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DALTUS: Aktivurlaub mit dem Dachzeltbus-Europaweit
Seit über 35 Jahren bereisen wir mit dem Dachzeltbus interessante Länder weitgehend unabhängig und abseits der Touristenströme.
Dazu haben wir robuste, geländegängige Fahrzeuge mit jeweils 12 Dachzelten konstruiert und mit allem Notwendigen ausgestattet.
Diese Form des Reisens ist einzigartig und bietet Platz für 10 bis 20 Mitreisende.
Unsere Reisen sind ein Mix aus Natur- und Kulturerlebnissen sowie Gruppenaktivitäten mit viel Spielraum für Eigeninitiative – je nach Lust und Laune.
Aktiv, erlebnisreich, naturnah, unbeschwert - "So sind wir"
Reisephilosopie
Reisen nach DALTUS-Art
Unsere erfahrenen Fahrer sind Reisebegleiter, die jedem mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unterwegs gibt es interessante Tipps und Anregungen, damit jeder auch für eigene Unternehmungen gut ausgerüstet ist. Jede Reise hat zwar ein Rahmenprogramm, doch bleibt noch genügend Freiraum für selbstständige Unternehmungen. Die Reiseteilnehmer müssen nicht, wie es bei vielen Gruppenreisen üblich ist, hinter einem Reiseleiter hertrotten, denn wir sehen es nicht als unsere Aufgabe zu animieren. Unsere Reisen sind für Leute gedacht, die selbst aktiv sein wollen.
Wir setzen auf Teamgeist und Toleranz, denn unterwegs wird oft gemeinsam versucht, Reisewünsche und Ideen der Teilnehmer zu berücksichtigen, was von jedem Einsatzbereitschaft und Rücksichtnahme erfordert.
Der Dachzeltbus
Unsere geländegängigen LKWs der Marke Daimler Benz sind zu Dachzelt-Reisebussen umgebaut. Ausgestattet mit komfortablen Reisebussitzen, Standheizung, Kühlschrank und vielem mehr, können wir auch schwierige und abgelegene Pisten mit ihnen befahren. Mit unseren Vorräten und Ausstattung sind wir dabei weitgehend unabhängig.
In abschließbaren Kofferklappen finden Reisetaschen und Rucksäcke Platz und sind jederzeit zugänglich.
Unsere zwölf 2-Personen Zelte (Einzelzelt ist möglich) sind fest auf dem Dach des Busses montiert und werden über eine Leiter von hinten erreicht. Die Dachzelte sind in Minutenschnelle aufgeklappt und mit Matratzen und Mückennetz ausgerüstet. Es fehlt nur noch der eigene Schlafsack. Alles bleibt während der gesamten Reise auf dem Dach.
Die Busse sind komplett mit Koch-Essgeschirr sowie zwei großen Gaskochern ausgerüstet. Gegessen wird an stabilen Holztischen und Bänken in freier Natur. Eine große Zeltüberdachung und seitlicher Windschutz bieten Schutz vor Wind und Regen.
Länder
Mit unseren Dachzeltbussen bereisen wir hauptsächlich Europa und grenznahe Länder in Afrika und Asien. Zusätzlich zu unseren Dachzeltbus-Reisen bieten wir mit unseren Reisebegleitern ausgewählte Fernreisen an.
Kontakt
Ab dem 01.07.2018 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für alle mit DALTUS-Reisen, Inhaber Edgar Bornholdt, zustande kommenden Pauschalreiseverträge. Die neuen Bestimmungen ergänzen und ersetzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y BGB und Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.
Nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie diese AGBs sorgfältig durch.
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise muss schriftlich, per Fax oder über das online-Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung informieren wir über den Vertragsschluss. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Zur Absicherung Eurer Zahlung senden wir mit der Buchungsbestätigung auch einen Reisepreissicherungsschein der R+V Versicherung zu. Innerhalb einer Woche ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, bei Reisen incl. Flug 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn folgen. Bei kurzfristiger Buchung (unter 28 Tage vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Sollte trotz Abmahnung der Reisepreis nicht entrichtet werden, wird dieses als Reiserücktritt angesehen und Stornogebühren in Rechnung gestellt.
3. Preiserhöhung / Preissenkung
Nach folgenden Regeln (§ 651f, 651g BGB) behalten wir uns vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Das gilt für Verteuerungen der Treibstoffe und Energiekosten, Erhöhung der Steuer, Wechselkurse oder Hafen- und Flughafengebühren. Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist nur möglich, wenn sie im Umfang begründet und Ihnen in verständlicher Weise schriftlich mitgeteilt wird. Bei Erhöhungen von mehr als 8 % können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Eine Preissenkung ist aus genannten Gründen ebenso möglich, jedoch müssen wir den entstandenen Verwaltungsaufwand abziehen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4. Rücktritt des Reisenden
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn berechnen wir keine Stornogebühren.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktritterklärung bei uns. Stornogebühren:
- ab dem 89. Tag bis zum 50.Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, bei Reisen incl. Flug 20 % des Reisepreises
- ab dem 49. Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab dem 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- danach 100 % des Reisepreises
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass unsere Kosten geringer waren als mit den Pauschalen gefordert. Wird der Reisebeginn oder ein Anschluss verpasst oder wird wegen unvollständiger Reisedokumente die Weiterreise verhindert, gilt dies als Rücktritt, wenn der Reisende nicht unverzüglich eine anderslautende Erklärung abgegeben hat.
5.Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
5.1) Wird die für eine Tour in der Reisebeschreibung bezifferte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die jeweilige Tour von uns abgesagt werden. In diesem Fall wird sobald ersichtlich, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn, Bescheid gegeben. Die eingezahlten Beträge werden unverzüglich in voller Höhe erstattet, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
5.2) Stört oder gefährdet ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig, oder ist eine Weiterreise auf Grund vertragswidrigen Verhaltens mit ihm unzumutbar, dann kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen während der Reise mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei einer solchen Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen, ersparte Aufwendungen werden dem Kunden Erstattet. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
6.Kündigung Infolge höherer Gewalt, Terror oder Kriegsgefahr
Ein Reisevertrag kann vom Reisenden und Reiseveranstalter gekündigt werden, wenn die Reise wegen höher Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und dies bei Vertragsabschluss noch nicht voraussehbar war. Das allgemeine Lebensrisiko oder Warnungen des Auswärtigen Amtes reichen dabei nicht unbedingt als Kündigung.
7.Leistungsänderung
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung. Änderungen, deren Notwendigkeit sich erst nach Vertragsabschluss ergibt, sind möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
8.Haftung
Da Abenteuer- und Erlebnisreisen trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer gewöhnlichen Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Jeder sollte sich im Klaren darüber sein, dass jeder die volle Verantwortung bei der Teilnahme an einer solchen Reise für sich selbst trägt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unseren Reisen von den Teilnehmern Mitwirkungspflicht und Improvisationsbereitschaft verlangt werden.
Wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder der Veranstalter für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, dann ist die vertragliche Haftung des Veranstalters im Hinblick auf diese Risiken auf den dreifachen Reisepreis beschränkt siehe § 651p.
Für vermittelte Fremdleistungen und Eigenunternehmungen haftet der Veranstalter grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst.
Sollten bei unseren Leistungen, trotz aller Bemühungen, Reisemängel auftreten, müssen diese unverzüglich dem Reisebegleiter oder uns mitgeteilt werden. Wir bemühen uns um Abhilfe und verweisen hierbei besonders auf unsere ungewöhnliche Art des Reisens. Es gelten u.a. § 651i BGB Abs.2 und § 651k BGB.
9. Ausführende Fluggesellschaft
Das Reiserecht verpflichtet den Reiseveranstalter die Nennung der Identitäten der ausführenden Fluggesellschaft(en). Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird die Fluggesellschaft genannt, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Jeder Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird sofort bekannt gegeben. Aus flug- und programmtechnischen Gründen kann es auch bei gebuchten Direktflügen zu Zwischenlandungen kommen sowie zu einer Verschiebung der Abflug- und Ankunftszeit.
10. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung unter anderen nach § 651m–651n BGB hat der Reisende innerhalb zweier Jahre nach der vertragliche vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.Haftungsausschluss für Reisegepäck
Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl, insbesondere in den Dachzeltbussen. Gepäckverlust, -beschädigung und Verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Ansonsten können die Fluggesellschaften die Erstattung ablehnen.
12. Reiseschutz
Im Reisepreis ist keine Versicherung enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport, sowie einer Reiserücktritts- und Gepäckversicherung.
13.Gerichtsstand
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden/Kunden und Kaufleute ist Hamburg. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz in Deutschland maßgebend. Befindet sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland, oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, dann wird der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
DALTUS-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Stand: 22.08.2018
Daltus Reisen – Breslauer Str. 14 – 25355 Barmstedt
Telefon: 04123/8543218 – Fax: 04123/8543217
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