Wir schaffen Reiseerlebnisse, die unsere Kunden begeistern und nachhaltig berühren. Dies erreichen wir, indem wir eine exklusive, auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtete Reisedienstleistung mit außergewöhnlichem Service bieten.
Individuell und maßgeschneidert, dies ist unser Leitmotiv. Green Tiger Travel gestaltet und organisiert seit über 10 Jahren Individualreisen nach Südostasien und inzwischen auch darüber hinaus nach Bhutan und Sri Lanka. Auf unseren Reisen bescheren wir Ihnen Reiseerlebnisse, die einzigartig sind, die berühren und nachhaltig in Erinnerung bleiben. Dies kann von authentischen Begegnungen mit Einheimischen bis hin zum abenteuerlichen Dschungeltrekking reichen. Ihre persönliche und maßgeschneiderte Traumreise wird von unseren Reisespezialisten mit viel Herzblut gestaltet. Dies erfolgt mit Rücksicht auf größtmögliche Nachhaltigkeit und unter Respekt der Menschlichkeit. Uns ist es sehr wichtig, unsere Reisen verantwortungsbewusst zu gestalten.
Wir gestalten Ihre individuelle Traumreise ganz persönlich: Erzählen Sie uns, was Sie sich vorstellen und wir machen uns an die Arbeit und fügen unsere Erfahrung hinzu. Dabei ist unser Anliegen, Ihnen bei der Planung und Suche nach geheimen, unentdeckten Ecken mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Sie finden mehr Informationen unter
green-tiger.de.
Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH (es gelten die aktuellen AGB auf www.green-tiger.de/agb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Green Tiger GmbH (Green Tiger) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Dies gilt für alle Reiseverträge, die ab dem 01.07.2018 abgeschlossen wurden.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Green Tiger den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Green Tiger zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Green Tiger vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 möglich.
2. Zahlung
2.1 Green Tiger darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2.2 Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Hohe von 20 Prozent des Gesamtreisepreises fällig, die sofort fällig und zahlbar ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 vom Veranstalter abgesagt werden kann. Sie muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 21 Tage liegen, ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
2.4 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Green Tiger vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die Rücktrittskosten in Rechnung stellen, die sich an Ziffer 5.2 orientieren.
3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Umfang und Art der von Green Tiger vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung und der Preis des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Green Tiger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Green Tiger behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der im Gesetz genannten Kosten, wie z.B. Kerosinpreis, Devisenkosten und Steuern oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:
4.2.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
4.2.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden verlangen. Werden die beim Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8 % oder der Mitteilung einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. In dem ersten Fall wird der Veranstalter die an ihn geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch Green Tiger gesetzten Frist reagiert.
4.4 Da der Vertrag unter 4.2 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die genannten Faktoren (Preise Treibstoff oder andere Energieträger, Abgaben/ Steuern oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn gendert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei Green Tiger führt. Green Tiger darf von dem zu erstattenden Betrag die tatschlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Green Tiger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Green Tiger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gem.§ § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung wird nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Green Tiger kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Green Tiger kann eine pauschalierte Entschdigung je nach Rcktrittszeitpunkt des Reisenden wie folgt verlangen:
Bei Individualreisen, Gruppenreisen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
ab 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
ab 13. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Bei Flusskreuzfahrten:
bis zum 92. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
ab 91. Tag bis 42. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
ab 41. Tag bis 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Bei Flügen:
Falls nicht explizit anders angegeben, werden Flüge von Green Tiger nicht veranstaltet, sondern nur vermittelt. Je nach ausgewähltem Flugtarif gelten daher die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden. Somit gelten für die Flüge abweichend von diesen Geschäftsbedingungen, andere Zahlungs-, Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass die Stornokosten bis zu 100 % des Flugpreises betragen können.
5.3 Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Green Tiger ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Green Tiger kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH
5.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Green Tiger wird sich jedoch bemühen, z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, soweit dies noch möglich ist, vorzunehmen. Green Tiger kann ein Umbuchungsentgelt von bis zu 25 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 20. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.5 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Green Tiger zuvor anzuzeigen hat. Green Tiger behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Green Tiger als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Green Tiger kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie zusätzlich in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt und dort auf die Angaben in der Reiseausschreibung hingewiesen hat. Green Tiger kann bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zurücktreten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
6.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Green Tiger nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und verspätung
7.1 Auf der Reise auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Green Tiger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Green Tiger kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Green Tiger innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Green Tiger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.4 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Green Tiger unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der 2-jhrigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7.5 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust sind unabhängig davon für die Geltendmachung nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Green Tiger gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Green Tiger ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Green Tiger wird sich indes bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
9. Beistandspflicht Green Tiger verweist auf die Beistandspflicht gem. § § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Die vertragliche Haftung von Green Tiger für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Green Tiger für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gem. § EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Green Tiger diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban_de und auf der Internetseite von Green Tiger einsehbar.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Green Tiger informiert die Kunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
12.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12.4 Hat der Kunde Green Tiger beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Green Tiger nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
12.5 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
13. Datenschutz Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Green Tiger Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Tiger GmbH wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Green Tiger und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: http://www.greentiger.de/datenschutz.
14. Sonstiges
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Green Tiger findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Kunde seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-Verordnung - I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. 14.2 Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Green Tiger vereinbart. 14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Green Tiger nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Green Tiger GmbH
Seminarstraße 33
79102 Freiburg
Geschäftsführer: Christina Bauer, Fabian Herzog
Umsatzsteuer-ID: DE259031530
Telefon: 0761 / 211 4848
Telefax: 0761 / 211 4849