nomad - das sind seit nunmehr 30 Jahren authentische und nachhaltige Reisen zu Menschen in islamisch geprägten Ländern. Reisen, bei denen Sie die reichhaltige Kultur und Natur auf ungewöhnlichen Wegen erkunden und in den Alltag Ihrer Gastgeber eintauchen können.
Der Name „nomad. Reisen zu den Menschen“ spiegelt unsere Überzeugung wider: Wer aktiv unterwegs ist, begegnet den Menschen offener und erlebt das Land intensiver. Den Schwerpunkt unseres Angebots bilden deswegen hochwertige Geländewagenreisen, Trekkings mit Eseln oder Kamelen, Wanderreisen und anspruchsvolle Expeditionen, die in extreme Wüsten und Hochgebirgsregionen führen. Darüber hinaus arbeiten wir für Individualreisende und Sondergruppen maßgeschneiderte Reiseangebote aus.
Ihre Qualität und ihren Erfolg verdanken unsere Reisen den nomad-Mitarbeiterinnen. Denn das nomad-Team verfügt über langjährige Reiseerfahrung und ausgezeichnete Landeskenntnisse von der Sahara im Westen über die gesamte Arabische Halbinsel bis in die Hochgebirge Zentralasiens und die Wüste Taklamakan im Osten. Diese Erfahrung spiegelt sich in kreativen Reiseideen, in durchdachten Reisekonzepten, einer detaillierten Planung und professioneller Organisation wider.
Vor Ort vertrauen wir auf kleine, spezialisierte Agenturen und engagierte, lokale Tourenleiter, die sich als Gastgeber begreifen. Sie betreuen mit ihrem Insiderwissen auch komplexe Touren sicher und ermöglichen immer wieder Begegnungen auf Augenhöhe.
Unser wichtigstes Reiseziel für Individualreisende ist das Sultanat Oman. Dies hat viel mit der Schönheit der Natur, den herzlichen Menschen und der Sicherheit im Land zu tun. Die ausgezeichnete Landeskenntnis der nomad-Geschäftsführerin Julietta Baums dokumentiert sich im umfangreichen Oman-Reiseführer aus dem Trescher Verlag, der 2013 erschien, und in der Beratung und Organisation zahlreicher Medienproduktionen (u.a. SWR, arte, Geo Saison, Brigitte).
Als erster Anbieter überhaupt haben wir Reisen mit dem Dachzelt in Oman entwickelt. Das Sultanat Oman zählt zu den sichersten Ländern weltweit. Die vielfältige Landschaft, ein gut ausgebautes Straßen- und Pistensystem, die exzellente Infrastruktur und vor allem die gastfreundliche Bevölkerung begeistern unsere Mitreisenden stets aufs Neue.
Unser Schwerpunkt in Zentralasien ist der Iran. Unsere vielfach prämierten Reisen führen Sie nicht nur in die Zentren des klassischen Persiens wie Isfahan und Shiraz, sondern auch in die unerschlossenen Wüsten Dasht-e Lut und Dasht-e Kavir. Ebenso einzigartig sind unsere Trekkingreisen im Iran mit den Bakhtiari-Nomaden im Zagros-Gebirge und zu den seltenen Persischen Leoparden im Golestan-Nationalpark.
Wir sind Entdecker. Kommen Sie mit!
nomad veranstaltet sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Reisen zu den Menschen in Arabien, Zentralasien und Nordafrika.
Auf einer nomad Reise erleben unsere Gäste die reichhaltige (Alltags-)Kultur der Zielländer auf sehr persönliche Weise.
nomad erweitert Horizonte und fördert das Verständnis für fremde – darunter besonders islamische – Kulturen fördern.
1. HOHE QUALITÄT
Unsere Langjährige Erfahrung und unsere ausgezeichneten Landeskenntnisse fließen in eine Vielzahl an qualitätsvollen und außergewöhnlichen Reisen ein. Diese werden von uns in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern vor Ort entwickelt, durchgeführt und fortlaufend evaluiert. Unsere Partner vor Ort verstehen und unterstützen unsere Reisephilosophie.
2. AUTHENTISCHE REISEERLEBNISSE
Als Privatreisende oder in kleinen Gruppen mit maximal 12 TeilnehmerInnen lernen unsere Gäste die Sitten und Lebensweisen der Gesellschaft im Reiseland kennen und kommen mit den Menschen ins Gespräch. Wir reisen ausschließlich auf landesübliche Weise. Oft sind wir zu Fuß unterwegs, mit Kamelen oder Eseln und immer in Begleitung Einheimischer. So garantieren wir die Teilhabe an Alltagssituationen. Wir vermeiden generell den Besuch touristischer Veranstaltungen.
3. ZUFRIEDENHEIT
Wir kümmern uns sehr persönlich um die individuellen Reisewünsche unserer Gäste. Gleichermaßen wichtig ist uns die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden in Deutschland und den Zielländern. Wenn sie sich in ihrer Arbeit verwirklichen können, steigert das die Zufriedenheit unserer Gäste.
4. UMWELTSCHONENDE UND SOZIALVERTRÄGLICHE REISEGESTALTUNG
Unsere Geländewagenreisen weisen dank der häufigen Zeltübernachtungen eine bessere CO2-Bilanz auf als die meisten Hotelrundreisen. Wir bevorzugen ansonsten familiengeführte Unterkünfte. Bei unseren Trekkingreisen (wie auch allen anderen Reisen) können unsere Gäste sicher sein, dass die einheimischen Begleiter adäquat bezahlt werden.
Oft handelt es sich bei unseren Partnern um „Kleinstunternehmen“ wie Tierführer, deren Inhaber in der Zusammenarbeit unternehmerische Eigeninitiative entwickeln, sich aus- oder weiterbilden bzw. den Wert einer Aus- und Weiterbildung für ihre Kinder erfahren und für diese umsetzen.
Unsere Zusammenarbeit fördert zudem das Selbstbewusstsein kleiner Initiativen und lokaler Gemeinschaften und stärkt die lokale Wirtschaft, da die Erträge direkt und vollumfänglich vor Ort verbleiben und dort investiert werden können.
Wir vermeiden Müll bzw. entsorgen ihn möglichst umweltverträglich, kaufen einheimische Waren, speisen landestypisch und nutzen wo immer möglich ÖVM (Zug, Busse, Fähren). Bei unseren Fernreisen kompensieren wir teilweise die CO2-Emissionen durch Zahlungen an atmosfair. Außerdem fliegen wir vorzugsweise mit den lokalen Airlines, die Direktflüge anbieten. Wir vermeiden Inlandsflüge weitest möglich.
5. SERVICE UND SICHERHEIT VOR ORT
Unser von ständigem persönlichem Austausch geprägter Umgang mit unseren Partneragenturen ermöglicht ein hohes Maß an Servicequalität. Wir und unsere Agenturmitarbeitenden sind aufgrund ihrer ausgezeichneten Landeskenntnis jederzeit in der Lage, Krisensituationen zu vermeiden bzw. zu bewältigen.
In der 25jährigen Unternehmensgeschichte hat es keinen einzigen Zwischenfall gegeben, bei dem einer unserer Gäste ernsthaft verletzt worden wäre.
6. REISELEITUNG
Unsere Gruppen- und Privatreisen begleiten landeskundige Deutsch bzw. Englisch sprechende nomad-ReiseleiterInnen, die wir regelmäßig selbst schulen. Diese ReiseleiterInnen vermitteln ihre eigene Kultur engagiert, kompetent und anschaulich.
Gäste, die individuell (z.B. als Selbstfahrer) reisen, werden von uns ausführlich auf ihre Reise vorbereitet und haben vor Ort jederzeit einen kundigen Ansprechpartner.
7. INTERKULTURELLE KOMPETENZ
Alle nomad-Mitarbeitenden verbindet ein gemeinsames Interesse an den islamischen Kulturen, das regelmäßige Erkundungsreisen mit einschließt. Die interkulturelle Kompetenz wurzelt nicht zuletzt in der familiären Bindung der Unternehmensgründerin zu Oman.
8. OPTIMIERUNG
Die Meinung unserer Gäste zu unseren Reisen ist uns sehr wichtig. Wir pflegen ein umfangreiches Qualitätsmanagement und erhalten so von nahezu allen unseren Gästen ein Feedback. Auf Basis dieser Rückmeldungen können wir unsere Reiserouten und unseren Service kontinuierlich optimieren.
9. BERATUNG
Für Fragen rund um das Reiseprogramm steht unseren Gästen ein Team von ExpertInnen zur Seite. Wir schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig, um die Beratungsqualität zu sichern und zu verbessern. Unsere Reisegäste informieren wir im Newsletter und im Blog nicht nur über unsere Angebote, sondern umfangreich auch über Servicethemen sowie Wissenswertes und Interessantes aus den Reiseländern.
ARB - nomad GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter nomad GmbH (nachfolgend nomad genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.
Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von nomad bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit nomad ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.
Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem nomad einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von nomad im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von nomad, nebst ergänzenden Informationen von nomad für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das nomad für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern nomad auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nomad gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.
1.2 Für eine Buchung, die nicht im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:
a) Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende nomad den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestäti-gung (Annahmeerklärung) von nomad zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird nomad dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.
1.3. Für eine Buchung, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von nomad gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ bietet der Reisende Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages mit nomad entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Pauschalreisevertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von nomad beim Reisenden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gem. lit. f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4 nomad weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen nomad und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Flüge oder Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträger von nomad diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich nomad das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von nomad vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder nomad die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist nomad berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten.
3. Leistung, Leistungsänderung & Preisänderung nach Vertragsschluss
3.1 Leistung
a) Die Leistungsverpflichtung von nomad ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von nomad, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von nomad unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.
b) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von nomad nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von nomad hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
3.2 Leistungsänderung
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von nomad nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. nomad hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
b) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGBB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von nomad gesetzten angemessenen Frist
- die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von nomad gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Wenn der Reisende gegenüber nomad nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von nomad unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern nomad bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
3.3 Preisänderung
a) nomad bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich Änderungen der Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, Einreisegebühren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen oder staatliche Nationalparkgebühren ergeben. Werden diese gegenüber nomad erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Eine Preisänderung durch nomad ist nur dann zulässig, wenn nomad den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Eine Preiserhöhung ist nomad nur bis 8 Prozent und nur bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.
c) Der Reisende ist berechtigt, von nomad eine Preissenkung bis 8 Prozent aus den gleichen Gründen zu verlangen, die nomad zu einer Preiserhöhung berechtigen würden und die Änderungen zu niedrigeren Kosten für nomad führen. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von nomad zu erstatten. nomad darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die nomad tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. nomad hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
d) Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann nomad diese nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von nomad gesetzten angemessenen Frist
- entweder die mitgeteilte Preiserhöhung anzunehmen, oder
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von nomad gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Wenn der Reisende gegenüber nomad nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Hierüber wird der Reisende von nomad unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. Das Angebot zur Preiserhöhung muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden gegenüber erfolgen; ein späteres Preiserhö-hungsbegehren ist nomad nicht möglich.
e) Ist die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern nomad bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber nomad unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert nomad den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann nomad eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von nomad zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 nomad hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei nomad oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:
a) allgemeine Stornopauschale:
- bis 45. Tag 20 %
- ab 44. bis 22. Tag 30 %
- ab 21. bis 15. Tag 50 %
- ab 14. bis 7. Tag 70 %
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
b) besondere Stornopauschale:
Sonderreisen, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die im jeweiligen Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBG ausdrücklich hingewiesen wird.
4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nomad nachzuweisen, dass nomad durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.
4.5 nomad behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nomad das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist nomad verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was nomad durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.
4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von nomad ausdrücklich empfohlen.
4.7 Ist nomad infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung nomad nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. nomad kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die nomad ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. nomad wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. nomad empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch nomad
7.1 nomad kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn nomad
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat nomad unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
7.2 nomad kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch nomad nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich z.B. nicht die erforderlichen Dokumente für eine Weiterreise besitzt oder seine Reisedokumente unvollständig oder ungültig sind, oder den berechtigten Anweisungen der Reiseleitung nicht Folge leistet. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von nomad sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt nomad, so behält nomad den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die nomad aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat nomad oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von nomad mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige
nomad ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel nomad gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von nomad vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von nomad vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel nomad direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von nomad nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von nomad für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.
Der Vertreter von nomad ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit nomad infolge einer schuldhaften Unterlas-sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende nomad zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch nomad verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch nomad lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich nomad gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an nomad entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von nomad für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vo-raussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch nomad gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 nomad haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von nomad sind. nomad haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens nomad ursächlich waren.
9.3 nomad haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von nomad oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber nomad geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen nomad an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
10.3 nomad weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass nomad nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte nomad freiwillig daran teilnehmen, wird nomad die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 nomad unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn nomad nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.
11.3 nomad haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende nomad mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass nomad eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet nomad, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist nomad verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald nomad weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss nomad den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss nomad den Reisenden über den Wechsel informieren. nomad muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und nomad findet deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Reisende kann nomad nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von nomad gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von nomad vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und nomad anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand 01.07.2018 / ©JD
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nomad GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen nomad GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
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