Green Lion Travel ist der Spezialist für Individualreisen im Südlichen Afrika. Zu unseren Destinationen zählen Namibia, Südafrika, Uganda, Tansania, Kenia, Botswana und die Seychellen.
Wir schaffen Reiseerlebnisse, die unsere Kunden begeistern und nachhaltig berühren. Dies erreichen wir, indem wir eine exklusive auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtete Reisedienstleistung mit außergewöhnlichem Service bieten.
Individuell und maßgeschneidert dies ist unser Leitmotiv. Die Mitarbeiter von Green Lion Travel sind begeisterte Touristiker. Auf unseren Reisen bescheren wir Reiseerlebnisse, die einzigartig sind, die berühren und nachhaltig in Erinnerung bleiben. Dies kann von authentischen Begegnungen mit Einheimischen bis hin zur abenteuerlichen Safari reichen. Ihre persönliche und maßgeschneiderte Traumreise wird von unseren Reisespezialisten mit viel Herzblut gestaltet. Dies erfolgt mit Rücksicht auf größtmögliche Nachhaltigkeit und unter Respekt der Menschlichkeit. Uns ist es sehr wichtig, unsere Reisen verantwortungsbewusst zu gestalten.
Wir gestalten Ihre individuelle Traumreise ganz persönlich: Erzählen Sie uns, was Sie sich vorstellen und wir machen uns an die Arbeit und fügen unsere Erfahrung hinzu. Dabei ist unser Anliegen, Ihnen bei der Planung und Suche nach geheimen, unentdeckten Ecken mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Green Lion - eine Marke der Green Tiger GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Green Tiger GmbH („Green Tiger“) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Dies gilt für alle Reiseverträge, die ab dem 01.07.2018 abgeschlossen wurden.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Green Tiger den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Green Tiger zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Green Tiger informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Green Tiger vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Hohe von 20 Prozent des Gesamtreisepreises fällig, die sofort fällig und zahlbar ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 vom Veranstalter abgesagt werden kann. Sie muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 21 Tage
liegen, ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Green Tiger vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die Rücktrittskosten in Rechnung stellen, die sich an Ziffer 5.2 orientieren.
3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Umfang und Art der von Green Tiger vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung und der Preis des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Green Tiger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Da der Vertrag unter 4.2 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die genannten Faktoren (Preise Treibstoff oder andere Energieträger, Abgaben/ Steuern oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei Green Tiger führt. Green Tiger darf von dem zu erstattenden Betrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Green Tiger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Green Tiger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Green Tiger kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Green Tiger kann eine pauschalierte Entschädigung je nach Rücktrittszeitpunkt des Reisenden wie folgt verlangen:
Bei Individualreisen, Gruppenreisen:
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• ab 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
• ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
• ab 13. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
• ab7.TagvorReiseantritt90%des Reisepreises
Bei Flusskreuzfahrten:
• bis zum 92. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
• ab 91. Tag bis 42. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
• ab 41. Tag bis 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH
• ab 10. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Bei Flügen:
Je nach ausgewähltem Flugtarif gelten abweichend von unseren Geschäftsbedingungen andere Zahlungs-, Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Es gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Stornokosten bis zu 100% betragen können.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Green Tiger ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Green Tiger kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Green Tiger wird sich jedoch bemühen, z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, soweit dies noch möglich ist, vorzunehmen. Green Tiger kann ein Umbuchungsentgelt von bis zu 25 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 20. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.4 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Green Tiger zuvor anzuzeigen hat. Green Tiger behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Green Tiger als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Green Tiger kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie zusätzlich in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt und dort auf die Angaben in der Reiseausschreibung hingewiesen hat. Green Tiger kann bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zurücktreten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
6.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Green Tiger nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung
7.1 Auf der Reise auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Green Tiger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Green Tiger kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Green Tiger innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Green Tiger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.4 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Green Tiger unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der 2-jährigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7.5 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust sind unabhängig davon für die Geltendmachung nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Green Tiger gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Green Tiger ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Green Tiger wird sich indes bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH
9. Höhere Gewalt
Sofern die Reise infolge einer bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, können sowohl Green Tiger als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Green Tiger für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen (§§ 651j, 651e Abs. 3 BGB). Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Die vertragliche Haftung von Green Tiger für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Green Tiger für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für alle gegen Green Tiger gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Green Tiger bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
10.3 Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU- VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Green Tiger diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der
Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/mod es/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Green Tiger einsehbar.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Green Tiger informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Dies geschieht vor Vertragsabschluss und ggf. bei Änderungen nochmals vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
12.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12.4 Hat der Kunde Green Tiger beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Green Tiger nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
12.5 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
13. Verjährung, Abtretungsverbot
13.1 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines
gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Green Tiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Green Tiger die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Green Tiger ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
14. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Green Tiger wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Green Tiger und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: www.green- tiger.de/datenschutz/.
15. Sonstiges
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Green Tiger findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2 Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Green Tiger vereinbart.
15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streibeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Green Tiger nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH
Reiseveranstalter:
Green Tiger GmbH
Seminarstraße 33
79102 Freiburg
Geschäftsführer: Alexander Mierke, Christina Bauer
Umsatzsteuer-ID: DE259031530 Telefon: 0761 / 211 4848 Telefax: 0761 / 211 4849
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Green Tiger GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Green Tiger GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden Sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015- 2302.de.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil
der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Green Tiger GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611533 - 5859 www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Green Tiger GmbH verweigert werden.