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    Indigourlaub GmbH
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    Mitglied


    Reisephilosopie

    Herzlich Willkommen!


    Ich freue mich, Sie bei den Indigourlaub-Programmen begrüßen zu dürfen und möchte Ihnen vorweg ein paar allgemeine Gedanken zu dieser doch recht speziellen Urlaubsform mitteilen.

    “Sich im Urlaub Gutes tun” ist wohl kurz gefasst das, was alle Programme gemeinsam haben. Dabei geht es bei uns nicht um äußere Umstände, die in vielen Hotels und fast schon Wellness-Städten eine schöne Urlaubszeit garantieren sollen, es geht nicht um die Größe des Buffets oder die Anzahl von Whirlpools. Es geht um das, worum viele von uns oft (bewusst oder unbewusst) einen großen Bogen machen: um uns selbst. Wir möchten eine Urlaubsform bieten, in der das Selbst-sein, die persönliche Weiterentwicklung, das ganz individuelle Wohlbefinden im Vordergrund steht. Die Zugänge dazu sind so vielfältig wie wir Menschen als individuelle Schätze vielfältig sind.

    Wir haben in ganz kleinem Rahmen begonnen – eine Meditationsreise nach Griechenland gabs zu Beginn, eine Gruppe von Führungskräften, die sich auf Zypern dem Thema “Führen durch Selbstführung” gewidmet hat. Und nach und nach kamen viele spannende Themen mehr dazu wie Qigong-Urlaube, Yogareisen, VisionsWerkstätten, Malreisen, spirituelle Wüstenreisen und viele mehr.

    Einige Eckpfeiler lassen sich – bei aller Vielfältigkeit der einzelnen Angebote – für sämtliche Programme zusammenfassen:

    + Nachhaltigkeit: die Reise endet nicht mit dem Rückflug aus dem Urlaubsland. Oft ist das gerade erst der Anfang – ich bekomme oft nach längerer Zeit die Rückmeldungen, fast Erfolgsgeschichten, mit Erzählungen wie der Urlaub Anstoß gegeben hat, konkret im Alltag das Eine oder Andere zu ändern, ins Rollen zu bringen, das was man schon lange angehen wollte, nun endlich anzupacken. Oder wie der Alltag angereichert wird mit Energieübungen zum Kraft tanken. Energieübungen, bei denen bei jeder Ausführung noch die wärmende griechische Sonne zu spüren ist!

    + In der Gruppe und doch individuell: das “Gerüst” der Indigourlaub-Programme ist organisiert. Hotel, Programm, bei Flugreisen Transfer und Flug sind organisiert – vor Ort gibt es die Programmeinheiten, in denen trainiert, mental, energetisch, physisch, kreativ… gearbeitet wird. Und dann gibt es viel Raum für die Teilnehmer, um ihren Urlaub individuell zu gestalten. Die Möglichkeiten reichen von Strand-genießen, die Gegend erkunden, schlafen, die Zeit mit anderen – gleichgesinnten – Programmteilnehmern zu verbringen bis hin zu Einzeleinheiten, die oft noch angeboten werden. Die Urlaubsform, in der Gruppe zu reisen, und doch die Urlaubsgestaltung zum Großteil selber bestimmen zu können, schätzen die Teilnehmer sehr.

    + Konkrete Zielerreichung: Bei allen Programmen ist es uns ein großes Anliegen, den Teilnehmern bereits im Vorfeld zu verdeutlichen, welche Zielesie erreichen können. Somit wissen die Teilnehmer im vorhinein, was sie erwartet und können die kostbare Urlaubszeit wirklich dazu nutzen, ein persönliches Ziel zu erreichen.

    + Qualität und Ausbildung der Trainer: Besonders wichtig ist uns, dass die Programme von qualifizierten Trainern bzw Seminarleitern durchgeführt werden. Sie sind zum einen Profis in ihrem Fachgebiet, zeichnen sich aber zum anderen dadurch aus, Ihnen Instrumente mitzugeben, die Ihnen zu mehr Lebensqualität und Lebensenergie verhelfen. Dazu geht noch viel mehr, als fachliche Kompetenz. Nämlich Seminarleiter, denen die Begleitung der Gruppe ein Herzensanliegen ist.

    Die Urlaubsangebote, die Sie auf dieser Homepage finden, sollen der erste Schritt sein zu dem Leben, das wir Menschen immerzu anstreben: ein richtiges Wohlfühl-Leben!

    Das wünsche ich Ihnen an dieser Stelle von Herzen!


    Ihre Sonja Miko

    Geschäftsführerin

    Allgemeine Reisebedingungen

    Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) mit der Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 sowie die Ergänzungen für Indigourlaub.

    Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen - der vermittelten Reiseveranstalter, - der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff)und - der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

    A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER

    Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

    1. Buchung/Vertragsabschluss Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

    2. Informationen und sonstige Nebenleistungen 2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. 2.2. Informationen über die Reiseleistung Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

    3. Rechtsstellung und Haftung. Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf – die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; - die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; - die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger. 4. Leistungsstörungen Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

    B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

    Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

    1. Buchung/Vertragsabschluss. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

    2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers. Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen. 2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung. Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten 2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung. Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

    3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

    4. Reisen mit besonderen Risken. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

    5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen. 5.1. Gewährleistung. Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 5.2. Schadenersatz. Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren. 5.3. Mitteilung von Mängeln. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.

    Folgende Ergänzungen zu den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Indigourlaub: Buchung/Vertragsabschluss: Folgender Teil der ARB 1992 wird nicht anerkannt: „Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchendem und dem Veranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Recht und Pflichten für den Kunden.“ Anstelle dieser Bestimmung gilt folgende Regelung:

    1. Direktbuchung bei Indigourlaub: Der Kunde erhält von Indigourlaub entsprechend seiner telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Buchung eine Bestätigung/Rechnung samt Buchungsnummer. Der Vertrag zwischen Indigourlaub und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde diese Bestätigung/Rechnung erhalten hat. Bei Rechnungserhalt sind 10 % Anzahlung des Pauschalpreises auf das Bankkonto von Indigourlaub zu überweisen. (siehe Punkt 1.1.) Bei manchen Flügen ist die Bezahlung des Gesamtbetrages bereits bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist ab 14 Tage vor dem Reisetermin zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Reisetermin) ist der Gesamtpreis bei Rechnungserhalt zu begleichen. Wir weisen darauf, hin, dass die Prämie einer Reiseversicherung zusätzlich zur Anzahlung in voller Höhe zu überweisen ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einzahlung der Prämie. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt 7 bis 10 Tage vor dem Reisetermin, sofern der Gesamtreisepreis bezahlt wurde. 1.1 Hinweis zu Zahlungen: Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Indigourlaub unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nicht abgesichert. Versicherer ist die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich (Bankgarantie Nr 5862205). Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden.

    2. Rücktritt mit Stornogebühr: Für Hotels, Bus,- Schiffs- Seminarreisen gelten die unter Punkt 7.1.c.1. der ARB (Charter) genannten Stornogebühren. Diese lauten:
    Storno bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
    Storno ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 %
    Storno ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
    Storno ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %
    Ab dem 3. Tag (72 Stunden) bis 24 Stunden vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
    Ab 24 Stunden vor Reiseantritt und No Show 100 %
    No-Show: No Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt. Flugbuchungen: Bei Flügen kann die Stornogebühr unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 % betragen. Eine eventuelle Refundierung erfolgt entsprechend der Bedingungen der Fluglinie abzüglich einer Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von € 50,-.

    3. Umbuchungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder Beförderung vorgenommen (Umbuchung), wird von Indigourlaub bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisendem erhoben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, sofern ihre Durchführung möglich ist, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt7.1.c.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

    4. Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist (Achtung auf besondere Bedingungen bei Flugbuchungen!). Die Namensänderungs-Gebühren von € 50,- pro Reisendem gehen zu Lasten des Kunden. Bei Linienflügen kann diese Gebühr höre sein und wird entsprechend der tatsächlichen Höhe verrechnet.

    5. Programm und Programmleitung: Mit dem Erscheinen dieses Kataloges sind ausschließlich die hier abgedruckten Preise und Bedingungen sowie die im Internet dargestellten Preise und Bedingungen gültig. Die Berichtigung von Irrtümer, Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Präsenz des erwähnten Programmleiters. Diese/r kann durch einen gleich qualifizierten Programmleiter ersetzt werden.

    6. Obliegenheiten des Reisenden: Durch die Anmeldung zu den Indigourlaub-Programmen garantiert der Kunde, dass er sich in der Lage fühlt, an den teilweise intensiven Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für seine körperliche und mentale Verfassung selbst die Verantwortung zu übernehmen. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise – ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst zu prüfen oder überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme an den einzelnen Programmen und Aktivitäten erfolgt in Eigenverantwortung und im eigenen Ermessen des Kunden.

    7. Gerichtstand: Linz/Donau. Kundengeld-Absicherung aufgrund der Reisebürosicherungsverordnung BGBI. II 316/99, gemäß EU-Richtlinie 90/313/EWG. Veranstalter: Indigourlaub GmbH, Haslau 8, 4871 Frankenburg Für die bei Indigourlaub gebuchte Pauschalreise sind für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie (Nr 5862205) der Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden. VA – Nr 2005/41.

    Hinweis: Für einige Programme tritt Indigourlaub als Vermittler der jeweiligen Veranstalter auf. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gerne zusenden.

    Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit

    Unser Bekenntnis zu Nachhaltigkeit

    Es fällt uns gar nicht so einfach, über Nachhaltigkeit zu schreiben. Warum? Weil dieses Wort in den letzten Jahren sehr gerne verwendet wird, um eine gewisse Öko-Einstellung nach außen hin darzustellen. Unsere Einstellung zu Nachhaltigkeit ist aber eine Innere und ist seit der Unternehmensgründung vor nunmehr neun Jahren einer der wichtigsten Bausteine von Indigourlaub.

    Wir verstehen Urlaub mit Nachhaltigkeit auf mehreren Ebenen:

    1. Nachhaltigkeit im Sinne von: Unsere Gäste haben lange über die Reisezeit hinaus eine anhaltende Wirkung des Urlaubs. Oft ist es noch viel mehr, denn die Reisen, die Programme bewirken oft einen Wandel bei den Teilnehmern, der für den Alltag von entscheidender Bedeutung ist. Es ist die Qualität der Begegnungen, die Achtsamkeit der Gastgeber und der Programmleiter, die bewusste Begegnung mit der Natur, die zu einer neuen Begegnung mit sich selbst führt. Das Bewusst-werden dessen, dass die Begegnung auf Herzensebene, der wertschätzende Umgang mit dem Gegenüber und mit Mutter Erde das Wesentlichste im Leben ist. Wenn Gäste uns oft erzählen, dass sie während des Indigourlaubs diese Erfahrung gemacht haben, ist das das größte Kompliment an uns.

    2. Nachhaltigkeit am Urlaubsort: Bei der Auswahl unserer Unterkünfte sind wir ziemlich heikel. Zum einen ist uns wichtig, dass uns der Ort gefällt und wir uns – wie man in Österreich sagt – “Auf Anhieb wohlfühlen”. Denn genau dieses Wohlfühlen ist der Grundstein eines wertvollen Urlaubs. Wohlfühlen passiert meist unbewusst, durch das Zusammenspiel vieler kleiner Faktoren, vieler Energien, vieler Herzen.
    Der Großteil der Häuser sind klein, familiär und meist von den Inhabern betrieben. Von Inhabern, denen es ein Anliegen ist, Gastgeber zu sein, mit allem, was dazugehört. Alle unserer Häuser zeichnen sich dadurch aus, dass sie in wunderschöner Natur liegen und dem Gast die Möglichkeit geben, die Natur zu spüren.
    Sei es durch die Gartenanlagen, die den Gästen die heimische Pflanzenwelt näher bringt, sei es durch die eigenen Obst- Gemüse- und Kräutergärten. Und natürlich durch den Blick auf das Meer, die Berge oder eine andere wunderschöne Naturlandschaft.
    Wesentliches Kriterium für uns ist die ökologisch-verantwortungsbewusste Einstellung der Gastgeber, die sich oft durch große “Dinge” wie Solaranlagen, die bereits erwähnte teilweise Eigenversorgung durch Gemüse- und Obstanbau zeigt. Und oft sind es die kleinen “Dinge”, die aber in Summe betrachtet, ganz Großartiges bewirken. So kann Trinkwasser in vielen Häusern bei Wasserspendern bzw. Brunnen in die eigenen Trinkflasche gefüllt werden und erspart so den oft schreckliche Ausmasse annehmenden Berg an Plastikflaschen. Was uns bei der Auswahl unserer Unterkünfte vielleicht am allerwichtigsten ist, ist der Umgang der Betreiber mit den Gästen, mit den Angestellten, mit den Partnern. Die zwischenmenschliche Ebene ist in unseren Augen die Basis für einen besonderen Urlaub.

    3. Nachhaltigkeit was die Anreise betrifft: Urlaub und Anreise ist ja oft so eine Sache. Wir achten bei der Auswahl unserer Angebot auf den guten Mix. Bei Flugreisen ist es uns wichtig, dass eine Mindestaufenthaltsdauer von einer Woche gegeben ist und nicht für kürzere Zeitdauern das Flugzeug gewählt wird. Bei den Zielgebieten innerhalb Österreichs garantieren wir, dass eine Abholung der Gäste vom nächstgelegenen Bahnhof möglich ist. Bei Gästen, die mit dem Auto anreisen vermitteln wir Fahrgemeinschaften.

    4. Auswahl unserer Zielgebiete: Bei der Auswahl der Zielgebiete ist uns wichtig, dass die Hotels nicht in Gebieten von Massentourismus gelegen sind. Auch ist uns wichtig, dass möglichst alles bzw. möglichst viel von dem vor Ort erwirtschafteten Umsatz wirklich im Zielgebiet bleibt.
    Die Orte und Regionen sind besonders, aber nicht exotisch. Wir achten darauf, dass die Anreise nicht nur dem Menschen, sondern vor allem auch der Natur zumutbar ist. Reisen in Gebiete, die Schutz brauchen, lehnen wir ab. Wir bieten das ganze Jahr über Reisen in ein Gebiet am Rande des Nationalparks Kalkalpen an. In diesem Zusammenhang ist uns wesentlich, mit einem Nationalpark-Partner-Betrieb zu arbeiten. Geführte Wanderungen, bei denen den Gästen Informationen über geschützte Pflanzen und die Besonderheiten der Region nähergebracht werden, sind hier im Angebot des Betriebes.

    5. Bei unseren speziellen Reisen “Whale Watching” achten wir auf Partner, die wissen was sie tun. Und die vor allem wissen, was Wale und Delfine brauchen. Unser CSR-zertifizierter Partner OCEANO leistet einen beachtlichen Beitrag zum Schutz der Wale und Delfine. Um auch unseren Beitrag zu leisten, haben wir eine symbolische Delfinpatenschaft übernommen und informieren aktiv über den Verein m.e.e.r, der sich dem Schutz der Wale und Delfine verschrieben hat und hier ganz großartige Arbeit leistet.
    Alle angebotenenen Reisen mit Whale Watching finden im Einklang mit den UNEP (UN Umweltprogramm) Kriterien statt.

    6. Und last, und ganz bestimmt nicht least, Nachhaltigkeit in Kundenbeziehung. Wir empfinden es als großes Geschenk, dass Menschen uns ihre wertvollste Zeit im Jahr – die Urlaubszeit – anvertrauen. Vom ersten Gast an war unsere innerste Ausrichtung dahingehend ausgelegt, dem Gast einen wirklich besonderen Urlaub zu ermöglichen – ihn zu berühren, ihm besondere Moment zu ermöglichen, im Lebensqualität zu schenken – weit über den Urlaub hinaus. Diese Ausrichtung beginnt für uns beim ersten Kundenkontakt und endet eigentlich nie. So ist für uns die Vorbereitung der Reisen, von der Auswahl der Orte, der Programme bis hin zur Kundeninformation und Nachbetreuung ein Kreislauf, der – und dafür sind wir enorm dankbar – unsere Arbeit zu einer wirklichen Herzensangelegenheit macht.

    Sonja Miko
    Geschäftsführung Indigourlaub
    Jänner 2016

    ​

    Kontakt

    CSR Siegel

    Indigourlaub GmbH

    Ecklweg 4

    4040   Linz

    Österreich

    Telefon: +43 732272810, +49 86219024140

    Fax: +43 732 210022 1880

    office@indigourlaub.com

    www.indigourlaub.com

    Allgemeine Reisebedingungen für: Indigourlaub GmbH

    Pfeil

    Allgemeine Reisebedingungen

    Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) mit der Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 sowie die Ergänzungen für Indigourlaub.Weiters gilt das Pauschalreisegesetz laut Richtlinie (EU) 2015/2302. Informationen finden Sie unter: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
    Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen - der vermittelten Reiseveranstalter, - der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff)und - der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

    A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
    Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

    1. Buchung/Vertragsabschluss Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

    2. Informationen und sonstige Nebenleistungen 2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. 2.2. Informationen über die Reiseleistung Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

    3. Rechtsstellung und Haftung. Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf – die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; - die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; - die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger. 4. Leistungsstörungen Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

    B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER
    Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

    1. Buchung/Vertragsabschluss. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

    2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers. Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen. 2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung. Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten 2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung. Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

    3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

    4. Reisen mit besonderen Risken. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

    5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen. 5.1. Gewährleistung. Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 5.2. Schadenersatz. Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren. 5.3. Mitteilung von Mängeln. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.

    Folgende Ergänzungen zu den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Indigourlaub: Buchung/Vertragsabschluss: Folgender Teil der ARB 1992 wird nicht anerkannt: „Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchendem und dem Veranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Recht und Pflichten für den Kunden.“ Anstelle dieser Bestimmung gilt folgende Regelung:

    1. Direktbuchung bei Indigourlaub: Der Kunde erhält von Indigourlaub entsprechend seiner telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Buchung eine Bestätigung/Rechnung samt Buchungsnummer. Der Vertrag zwischen Indigourlaub und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde diese Bestätigung/Rechnung erhalten hat. Bei Rechnungserhalt sind 10 % Anzahlung des Pauschalpreises auf das Bankkonto von Indigourlaub zu überweisen. (siehe Punkt 1.1.) Bei manchen Flügen ist die Bezahlung des Gesamtbetrages bereits bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist ab 14 Tage vor dem Reisetermin zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Reisetermin) ist der Gesamtpreis bei Rechnungserhalt zu begleichen. Wir weisen darauf, hin, dass die Prämie einer Reiseversicherung zusätzlich zur Anzahlung in voller Höhe zu überweisen ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einzahlung der Prämie. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt 7 bis 10 Tage vor dem Reisetermin, sofern der Gesamtreisepreis bezahlt wurde. 1.1 Hinweis zu Zahlungen: Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Indigourlaub unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nicht abgesichert. Versicherer ist die Raiffeisenbank Region Vöcklabruck (Bankgarantie Nr 269/2017). Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden.

    2. Rücktritt mit Stornogebühr:
    Alle Stornierungen haben schriftlich (Per Post, Mail oder Fax) zu erfolgen.
    Für Hotels, Bus,- Schiffs- Seminarreisen gelten die unter Punkt 7.1.c.1. der ARB (Charter) genannten Stornogebühren. Diese lauten:
    Storno bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
    Storno ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 %
    Storno ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
    Storno ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %
    Ab dem 3. Tag (72 Stunden) bis 30 Stunden vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
    Ab 30 Stunden vor Reiseantritt und No Show 100 %
    No-Show: No Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt. Flugbuchungen: Bei Flügen kann die Stornogebühr unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 % betragen. Eine eventuelle Refundierung erfolgt entsprechend der Bedingungen der Fluglinie abzüglich einer Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von € 50,-.

    3. Umbuchungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder Beförderung vorgenommen (Umbuchung), wird von Indigourlaub bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisendem erhoben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, sofern ihre Durchführung möglich ist, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt7.1.c.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

    4. Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist (Achtung auf besondere Bedingungen bei Flugbuchungen!). Die Namensänderungs-Gebühren von € 50,- pro Reisendem gehen zu Lasten des Kunden. Bei Linienflügen kann diese Gebühr höre sein und wird entsprechend der tatsächlichen Höhe verrechnet.

    5. Programm und Programmleitung: Es sind ausschließlich die im Jahreskatalog veröffentlichten Preise und Bedingungen sowie die im Internet dargestellten Preise und Bedingungen gültig. Die Berichtigung von Irrtümer, Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Präsenz des erwähnten Programmleiters. Diese/r kann durch einen anderen Programmleiter ersetzt werden.

    Wir weisen darauf hin, dass jeglicher Produktvertrieb und verkaufsförderne Maßnahmen für Programmteilnehmer untersagt ist.

    Behandlungen sowie therapeutische Maßnahmen sind ausschließlich den Programmleitern sowie von diesen autorisierten Personen gestattet.

    6. Obliegenheiten des Reisenden: Durch die Anmeldung zu den Indigourlaub-Programmen garantiert der Kunde, dass er sich in der Lage fühlt, an den teilweise intensiven Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für seine körperliche und mentale Verfassung selbst die Verantwortung zu übernehmen. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise – ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst zu prüfen oder überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme an den einzelnen Programmen und Aktivitäten erfolgt in Eigenverantwortung und im eigenen Ermessen des Kunden.

    7. Gerichtstand: Linz/Donau. Kundengeld-Absicherung aufgrund der Reisebürosicherungsverordnung BGBI. II 316/99, gemäß EU-Richtlinie 90/313/EWG. Veranstalter: Indigourlaub GmbH, Haslau 8, 4871 Frankenburg Für die bei Indigourlaub gebuchte Pauschalreise sind für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie (Nr 5862205) der Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden. VA – Nr 2005/41.

    Hinweis: Für einige Programme tritt Indigourlaub als Vermittler der jeweiligen Veranstalter auf. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gerne zusenden.

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