Unternehmensdarstellung
        - Veröffentlichung des angefertigten CSR-Berichts auf der Webseite
        5.1.3. Der Reiseveranstalter gewährleistet, dass die in der Reiseausschreibung und bei der Beratung verwendeten Informationen zur Reise durch den Veranstalter oder seine Partner vor Ort recherchiert und/oder überprüft wurden, um somit ein möglichst hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten.
        5.1.4. Die Kundenzufriedenheit ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität der Reisen. Die Mitglieder holen ein Kundenfeedback zu ihren Reisen gezielt ein, welches explizit Fragen zur Nachhaltigkeit im Zielgebiet beinhaltet und evaluieren dieses regelmäßig.

        EINHALTUNG DER KRITERIEN UND CSR-PROZESS

         

        Jedes unserer Mitglieder verpflichtet sich, diesen Kriterienkatalog nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten und zugleich einen CSR-Prozess mit anschließender externer Zertifizierung zu durchlaufen, um transparent und vergleichbar öffentlich über seine unternehmerische Nachhaltigkeit zu berichten.

        7. Evaluierung der Einhaltung der Kriterien und CSR-Prozess
        7.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich mit dem Eintritt in das forum anders reisen, innerhalb einer vorgegebenen Zeit einen Zertifizierungsprozess zu Corporate Social Responsibility (CSR-Prozess) zu durchlaufen und öffentlich Bericht zu erstatten. Details sind in der Satzung und Geschäftsordnung geregelt.
        7.2. Ist die Zertifizierung erfolgreich, erhält das Mitglied ein Qualitätssiegel, das es bis zum Ablauf der Gültigkeit zur Bewerbung seiner Produkte und seines Unternehmens nutzen kann.
        7.3. Neue Mitglieder werden anhand ihres Reiseangebotes auf eine möglichst hohe Übereinstimmung mit dem Kriterienkatalog überprüft. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitgliedschaftsanträge aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem Kriterienkatalog abzulehnen. Die Überprüfung der Kriterien wird von der Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Vorstand organisiert. Neue Mitglieder werden auf eventuelle Schwachstellen in ihrer Angebots- und Produktpalette hingewiesen.
        7.4. Bei eklatanten Verstößen gegen den Kriterienkatalog sucht der Vorstand proaktiv das Gespräch zum jeweiligen Mitglied, um auf die vorhandene Problematik aufmerksam zu machen. Stellt sich nach wiederholtem Gespräch keine Einigung heraus, kann das Mitglied nach Artikel 10, Absatz 3 der Vereinssatzung ausgeschlossen werden.

        Tipps zum nachhaltigen Reisen
          Die richtige Kleiderwahl


          Orientieren Sie sich bei der Kleiderwahl an dem, was vor Ort üblich ist – das hilft Ihnen sowohl klimatisch als auch bei der kulturellen Begegnung.
          > alle Tipps
          Aus Fremden werden Freunde


          Versuchen Sie einmal geknüpfte Kontakte langfristig zu halten, statt nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“ zu handeln.
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          Spenden, die ankommen


          Wenn Sie spenden möchten, wählen Sie anerkannte Hilfsprojekte aus, damit das Geld auch dort ankommt, wo es wirklich ankommen soll. Mit Geldspenden an bettelnde Kinder hilft man ihnen selbst oft nicht.
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