REISEDATEN

Reise: Georgien Wanderreise - Swanetien und Kleiner Kaukasus

TERMIN

Reisetermin: 24.08.2024 - 08.09.2024

DETAILS

Anzahl Personen: 3290 €

3290
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ATMOSFAIR KLIMASCHUTZBEITRAG INKLUSIVE!

NEUE ENERGIE FÜR NEPAL: Danke, dass Sie helfen das Klima zu schützen!
In Ihrem Reisepreis ist die Kompensation der entstehenden Emissionen Ihrer Reise bereits inkludiert. Mit diesem Beitrag unterstützen Sie unser engagiertes Klimaschutzprojekt NEUE ENERGIE FÜR NEPAL und tragen so zur Entlastung unseres Klimas aktiv bei.

Und das passiert mit Ihrem Beitrag:

NEUE ENERGIE FÜR NEPAL – ein Gemeinschaftsprojekt des forum anders reisen

Nach dem schrecklichen Erdbeben in Nepal fördern alle Mitglieder des forum anders reisen eine gemeinschaftlich angelegte Initiative. Alle Kompensationszahlungen fließen in ein neues Projekt zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Nepal.

Das Besondere daran: gezielt und langfristig wird beim Wiederaufbau von Privathäusern, Schulen, Krankenstationen und Lodges der Ausbau mit CO2- und verbrauchsarmen Technologien energieseitig unterstützt. Von Kleinbiogasanlagen über Solarkocher bis hin zu Photovoltaik und Wasseraufbereitung wird dieses Gesamtkonzept kostengünstige und ressourcensparende Versorgung mit Strom, Licht, Warmwasser und Kochmöglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Bergregionen bereitstellen. „Neue Energie für Nepal“ soll zum Hoffnungsträger für die Menschen Nepals werden, um Energie für den Wiederaufbau zu schöpfen.

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ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB ViaVerde - entdecken + reisen
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von ViaVerde – entdecken + reisen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und
uns, dem Reiseveranstalter ViaVerde, Inhaberin: Birgit Heinichen-van Weele
(im Folgenden „ViaVerde“).

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ViaVerde den Abschluss eines
Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu
der betreffenden Reise im Reise- / Internetprospekt und dieser ARB verbind-
lich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit-
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Bei
elektronischen Anmeldungen bestätigt ViaVerde den Eingang der Anmeldung
unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ViaVer-
de zustande. ViaVerde bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit
der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail
(nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Schriftform) und über-
sendet den Sicherungsschein. Durch die dem Sicherungsschein zugrunde
liegende Insolvenzversicherung sind die Kundengelder gegen die Insolvenz
des Veranstalters abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informati-
onspflichten ein neues Angebot von ViaVerde vor, an das ViaVerde für 10
Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung)
annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Ange-
bots zustande.
1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsar-
ten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB
kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abge-
schlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die
Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in
Ziffer 5 möglich.

2. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist –
soweit nichts anderes vereinbart ist – eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vier Wochen vor Reise-
antritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird,
insbesondere nicht mehr von ViaVerde nach Ziffer 6.1 (Satz 1 und 2) abge-
sagt werden kann, und muss unaufgefordert bei ViaVerde eingegangen sein.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Via-
Verde.

3. Leistungen
Umfang und Art der von ViaVerde vertraglich geschuldeten Leistungen erge-
ben sich aus der Leistungsbeschreibung von ViaVerde in dem zur betreffen-
den Reise gehörigen Prospekt / Internetprospekt bzw. der konkreten Reise-
ausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammenge-
stellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ViaVerde ausschließlich
aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweili-
gen Buchungsbestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche
Vertragsänderungen
4.1 ViaVerde behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig
zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer
tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertra-
ges nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reise-
leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c)
einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkur-
se ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geän-
dert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person
auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird ViaVerde den
Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar
und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und
hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist
nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die
Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreiseter-
min verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von ViaVerde zur
Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann
der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren
Kosten für ViaVerde führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschulde-
ten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ViaVerde zu erstatten. ViaVerde
darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Via Verde behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedin-
gungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen uner-
heblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten-
änderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). ViaVerde hat den Kunden
hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrich-
ten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht
und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preis-
erhöhung 8 % des Reisepreises, kann ViaVerde sie nicht einseitig vorneh-
men. ViaVerde kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ViaVerde bestimmten
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung an-
nimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet
werden. Kann ViaVerde die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetre-
tenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigen-
schaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages
geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d.
h. ViaVerde kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung
anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ViaVerde be-
stimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsän-
derung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot
zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn
unterbreitet werden.
4.5 ViaVerde kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung
oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an
einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ViaVerde den
Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von ViaVerde nach 4.4 bestimmten Frist gilt das
Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenom-
men.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2
und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit ViaVerde infolge des
Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist,
hat ViaVerde unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem
Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7
BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ViaVerde. Es wird dem
Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textforum (z. B. per E-
Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ViaVerde den An-
spruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ViaVerde zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Um-
stände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Dazu hat ViaVerde die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die
sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe-
ginn, des Reiseziels, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von
ViaVerde und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt
des Kunden, wie folgt bestimmen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart
wurde:

a) Reisen mit eigener Anreise
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

b) Reisen inklusive Flugbeförderung
• bis zum 49. Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 48. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ViaVerde ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten
Pauschalen entstanden ist.
5.3 ViaVerde behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ViaVerde
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an-
wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ViaVerde verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-
dungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden den-
noch auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen
(Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann
ViaVerde ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang
erheben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften) entste-
hende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Umbuchungen sind aus-
schließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderun-
gen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten
Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden mög-
lich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer
Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden
ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil ViaVerde dem Kunden etwa keine
oder eine falsche vorvertragliche Unterrichtung gem. Art. 250 § 3 EGBGB
gegeben hat, so ist die Umbuchung kostenfrei.
5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf
einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner
eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht
später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem
Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reise-
erfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften
sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und
soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem
Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den
Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
5.6 ViaVerde empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/
Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur
Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförde-
rung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im
Ausland gültig ist und kann diesem dem Kunden auf Wunsch vermitteln.

6. Rücktritt und Kündigung durch ViaVerde
6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilneh-
merzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ViaVerde nur
dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ViaVerde die Mindestteilnehmerzahl in
der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung beziffert sowie den Zeitpunkt
angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung wegen des
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden vor dem vertrag-
lich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie
zusätzlich in der Reisebestätigung diese Zahl und die letzte Rücktrittsmög-
lichkeit nochmals aufgeführt hat. ViaVerde wird den Kunden spätestens drei
Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung aus diesem
Grund unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt
zugehen lassen. Gleichermaßen kann ViaVerde vor Reisebeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Um-
stände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. ViaVerde hat sodann den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
6.2 Tritt ViaVerde nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den An-
spruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zah-
lungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14
Tagen nach dem Rücktritt von ViaVerde, zurückerstattet.
6.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ViaVer-
de nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder
zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark
vertragswidrig, kann ViaVerde ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag
kündigen. Dabei behält ViaVerde den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich
des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungs-
träger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ViaVerde ordnungsgemäß
und mangelfrei angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit
oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind,
nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rück-
erstattung des Reisepreises.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des
Kunden, Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverzögerung oder
Gepäckverlust
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um
Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern ViaVerde infolge
einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,
ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend
zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt
der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. ViaVerde kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des
Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung
mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ViaVerde kann in der Weise
Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der
Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch
angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
ViaVerde innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den
Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ViaVerde
verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Ver-
trag vom Kunden gekündigt, so behält ViaVerde hinsichtlich der erbrachten
und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleis-
tungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kun-
den nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der
nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Via-
Verde auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen
sind dem Kunden zu erstatten.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungs-
pflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckver-
lust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Scha-
densersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckver-
lust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des
Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und
Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder ViaVerde gegenüber anzuzei-
gen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
werden sollen.

9. Haftungsbegrenzung
9.1 Die vertragliche Haftung von ViaVerde für Schäden, die keine Körper-
schäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifa-
chen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von
Reisegepäck gegeben sind.
9.2 ViaVerde haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä-
den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (z. B. Aus-
flüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) lediglich vermittelt werden, wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver-
tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom
Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c,
651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
9.3 Soweit Ihr Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG enthält
erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des Beförde-
rungsunternehmens, soweit diese der Buchung wirksam zugrunde gelegt
wurden. Die Rechte und Pflichten von ViaVerde nach dem Reisevertragsrecht
und diesen AGB werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförde-
rungsunternehmens nicht eingeschränkt. Der Reisende ist für seine rechtzei-
tige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Ver-
spätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung von ViaVerde.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtun-
ternehmens
ViaVerde ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die
Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Bu-
chung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die
ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so
muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flug-
beförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich si-
cherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald
diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende
Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU
keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en und auf
der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 ViaVerde informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorge-
schriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind.
11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht-
befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausge-
nommen, ViaVerde hat ihre vorvertraglichen Hinweispflichten verschuldet
nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im
Ausland sind einzuhalten.
11.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der
Kunde ViaVerde beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum
zu beantragen, so haftet ViaVerde nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser
Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern
sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet
hat.

12. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in
der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in
unserem Datenschutzhinweis. ViaVerde hält bei der Verarbeitung personen-
bezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Perso-
nenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich
beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verar-
beitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungs-
anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Ver-
tragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist
nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig.
Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht be-
rechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine
gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu
verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung
einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen
zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu
beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden
gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder
wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezo-
genen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S.
1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSG-
VO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen
Situation ergeben. Sie können unter der Adresse reisen@viaver.de mit einer
E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der
unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an rei-
sen@viaver.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner
Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu
Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Sonstiges, Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen ViaVerde und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische
Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ViaVerde vereinbart.
13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrecht-
lichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Rei-
severträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ViaVerde nimmt an
einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und hierzu auch
nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

ViaVerde ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den
Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.

Veranstalter: ViaVerde – entdecken + reisen
Dipl. Ing. Dipl. Ökologin Birgit Heinichen-van Weele
Beethovenallee 33 • D-53173 Bonn
Tel. +49 / (0)228 / 92616390 • Fax +49 / (0)228 / 92616391
reisen@viaver.de • www.via-verde-reisen.de

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 225343616
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG,
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 13.1).

Diese ARB sind abrufbar unter:
www.via-verde-reisen.de/arb-allgemeine-reisebedingungen/
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. 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