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    Rainbow Garden Village
    Mitglied Reisephilosopie Entstehung Verantwortung Kontakt

    Mitglied

    Make a little BIG change!

    Rainbow Garden Village (RGV) ist eine gemeinnützige Organisation (Satzung) mit jahrelanger Erfahrung für flexible Freiwilligenarbeit, fsj im Ausland, Praktika weltweit und Sabbaticals.
    Unser Ziel ist es, engagierten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für eine nachhaltige Entwicklung im Ausland einzusetzen. 

    Seine Ursprünge hat RGV am Bosomtwe Lake in Ghana, wo Steffen Mayer bereits 1999 das erste Projekt in Zusammenarbeit mit Einheimischen startete. Heute fördern wir über 250 Freiwilligenprojekte im sozialen, medizinischen, ökologischen und Wildlife-Bereich. Wir legen besonderen Wert auf interkulturellen Austausch und ein nachhaltiges Engagement vor Ort.

    Unsere Einsatzländer für Freiwilligenarbeit befinden sich in Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa und Ozeanien. In jedem der Länder arbeiten wir mit einem eigenständigen RGV Team oder einem Partnerteam, das unsere Freiwilligen und Praktikant:innen vor Ort begleitet. Der Kern unserer RGV Family und unser Hauptsitz befindet sich in München. Von hier aus beraten wir unsere Teilnehmenden bei der Planung ihres Auslandsaufenthaltes, lenken die Arbeit unserer RGV Teams vor Ort und koordinieren unsere Projektstellen.

    Das Wohl aller Beteiligten liegt uns hierbei sehr am Herzen. Aufgrund dessen ist uns die Einhaltung von umfassenden Qualitätsstandards und die damit verbundene soziale Verantwortung besonders wichtig.


    Reisephilosopie

    UNSERE ARBEITSWEISE

    Der Enthusiasmus unserer Returnees und die wachsende Nachfrage nach sinnvollen Einsatzmöglichkeiten im Ausland sind die entscheidenden Indikatoren für den Erfolg von RGV.

    Rainbow Garden Village ermöglicht
    • das Eintauchen in andere Lebenswelten
    • die Alltagswirklichkeiten vor Ort mitzuerleben
    • mit den einheimischen Menschen in direktem Kontakt zu sein
    • und zeitgleich ein sinnvolles Projekt vor Ort zu unterstützen
    Wir sind weit mehr als eine Entsende-Organisation
    Wir unterstützen bei deiner Reisevorbereitung und organisieren den gesamten Auslandsaufenthalt – von der Abreise in das gewünschte Zielland bis hin zur Rückkehr. Im Zielland werden unsere Teilnehmenden von unserem RGV Team begleitet und unterstützt. Die gesamte Verantwortung für die Vorbereitung inkl. der Beratung zu Visa- und Reiseversicherung liegt in den Händen von RGV – genau wie die Begleitung des Einsatzes vor Ort. 

    Wir ermöglichen größtmögliche Flexibilität
    Unsere Teams leben und arbeiten in unseren Zielländern. Das Startdatum kann daher immer flexibel an die Projektarbeit unserer Teilnehmenden angepasst werden. Einzigartig ist auch unsere Projektvielfalt. Unsere Teams entwickeln stetig neue Projektideen, die sich am Bedarf vor Ort und den Kompetenzen, die unsere Teilnehmenden mitbringen, orientieren.

    Profitiere von unserer langjährigen Erfahrung
    Bereits seit dem Jahr 1999 organisiert und betreut RGV Freiwilligenarbeit-Einsätze, Orientierungs- und Fachpraktika für Volunteers und Praktikant:innen. Mit unserem Fokus auf gewissenhafte Freiwilligenarbeit sind wir in der Lage, sowohl die Projektauswahl als auch die Betreuung stetig weiterzuentwickeln.

    Fachkundige Beratung und Vorbereitungsseminar
    Unsere Projektkoordinator:innen im Münchner Büro freuen sich bereits darauf, dich ausführlich beraten zu dürfen. Sie bieten während der gesamten Planungsphase und den Reisevorbereitungen immer Unterstützung und geben wertvolle Tipps für das Leben vor Ort. Zusätzlich veranstalten wir Online-Vorbereitungsseminare, an welchen unsere Volunteers freiwillig teilnehmen können.

    Transparenz: Kommunikation, Kosten und Leistungen
    Wir benennen sorgfältig alle enthaltenen Leistungen und weisen auf zusätzliche Kosten hin (z.B. Impfkosten). Es gibt keine versteckten Kosten. Haben wir Zweifel an einem geplanten Vorhaben, so teilen wir dies bereits während der Beratungsphase mit. Wir schlagen in dem Fall dann passende Alternativen vor.

    Die passende Unterkunft für deine Bedürfnisse
    Bei uns findet sich an allen Standorten die Möglichkeit, zwischen einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Volunteer House oder Apartment) oder einer Gastfamilie zu wählen.

    Sicherheit in unseren Zielländern
    Unter Berücksichtigung unserer Sicherheitshinweise lassen sich potentielle Gefahrensituationen vermeiden. Während unserer Vorbereitungsseminare sowie innerhalb des Orientierungs-Programms vor Ort beraten wir intensiv zu diesen Themen. Mit den RGV Reiseunterlagen erhalten alle Teilnehmenden Infos zur Reisesicherheit sowie unsere 24/7-Notfallnummer, unter welcher wir immer erreichbar sind.

    Entstehung

    Von der Gründung im Jahr 1999 bis heute

    Die Erfolgsgeschichte von Rainbow Garden Village begann mit einer großen Portion Abenteuerlust und Idealismus! Mit diesen Eigenschaften im Gepäck reiste RGV-Gründer Steffen Mayer 1999 während seines Lehramtsstudiums für ein Auslandspraktikum nach Ghana. Was ihm sofort auffiel war, dass viele Kinder vor Ort keinen Zugang zu einer Schulbildung hatten. So kam es, dass er am Kratersee Lake Bosomtwe das „Rainbow Garden Village“ erbaute. In dieses reisten im Jahr 2001 dann auch schon die ersten Lehramt-Studierenden aus Deutschland an, um an Schulen in Ghana zu unterstützen. Der Grundstein für Freiwilligenarbeit mit RGV war somit gelegt.
    Heute umfasst das RGV Programm umfangreiche Freiwilligenprojekte und Praktikumsstellen in über 30 Zielländern weltweit. Kompetenz und Vertrauen sind dabei die Grundvoraussetzungen für den Aufbau eines neuen Standortes. Unsere Projekte stellen eine wichtige Ergänzung zur offiziellen Entwicklungsarbeit vor Ort dar. Mit ausgeprägten Kompetenzen in der sinnvollen und verantwortungsvollen Platzierung von Volunteers und Praktikant:innen leistet die RGV Family einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gegebenheiten vor Ort sowie zur interkulturellen Verständigung.

    Verantwortung

    Soziale Verantwortung & Nachhaltigkeit bei RGV

    Die nachhaltige Unterstützung in den Zielländern ist bei RGV ebenso wichtig, wie das Ermöglichen einzigartiger fsj Auslandsaufenthalte für die Freiwilligen und Auslandspraktikant:innen. RGV arbeitet mit den lokalen Teams und den Menschen vor Ort auf Augenhöhe, garantiert, dass keine Arbeitsplätze vor Ort gefährdet werden und legt großen Wert darauf, dass alle Teilnehmenden lediglich unterstützend tätig sind und personelle Defizite ausgleichen.
    Gemeinsam mit den Teams vor Ort schafft RGV zahlreiche sichere Arbeitsplätze für Einheimische: RGV Team-Mitglieder und ihre Angehörigen, zahlreiche Gastfamilien sowie weitere Angestellte profitieren nachhaltig von den Auslandsaufenthalten der RGV Freiwilligen.

    RGV arbeitet nach den höchstmöglichen Standards im Bereich der Freiwilligenarbeit, angelehnt an sinnvolle Richtlinien für nachhaltiges Volunteering. So gehören auch Waisenhaus-Projekte grundsätzlich nicht zum Programm von RGV und Kinderschutzrichtlinien werden streng implementiert.

    Seit November 2016 ist RGV Mitglied der Campaign Against Canned Hunting (CACH) und setzt sich mit Überzeugung für verantwortungsvolles Volunteering im Wildlife-Bereich - und gegen Löwenaufzucht-Projekte - ein (Code of Conduct).

    Nachhaltigkeit ist RGV extrem wichtig: Als Partner der gemeinnützigen Stiftung myclimate engagieren wir uns in der Bewusstseinsbildung für einen verantwortungsvolleren Umgang mit natürlichen Ressourcen. Wir ermutigen alle unsere Teilnehmenden, ihren Flug über myclimate zu neutralisieren. Rund 5% der myclimate-Spendeneinnahmen durch RGV Freiwillige kommen direkt Umweltprojekten vor Ort zugute.

    Kontakt

    TourCert-Check Siegel

    Rainbow Garden Village

    Rosenkavalierplatz 18

    81925   München

    Deutschland

    Telefon: (0) 89 45453793

    info@rainbowgardenvillage.com

    www.rainbowgardenvillage.com

    Zu den Reiseangeboten

    Allgemeine Reisebedingungen für: Rainbow Garden Village

    Pfeil

    TEILNAHMEBEDINGUNGEN RGV


    Die nachstehenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der RGV Praktika und Reisen GmbH (im folgenden RGV oder „wir“) und dir als Kunden (Vertragspartner, der im Regelfall auch selbst Reiseteilnehmer sein wird) transparent und fair regeln. Die Bedingungen enthalten daneben wichtige allgemeine Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen uns und Kunden oder Teilnehmern, bitte lies sie deshalb sorgfältig.

    Ein wichtiger Hinweis vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für gesetzlich für die von uns angebotenen Verträge nur dann, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei dir zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch dich als Verbraucher geführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziff. 9 dieser Bedingungen behandelt sind.

    1 Abschluss des Reisevertrages/Vermittlung von Verträgen
    1.1 Die Darstellung unserer Leistungen im Katalog, auf der Website oder in einem individuell für dich erstellten Leistungs- und Preisdarstellung (im folgenden „Ausschreibung“) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus, vgl. zur Möglichkeit von Änderungen der Ausschreibung vor Vertragsschluss insbesondere Ziffer 14. Deine Anmeldung kann online über Internet, ansonsten auch formlos oder unter Verwendung unseres Anmeldeformulars erfolgen und stellt rechtlich das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch uns zustande. An deine Anmeldung bist du bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.

    1.2 Reisebüros, sonstige Vermittler oder Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung oder dieser Geschäftsbedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.

    1.3 Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., dann richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden). Bei Vermittlung haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst (siehe auch Ziffer 8.3).

    2 Datenschutz / ausführendes Luftfahrtunternehmen
    2.1 Wir erfassen und speichern Teilnehmerdaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung, Kontaktdaten siehe Ende dieser Bedingungen.

    2.2 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Flug­gesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

    3 Vertragliche Leistungen/Besondere Anforderungen an die Teilnehmer
    3.1 Die von uns als Reiseveranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, ergänzt (im Rahmen der beiderseitigen Vertragserklärungen) durch die zugrundeliegende Ausschreibung (vgl. Ziffer 1). Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

    3.2 Unternehmungen, die in den Vertragsdokumenten als Möglichkeit oder Gelegenheit bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, eventuell mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reise­preis enthalten.

    3.3 Die Teilnahme an unseren Reisen erfordert Aufgeschlossenheit und Respekt für die Kultur des Gastlandes. Dies beinhaltet auch eine unkomplizierte Bereitschaft, sich auf das Gastland mit seinen guten und weniger guten Seiten einzulassen und mit Schwierigkeiten konstruktiv umzugehen. Eine durchschnittliche körperliche Fitness und mentale Belastbarkeit ist dafür unabdingbar. Bitte prüfe dich sorgfältig, ob du diese Voraussetzungen erfüllst.

    4 Sicherungsschein/Zahlung
    Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den wir mit der Buchungsbestätigung per Post oder Email übermitteln. Bitte weise uns darauf hin, wenn der Sicherungsschein bei dem auf dem Postweg versandten Exemplar deiner Buchungsbestätigung fehlt. Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Fälligkeit des restlichen Reisepreises ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, spätestens wird der Restreisepreis 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises können wir die Leistung verweigern.

    5 Preisänderung
    5.1 Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die nachstehenden Preisbestandteile durch Umstände erhöhen oder hinzukommen, die von uns nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.

    5.2 Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für dich als Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

    5.3 Wir müssen dir als Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

    5.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, bist du als Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kannst Du Rechte gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber RGV oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro erklärt werden.

    6 Rücktritt durch dich als Kunden / Umbuchung
    6.1 Vor Reisebeginn kannst du jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Bei Rücktritt/Stornierung durch dich haben wir bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl können wir nur mit deinem Einverständnis ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt folgendes:

    Freiwilligenarbeit Programme

    bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
    ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
    ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
    ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 70 %
    ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %

    Für Auslandspraktika Programme

    bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 25 %
    ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
    ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
    ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
    ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %

    Für Sabbatical Programme

    bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
    ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
    ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
    ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
    ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %

    Die Pauschale berechnet sich ausgehend vom Endreisepreis des betroffenen Teilnehmers und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dir bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Im Fall des Rücktritts sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten, Voucher) zurückzugeben.

    6.2 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin oder Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

    6.3 Wir weisen zu Rücktritt und Umbuchung auf Ziffer 12, aber auch auf die alternative Möglichkeit der Vertragsübertragung nach § 651 b BGB auf einen Dritten hin, durch die die ansonsten anfallenden Entschädigungsansprüche (siehe Ziffer 6.1 und 6.2) vermieden werden.

    7 Kündigung wegen besonderer Umstände
    7.1 wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl du als auch wir den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer 15).

    7.2 wir können ansonsten nur aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf von dir als Teilnehmer nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Zum Kündigungsausspruch durch uns vgl. Ziffer 10.2.

    8 Haftungsbeschränkungen für uns als Reiseveranstalter oder Reisevermittler
    8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

    a) ein Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
    b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    8.2 Unsere Haftung auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haften wir insoweit unbeschränkt.

    8.3 Im Fall der Vermittlung fremder Leistungen (vgl. Ziffer 1.3) wird unsere Haftung aus dem Vermittlungsvertrag oder unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit wir einen Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.

    9 Deine Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
    9.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kannst du Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist – soweit möglich und zumutbar – an das Münchner RGV Büro (Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen und in den Reiseunterlagen) zu stellen.

    9.2 Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Teilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist.

    9.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kannst du als unser Vertragspartner einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit schuldhaft der Mangel nicht anzeigt wurde.

    9.4 Ist infolge eines Mangels für den Teilnehmer die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dir als Kunde gekündigt werden. Zuvor ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

    10 Rechte und Pflichten der Reiseleitung
    10.1 Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen (siehe 9.1) entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder entgegenzunehmen.

    10.2 Die Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch Reiseleitung/örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.

    11 Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
    11.1 Die Information über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Bürger des EU-Staates, in dem die Reise dir als Kunden angeboten wird, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.

    11.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, dich von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. du solltest jedoch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um dich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

    11.3 Du solltest dich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sofern Medikamente mitgeführt werden, sollten vorab Erkundigungen über eventuelle Einfuhrbeschränkungen eingeholt werden, auch das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung garantiert nicht in allen Ländern die Einfuhrerlaubnis.

    11.4 Ergeben sich wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so bist du deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass wir unsererseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit sind und die genannten Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

    12 Versicherungen
    12.1 Der Abschluss insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit mit Rettungsflug bei seinen Reisen sind dringend zu empfehlen, wir vermitteln gerne entsprechende Angebote der ERV (Europäische Reiseversicherung)

    13 Anspruchstellung / Ausschlussfrist / Verjährung
    13.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB musst du als Kunde (oder der Teilnehmer, für den ein entsprechender Anspruch entsteht) innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

    13.2 Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    14 Gültigkeit der Ausschreibung
    Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung (vgl. Ziffer 1.1) bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch uns sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen uns und dir noch nicht zustande gekommen ist.

    15 Sonstiges
    Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, für von uns veranstaltete Reisen also insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.

    RGV Praktika und Reisen GmbH
    Hohenlindener Str. 1
    D-81677 München

    Vertreten durch: Steffen Mayer

    Steuernummer: DE277660479
    Telefon: +49 89 45453793
    Fax: +49 3212 1156833
    E-Mail: info@rainbowgardenvillage.com
    Internet: www.rainbowgardenvillage.com

    Stand: 01/2018

    Kontakt

    forum anders reisen e.V.

    Brandstwiete 4
    20457 Hamburg

    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

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