Sie haben mit uns ein Reisevertrag abgeschlossen. Mit
diesem haben Sie von uns einer ausführlicher Reiseangebot bekommen und dazu
Leistungen zu besonderen Bedingungen. Ebenso, ist mit den Buchung eine Reiseauftragsnummer
gegeben die bei jedem Schreiben bzw. Anfragen ernannt werden soll.
I. Vor der Buchung
Wenn Sie Ihren Urlaub buchen, bekommen Sie von uns
eine Reisebestätigung mit einem Sicherungsschein der MDT Makler der Tourístik.
Mit Übergabe dieses Sicherungsscheines werden 30% des Reisepreises fällig,
maximal jedoch 1000 € pro Person. Bei Flugreisen wird
eine Anzahlung von 50% fällig. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann vier
bis sechs Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein verkörpert die nach §651
k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des
Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des
gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die
Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten, von Anfang
an abgesichert.
II. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftliche Reiseanmeldung per Fax, E-Mail,
Post oder über unsere Website www.eurolatino.eu
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Ihre
Entscheidung dafür kam nach dem Auswahl Ihrer gewünschte Reiseziel durch unsere
Katalog/Webseite bzw. nach Absprache mit einer unserer Mitarbeiter/in und das
zugestimmte Angebot. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Falls Sie durch Ihr Reisebüro gebucht haben, dieses
tritt nur als Vermittler auf. Ändernde oder
ergänzende Abreden zu den Reiseausschreibungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen mit EUROLATINO.
Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sowie
unsere Sales Managers sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben
oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre
Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben.
In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente
sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis
frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
III. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der
verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog, Internet), sowie den
Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen,
vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und ganz
besonders in die Reisebestätigung aufzunehmen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Sollten nach Vertragsschluß Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag
zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt
muß unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls
sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.
Bei Reisen mit Unterbringung in Ferienwohnungen wird in den meisten Fällen eine
Kaution pro Wohnung erhoben (ca. € 100,- bis € 400,-), die in unseren
Leistungen nicht enthalten ist. Hinzu können bei der Reservierung von
Ferienwohnungen der weiteren Ortstaxen, Miete für Bettwäsche und Kosten für die
Endreinigung kommen. In den meisten Fällen bezahlt man diese extra Kosten
direkt bei dem Vermieter.
IV.
Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Reisebestätigung/ Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/ Rechnung
ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 25% (auf
volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts Anderes
vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei unseren
Flugreisen wird eine Anzahlung von 50% fällig.
Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen – sofern wir diese Möglichkeit anbieten –, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu diesen Zeitpunkten. Wenn Sie die Zahl art „Überweisung” wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt von € 5.- und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 100,00 Euro nicht übersteigt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des
Reisepreises erfüllt, so besteht ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistung durch EUROLATINO. Rücktrittsentschädigungen,
Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort
fällig.
Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder
Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen
nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden
Mehrkosten von € 18.- bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug
betragen die zu erhebenden Mehrkosten € 15,-.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach
Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen
leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale
in Höhe von € 12.– zu erheben.
V. Leistungen, Preise
Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten
Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen
Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus
Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift
erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise
pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte
Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienwohnung-Typ.
Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei
Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in
Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von
zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der
Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der
Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge
und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu
Ermäßigungen werden individuell berücksichtigen.
VI.
Leistungs- und Preisänderungen
Die Reisepreise werden im Monate vor der
Veröffentlichung kalkuliert. EUROLATINO ist berechtigt, den Reisepreis zu
erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für EUROLATINO und nach Vertragsschluss die
nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen und
neu entstehen, die von EUROLATINO nicht zu vertreten sind: Wechselkurse
für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei
Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und
Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung;
Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die
Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und
dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte
unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
VII. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson (Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung- wir beraten Sie gerne).
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer
Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei EUROLATINO.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt.
Die Rücktritsberechtigung richtet sich nach dem
Zeitpunkt der Entscheidung und zwar in folgendermasse:
bei Buchungen aus unserem Angebot, Bus-Rundreisen,
Mietwagen-Rundreisen, Fly and Drive Angebote, Kreuzfahrten, Appartements &
Villen, Ausflügen, Stadtrundfahrten, Tickets, Transfers und weiteren
Reisebausteinen
bis 30 Tage vor
Reisebeginn Stornierung
kostenlos
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 06. bis 03.Tag vor Reisebeginn 70%
ab 02. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80
%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%
Mietwagen und -Motorräder
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher) EURO
30,-
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende
Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
Bei Nur-Flügen im Linienverkehr, sofern der Flug nicht Bestandteil einer
Pauschal- oder kombinierten Reise ist und sich das Stornoentgelt nach für diese
Reisen geltenden vorgenannten Regelungen berechnet 80%.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir
berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner
für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes
widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Bei Linienflügen und Flügen sind Umbuchungen und
Namensänderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und
Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine
Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine
Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
Bei Charterflügen und Linienflügen,
Bahnfahrten, Ferienwohnungen und allen Reisen, die wir nicht selbst
veranstalten, gelten die Bedingungen der Veranstalter, die Ihnen auf Wunsch
gerne zur Kenntnis gebracht werden.
VIII.
Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im
Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche
Versicherung, sowie einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer
Notfallhilfe und einer Reisegepäckversicherung, die bei Buchung der Reise
abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den
Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen
Rahmenvertrag mit MDT – Makler der Touristik abgeschlossen. Wir informieren Sie
gerne näher darüber. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die MDT – Makler
der Touristik, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der
Schadensregulierung nicht befasst.
Wenn Sie mit einer unserer Gruppen reisen ist
automatisch eine Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (Ersatz der
Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt oder Erstattung der Mehrkosten der
Hinreise bei verspätetem Reiseantritt) bei unserem Partner MDT Makler der
Touristik enthalten. Damit erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie eine
gebuchte Reise aus den unten genannten Gründen nicht mehr oder nicht
rechtzeitig antreten können. Wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen,
unterbrochen oder verlängert werden muss, erstattet die MDT, Makler der
Touristik außerdem die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis
für nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten des verlängerten
Aufenthalts. Da es sich bei dieser Versicherung um einen preisgünstigen
Kollektiv-Vertrag für alle Reisegäste handelt, ist die Erstattung von Prämien
im Einzelfall nicht möglich.
Versicherte Gründe sind z.B. unerwartete
schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Tod, erheblicher Schaden am
Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder Einbruchdiebstahl sowie
betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
des Versicherten bzw. eines mitreisenden Angehörigen.
In alle Fälle, wenn Sie mit uns eine
Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie mit der Reisebestätigung einen
Versicherungsausweis, der Sie über die Einzelheiten und die ausführlichen
Versicherungsbedingungen informiert.
IX.
Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung
des Reisemangels, bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Ist die Reise mangelhaft und leistet der
Reiseveranstalter nicht innerhalb von dem Reisenden bestimmten angemessenen
Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn
der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des
Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des
Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine
Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil
Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im
Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen kündigen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder
beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und
Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust
bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck
übernehmen wir keine Haftung.
Unsere Reiseleitung und örtliche Vertretungen von EUROLATINO sind während der Reise
beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfe verlangen entgegen zunehmen und für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind jedoch
nicht befugt und bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz
mit Wirkung gegen EUROLATINO anzuerkennen.
X.
Reisen in unsere Gruppen
Ihre persönliche Reiseliteratur. Zur Einstimmung schickt EUROLATINO Ihnen einen Reiseführer bzw. Reiseliteratur – damit Sie
sich schon vor dem Urlaub ein Bild von Ihrem Reiseziel machen können.
Postwendend erhalten Sie dann Ihrer persönlichen Reiseliteratur frei Haus.
Leider ist es nicht möglich, sich selbst einen Reiseführer zu kaufen und den
entsprechenden Betrag mit uns zu verrechnen.
Sorgfältig ausgewählte Hotels. Sie wohnen immer in sorgfältig
ausgewählten Hotels. Alle Zimmer haben Bad oder Dusche und WC. Die angegebenen
Hotelkategorien entsprechen der amtlichen Kategorisierung der jeweiligen
Länder.
Fair im Bus. Damit die Plätze in unseren Reisebussen so gerecht wie
möglich verteilt werden, haben wir an einem Rotationssystem gedacht und die
Plätze werden bei unserer Reiseleitung am ersten Tag verteilt. Ab dem zweiten
Tag wird dann Reihenweise von vorne nach hinten gewechselt. Wer an diesem System nicht teilnehmen möchte, kann sich gerne
einen festen Platz im hinteren Teil des Busses aussuchen. Rauchen ist in
unseren Bussen leider nicht erlaubt.
Bei Gruppenreisen wird eine Liste der
Teilnehmer – alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt,
Wohnort– erstellt, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die
Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies EUROLATINO gegenüber gesondert erklärt werden. Im
Übrigen wird auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Eine kurze Mitteilung an
die am Ende der Geschäftsbedingungen angegebene Adresse genügt für die
entsprechenden Erklärungen.
XI. Rücktritt des Reiseveranstalters bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir wollen Ihnen Reisen zu angemessenen Preisen
anbieten. Das funktioniert nur, wenn sich bei Gruppenreisen eine bestimmte
Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Es
kann daher passieren, dass wir eine Gruppenreise absagen müssen, spätestens drei
Wochen vor Reisebeginn. Damit aber Ihr Urlaub nicht einfach ausfällt, bieten
wir Ihnen in diesem Fall einen neuen Termin oder ein anderes Reiseziel an.
Bei jeder Reise ist die Höchstteilnehmerzahl
angegeben, in der Regel 25. Wird die Mindestteilnehmerzahl, in der Regel 15
Personen, nicht erreicht, kann EUROLATINO die Reise bis 21 Tage vor Beginn
absagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Auf die Rechte des Reiseteilnehmers nach §
XII. Haftung, Verjährung
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden
des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend
machen.
Vertragliche Ansprüche (aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und soweit die Verletzung
nicht vorsätzlich erfolgte) des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend
mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
XIII.
Pass-, Visa-, und
Gesundheitsbestimmungen
Bitte beachten Sie sämtliche Informationen zu Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die
Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten
Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten
Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines
Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie
diese bei dem zuständigen Konsulat.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Für Nordamerika brauchen Sie bei der Einreise einen
noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass. Ab
12. 01. 2009 ist für die Einreise die Einholung einer ESTA-Genehmigung
(Electronic System for Travel Authorisation) vorgeschrieben.
Über Ihre Gesundheit, empfehlen wir sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren und ggf. auch ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, bei reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
XIV.
Notfälle auf der Reise
Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie von uns ein
Kärtchen mit der jederzeit rund um die Uhr erreichbaren Notruftelefonnummer von
EUROLATINO,
falls Sie wegen unvorhersehbarer Umstände, die insbesondere bei An- und Abreise
immer einmal auftreten können, sofortige Hilfe benötigen.
XV.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
EUROLATINO arbeitet ausschließlich mit renommierten
Fluggesellschaften zusammen – damit Sie große Sicherheit fliegen können. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald wir
wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie
darüber informieren.
XVI. Sonstiges
1. Es gelten ergänzend die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff. (soweit EUROLATINO als Reiseveranstalter tätig wird und für
den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
2. Busreisen, die in der Bundesrepublik
Deutschland beginnen, werden im Sinne des Gesetzes über die Beförderung von
Personen (PBefG) von einem durch EUROLATINO genannte Busunternehmen verantwortlich durchgeführt. Die
Haftung von EUROLATINO als Reiseveranstalter bleibt hiervon unberührt
XVII.
Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller
personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an
Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese
und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis
verpflichtet.
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur
Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter:
EUROLATINO
Zur Laube 3
D-78462 Konstanz
Stand September 2016
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