REISEDATEN

Reise: Himmelswege

TERMIN

Reisetermin: 14.07.2024 - 19.07.2024

DETAILS

Anzahl Personen: 1195 €

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ARB/AGB BESTÄTIGEN

ARB ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen (AGBs)

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.

1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.

1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 6 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschl. zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zzgl. etwaiger Zusatzleistungen (wie z.B. Konzertkarten oder Versicherungen) zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.

4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu

zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (s.u.) zurücktreten kann.

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (s.u.) verlangen.

5. Leistungen und Pflichten

5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung und der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.

5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).

5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (s.o. Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – s.o. Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.

5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.

5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (s. auch Ziff. 6. u. Ziff.7.).

5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen

6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.

6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§651m Abs. 2 BGB).

7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus §651g BGB.

7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.

9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen.

9.3. Unsere Entschädigungspauschalen

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %, ab 29. Tag vor Reisebeginn 35 %, ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 %, ab 72 Stunden vorher 90%, ab 24 Stunden vor Reisebeginn oder tritt der Reisende die Reise nicht an 95%.

9.3. a Bei Tagesfahrten gilt abweichend von 9.3. folgende Regelung: Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach verfällt der Reisepreis.

9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

9.5. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

9.6. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

9.7. Eine Rückerstattung der Kosten für Eintrittskarten zu Veranstaltungen (Konzerte, Oper etc.) ist in der Regel nicht möglich. Sollten die Karten (auch unter Wert) weiter verkauft werden können, erhält der Kunde eine Erstattung nach Beendigung der Reise.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. ein aufwandsabhängiges Bearbeitungsentgelt von mindestens 30 EUR bis maximal 50 EURO verlangen. Dies gilt, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.

13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl

angemeldet haben.

13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als zwei Tagen 30 Tage vor Reisebeginn.

13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.

14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden

Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

15.2. Adressat der Mängelanzeige

Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).

15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe

Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (s.o.). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

15.4. Minderung

Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach §651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (s.o.) wird verwiesen.

 

15.5. Kündigung

Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

15.6. Schadensersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.

15.7. Anrechnung von Entschädigungen

Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach §651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.

17. Verjährung – Geltendmachung

17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

18.1. Unser Unternehmen ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels Email bereit.

 

Reiseveranstalter:

ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH,

Thomas-Mann-Str. 32, D - 53111 Bonn

Tel: +49 (0)228 / 944 92 60,

Fax: +49 (0)228 / 944 92 610

info@viadellarte.de; www.viadellarte.de

 

Kundengeldabsicherer:

R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

 

Stand: November 2022

Anlage A zur Reiseanmeldung
Unser Vertreter während der Reise bzw. vor Ort, wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten
benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen, ist Ihre ViadellArte-
Reiseleitung. Den Namen und die Telefonnummer finden Sie in den Reiseunterlagen.
Unsere zentrale Notadresse wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist:
ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH, Tel +49 228 944 92 60, Fax +49 228 944 92 610
info@viadellarte.de. Sie erreichen unser Büro zu den üblichen Bürozeiten und können uns jederzeit eine Nachricht (bitte mit
Rückrufnummer) hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. In Ausnahmefällen (bitte nur im Notfall), wenn Ihr Reiseleiter
dauerhaft nicht erreichbar ist, und unser Büro nicht besetzt ist, erreichen Sie uns unter +49 172 89 210 63.
Sicherungsschein Der Sicherungsschein ist von unserem Versicherer R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189
Wiesbaden, www.ruv.de, Telefon 0800 533-1112 (aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) ausgestellt und an die
Reisebestätigung angeheftet.
Reiseveranstalterpflichten Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand
verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen
Informationen im Anhang B.
Reiseerfordernisse Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich
der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Für die
Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich.
Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten.
Ist ein Visum erforderlich, so beträgt die Frist für die Beschaffung in der Regel 4- 8 Wochen – wir stellen gerne die erforderlichen
Visaanträge für Sie und setzen uns dazu mit Ihnen in Verbindung.
Rücktritt vor Reisebeginn Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 9. der Allgemeinen
Reisebedingungen).
Hinweis auf Reiseversicherungen Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer
Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod
hingewiesen.
Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den
Vertrag unter den Voraussetzungen des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden, z. B. durch E-Mail, Fax etc., zu übertragen. Auf Ziff. 8.
der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen.

Weitere Anlagen Anlage B zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise, Sicherungsschein, Allgemeine Reisebedingungen

Anlage B zur Reiseanmeldung
Diese Information dient der Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und muss bereits vor der
Reiseanmeldung zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich rechtlich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302. 1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. ViadellArte Kunst- und
Kulturführungen GmbH (im folgenden ViadellArte GmbH) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt ViadellArte GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor
Abschluss des Pauschalreisevertrags. Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen haftet Dr. Ralf
Poppen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer und alle Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer
angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise
darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich
vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die
Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,
wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt
außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich
beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses
Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung
der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf
eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der
Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des
Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und
ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ViadellArte GmbH hat eine
Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de und Telefon 0800 533-1112
(aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die
zuständige Behörde (Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel 0800 2 100 500) kontaktieren,
wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ViadellArte GmbH verweigert werden.
AGB forum anders reisen e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen forum anders reisen e. V. 1. Online-Inhalte Das forum anders reisen e.V. („far“) betreibt das Online-Portal des far für touristische Produkte und Dienstleistungen der far-Mitglieder. Die Leistungen des far bestehen darin, dass die Online-Inhalte der Unternehmen der far-Mitglieder, die von diesen erstellt werden und insoweit Fremdinhalte sind, ins Netz gestellt und email-Anfragen und -anmeldungen von Nutzern weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass far keine eigenen Reisen veranstaltet. Der Reisevertrag wird jeweils ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter geschlossen, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt, und an den sich der Nutzer mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der Reise richten muss. far ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Die Durchführung der gebuchten Reisen als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von far. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des Reisevertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der jeweils ausgewiesenen Veranstalter ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung, des Rücktrittes sowie andere Einzelheiten des Reisevertrages geregelt sein. 2. Leistungen des far Die vertragliche Pflicht von far ist die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfrage oder der Anmeldung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Wenn der Nutzer der Website eine Reise über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem entsprechenden Reiseveranstalter zustande. far übernimmt keine Haftung dafür, dass der Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt und die Reise verfügbar ist oder stattfindet. Insoweit verweist far den Nutzer an den Reiseveranstalter. Die an den Kunden zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseveranstalter, die der Website des far entnommen werden können. far gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab, sondern stellt diese lediglich über das Online-Portal in das Internet. 3. Preise und Zahlungen Für sämtliche Reisen gelten für die Zahlung des Reisepreises die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Diesem gegenüber muss deren Kunde auch einen Rücktritt anzeigen, dies kann er nicht gegenüber far. Soweit Pauschalreisen gebucht werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. 4. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung far übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Angaben der in das Netz gestellten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern gegenüber far und stellen keine eigene Zusicherung von far dar. Haftungsansprüche gegen far, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern far nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. far behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. far übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reisleistungen ab. Hierfür haftet Ihr Vertragspartner. Ebenso wenig übernimmt far die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen und die Durchführung der präsentierten Reisen. Die Haftung von far ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 5. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von far liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, indem far von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die von far gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. far erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat far keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich far hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit dieser Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers. far ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktion verantwortlich. Die Angaben zu den einzelnen Reisen werden von den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt und von far übernommen. far haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben dieser Fremdleister. Dies gilt auch für die Information zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels. far gibt keine Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. far haftet nicht für den Verlust von Tickets und Reisedokumenten auf dem Postwege. 6. Marken, Urheberrechte Logos, Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind geschützte Rechte von far oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sie dürfen diese Kennzeichen und Marken ohne vorherige Zustimmung von far nicht nutzen. Informationen oder Produkte, die über die Website von far erhältlich sind und vertrieben werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von far oder dem jeweiligen Reiseveranstalter, der über Hyperlinks verlinkt wurde. 7. Datenschutz Sofern die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme der Dienste ist indes auch ohne die Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms seitens der Veranstalter gestattet. 8. Verjährung Sämtliche etwaige Ansprüche des Nutzers gegen far verjähren nach einem Jahr mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen far und dem Nutzer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder far die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. far kann an seinem Sitz in Hamburg verklagt werden.

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