Rainbow Garden Village
Rosenkavalierplatz 18
81925 München
Deutschland
Telefon: (0) 89 45453793
Allgemeine Reisebedingungen für: Rainbow Garden Village
TEILNAHMEBEDINGUNGEN RGV
Die nachstehenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der RGV Praktika und Reisen GmbH (im folgenden RGV oder „wir“) und dir als Kunden (Vertragspartner, der im Regelfall auch selbst Reiseteilnehmer sein wird) transparent und fair regeln. Die Bedingungen enthalten daneben wichtige allgemeine Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen uns und Kunden oder Teilnehmern, bitte lies sie deshalb sorgfältig.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für gesetzlich für die von uns angebotenen Verträge nur dann, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei dir zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch dich als Verbraucher geführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziff. 9 dieser Bedingungen behandelt sind.
1 Abschluss des Reisevertrages/Vermittlung von Verträgen
1.1 Die Darstellung unserer Leistungen im Katalog, auf der Website oder in einem individuell für dich erstellten Leistungs- und Preisdarstellung (im folgenden „Ausschreibung“) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus, vgl. zur Möglichkeit von Änderungen der Ausschreibung vor Vertragsschluss insbesondere Ziffer 14. Deine Anmeldung kann online über Internet, ansonsten auch formlos oder unter Verwendung unseres Anmeldeformulars erfolgen und stellt rechtlich das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch uns zustande. An deine Anmeldung bist du bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
1.2 Reisebüros, sonstige Vermittler oder Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung oder dieser Geschäftsbedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
1.3 Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., dann richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden). Bei Vermittlung haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst (siehe auch Ziffer 8.3).
2 Datenschutz / ausführendes Luftfahrtunternehmen
2.1 Wir erfassen und speichern Teilnehmerdaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung, Kontaktdaten siehe Ende dieser Bedingungen.
2.2 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
3 Vertragliche Leistungen/Besondere Anforderungen an die Teilnehmer
3.1 Die von uns als Reiseveranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, ergänzt (im Rahmen der beiderseitigen Vertragserklärungen) durch die zugrundeliegende Ausschreibung (vgl. Ziffer 1). Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
3.2 Unternehmungen, die in den Vertragsdokumenten als Möglichkeit oder Gelegenheit bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, eventuell mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
3.3 Die Teilnahme an unseren Reisen erfordert Aufgeschlossenheit und Respekt für die Kultur des Gastlandes. Dies beinhaltet auch eine unkomplizierte Bereitschaft, sich auf das Gastland mit seinen guten und weniger guten Seiten einzulassen und mit Schwierigkeiten konstruktiv umzugehen. Eine durchschnittliche körperliche Fitness und mentale Belastbarkeit ist dafür unabdingbar. Bitte prüfe dich sorgfältig, ob du diese Voraussetzungen erfüllst.
4 Sicherungsschein/Zahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den wir mit der Buchungsbestätigung per Post oder Email übermitteln. Bitte weise uns darauf hin, wenn der Sicherungsschein bei dem auf dem Postweg versandten Exemplar deiner Buchungsbestätigung fehlt. Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Fälligkeit des restlichen Reisepreises ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, spätestens wird der Restreisepreis 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises können wir die Leistung verweigern.
5 Preisänderung
5.1 Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die nachstehenden Preisbestandteile durch Umstände erhöhen oder hinzukommen, die von uns nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
5.2 Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für dich als Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
5.3 Wir müssen dir als Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
5.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, bist du als Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kannst Du Rechte gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber RGV oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro erklärt werden.
6 Rücktritt durch dich als Kunden / Umbuchung
6.1 Vor Reisebeginn kannst du jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Bei Rücktritt/Stornierung durch dich haben wir bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl können wir nur mit deinem Einverständnis ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt folgendes:
Freiwilligenarbeit Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
Für Auslandspraktika Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
Für Sabbatical Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
Die Pauschale berechnet sich ausgehend vom Endreisepreis des betroffenen Teilnehmers und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dir bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Im Fall des Rücktritts sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten, Voucher) zurückzugeben.
6.2 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin oder Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
6.3 Wir weisen zu Rücktritt und Umbuchung auf Ziffer 12, aber auch auf die alternative Möglichkeit der Vertragsübertragung nach § 651 b BGB auf einen Dritten hin, durch die die ansonsten anfallenden Entschädigungsansprüche (siehe Ziffer 6.1 und 6.2) vermieden werden.
7 Kündigung wegen besonderer Umstände
7.1 wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl du als auch wir den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer 15).
7.2 wir können ansonsten nur aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf von dir als Teilnehmer nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Zum Kündigungsausspruch durch uns vgl. Ziffer 10.2.
8 Haftungsbeschränkungen für uns als Reiseveranstalter oder Reisevermittler
8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2 Unsere Haftung auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haften wir insoweit unbeschränkt.
8.3 Im Fall der Vermittlung fremder Leistungen (vgl. Ziffer 1.3) wird unsere Haftung aus dem Vermittlungsvertrag oder unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit wir einen Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
9 Deine Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kannst du Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist – soweit möglich und zumutbar – an das Münchner RGV Büro (Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen und in den Reiseunterlagen) zu stellen.
9.2 Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Teilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist.
9.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kannst du als unser Vertragspartner einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit schuldhaft der Mangel nicht anzeigt wurde.
9.4 Ist infolge eines Mangels für den Teilnehmer die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dir als Kunde gekündigt werden. Zuvor ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
10 Rechte und Pflichten der Reiseleitung
10.1 Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen (siehe 9.1) entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
10.2 Die Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch Reiseleitung/örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.
11 Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Die Information über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Bürger des EU-Staates, in dem die Reise dir als Kunden angeboten wird, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
11.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, dich von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. du solltest jedoch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um dich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
11.3 Du solltest dich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sofern Medikamente mitgeführt werden, sollten vorab Erkundigungen über eventuelle Einfuhrbeschränkungen eingeholt werden, auch das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung garantiert nicht in allen Ländern die Einfuhrerlaubnis.
11.4 Ergeben sich wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so bist du deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass wir unsererseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit sind und die genannten Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
12 Versicherungen
12.1 Der Abschluss insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit mit Rettungsflug bei seinen Reisen sind dringend zu empfehlen, wir vermitteln gerne entsprechende Angebote der ERV (Europäische Reiseversicherung)
13 Anspruchstellung / Ausschlussfrist / Verjährung
13.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB musst du als Kunde (oder der Teilnehmer, für den ein entsprechender Anspruch entsteht) innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
13.2 Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14 Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung (vgl. Ziffer 1.1) bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch uns sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen uns und dir noch nicht zustande gekommen ist.
15 Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, für von uns veranstaltete Reisen also insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
RGV Praktika und Reisen GmbH
Hohenlindener Str. 1
D-81677 München
Vertreten durch: Steffen Mayer
Steuernummer: DE277660479
Telefon: +49 89 45453793
Fax: +49 3212 1156833
E-Mail: info@rainbowgardenvillage.com
Internet: www.rainbowgardenvillage.com
Stand: 01/2018