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    BUND-Reisen
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    Über BUND-Reisen:
    Vor knapp 30 Jahren begann der Bund Naturschutz in Bayern e.V. geführte Gruppenreisen in Deutschland und Europa anzubieten, bei denen fachliche Aspekte und das intensive Naturerlebnis im Vordergrund standen. Diese Reisen richteten sich zunächst an Mitglieder.

    Zu Beginn des Jahres 2012 gab es abwicklungsrelevante Gründe, diese Reisen nicht mehr selbst zu organisieren, sondern von Dritten organisieren zu lassen und das Reiseangebot deutlich auszuweiten. Man entschied sich für ein Lizenzmodell, d.h. dass man das exklusive Recht vergab, unter dem Namen BUND-Reisen nachhaltige Reisen zu organisieren unter Beibehaltung der Qualitätsvorgaben.

    Die Reisecenter am Stresemannplatz GmbH in Nürnberg hat diese Lizenz erworben.

    Wir halten engen Kontakt zum Bund Naturschutz und stimmen uns über das Programmangebot und –inhalt ab. Außerdem haben wir uns darauf verständigt, grundsätzlich keine Flugreisen anzubieten, um damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Die Anreise per Bahn hat für uns einen hohen Stellenwert. Bei vielen Zielen in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz besteht die Möglichkeit, vor Ort attraktive Mobilitätsangebote zu nutzen. Hier kooperieren wir mit Fahrtziel Natur , einem Zusammenschluss der drei großen Umweltverbände BUND, NABU, VCD und der Deutschen Bahn.


    Unser Qualitätsanspruch:

    • Verzicht auf Flugreisen
    • Kleine Reisegruppen
    • Qualifizierte und engagierte Reiseleiter vor Ort
    • Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung
    • Europaweite und vielseitige Angebote
    • Vermittlung der Schönheit und Schutzwürdigkeit von Naturschätzen – Reisen insbesondere in Nationalparke
    • Volunteering - Möglichkeit zum Engagement in Schutzgebieten
    • Förderung regionaler Wertschöpfung durch Nutzung kleiner und lokaler Anbieter

    Kontakt

    CSR Siegel

    BUND-Reisen

    Stresemannplatz 10

    90489   Nürnberg

    Deutschland

    Telefon: (0) 911 5888820

    Fax: (0) 911 5888822

    info@bund-reisen.de

    www.bund-reisen.de

    Allgemeine Reisebedingungen für: BUND-Reisen

    Pfeil
    Sehr geehrter Reisegast,
    wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre
    Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich
    abzu wickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden
    Reise bedingungen. Sie ergänzen die Vor schriften der §§
    651 a bis l BGB über den Pauschalreisevertrag und die
    Informationspflichten für Reise veran stalter und führen diese
    Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbe zogen,
    Inhalt des zwischen uns, der Firma ReiseCenter am
    Stresemann platz GmbH & Co.KG, Stresemannplatz
    10-90489 Nürnberg, Tel.: 0911-5888820, Fax 5888822,
    nachstehend „RC“ abgekürzt, und jedem einzelnen
    Reiseteilnehmer, nachstehend „der Reisegast“ genannt, im
    Falle der Buchung zustande kom menden Reisevertrages.
    1. Abschluss des Reisevertrages
    1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, per Fax oder eMail
    erfolgen kann, bietet der Gast RC den Abschluss eines Reisevertrages
    auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen
    und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage,
    soweit diese dem Gast vorliegen, verbindlich an.
    1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an
    den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
    oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die
    schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
    1.3. Weicht die Buchungsbestätigung von der Reiseanmeldung
    ab, so liegt ein neues Angebot von RC vor,
    an das diese 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt
    auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
    wenn der Reisegast dies durch ausdrückliche Erklärung,
    Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
    1.4. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von
    mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag,
    sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,
    gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
    2. Leistungsverpflichtung von RC
    2.1. Die Leistungsverpflichtung von RC ergibt sich
    ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
    Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
    Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe
    sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen,
    soweit diese dem Gast bei der Buchung vorlagen.
    2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Reisebüros und ReiseleiterInnen
    sind von RC nicht bevollmächtigt Zusicher ungen
    zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
    Reiseaus schreib ung oder die Buchungsbestä tigung von
    RC hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder
    den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
    2.3. Vermittelt RC ausdrücklich im fremden Namen
    Leistungen oder Reiseprogramme namentlich genannter
    Leistungsträger oder Reiseveranstalter, so richten sich das
    Zustandekommen des Vertrages und die zu erbringenden
    Leistungen nach den mit diesem Fremdanbieter
    getroffenen Vereinbarungen, insbesondere, soweit
    wirksam vereinbart, dessen Geschäfts be dingungen.
    3. Anzahlung und Restzahlung
    3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines
    Sicherungsschei nes gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung
    zu leisten, die auf den Rei se preis angerechnet wird. Sie
    beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20
    % des Reisepreises pro Person, da wir in entsprechender Höhe
    Anzahlungen gegenüber unseren Leistungsträgern erbringen.
    3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein
    ausgehän digt ist und falls nichts anderes im Einzelfall
    vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig,
    wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in
    Ziffer 8.2. gen. Gründen abgesagt werden kann.
    3.3. Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung trotz
    Fälligkeit nicht innerhalb der vor bezeichneten Fristen, so ist RC
    berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
    zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten
    nach Ziffer 8. dieser Reisebedingungen zu belasten.
    3.4. Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach
    vollständiger Bezahlung des Reisepreises un verzüglich direkt
    oder über das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.
    3.5. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn
    ist der gesam te Reisepreis nach Aushändigung
    des Sicherungsscheines sofort zahlungs fällig.
    3.6. Soweit RC zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in
    der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
    des Reisegastes besteht und der Sicherungsschein
    über geben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises
    kein An spruch des Reisegastes auf Aushän digung der
    Reiseunterlagen, bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
    4. Leistungsänderungen
    4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von
    dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
    Vertragsabschluss notwendig werden und von RC nicht
    wider Treu und Glau ben herbeigeführt wurden, sind nur
    gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und
    den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
    4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
    soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    4.3. RC ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
    Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
    von dem Änderungsgrund zu informieren.
    4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
    Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
    zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
    gleich wertigen Reise zu verlangen, wenn RC in der Lage ist,
    eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
    Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
    nach der Erklärung von RC über die Änderung der Reiseleistung
    oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
    5. Preiserhöhung
    5.1. RC behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
    Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
    der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren
    oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
    Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
    5.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
    bestehenden Beförder ungskosten, insbesondere
    die Treib stoffkosten, so kann RC den Reisepreis nach
    Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    a) Bei einer auf den Sitzplatz bezo genen Erhöhung kann
    RC vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
    Beförderungsmittel geforderten, zusätz lichen Beförderungskosten
    durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
    geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
    für den Einzelplatz kann RC vom Kunden verlangen.
    5.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
    bestehenden Abgaben wie Hafengebühren gegenüber
    RC erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
    anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
    5.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
    Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
    werden, in dem sich die Reise dadurch für RC verteuert hat.
    5.5. Eine Erhöhung nach Ziffer 5.2 bis 5.4 ist nur zulässig, sofern
    zwischen Vertragsabschluss und dem verein barten Reisetermin
    mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
    Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und
    bei Vertragsab schluss für RC nicht vorhersehbar waren.
    5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
    hat RC den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
    zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum
    21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
    von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühr en
    vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer
    mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RC in
    der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
    aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor
    genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von RC
    über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
    6. Umbuchungen
    6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
    Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
    des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
    Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
    Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch
    vorge nommen, kann RC bis zu den bei den Rücktrittskosten
    genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein
    Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
    6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
    können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
    nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 9. zu den dort
    festgelegten Beding ungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
    durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
    die nur gering fügige Kosten verursachen.
    7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Reisegast einzelne Reise leistungen infolge
    vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,
    nicht von RC zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
    so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige
    Rückerstattung. RC bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte
    Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen
    Leistungsträgern tatsächlich an RC zurückerstattet worden sind.
    8. Rücktritt und Kündigung durch RC
    8.1. RC kann Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der
    Reisegast die Durch führung des Vertrages ungeachtet einer
    Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
    Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
    des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt RC, so behält sie den
    Anspruch auf den Gesamt preis; RC muss sich jedoch den Wert
    ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
    lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der
    Reiseleistung erlangt, einschließlich der uns eventuell von
    den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen
    Bevollmächtigen von RC (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen
    Fällen bevollmächtigt, die Rechte von RC wahrzunehmen.
    8.2. RC kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung
    deutlich genannten Mindestteilnehmerzahl, auf die
    in der Buchungsbestätigung Bezug zu nehmen ist, nach Maßgabe
    folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
    a) RC ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die
    Absage der Reise unver züglich zu erklären, wenn
    feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
    Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    b) Auf die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung
    verwiesen. Es gelten die
    ent spre chenden Angaben im Reisekatalog oder Internet.
    c) Ein Rücktritt von RC später als vier Wochen
    vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
    d) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an
    einer mindestens gleichwertigen ande ren Reise verlangen,
    wenn RC in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
    den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast
    hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die
    Absage der Reise gegen über RC geltend zu machen.
    9. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
    9.1. Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit
    d. Erklärung gegenüber RC, die schriftl. erfolgen
    soll, vom Reisevertrag zurücktreten.
    9.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen RC
    unter Berücksichtigung gewöhn lich ersparter Aufwendungen
    und die gewöhnlich mögliche ander weitige Verwendung der
    Reise leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
    Bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen
    (außer Ferienwoh nungen)
    bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
    bis 22 Tage vor Reisebeginn 35%
    bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
    bis 8 Tage vor Reisebeginn 75%
    ab 7. vor Reisebeginn 85%
    am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
    9.3. Dem Reisegast ist es gestat tet, RC nachzuweisen,
    dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als
    die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden
    sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung
    der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
    9.4. RC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
    eine höhere, konkrete Entschä digung zu fordern, soweit RC
    nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die
    jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht RC einen
    solchen Anspruch geltend, so ist RC verpflichtet, die geforderte
    Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen
    und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
    der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    9.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt
    das gesetzliche Recht des Reisenden nach § 651b BGB
    einen Ersatzteil nehmer zu stellen, unberührt.
    9.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
    sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
    bei Krankheit oder Unfall, soweit im Reisepreis
    nicht eingeschlos sen, wird dringend empfohlen.
    10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
    Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche
    Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§651j:
    (1)Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
    voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
    oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
    als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
    dieser Vorschrift kündigen. (2)Wird der Vertrag nach Absatz 1
    gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs. 3 Sätze
    1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
    Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
    Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last“.
    11. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
    11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
    zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit RC dahingehend
    konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende
    Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der
    örtlichen Agentur von RC anzu zeigen und Abhilfe zu verlangen.
    11.2. Ist von RC keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach
    den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe
    hierzu auch die Reiseausschrei bung !), so ist der Reiseteilnehmer
    verpflichtet, RC direkt unter der eingangs bezeichneten
    Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über
    die Beanstan dungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
    11.3. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn
    die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
    11.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen
    unverzüglich den Beförderungsunternehmen
    anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur
    Ausstellung einer schriftl. Bestätigung verpflichtet. Ohne
    Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
    11.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
    beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen.
    Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels
    aus wichtigen, RC erkennbaren Grund nicht zuzumuten
    ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn RC, bzw. seine
    Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen
    vom Reise gastes bestimmte angemessene Frist haben
    verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
    einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmög lich ist
    oder von RC oder ihren Beauftrag ten verweigert wird oder
    wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
    beson deres Interesse des Reisegastes gerecht fertigt wird
    11.6. Der Reisegast ist verpflichtet, Ansprüche wegen
    nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen
    innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen
    Rückreisedatum gegenüber RC geltend zu machen. Die
    Geltendma chung kann fristwahrend nur gegenüber RC
    unter oben angegebener Anschrift erfolgen. Eine schriftliche
    Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche
    des Reisegast des entfallen nur dann nicht, wenn die
    fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
    12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    12.1. RC wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
    Gemeinschaf ten, in dem die Reise angeboten wird, über
    Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    vor Vertragsab schluss sowie über deren evtl. Änderungen
    vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
    Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
    wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in
    der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.
    Doppel staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
    12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
    Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
    erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
    Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
    dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
    Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht,
    wenn RC unzureichend oder falsch informiert hat.
    12.3. RC übernimmt die Beschaffung von Visa nur
    auf der Grundlage einer beson deren Vereinbarung
    mit dem Kunden nach Maßgabe der „Hinweise
    und Vereinba rungen zur Visabeschaffung“.
    12.4. RC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
    notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
    wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat,
    es sei denn, dass RC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
    13. Haftung
    13.1.Die vertragliche Haftung von RC, für Schäden, die
    nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die
    Verletzung vor-, neben- ·oder nachvertraglicher Pflichten)
    ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
    a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
    noch grob fahrlässig herbei geführt oder
    b) RC für einen dem Reisegast entstehenden
    Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
    Leistungsträgers verantwortlich ist.
    13.2. RC haftet nicht für Leistungsstö rungen, Personen- und
    Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
    Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
    Sportveranstal tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
    Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
    Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
    Reiseaus schreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
    und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
    Fremdlei stungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
    dass sie für den Kunden erkenn bar nicht Bestandteil der
    Reiseleistungen von RC sind. RC haftet jedoch
    a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
    ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
    Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
    und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
    b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
    von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
    von RC ursächlich geworden ist.
    14. Verjährung
    14.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
    einer vorsätzlichen oder fahrläs sigen Pflichtverletzung von RC
    oder eines gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsge hilfen von
    RC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
    auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
    oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RC oder eines
    gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge hilfen von RC beruhen.
    14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§
    651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
    14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt
    mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach
    den vertrag lichen Vereinbarungen enden sollte.
    14.4. Schweben zwischen dem Kunden und RC Verhandlungen
    über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
    so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RC
    die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
    tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
    15. Rechtswahl und Gerichtsstand
    15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
    und RC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
    15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen RC im Ausland
    für die Haftung von RC dem Grunde nach nicht deutsches
    Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
    insbesondere hinsicht lich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
    des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    15.3. Der Kunde kann RC nur an deren Sitz verklagen.
    15.4. Für Klagen von RC gegen den Kunden ist der Wohnsitz
    des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
    Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
    Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
    sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
    im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhn licher
    Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer hebung nicht bekannt
    ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RC vereinbart.
    15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
    Bestimmungen interna tionaler Abkommen, die auf den
    Reisever trag zwischen dem Kunden und RC anzu wenden
    sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
    nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der
    EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
    sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder
    die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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    forum anders reisen e.V.

    Brandstwiete 4
    20457 Hamburg

    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

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