der Papaya Tours GmbH
Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und möglichst reibungslos abzuwickeln. Um dies zu ermöglichen, sind Reisebedingungen nötig, die im Falle der Buchung, Inhalt des zwischen uns, der Firma Papaya Tours GmbH, Köln, nachstehend „Papaya Tours“ abgekürzt, und Ihnen, nachfolgend „Reisegast“ genannt, zustande kommenden Reisevertrages werden. Etwa-ig durch den Reisegast verwendete und den nachfolgenden entgegenstehenden Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil der geschlossenen Pauschalreiseverträge. Die AGB werden lediglich ergänzt durch die gesetzlichen Vorschriften der § 651 a-y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB):
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS/VERPFLICHTUNG DES KUNDEN
1.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage eines Angebots (Pauschalreisevertrag) sind die Reiseaus-schreibung und die ergänzenden Informationen von Papaya Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisegast bei der Buchung vorliegen (Vertragsunterlagen). Prospekte anderer Veranstalter oder Hotelprospekte begründen keine Leistungsansprüche gegen Papaya Tours. Sonderwün-sche oder Sonderbedingungen sind für Papaya Tours nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden.
b) Reisebüros, Hoteliers, Agenturen oder sonstige Dritte sind nicht bevoll-mächtigt für Papaya Tours Auskünfte zu erteilen oder Zusagen zu ma-chen, die in den Vertragsunterlagen der gebuchten Reise nicht enthalten sind bzw. die den Inhalt der Vertragsunterlagen ergänzen oder sonst wie ändern.
c) Gegenüber den Vertragsunterlagen abweichende Regelungen sind nur dann und soweit verpflichtend, wenn diese durch eine ausdrückliche Ver-einbarung in Text- oder Schriftform durch Papaya Tours bestätigt werden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Papaya Tours vom Inhalt der gebuchten Reise ab, so handelt es sich um eine Ablehnung der Buchung verbunden mit einem neuen Angebot, an das Papaya Tours sich für 10 Tage gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen An-gebots zustande, wenn Papaya Tours den Reisegast auf diese Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisegast gegenüber Papaya Tours die Annahme ausdrücklich erklärt oder die beanspruchte Anzahlung leistet.
e) Der Reisegast haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden wie für seine eigenen, wenn und soweit er diese Verpflichtungen durch aus-drückliche und gesonderte Erklärung auch für diese übernommen hat.
f) Die von Papaya Tours erteilten vorvertraglichen Informationen über we-sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, der Reisepreis nebst sämtlicher Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl sowie die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
g) Der Reisegast erklärt sich mit dem Zustandekommen des Reisevertrags damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die zur Abwicklung der Buchung notwendig sind, an unsere Partner mit Sitz in Ländern auch au-ßerhalb der EU (Drittländer) übermittelt werden, sofern dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet werden.
1.2 Für mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax vorgenommene Buchungen gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisegast Papaya Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisegast sieben Tage gebunden.
b) Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestäti-gung (Annahmeerklärung) durch Papaya Tours zustande. Die Bestätigung kann in Text- oder Schriftform erfolgen. Bei oder unverzüglich nach Ver-tragsabschluss wird Papaya Tours dem Reisegast eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermitteln. Die Reisebestäti-gung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger, der es dem Reisegast ermöglicht, die Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail. Etwas anderes gilt nur, wenn der Reisegast einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gem. Art. 250 § 6 Abs. 1, Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei-der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Für Buchungen über die Webseite gilt:
a) Der Ablauf der Onlinebuchung wird dem Reisegast im Internetauftritt von Papaya Tours (www.papayatours.de) erläutert.
b) Dem Reisegast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entspre-chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Papaya Tours gespeichert wird, wird der Reisegast darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver-tragstextes unterrichtet.
e) Vor einer zahlungspflichtigen Buchung hat der Reisegast zu bestätigen, diese AGB sowie die zur Reise gehörenden Formblätter gelesen zu haben.
f) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisegast Papaya Tours den Abschluss des Pauschalreisever-trages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisegast sieben Tage ge-bunden.
g) Dem Reisegast wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) un-verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
h) Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen den Parteien erst zustande, wenn Papaya Tours dem Reisegast die Annahme der Reiseanmeldung per E-Mail, Fax oder schriftlich bestätigt hat.
i) Erfolgt die Bestätigung der Reiseanmeldung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch eine entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pau-schalreisevertrag mit dieser Buchungsbestätigung zu Stande. Zu seiner In-formation kann der Reisegast in diesem Fall die elektronische Buchungsbe-stätigung speichern und/oder über die Verwendung des einschlägigen But-tons ausdrucken.
1.4 Papaya Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestim-mungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB) bei Pauschalreise-verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatzgesetz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienste versen-dete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-recht gem. § 651h BGB (vgl. dazu auch Ziff. 5) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorherge-hende Bestellung des Reisegastes geführt worden; in diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. BEZAHLUNG
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur dann durch Papaya Tours und Reisevermittler gefordert oder ange-nommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag be-steht und dem Reisegast der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktda-ten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobe-ner Weise übergeben wurde.
2.2 Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von sie-ben Tagen fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2.3 Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise auch nicht mehr aus dem unter Ziff. 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Papaya Tours.
2.4 Nach Eingang des Reisepreises werden die Reisepapiere erstellt und bis zwei Wochen vor Reisebeginn dem Reisegast übersandt oder persönlich ausgehändigt (vgl. auch: Ziff. 9.2 Mitwirkungspflichten des Reisegastes)
2.5 Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Papaya Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erbracht hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Papaya Tours berechtigt, nach Mahnung mit Frist-setzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.
3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1 Wesentliche Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalrei-severtrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Papa-ya Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Papaya Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht be-einträchtigen.
3.2 Papaya Tours verpflichtet sich, den Reisegast über solche Leistungs-änderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Än-derungsgrund auf einen dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reise-gastes, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reise-gast berechtigt, innerhalb einer von Papaya Tours gleichzeitig mit der Mit-teilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
3.4 Erklärt der Reisegast nicht binnen der ihm dazu gesetzten Frist aus-drücklich gegenüber Papaya Tours den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die ge-änderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.6 Hatte Papaya Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten wird dem Reisegast der Differenzbe-trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB erstattet.
4. PREISÄNDERUNGEN
4.1 Papaya Tours kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtreiseprei-ses verlangen, für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und erst nach Vertragsabschluss konkret eingetretene Erhöhungen der Beförderungskos-ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafenge-bühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wech-selkurse.
4.2 Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur in-soweit zulässig, wie sich die Erhöhung, ausgehend vom Beförderungs-, Ab-gaben- und Wechselkursanteil, konkret berechnet auf den Reisepreis aus-wirken.
Papaya Tours behält sich Preiserhöhungen nach Maßgabe folgender Be-rechnung vor:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung des Flugpreises – insbe-sondere aufgrund einer Erhöhung der Treibstoffkosten - kann der Erhö-hungsbetrag beansprucht werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beför-derungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
c) Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abga-ben wie Hafen oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.
4.4 Unter den gleichen Voraussetzungen, wie vorstehend genannt, sind eventuelle Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben. Hierüber wird Papaya Tours den Kunden eigenständig informieren.
4.5 Im Übrigen gelten die unter Ziffer 3 bezeichneten Bedingungen entspre-chend.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST VOR REISEBEGINN
5.1 Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zu-rücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Papaya Tours unter der am Schluss dieser AGB bezeichneten Anschrift oder dem Reisevermittler zu er-klären, über den die Pauschalreise gebucht wurde. Es wird empfohlen, die Erklärung zumindest in Textform abzugeben. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Papaya Tours oder dem Reisevermittler.
5.2 Tritt der Reisegast vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Papaya Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Papaya Tours eine angemessene Ent-schädigung beanspruchen, soweit der Rücktritt nicht von Papaya Tours zu vertreten ist oder am Bestimmungsort (Reiseziel) oder in dessen unmittel-barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und au-ßergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Papaya Tours unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Papaya Tours hat einen Anspruch auf die nachfolgend genannten Ent-schädigungssummen, die unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der erwarteten Erspar-nis von Aufwendungen durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleis-tungen, festgelegt worden sind. Die Entschädigung wird durch Papaya Tours nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit dem nachfolgend bezeichneten Prozentsatz vom Reisepreis pauschal wie folgt berechnet:
a) allgemeine Stornopauschale (in Prozent des Reisepreises):
- bis 46 Tage vor Reiseantritt 20%
- ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
- am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 90%
b) besondere Stornopauschale:
Sonderangebote/Specials, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschrei-bung/Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB aus-drücklich hingewiesen wird.
5.4 Es bleibt dem Reisegast in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass Papaya Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm beanspruchte Entschädigungspauschale.
5.5 Papaya Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauscha-le entstanden sind. In diesem Fall ist Papaya Tours verpflichtet, die gefor-derte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Ist Papaya Tours infolge Rücktritts zur Rückerstattung des Reiseprei-ses verpflichtet, hat dies längstens binnen von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
5.7 Alternativ zum Rücktritt steht dem Reisegast gemäß § 651e BGB das Recht zu, durch eine entsprechende Erklärung auf einem dauerhaften Da-tenträger von Papaya Tours zu beanspruchen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, soweit dieser
a) die nach der Reisebeschreibung anfallenden körperlichen Anforderungen ebenfalls erfüllt (vgl. Ziff. 9.1) und dem
b) keine gesetzlichen oder behördlichen oder sonstigen besonderen Reiseer-fordernisse entgegenstehen.
5.8 Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn diese Papaya Tours sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Hierdurch entstehen tatsächli-che Mehrkosten, mindestens jedoch 40 Euro, die zu Lasten des Dritten ge-hen.
5.9 Papaya Tours empfiehlt vor dem vorbezeichneten Hintergrund im Zu-sammenhang mit der Buchung eines Pauschalreisevertrags dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1 Der Reisegast hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-preises, wenn er einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angebo-ten wurden, aus in seinem Pflichtenbereich liegenden Gründe nicht in An-spruch genommen hat (z.B. vorzeitige Rückreise oder aus sonstigen, auch zwingenden Gründen), soweit sich aus dem Gesetz nicht die Möglichkeit ei-nes kostenfreien Rücktritts oder zur Kündigung des Reisevertrags ergibt. Papaya Tours wird sich aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Es erfolgt ebenfalls keine Erstattung des Reisepreises, sofern ein Reise-gast eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförde-rungsart wählt bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise ver-zichtet.
7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEH-MERZAHL
7.1 Papaya Tours kann wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmer-zahl nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Reisevertrag zu-rücktreten:
a) In der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. vorvertraglichen Unterrichtung ist die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt benannt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisegast die Erklärung über den Rücktritt spätestens zugegangen sein muss.
b) Dem Reisegast ist durch Papaya Tours die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist noch einmal in der Reisebestätigung bekannt gemacht worden.
c) Papaya Tours hat gegenüber dem Reisegast den Rücktritt vom Vertrag unverzüglich erklärt, nachdem feststand, dass die Reise wegen des Nichter-reichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Die Rücktrittserklärung darf nicht später als vier Wochen vor Beginn der Reise (35. Tag vor Reisebeginn) erfolgen.
7.2 Der Reisegast erhält bei Rücktritt aus dem vorstehenden Grund etwaig auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen längstens binnen von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
8. KÜNDIGUNG DURCH PAPAYA TOURS AUS VERHALTENSBEDING-TEN GRÜNDEN
8.1 Papaya Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast trotz einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die so-fortige Beendigung des Vertrags z.B. deshalb gerechtfertigt ist, weil der Reisegast die laut Ausschreibung der Reise erforderlichen besonderen An-forderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. auf-grund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht erfüllt oder nicht vor-hersehbare äußere Umstände vorliegen, insbesondere Wettbedingungen, denen die körperliche Verfassung des Reisegastes nicht entspricht.
8.2 Das Kündigungsrecht gilt nicht, soweit das Verhalten ursächlich auf ei-ner Verletzung von Informationspflichten durch Papaya Tours beruht.
8.3 Kündigt Papaya Tours gemäß 8.1, so hat dies keine Auswirkung auf den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises gegen den Reisegast. Papaya Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje-nigen Vorteile anrechnen lassen, die Papaya Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, ein-schließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Es bleibt dem Reisegast unbenommen nachzuweisen, dass Papaya Tours ei-nen höheren Ersatzbetrag erlangt und ihm gutzuschreiben hat.
9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISEGASTES
9.1 Körperliche Leistungsfähigkeit
Der Reisegast hat spätestens vor Antritt der Reise (besser vor einer Bu-chung) alles Zumutbare zu tun, sich seiner körperlichen Leistungsfähigkeit zu vergewissern damit die nach der Reisebeschreibung anfallenden körperli-chen Anforderungen von ihm erfüllt werden können.
9.2 Reiseunterlagen
Der Reisegast hat Papaya Tours oder seinen Reisevermittler, über den die Reise gebucht wurde, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunter-lagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Papaya Tours mitgeteilten Frist erhält. Die Information sollte spätestens fünf Tage vor dem Reisetermin erfolgen. Soweit die vereinbarte Zahlung zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist, werden die Unterlagen erneut per Post oder digi-tal zur Verfügung gestellt (vgl. dazu auch Ziff. 2.5).
9.3 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast bei Papaya Tours Abhilfe beanspruchen.
b) Soweit Papaya Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män-gelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisegast weder Minde-rungsansprüche nach § 651m BGB, noch Schadenersatzansprüche gemäß § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisegast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Papaya Tours vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Ist ein Ver-treter von Papaya Tours vor Ort nicht anwesend, sind etwaig Reisemängel unter der mitgeteilten Kontaktstelle Papaya Tours zur Kenntnis zu bringen.
d) Über die Erreichbarkeit des Vertreters von Papaya Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisegast in der Reisebestätigung unterrich-tet.
e) Der Vertreter von Papaya Tours ist ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht bevollmächtigt, im Rahmen des Möglichen für Abhilfe zu sorgen.
9.4 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisegast den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Rei-semangels der in § 615i Abs. 2 BGB bezeichneten Art gemäß § 615l BGB oder aus sonstigem wichtigem Grund kündigen, hat er Papaya Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Abhilfe von Papaya Tours verweigert wird oder, wenn eine sofortige Abhilfe notwendig bzw. durch ein besonderes, Papaya Tours er-kennbares Interesse des Reisegastes gerechtfertigt ist.
9.5 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung, besondere Regeln und Fristen
a) Bei Flugreisen hat der Reisegast Gepäckverlust, -beschädigung und -Verspätung unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zu-ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Papaya Tours können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ableh-nen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenan-zeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen von sieben Tagen, bei Verspätung binnen von 21 Tagen nach Anzeige zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Rei-segepäck unverzüglich Papaya Tours, seinem Vertreter oder seiner Kon-taktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen, über den der Reisegast die Pauschalreise gebucht hat. Die Pflichten des Reisegastes nach 9.5 a) bleiben davon unberührt.
10. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Papaya Tours haftet uneingeschränkt, für Schäden des Reisegastes, die
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul-tieren,
b) schuldhaft herbeigeführt worden sind.
10.2 Papaya Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater-besuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschrie-benen Ausgangs und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig als nicht durch Papaya Tours erbrachte Reiseleistungen gekennzeichnet und durch den Rei-segast ausgewählt worden sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben davon unberührt.
10.3. Im Übrigen ist die Haftung von Papaya Tours auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dem das Gesetz oder das Montrealer Über-einkommen bzw. das Luftverkehrsgesetz nicht entgegenstehen.
11. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN UND ADRESSAT
Ansprüche gemäß § 651i Abs. 3, Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisegast ge-genüber Papaya Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, über den die Pauschalreise gebucht wurde. Eine Geltendmachung zumindest in Textform wird empfohlen.
12. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜH-RENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
12.1 Papaya Tours unterrichtet den Reisegast bei der Buchung über die Identität der sämtliche Flugbeförderungsleistungen erbringenden Flugge-sellschaft(en) entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flug-gästen.
12.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird Papaya Tours, dem Reisegast die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaft(en) nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderungsleis-tungen durchführen wird/werden. Sobald Papaya Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Reisegast darüber in-formiert.
12.3 Wechselt die dem Reisegast als ausführende genannte Fluggesell-schaft wird Papaya Tours den Reisegast über den Wechsel informieren bzw. unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisegast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.4 Der Reisegast kann sich über Luftfahrtgesellschaften, denen der Be-trieb in der EU untersagt ist, informieren über die sog. „Black List“:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1 Papaya Tours wird Reisegäste aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz vor Vertragsabschluss über geltende allgemeine Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsvorschriften des Reiselandes einschließlich der regelmäßig geltenden Fristen für die Erfüllung der gege-benenfalls notwendigen Voraussetzungen ebenso unterrichten, wie vor Rei-seantritt, wenn diese Vorschriften sich unter Umständen geändert haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisegastes (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vor-liegen. Reisegästen, die anderen Staaten angehören, erteilt das zuständi-ge Konsulat Auskunft.
13.2 Der Reisegast ist allein verantwortlich für das Beschaffen und Mitfüh-ren der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachtei-le, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zah-lung von Rücktrittskosten, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Papaya Tours schuldhaft, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Papaya Tours haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre-tung, wenn der Reisegast Papaya Tours mit der Besorgung beauftragt hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Papaya Tours dabei eigene Pflich-ten schuldhaft verletzt hat.
14. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GE-RICHTSSTAND
14.1 Es wird darauf hingewiesen, dass Papaya Tours nicht an einer freiwil-ligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt, bis gesetzlich nicht etwas ande-res verbindlich vorgeschrieben ist. Sollte dies geschehen, wird Papaya Tours die Reisegäste darüber in geeigneter Form informieren.
14.2 Papaya Tours weist darauf hin, dass die Europäische Plattform für Online-Streitigkeiten (OS-Plattform) seit dem 20.07.2025 nicht mehr be-steht.
14.3 Reiseverträge und alle sonstigen Rechtsgeschäfte mit Reisegästen, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag ist der Geschäftssitz von Papaya Tours, soweit es sich bei den Reisegästen um Kaufleute, juristische Personen des öffentli-chen oder des privaten Rechts oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaats der europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind.
15. KUNDENGELDABSICHERUNG
Die gesetzliche Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundegeldabsicherung erfüllt Papaya Tours durch Übergabe eines Sicherungsscheins der “Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH” (www.drsf.reise).
16. REISEVERANSTALTER
Die Reisen werden veranstaltet von Papaya Tours GmbH.
Anschrift: Papaya Tours GmbH, Josef-Lammerting-Allee 25, 50933 Köln
Telefon: 0221-3555577-0 / Fax: -20 / info@papayatours.de
Geschäftsführer: Ingo Nösse
Handelsregister: HRB 54113
Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE 246915958