Allgemeine Reisebedingungen (AGB) von Amitabha Reisen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen. Wir haben alle Voraussetzungen für einen gelungenen Urlaub für Sie geschaffen. Hierzu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in den nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Diese Allgemeinen Reisebedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages
§ 1 Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-mail. Mit der Bestätigung kommt zwischen dem Kunden und Amitabha Reisen ein Reisevertrag zustande. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Amitabha Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Amitabha Reisen zustande. Die Annahme durch Amitabha Reisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Amitabha Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übersenden.
§ 2 Bezahlung Aushändigung der Reiseunterlagen
Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto von Amitabha Reisen zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Amitabha Reisen eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).
§ 3 Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Amitabha Reisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Amitabha Reisen bindend. Amitabha Reisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.
§ 4 Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, Amitabha Reisen nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Für Ihre Rechte und Pflichten als Kunde gegenüber den Fluggesellschaften gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Dies ändert nichts daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.
§ 5 Preisänderungen
In den folgenden Fallen kann Amitabha Reisen die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise andern: - nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (Treibstoffzuschlage usw.) - eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.) - Wechselkursänderungen, saisonbedingte Aufschlage und Kleingruppenzuschlag
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.
§ 6 Rücktritt durch den Kunden /Umbuchung
(i) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Amitabha Reisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(ii) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Amitabha Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.
(iii) Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100 %.
(iv) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze:
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises. Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis. Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen: - Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Amitabha Reisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Amitabha Reisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
§ 7 Versicherung
Amitabha Reisen empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie auch über Amitabha Reisen. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschließen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.
§ 8 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbe- Stimmungen sind im Katalog zu finden oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 10 Haftungsausschlüsse
Amitabha Reisen haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm:
• die auf Streik, Unruhen, Witterungs- Verhältnisse, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
• Programmänderungen infolge Flugplan- änderungen.
§ 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(i) Amitabha Reisen informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden Amitabha Reisen ausdrücklich mitgeteilt.
(ii) Insbesondere für Indien benötigt ein volljähriger Kunde einen Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild mit gleicher Mindestgültigkeitsdauer.
(iii) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(iv) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.
(v) Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
§ 12 DATENSCHUTZ
(i) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(ii) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(iii) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(iv) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
(i) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(ii) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Amitabha Reisen ist Hannover. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Amitabha Reisen keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für Amitabha Reisen um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
§ 15 Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
(Stand: Hannover, September 2013)
Amitabha Reisen
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Finanzamt Hannover
Steuernummer: 27/109/04351
Umsatzsteuer-ID: DE 276028276