atambo tours ist der Reiseveranstalter für den besonderen INDIVIDUAL-Urlaub jenseits des Massentourismus: persönlich, inspirierend und verantwortungsbewusst. Kern einer jeden Reise ist die persönliche Beratung und Ausarbeitung. Jede unserer Privat-Reisen wird dem Kunden auf Maß geschneidert, ganz individuell und ohne Rückgriff auf Bausteine oder fertige Pakete. Exklusive Erlebnisreisen und Flitterwochen sowie Eheschließungen im Ausland sind unsere besondere Spezialität. Unsere hochzufriedenen Kunden schätzen diese persönliche Note und die hohe Qualität der Reisen sowie die ganz besonderen Urlaubsmomente.
atambo tours engagiert sich für das umweltschonende und sozialverträgliche Reisen. Es gilt Verantwortung zu tragen gegenüber den bereisten Ländern bzw. der bereisten Bevölkerung, der Umwelt und dem Kunden. atambo tours steht für fairen Urlaub auf Augenhöhe.
So z.B. werden Fernreisen von unter 14 Tagen Reisedauer vermieden und bei der Fortbewegung im Land wird - wo möglich - auf ein umweltschonendes Transportmittel gesetzt. Bei der Auswahl von Unterkünften und Leistungsträgern wird darauf geachtet, dass ein Großteil der Wertschöpfung in der Zieldestination verbleibt. Dies stellt atambo tours sicher indem es kleine inhabergeführte Unterkünfte und Agenturen bzw. lokale Ketten und lokale Reiseführer bevorzugt.
atambo tours sieht sich ferner als Mittler zwischen dem Kunden und dem Reiseland und bereitet den Kunden individuell auf die Zieldestination vor: So erhält der Kunde vor der Reise ein umfangreiches Briefing zum Reiseland, insbesondere Tipps zu Verhaltensregeln (respektvolles Reisen), kulturellen Besonderheiten, Sicherheit und zentrale Insidertipps wie Restaurants und Ausflüge jenseits ausgetretener Pfade.
Interessierten Kunden wird der Austausch mit der lokalen Bevölkerung durch einen Besuch auf einem Bauernhof, einer Übernachtung in einer Gastfamilie und durch die Beschäftigung einheimischer Führer aus der Region, vereinfacht. Gerade die lokalen Führer spielen eine zentrale Rolle bei der Begegnung mit der Bevölkerung: Sie kennen die Geschichten der Region, die Menschen und ihre Traditionen, sie ermöglichen den Austausch und bauen Brücken.
Unsere Prinzipien:
- Umweltschonend reisen: An - und Abreisen sowie Transportmittel werden möglichst umweltschonend angeboten, Flugreisen möglichst nur für Fernreisen mit längerem Aufenthalt. Dem Kunden wird eine CO2-Kompensation durch atmosfair empfohlen, bei manchen Reisen ist diese sogar bereits im Reisepreis inkludiert: www.atmosfair.de
- Lokale Unterkünfte & Führer: Wir setzen auf lokale, eigentümergeführte Unterkünfte bzw. lokale staatliche Ketten. Die Inhaber/Betreiber leben bestimmte Umwelt- und Sozialstandards und bemühen sich um eine stetige Verbesserung. Lokale Führer und Fahrer erhöhen die ökonomische Einbindung der Einheimischen, die Akzeptanz des Tourismus und die Wertschöpfung im Land. Einheimische Kräfte bilden die kulturelle Brücke zwischen Gästen und Gastgebern.
- Respektvoll reisen unter Einbindung der lokalen Gemeinschaften: Die örtliche Bevölkerung wird an der Ausgestaltung und den Gewinnen des Tourismus beteiligt. Wir sind uns der besonderen Verantwortung gegenüber den gewachsenen Strukturen des bereisten Landes bewusst, wir akzeptieren die Menschen des Gastgebietes in ihrer kulturellen Eigenart und respektieren landestypische Sitten, Gebräuche und Religionen.
- Preise: Die Reisepreise sind fair, kostendeckend, ermöglichen eine faire Bezahlung unserer Mitarbeiter, sind existenzsichernd und tragen zur Entwicklung des Gemeinwohls bei.
- Arbeitsstandards: Benachteiligte Bevölkerungsgruppen werden wo möglich gefördert, Frauen und Kinder vor sexueller Ausbeutung geschützt.
- Partnerschaftlicher Umgang untereinander: Wir verhalten uns fair gegenüber Mitarbeitern und Kooperationspartnern, wir fördern unsere Mitarbeiter und arbeiten an einer stetigen Verbesserung unserer Sozial- und Umweltstandards.
- Transparenz: Wir betreiben eine aktive Kommunikation mit unseren Kunden, Mitarbeitern und Kooperationspartnern.
- Faire Arbeitsbedingungen: Wir wollen unter fairen Bedingungen arbeiten, das gilt sowohl für unsere Kollegen und Mitarbeiter, als auch für unsere Dienstleister und Partner im Zielland.
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN ATAMBO TOURS
Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoV) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Kunden, und uns, atambo tours.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde atambo tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch atambo tours zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. atambo tours informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlung, Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises pro Kunden fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten und muss unaufgefordert bei atambo tours eingegangen sein (wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei atambo tours. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn) ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an atambo tours zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar, eine Zahlung per Kreditkarte ist ausgeschlossen.
3. Umfang der Leistungen, Leistungsänderungen und Preisänderungen vor Vertragsschluss
3.1 Umfang und Art der von atambo tours vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich atambo tours ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von atambo tours ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
3.2 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. atambo tours kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären und behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält atambo tours sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
3.3 Für die Erstellung eines auf Wunsch des Kunden individuell von atambo tours ausgearbeiteten Reiseverlaufes inklusive einer individuell für den Kunden erstellten, konkreten Reiseausschreibung erhebt atambo tours eine Servicepauschale von € 39,- (inkl. MwSt). Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass atambo tours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist. Im Fall der Buchung kann atambo tours auf die Pauschale verzichten.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von atambo tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen (und bei Abschluss nicht vorhersehbaren) Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbar-ten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Reise verlangen, wenn atambo tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch atambo tours dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei atambo tours. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so kann atambo tours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von atambo tours gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. atambo tours kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. atambo tours kann eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:
Bei Pauschalreisen (mit / ohne Flug):
• bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
• ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises
• ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
• ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
• ab 6. Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt: 90% des Reisepreises.
Bei Schiffsreisen:
• bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
• ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises
• ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
• ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
• ab 6. Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt: 90% des Reisepreises.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass atambo tours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.2 atambo tours behält sich ausdrücklich vor, anstelle der jeweiligen genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird dann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.3 Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er atambo tours zuvor anzuzeigen hat. atambo tours kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber atambo tours für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
5.4 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.
6. Rücktritt und Kündigung durch atambo tours
6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann atambo tours vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestä-tigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer umgehend erstattet.
6.2 Stört der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch atambo tours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist (z.B. widersetzt er sich den Anordnungen der Reiseleitung), oder sonst stark vertragswidrig, kann atambo tours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält atambo tours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Büro von atambo tours unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. atambo tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. atambo tours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet atambo tours innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Teilnehmer bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von atambo tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde atambo tours zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht inner-halb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) nicht korrekte Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
8.3 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Reise mit den hier typischen Beanspruchungen (z. B. Aufenthalt und Wanderungen in extremen Höhen über 3000 m) zulässt.
9. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl atambo tours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1 BGB). Danach kann atambo tours für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. atambo tours ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
10.1 atambo tours haftet nicht für Angaben in von ihr nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z. B. des Hotels).
10.2 Die vertragliche Haftung von atambo tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit atambo tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen atambo tours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet atambo tours pro Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Teilnehmer über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu sowie in den Geschäftsräumen von atambo tours einsehbar.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
atambo tours informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente (z.B. für eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Teilnehmer atambo tours beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa Visa zu beantragen, so haftet atambo tours nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
13. Ausschluss von Ansprüchen / Anzeigefristen, Verjährung
13.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber atambo tours unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
13.2 Reisevertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und atambo tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder atambo tours die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde atambo tours zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit / ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde uns zur Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste überlassen hat. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Anschrift oder seines Wohnortes mit / ohne An-schrift oder seiner E-Mail-Adresse auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber atambo tours bei Buchung / Anmeldung oder bei Erhalt der Buchungsbestätigung oder später zu widersprechen. Im Übrigen kann der Kunde jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@atambo-tours.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen atambo tours und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von atambo tours vereinbart.
Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.
atambo tours
Karen Wittel
Westendstr. 71
D-60325 Frankfurt
Deutschland
Telefon +49 (0) 69 / 74220986
Mobil +49 (0) 171 / 8820088
Fax +49 (0) 69 / 403 269 78