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    geoDiscovery Tours
    Mitglied Reisephilosopie Weitere Leistungen Unsere Reiseländer im Himalaya Kontakt

    Mitglied

    Für die meisten von uns ist es eine ständige Herausforderung, in der modernen Welt eine gesunde Balance zwischen dem mit Informationen überhäuften Alltag und unserer seelischen und körperlichen Gesundheit zu halten. Einer der sinnvollen Wege, das Gleichgewicht zu erhalten, ist es, sich für eine Weile an einsame und spirituelle Orte zu begeben.

    Als Veranstalter der Trekking – und Kulturreisen in Nepal, Ladakh, Bhutan, pflegen wir ein leidenschaftliches Verhältnis zu den Hochgebirgen und zum Himalaya Gebirge, zu deren Menschen und Kultur. Das Bunte und das Unberührte der Länder, die Vielfältigkeit der Kulturen, der Geschmack des Windes in den Höhen der Berge, die absolute Stille und die unendliche Freiheit auf den Gipfeln ergreifen uns. Auf der Suche nach weiteren unberührten Gebirgslandschaften in Asien, haben wir eine neue Destination, das Nomadenland Kirgisistan ins Herz geschlossen.

    Unsere Touren werden Ihnen im Gegensatz zu vielen anderen Urlaubsarten dabei helfen, vom Stress der modernen Welt, von E-Mails, von mobiler Telefonie und von Ihrem Terminkalender wirklich weit weg zu kommen. Wir bieten Erholung für Ihren Geist und eröffnen eine Tür zur unendlichen Freiheit in den schönsten Bergen dieser Welt, mit faszinierenden, bunten und unberührten Kulturen, die ihr Leben verändern können.

    geoDiscovery Tours ist nicht nur unser Unternehmen, sondern der Ausdruck unserer Begeisterung für die Berge des Himalayas, seiner Menschen und seiner reichen Kulturen. Zu den Grundsätzen unseres Unternehmens gehören daher ein fairer Umgang mit unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern, Sicherheit für unsere Kunden, Schutz und Erhalt der Kulturen sowie nachhaltiger Tourismus und Umweltschutz.

    Reisephilosopie

    Fairer Umgang mit unserer Crew und unseren Geschäftspartnern

    Fairness entlang der gesamten Tourismuskette ist das Flaggschiff unseres Unternehmens. Unsere Guides und Träger gehören zu den Hauptleistungsträgern in unserem Unternehmen. Sie haben für uns einen sehr hohen Stellenwert. Wir stellen sicher, dass sie eine faire Entlohnung erhalten und „auf Augenhöhe“ respektvoll behandelt werden. Deshalb verhandeln wir mit unseren Geschäftspartner keine Dumpingpreise, die letztendlich auf Kosten der Einheimischen, der Guides und Träger gehen würden.

    Wir investieren darüber hinaus für unsere Guides und Porters (Träger) in angemessenes Trekkingequipment sowie in deren Aus – und Weiterbildung und Qualifizierungen.
    Nach demselben Prinzip der Fairness für alle, bieten wir auch Ihnen, unseren Kunden, ein faires reisleistungspacket und verzichten auf hohe Preisaufschläge.
    Ihre Sicherheit und Komfort

    Ihre Sicherheit und Komfort sind unser oberstes Gebot und dafür tun wir alles Mögliche, um Ihnen Ihre Reise zu einem sicheren und unvergesslichen Abenteuer werden zu lassen. Das gewährleisten wir durch

    Erfahrene und in erster Hilfe geschulte lokale Bergführer: Alle unsere Bergführer haben mehrjährige Trekkingerfahrungen. Sie kennen die Berge des Himalaya, die Gegebenheiten des Wetters und der Wege sehr genau
    Einsatz von Satellitentelefonen: Auf unserer Trekkingtouren ab 5.000 m Höhe setzen wir Satellitentelefone ein, um damit in Notfällen eine garantierte Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Büro zu gewährleisten
    Einsatz von Oximeter: Auf unseren Trekkingtouren setzen wir Oximeter ein, um regelmäßig Ihre Herzfrequenz sowie die Sauerstoffsättigung im Blut messen zu können und damit wir im Falle einer Überanstrengung rechtzeitig entgegen wirken können
    Einsatz des Überdrucksack oder Flaschensauerstoff: Auf unseren Touren ab 5.500 m setzen wir für Notfälle Überdrucksäcke oder Flaschensauerstoff ein, um eine eventuelle Höhenkrankheit behandeln zu können
    Erste-Hilfe-Kasten: Auf allen unserer Trekking Touren führen wir erste Hilfe-Kästen mit ggf. notwendigen Medikamenten bei uns
    Ausreichend Zeit für Akklimatisierung: Alle unserer Routen sind sorgfältig und mit ausreichend Zeit zur Akklimatisierung geplant, damit Sie immer fit und gesund bleiben
    Kategorisierung unserer Reisen nach Schwierigkeit: Um Ihnen passend zu Ihren Trekking-Erfahrungen die Buchung der richtigen Tour zu erleichtern, erfolgt deren Kategorisierung nach Schwierigkeitsgraden
    Landestypische Hotels: Wo es geht, buchen wir Hotels in ruhigeren Lagen und mit landestypischem Interieur, um Ihnen die Kultur des Landes möglichst nahe bringen zu können
    Komfort Touren: Für die mehr Komfort bevorzugenden Gäste bieten wir Unterkünfte in hochklassigen Unterkünften, soweit diese in den jeweiligen Gebieten möglich sind
    Durchführungsgarantie ab 2 Personen: Dadurch, dass wir uns auf Nepal, Ladakh, Bhutan und Kirgisistan Reisen spezialisiert haben, sind wir mit unseren Tour-Terminen sehr flexibel, so dass wir für jeden von Ihnen den richtigen Termin finden. Abgesehen von einigen unserer Camping-Touren wie Upper Dolpo, Manaslu, Kanchenjunga und Dhaulagiri führen wir alle weiteren Touren bereits ab zwei Personen durch. Auf Wunsch planen wir auch Individualreisen für Sie alleine, für Ihre eigene Gruppe oder Familie
    Umfassende Beratung: Eine richtige Beratung vor Ihrer Reise ist uns sehr wichtig. Richtig beraten und umfassend vorbereitet treten Sie Ihre Reise an.

    Schutz und Erhalt der Kulturen / Nachhaltig Reisen

    Wir sind fasziniert von der Reichhaltigkeit, der Schönheit und von der Weisheit der Kultur, der wir in Nepal und Bhutan begegnen. Wir sind auch überzeugt davon, dass diese Kulturen nicht nur für den Himalaya, sondern beispielhaft, vielleicht gar vorbildlich, für die Weltkulturen sein könnten. Ihr Schutz und ihre Erhaltung sind uns wichtig. Als Reisegast in diesen Ländern und beim Kontakt mit seiner Menschen respektieren wir deren Bräuche und Sitten und unterstützen Organisationen die sich für den Schutz und Erhalt einsetzen.
    Umweltschutz

    Als Veranstalter von Trekkingreisen im Himalaya und Liebhaber der dortigen Natur sind wir uns unserer Verantwortung bezüglich des Umweltschutzes bewusst. Wir glauben, dass die Einmaligkeit der Himalaya Gebirge, deren reiche Kulturen und deren Naturvielfalt mit möglichst vielen von Ihnen geteilt werden sollte. Auch glauben wir daran, dass unser Erscheinen als Reisegast keinen negativen Einfluss auf die Natur haben darf. Daher unterstützen wir mit Überzeugung die örtlichen Umweltorganisationen und veranstalten zusammen mit unseren Kunden, die uns gerne unterstützen möchten, Umwelt- Reinigungsaktionen. Diese finden auf den Trekking Routen und an den Schulen statt. Nach dem Motto Hand in Hand für Umweltschutz und für den Erhalt, Vielfalt und Schönheit der Natur.

    Weitere Leistungen

    Was wir noch für Sie leisten

    Trekking in den Hochgebirgen ist ein sehr spezielles Hobby und es ist nicht selten der Fall, dass weder Freunde noch Partner/Partnerin die Vorliebe zu den Bergwanderungen mit einen teilen.
    Wir organisieren Partner Touren, die für beide was anbieten, z.B. Trekkingtour für Sie und in derselben Zeit Kulturtour (z.B. Nepal zum Kennenlernen) für Ihren Partner/Partnerin. Das heißt, Sie kommen zusammen in Kathmandu an, verbringen die ersten Tage gemeinsam, trennen sich um zwei unterschiedliche Touren zu machen, treffen sich dann wieder zum Ende Ihrer Reise für den gemeinsamen Rückflug.

    Sie möchten mal Ihren Gruppen–Meeting oder die Konferenz an einem speziellen, unkonventionellen Ort durchführen?
    Kein Problem, wir organisieren gerne für Sie entsprechende Räumlichkeiten in Nepal und organisieren im Anschluss eine Team – Building – Tour (eine Trekking Tour) was Ihnen und Ihrem Team ein unvergessliches Erlebnis und tolle Erinnerungen bescheren wird.

    Wie wäre es mit einem Heiratsantrag an einem sehr speziellen Ort?
    Auch das organisieren wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns darauf an.

    Sie haben mehr Zeit und möchten Ihre Reise verlängern?

    Wir bieten Reiseverlängerungsoption für jede unsere Tour an, ob das eine zusätzliche Trekking Tour, eine Kultur Tour, Safari, Rafting oder einfach nur mehr Tage in den Städten sind. Fragen Sie uns einfach.

    Ihr gewünschter Reisetermin ist auf unserer Webseite nicht angeboten?  
    Dadurch, dass wir uns auf Nepal, Ladakh- und Bhutan-Reisen spezialisiert haben, sind wir mit unseren Tour-Terminen sehr flexibel, so dass wir für jeden von Ihnen den richtigen Termin finden.
    Abgesehen von einigen unserer Camping-Touren in Nepal wie Upper Dolpo, Manaslu, Kanchenjunga, Dhaulagiri und Siklis, führen wir alle weiteren Touren in Nepal und Ladakh bereits ab zwei Personen durch. Auf Wunsch planen wir auch Individualreisen für Sie alleine, für Ihre eigene Gruppe oder Familie.

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    Unsere Reiseländer im Himalaya

    ​NEPAL: mit Sicherheit das Trekkingparadies schlechthin. Nirgendwo auf der Welt gibt es so viele Möglichkeiten für Bergwanderungen, Bergsteiger-Touren und Expeditionen wie im Nepal Himalaya. Wir bieten ein breites Spektrum an Touren an, in dem jeder Berg-, Natur- und Kulturliebhaber auf seine Kosten kommt. Alle unsere Touren sind so zusammengestellt, dass ausreichend Zeit zur Akklimatisierung besteht.

    BHUTAN: das Land der Mythen, Spiritualität, reichen Kultur, bunten Festivals und einer unberührten Landschaft. Bhutan ist das Juwel des Himalayas. Die Bhutanesen nennen es Drukyul, das Land des Donnerdrachens. Aber manche anderen nennen es auch Eden.

    LADAKH: auch bekannt als „Klein Tibet“, ist ein Geheimtipp für Trekkingbegeisterte und Liebhaber ursprünglicher Kultur. Karge Berglandschaften, schneebedeckte Berggipfel, kleine Bergdörfer, grüne Oasen, uralte Festungen, Klöster und die tibetisch-buddhistische Kultur prägen dieses kleine Stück Erde.

    KIRGISTAN: ob Wandern, Reiten, Baden am Issyk Köl oder eine Kulturreise, Sie und Ihre Familie können viele Aspekte der zentralasiatischen Nomadenkulturen erleben und erhalten tiefe Einblicke in die Traditionen und in die Geschichte des Landes.

    Kontakt

    geoDiscovery Tours

    Spitzsteinstr. 11

    83209   Prien am Chiemsee

    Deutschland

    Telefon: (0) 8051 961 5656

    info@geodiscoverytours.com

    www.geodiscoverytours.com

    Allgemeine Reisebedingungen für: geoDiscovery Tours

    Pfeil
    1. Vorbemerkungen
    1.1 An den Reisen des Reiseveranstalters nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil.
    1.2 Der Reisende erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er und alle Mitreisenden, die er anmeldet, über die zur Durchführung der Trekkingtour erforderliche Fitness verfügen und die für die Reise erforderlichen Vorkenntnisse (bspw. im Bergsteigen, Klettern etc.) vorweisen können.

    2. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden
    2.1 Für alle Buchungswege gilt:
    a) Grundlage der Buchung sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
    b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eignen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
    2.2 Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen kann, gilt:
    a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
    b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
    2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (via Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
    a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
    b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
    c) Die Onlinebuchung kann in folgenden Sprachen vorgenommen werden: Deutsch, Englisch
    d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    e) Mit Betätigung des Buttons (d.h. der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
    f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt (Eingangsbestätigung)
    g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters bei Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
    h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch unmittelbare entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

    3. Bezahlung
    3.1 Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde.
    Bitte beachten Sie, dass Reisevermittler (Reisebüros) grundsätzlich von uns nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis autorisiert sind.
    Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
    3.2 Leistet der Kunde, die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Nr. 5 dieser Bedingungen zu belasten (Stornogebühren).

    4. Leistungs- und Preisänderungen
    4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
    Angegebene Flug-, Transfer- und Fahrtzeiten sind Richtzeiten und stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung soweit erforderlich und dem Reisenden zumutbar.
    4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren.
    4.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
    4.5. Preiserhöhung
    Sofern die Reise vom Kunden länger als vier Monate vor vertraglichem Reisebeginn gebucht wurde, behält geoDiscovery Tours sich vor, gemäß den Bestimmungen des § 651a Abs. 4 und 5 BGB den vereinbarten Reisepreis aus folgenden Gründen und wie folgt zu ändern:
    a) Preiserhöhungen sind zulässig wegen nach Vertragsschluss auftretender Erhöhung der Beförderungskosten, Erhöhung der Abgaben (wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren) oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
    b) Erhöhte Beförderungskosten werden sitzplatzbezogen weitergegeben, erhöhte Abgaben anteilig pro Person. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die konkrete Reise für geoDiscovery Tours verteuert.
    Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss geoDiscovery Tours den Kunden unverzüglich informieren. Entsprechende Änderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
    4.6. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn geoDiscovery Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot von geoDiscovery Tours anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von geoDiscovery Tours gegenüber geoDiscovery Tours geltend zu machen.

    5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
    5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Nr. 21 angegebenen Anschrift zu erklären. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, per Brief, Fax oder E-Mail.
    5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
    5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vorgesehenen Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter wie folgt berechnet.
    Die Rücktrittskosten betragen pro Kunde (für alle Reisen außer Reisen nach Bhutan):
    bis zum 46. Tag vor Reisebeginn -> 20% des Gesamtreisepreises
    ab 45. bis 30. Tag vor Reisebeginn -> 25 % des Gesamtreisepreises
    ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn -> 35 % des Gesamtreisepreises
    ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn -> 50 % des Gesamtreisepreises
    ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und danach fallen 85 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
     
    Für Bhutanreisen, Kirgistanreisen und Indienreisen gelten folgende Rücktrittskosten pro Kunde:
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn -> 45 % des Gesamtreisepreises
    ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn -> 55 % des Gesamtreisepreises
    ab 14. bis 9. Tag vor Reisebeginn -> 65 % des Gesamtreisepreises
    ab 8. bis 6. Tag vor Reisebeginn -> 75 % des Gesamtreisepreises
    ab dem 5. Tag vor Reisebeginn und danach fallen 95 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
    5.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem im konkreten Einzelfall keiner oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
    5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    6. Stellung eines Ersatzreisenden
    Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, auf § 651 b BGB wird verwiesen.
    geoDiscovery Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
    Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

    7. Umbuchungen
    Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung des Reistermins, Reiseziels, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsarten (Umbuchung) besteht nicht.
    geoDiscovery Tours wird sich bemühen, soweit möglich Änderungswünsche möglich zu machen, Mehrkosten hat der Kunde dabei zu übernehmen.

    8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Reisende einzelne gebuchte Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (wie z.B. abweichender Freizeitgestaltung, vorzeitiger Abreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

    9. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
    Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
    a) in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
    b)In der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die spätere Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reisebeschreibung verweist.
    Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
    Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eindeutig ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich vor seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
    Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
    Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters bei Dritten gebucht/erworben hat.

    10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder des Trekkingleiters vor Ort nachhaltig stört, sich seine Untauglichkeit (z.B. aus körperlichen oder psychischen Gründen) für die gebuchte Reise herausstellt, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
    Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vermögensvorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
    Einer vorherigen Abmahnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reisende seine Untauglichkeit zur Reiseteilnahme nicht rechtzeitig (wieder) herstellen kann.

    11. Mängelanzeige

    11.1 Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
    Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter zu dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
    Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung und des Reiseleiters wird der Kunde mit den Reiseunterlagen unterrichtet.
    Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
    Der Reiseveranstalter ist berechtigt in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
    Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
    11.2 Fristsetzung vor Kündigung
    Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
    11.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
    Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
    Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen, soweit die Beschädigung, Fehlleitung oder Verzögerung in Zusammenhang mit beim Reiseveranstalter gebuchten Leistungen steht.
    11.4 Reiseunterlagen
    Der Kunde hat den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Tickets für Unterkunft oder Inlandsflüge) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

    12. Beschränkung der Haftung
    12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden (Gesundheitsbeschädigung, Körperverletzung, Tod) sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
    a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich wäre.
    Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen sowie dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
    12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
    Der Reisveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum angegebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinwies-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
    Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation und auf eigene Rechnung oder von anderen dritten Personen selbständig am Urlaubsort angebotene und vor Ort vom Kunden gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und geoDiscovery Tours; für solche Leistungen übernimmt geoDiscovery Tours keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die geoDiscovery Tours in den Reiseausschreibungen lediglich als empfehlenswert/interessant vorschlägt.
    12.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch geoDiscovery Tours gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

    13. Buchung eines halben Doppelzimmers
    13.1 Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers bis ca. vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer. In diesem Fall berechnet der Reiseveranstalter 50 % des Einzelzimmerzuschlags. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, entweder kostenfrei auf eine andere Gruppenreise aus dem Angebot des Veranstalters umzubuchen oder die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren.
    13.2 Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Abreise berechnet der Veranstalter den vollen Einzelzimmerzuschlag, wenn kein Zimmerpartner zur Verfügung steht.

    14. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung; Abtretungsverbot
    14.1 Ansprüche wegen Reisemängeln nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist der Eingang beim Reiseveranstalter.
    14.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
    14.3 Die Geltendmachung der Ansprüche kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend unter Ziffer 21 angegebenen Anschrift erfolgen.
    14.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
    14.5 Die Anzeigepflichten gegenüber Fluggesellschaften und anderen Beförderungsbetrieben bleiben hiervon unberührt.
    14.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen geoDiscovery Tours an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

    15. Verjährung
    15.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr, solche, die aus durch Reisemängel erlittene Körperschäden geltend gemacht werden, in zwei Jahren.
    15.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
    15.3 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

    16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Die EU-Luftfahrtverordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
    Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaften den Flug durchführen werden, wird er den Kunden informieren.
    Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
    Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm

    17. Pass-, Visums- und Gesundheitsvorschriften
    17.1 Der Reiseveranstalter hält für Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Union, in denen die Reise angeboten wird, Bestimmungen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften auf seiner Homepage bereit und wird den Reisenden über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit) vorliegen.
    17.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter seinen Informationspflichten nicht, unzureichend oder falsch nachgekommen ist.
    17.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
    17.4 Wir empfehlen, sich rechtzeitig über zusätzliche, d.h. die für die Einreise erforderlichen Impfungen hinaus sinnvolle Infektionsschutz- und Impfmaßnahmen, zu erkundigen. Informationen halten u.a. Gesundheitsämter, Ärzte und Tropenmediziner bereit.

    18. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Reisenden oder den Reiseveranstalter
    Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzlichen Vorschriften des § 651j BGB hingewiesen:
    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
    (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    19. Reiseversicherungen

    Für die Teilnahme an unseren Reisen setzen wir das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz (inkl.Bergungskosten) für jeden einzelnen Mitreisenden voraus. Auf Verlangen ist dem Reiseveranstalter sowie dem Trekkingleiter vor Ort der Versicherungsnachweis vorzulegen.
    Weiterhin weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen und dass eine Versicherung abgeschlossen werden kann, die die Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit deckt. Eine solche Versicherung sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung können bspw. abgeschlossen werden bei der Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, unter www.reiseversicherung.de/vrv/.

    20. Rechtswahl, Gerichtsstand
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Kunde bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.
    Ist der Kunde/Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden Vlotho Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

    21. Salvatorische Klausel/Schriftform
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben.
    Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Reisebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck der Allgemeinen Reisebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    22. Anbieterkennzeichnung und ladungsfähige Anschrift/Impressum
    Unsere Anschrift für Beanstandungen und alle anderen Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lautet:
    geoDiscovery Tours
    Inhaberin: Gülüstan Kolay
    Waldhiererweg 6
    D-83547 Babensham
    Office: +49 (0) 8071 9206840
    info@geodiscoverytours.com
    www.geodiscoverytours.com

    23. Nutzung der Internetseite: Haftung für Inhalte, Hyperlinks
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