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Reise: Die goldenen Highlights Südwest-Islands

TERMIN

Reisetermin: 15.08.2024 - 22.08.2024

DETAILS

Anzahl Personen: 2715 €

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IHR KLIMASCHUTZBEITRAG

SPENDEN SIE NEUE ENERGIE FÜR NEPAL: Nach dem schrecklichen Erdbeben in Nepal fördern alle Mitglieder des forum anders reisen eine gemeinschaftlich angelegte Initiative. Alle Kompensationszahlungen fließen in ein neues Projekt zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Nepal.

Das Besondere daran: gezielt und langfristig wird beim Wiederaufbau von Privathäusern, Schulen, Krankenstationen und Lodges der Ausbau mit CO2- und verbrauchsarmen Technologien energieseitig unterstützt. Von Kleinbiogasanlagen über Solarkocher bis hin zu Photovoltaik und Wasseraufbereitung wird dieses Gesamtkonzept kostengünstige und ressourcensparende Versorgung mit Strom, Licht, Warmwasser und Kochmöglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Bergregionen bereitstellen. „Neue Energie für Nepal“ soll zum Hoffnungsträger für die Menschen Nepals werden, um Energie für den Wiederaufbau zu schöpfen.

Mit Ihrer Spende an unseren Partner atmosfair können Sie die entstehenden CO2-Emissionen Ihrer Flüge kompensieren. Das entlastet unser Klima. Zugleich helfen Sie die Lebensumstände in Nepal durch den Wiederaufbau mit erneuerbarer Energie zu verbessern. Werden Sie zum Klimaschützer und spenden Sie Neue Energie für Nepal!

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

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ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB contrastravel / Pardon/Heider Touristik GmbH
Die folgenden Punkte regeln in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt des Reisevertrages zwischen contrastravel, Pardon/Heider Touristik GmbH (kurz "contrastravel") und Ihnen, dem Kunden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher aufmerksam durch.


1. Anmeldung und Reisebestätigung / Abschluss des Reisevertrages

(a) Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde contrastravel den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch (per E-Mail), telefonisch oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch contrastravel zustande. contrastravel bestätigt dem Kunden den Reisevertrag auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail oder auf Wunsch per Post in Papierform (Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Mit Vertragsschluss übersendet contrastravel den Sicherungsschein als Nachweis der Kundengeldabsicherung.

(c) Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Reiseausschreibung, weist contrastravel den Kunden unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ausdrücklich auf das neue Angebot eines Reisevertrages hin, an das contrastravel sich für 10 Tage gebunden hält. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der geforderten Anzahlung, annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande.


2. Zahlungsbedingungen und Reiseunterlagen

(a) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei contrastravel eingegangen sein; bei kurzfristiger Buchung innerhalb der genannten Frist ist mithin der Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen. Sie ist nur zu leisten, wenn feststeht, dass die entsprechende Reise durchgeführt und nicht nach Ziffer 6 (a) von contrastravel abgesagt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem von contrastravel angegebenen Konto.

(b) Spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erhält der Kunde die letzten Informationen zum Reiseverlauf sowie seine Reiseunterlagen. Der Kunde hat contrastravel zu kontaktieren, sofern er die Reiseunterlagen nicht innerhalb der genannten Frist erhält.


3. Leistungen

Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der detaillierten Reiseausschreibung für die jeweilige Reise sowie aus der hierauf bezugnehmenden individuellen Reisebestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so ergeben sich Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot von contrastravel sowie aus der entsprechenden Reisebestätigung.


4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss und erhebliche Preis- und Vertragsänderungen

(a) contrastravel behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird contrastravel den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von contrastravel zur Preissenkung nach 4 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.

(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für contrastravel führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von contrastravel zu erstatten. contrastravel darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(c) contrastravel behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). contrastravel hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann contrastravel sie nicht einseitig vornehmen. contrastravel kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von contrastravel bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann contrastravel die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. contrastravel kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von contrastravel bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(e) contrastravel kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die contrastravel den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

(f) Nach dem Ablauf einer von contrastravel nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(g) Tritt der Kunde nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit contrastravel infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat contrastravel unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.


5. Rücktritt durch den Reisenden, Ersatzperson, Umbuchungen, Versicherung

(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so kann contrastravel eine angemessene Entschädigung verlangen. Für diese hat contrastravel die in 5 (b) bezeichneten Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von contrastravel und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises bestimmen. Es steht dem Kunden stets frei, contrastravel nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden bzw. kein Schaden in der von contrastravel berechneten Höhe entstanden ist. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang des Rücktritts des Kunden bei contrastravel, dessen Erklärung schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, empfohlen wird.

(b) Die von contrastravel festgelegten Entschädigungspauschalen betragen, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, in Prozent des Reisepreises:
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt ....................... 20% des Reisepreises
  • ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt ....... 40% des Reisepreises
  • ab 14. Tag bis   7. Tag vor Reiseantritt ....... 60% des Reisepreises
  • ab   6. Tag bis   1. Tag vor Reiseantritt ....... 80% des Reisepreises
  • Abreisetag, Nichtantritt .............................. 90% des Reisepreises

(c) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie contrastravel nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. contrastravel kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber contrastravel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-kosten. contrastravel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

(d) Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet contrastravel bis zum 35. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang. Der Kunde kann contrastravel nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Nach dem 35. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen, siehe 5 (b), und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstalter dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

(e) Der Veranstalter kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln (Reiseabbruch-Versicherung). Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig. Der Versicherungspartner von contrastravel ist die ERV.


6. Rücktritt und Kündigung durch contrastravel

(a) contrastravel kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn es in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Gleichermaßen kann contrastravel vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn es aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. contrastravel hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

(b) Tritt contrastravel nach 6 (a) vom Reisevertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von contrastravel, zurückerstattet.

(c) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch contrastravel nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann contrastravel ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält contrastravel den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die es aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die Reiseleitung oder örtliche Vertreter von contrastravel sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.


7. Haftung von contrastravel und Haftungsbegrenzung

(a) Die vertragliche Haftung von contrastravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

(b) contrastravel haftet nicht für Angaben in von ihr nicht hergestelltem Prospektmaterial der Leistungsträger (z. B. von Unterkünften).


8. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

(a) contrastravel ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.

(b) Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ einsehbar. Diese erreichen Sie auch über die Internetseiten von contrastravel.


9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern contrastravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. contrastravel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. contrastravel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wenn contrastravel die Beseitigung des Mangels verweigert und der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, muss contrastravel Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anbieten.

(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet contrastravel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des Veranstalters auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.


10. Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

(a) contrastravel unterrichtet den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

(b) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, contrastravel hat vorvertragliche Informationspflichten gegenüber dem Kunden verschuldet nicht oder schlecht erfüllt oder gegen eigene Verpflichtungen schuldhaft verstoßen.

(c) contrastravel empfiehlt generell das Mitführen eines Impfpasses.


11. Versicherungen

(a) Grundsätzlich ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer RRV zur Deckung Ihrer Stornokosten (siehe 5 (b) und (e)) für den Fall, dass Sie die Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten können. Eine zusätzliche oder integrierte Reiseabbruch-Versicherung deckt die wesentlichen Kosten bei einem Reiseabbruch aus wichtigem Grund, insbesondere erhöhte Rücktransportkosten bei Verletzungen und Krankheiten, die keinen normalen Rücktransport zulassen.

(b) Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck- und ggf. einer Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.


12. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. contrastravel hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@contrastravel.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@contrastravel.com können Sie auch der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.


13. Sonstiges und Hinweise

(a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und contrastravel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von contrastravel vereinbart.

(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: contrastravel nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


14. Förderung des nachhaltigen Tourismus

contrastravel ist Mitglied im forumandersreisen e. V. (www.forumandersreisen.de). Wir erkennen den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus gerne an und handeln überzeugt nach dessen Grundsätzen.



Reiseveranstalter:
contrastravel • Pardon/Heider Touristik GmbH • Erfurter Straße 23 • 44143 Dortmund
0049 - (0)4322 - 88 900-0 • info(at)contrastravel.com • www.contrastravel.com
AG Dortmund HRB 28680 • Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE221668922
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Haftpflichtversicherung: AXA über MDT, travel underwriting GmbH • Walther-vonCronberg-Platz 6 • 60594 Frankfurt
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13 (a
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich far hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit dieser Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers. far ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktion verantwortlich. Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

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