§ 1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Kunde bietet der travel-to-nature GmbH („travel to nature“) mit seiner Reiseanmeldung auf Basis der
Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgen. Nach
Annahme der Anmeldung durch travel to nature erhält der Kunde als Bestätigung des Vertrages auf einem
dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papierform nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) die individuelle
Reisebestätigung (Rechnung) und den Sicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Reiseanmeldung ab, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von travel to
nature vor, an das travel to nature für 10 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der Kunde das Angebot
ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit seinem Inhalt
zustande. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Frist an, so kommt kein Reisevertrag zustande.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18
Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten (Inhaber/n des
Sorgerechtes) zu unterschreiben. Diese vorherige schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten ist für
jede/n minderjährigen Teilnehmer/in erforderlich, auch wenn diese/r über eine/n anderen Teilnehmer/in als
Anmelder angemeldet wurde.
1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels) sind von travel to nature nicht
bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, die über die vertraglich zugesagten Leistungen von travel to
nature hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
§ 2 Bezahlung des Reisepreises
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch
Überweisung zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor
Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach
Ziffer 7.1 abgesagt werden kann; bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt ist mithin
der Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist travel to nature berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 5 zu belasten.
§ 3 Leistungen und Preise
Die von travel to nature vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter
Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem
Inhalt der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
§ 4 Vertrags- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des
Kunden
4.1 travel to nature behält sich vor, den Reisepreis einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich
unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht
vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,
wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende
Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang
geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte
dies der Fall sein, wird travel to nature den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per EMail)
klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung
der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten
Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die
Verpflichtung von travel to nature zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des
Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für travel
to nature führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von travel
to nature zu erstatten. travel to nature darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe
Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 travel to nature behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig
zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. travel to nature hat den Kunden hierüber
auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen
Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann travel to nature sie nicht einseitig
vornehmen. travel to nature kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,
dass er innerhalb einer von travel to nature bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur
Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann
nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann travel to nature die Reise aus einem nach
Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der
Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. travel to
nature kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde
innerhalb einer von travel to nature bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur
Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen
Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 travel to nature kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung
nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die travel to
nature den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von travel to nature nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung
oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend
Anwendung. Soweit travel to nature infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet ist, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
4.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die
Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m
BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für travel to nature mit geringeren Kosten
verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei travel to nature. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert travel to nature den
Anspruch auf den Reisepreis, kann indes eine angemessene Entschädigung fordern. travel to nature hat hierzu die
nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu
erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach
Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Gruppenreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 06. bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 90 %
Individualreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90 %
Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95 %
Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass travel to nature ein Schaden überhaupt nicht oder nur in
wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschale entstanden ist.
5.2 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen dennoch
auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige
Umbuchungen berechnet travel to nature ein Umbuchungsentgelt von € 30,– je Reisenden. Es steht dem
Reisenden frei, travel to nature nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend
genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen von 5.1 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail, SMS, Sprachnachricht) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintritt. Die
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie travel to nature nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn
zugeht. travel to nature kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen
Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der ursprüngliche Kunde
travel to nature als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten. travel to nature darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese
angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in
welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß von travel to nature angeboten wurden,
infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu
vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des
Reisepreises.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch travel to nature
7.1 travel to nature kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die
Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert
sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die
Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die
Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von travel to nature bis spätestens 28
Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. travel to nature kann ferner vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat travel to nature den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem
Rücktrittsgrund zu erklären.
7.2 Sofern travel to nature nach 7.1 vom Vertrag zurücktritt, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von travel to nature, zurückerstattet.
7.3 Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten
Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig
verhält, kann travel to nature ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den
Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei einer
Kündigung nach Antritt der Reise wird travel to nature durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von travel to nature für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft
verursacht werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht
für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.
travel to nature haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z. B. Hotels), die nicht von travel to
nature selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden.
§ 9 Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des
Reisenden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Partneragentur/travel to nature
gegenüber anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen (Kontaktadressen und
Telefonnummern sind der Reisebestätigung und Ihren Reiseunterlagen zu entnehmen). Die 24-Stunden-
Notrufnummer von travel to nature lautet +49 171 3221446. Soweit travel to nature infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m
BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der
Kunde Abhilfe, hat travel to nature den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie
unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen
Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. travel to nature kann in der Weise Abhilfe schaffen,
dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann travel to nature die Beseitigung des Mangels
verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat travel to nature Abhilfe durch
angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn travel to nature eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die
Abhilfe von travel to nature verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom
Kunden gekündigt, so behält travel to nature hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der
Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche
des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden
Reiseleistungen entfällt der Anspruch von travel to nature auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits
geleistete Zahlungen sind dem Kunden von travel to nature zu erstatten. travel to nature ist verpflichtet, die
infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte
Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
fallen travel to nature zur Last.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
möglichst gering zu halten.
9.4 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
§ 10 Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z. B. für Reiserücktrittskosten, Kosten des
Reiseabbruchs, Auslands-Krankenversicherung etc.) enthalten. travel to nature empfiehlt grundsätzlich den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer
Unterstützung einschließlich der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer auch im Ausland
gültigen Krankenversicherung. travel to nature kann Ihnen auf Wunsch entsprechende Versicherungen vermitteln.
§ 11 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente
11.1 travel to nature informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse
des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise
und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass sein Reisepass bzw.
Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Hat der Kunde travel to nature
damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente (z. B. Visa) zu beantragen, so haftet travel to nature nicht für die
rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, travel to nature
hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet.
11.2 Der Kunde hat travel to nature unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B.
Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von travel to nature mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn
die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.
§ 12 Datenschutz
travel to nature informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der Datenschutzerklärung
auf der Website von travel to nature und ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Personenbezogene Daten sind
alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und die sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-
Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfragen,
Buchungsanfragen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem
Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten
Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte
weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei travel to nature gespeicherten
personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu
lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen
oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20
DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn
ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten
abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Sofern Ihre personenbezogenen
Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben
Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen ihre Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe
vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der E-Mail-Adresse
info@traveltonature.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder travel to nature
unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@traveltonature.de können Sie auch
der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu
Marketingzwecken widersprechen. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
datenschutz@traveltonature.de oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den
Datenschutzbeauftragten“. travel to nature verweist im Einzelnen auf ihre Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 13 Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
travel to nature ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss
travel to nature diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen
wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese
feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte
Fluggesellschaft, muss travel to nature den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen
Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.
14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und travel to nature findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten
oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von travel to nature vereinbart.
14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen
Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge
bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. travel to nature nimmt an einem
freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht
gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert nicht.
Reiseveranstalter ist:
travel-to-nature GmbH
Kreuzmattenstr. 10a, 79423 Heitersheim
Tel.: +49 (0)7634 50550
Fax: +49 (0)7634 505529
Registergericht Freiburg, HRB 310868
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE185566459
Geschäftsführer: Rainer Stoll
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
HDI-Hauptvertretung, Kieler Straße 2, 24568 Kaltenkirchen, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung:
weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 14.2).
Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle
Rechte vorbehalten.