Logo Forum Anders Reisen
  • Reisen

    Lesenswert Entdecke auch unser Reiseperlen Magazin

    icon earth Online lesen icon download Kostenlos bestellen
      Reiseziele
        Deutschland
        Europa
        Afrika
        Asien
        Mittelamerika & Karibik
        Nordamerika
        Südamerika
        Ozeanien
      Reisearten
        Aktiv sein
        Entspannen
        Natur entdecken
        Begegnung
        Kultur erleben
  • Nachhaltigkeit

    Lesenswert Entdecke auch unser Reiseperlen Magazin

    icon earth Online lesen icon download Kostenlos bestellen
      Worum es uns geht
        Klimaschutz
        Wasser auf Reisen
        Menschenrechte & Kinderschutz
        Projekte vor Ort
      Nachhaltigkeit auf Reisen
        Tipps für nachhaltiges Reisen
        Was macht unsere Reisen anders
  • Verband

    Lesenswert Entdecke auch unser Reiseperlen Magazin

    icon earth Online lesen icon download Kostenlos bestellen
      Wir sind das forum
        Geschichte
        Die Köpfe
        Gremien & Vereinsstruktur
      Wofür stehen wir?
        Kriterienkatalog
        CSR Zertifizierung
      Mitgliedschaft
        Mitglied werden
        Mitglieder
        Fördermitglieder
        Reisebürobereich
        Partner & Kooperationen
      Politische Arbeit
        Gremienarbeit
      Öffentlichkeitsarbeit
        Pressemitteilungen
        Pressebilder & Downloads
      Engagement & Projekte
        Forschungsprojekte
        Gemeinschaftsprojekte vor Ort
  • Lesenswert Entdecke auch unser Reiseperlen Magazin

    icon earth Online lesen icon download Kostenlos bestellen
    Such-Icon: Lupe
    Favoriten
    ReNatour
    Mitglied Reisephilosopie social media Kontakt

    Mitglied

    Natürlich reisen mit ReNatour bedeutet erleben, erholen und Natur genießen. Wir bieten natürlichen und bewussten Urlaub in Europa. Wenn Sie mit neuen Eindrücken, erholt und rundum zufrieden von Ihrer ReNatour-Reise zurückkehren, haben wir unser Ziel erreicht! Wir entführen Sie in wunderschöne und spannende Gegenden, verwöhnen Sie mit lokalen Köstlichkeiten, dazu gibt es eine ordentliche Portion Spaß mit ganz viel Kreativität und fertig ist die spezielle ReNatour-Mischung.

    Wir stehen für nachhaltiges Reisen ohne Wenn und Aber. Wir sind naturverbunden und handeln ökologisch, wo immer es geht, Fairness gegenüber Kunden und Partnern sind genauso selbstverständlich wie der Respekt vor fremden Kulturen.

    Seit unserer Gründung im Jahre 1994 ist Familienurlaub unser wichtigstes Thema. Das Angebot haben wir im Laufe der Jahre erweitert, neben Korfu haben die Themen Familienurlaub in Deutschland und Aktivurlaub an Bedeutung gewonnen. Unser Verständnis vom perfekten Urlaub mit Kindern umfasst auch den Urlaub mit Kleinkindern, Familienreisen mit Teenagern sowie Urlaub für Alleinerziehende mit Kind.

    Aber auch unsere vergleichsweise jungen Themen liegen uns sehr am Herzen: Der Wanderurlaub und eine Auszeit mit Yoga. Die Grundidee des nachhaltigen Reisens, unterwegs zu sein ohne dabei der Natur zu schaden, setzen wir mit unserer Rubrik Wanderurlaub in Reinform um. Das Besondere bei ReNatour: Wir bieten individuelle Wanderreisen ohne Gepäck und mit festen Unterkünften, so dass Sie im besten Sinne unbeschwert in den schönsten Gegenden Europas wandern können. Auszeit und Yoga-Urlaub sind unser jüngstes "Kind" als Reiseveranstalter - einfach mal abschalten, Pause machen und Ruhe tanken vom Alltag - wer wollte das nicht? Yogareisen und Auszeit-Urlaub finden Sie bei uns in großer Bandreite vom Entschleunigung und Natururlaub in Tirol, über Yoga und Wandern in Griechenland im Pilion bis zum reinen Yogaurlaub in den Alpen.

    Genießen Sie die Vielfalt des nachhaltiges Reisens mit ReNatour. Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen!

    Reisephilosopie

    erleben - erholen - Natur genießen

    Unsere Reisen unterscheiden sich in vielen Dingen von anderen Angeboten. Bei uns gibt es gemütliche und naturnahe Unterkünfte mit Geheimtipp-Charakter, leckere und gesunde Verpflegung, ideenreiche Freizeitangebote für Körper, Geist und Seele, persönliche Betreuung bei der Beratung und vor Ort.

    Unsere Philosophie:
    • typisch & regional
    • naturverbunden & ökologisch
    • fair für Sie & unsere Partner
    • zu Gast bei Freunden 
    • individuell & anders
    Ihnen Reisen anzubieten, die nicht von der Stange sind, das ist unser Ziel. Bei ReNatour finden Sie eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen und kreativen Reisen zu besonderen Orten und mit einzigartigen Reiseerlebnissen. Wir sind immer auf der Suche nach echten Geheimtipps, charmanten Unterkünften und individuellen Reiseideen. Dabei gleicht keine unserer Reisen der anderen. Jedes Reiseangebot ist für sich einzigartig und etwas Besonderes.
    Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen kennen unsere Reiseziele persönlich und beraten Sie gerne individuell!

    social media


    Facebook: https://www.facebook.com/renatour.reisen
    Instgram: https://www.instagram.com/renatour_reisen
    Youtube: https://www.youtube.com/user/ReNatourFilme
    Pinterest: https://de.pinterest.com/renatour
    ReNatour-Blog: https://www.renatour.de/blog

    Kontakt

    CSR Siegel

    ReNatour

    Brunner Hauptstr. 26

    90475   Nürnberg

    Deutschland

    Telefon: 0911 890704

    Fax: 0911 890779

    anfragen@renatour.de

    www.renatour.de

    Zu den Reiseangeboten

    Allgemeine Reisebedingungen für: ReNatour

    Pfeil
    1. Abschluss des Reisevertrages
    1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen
    werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der
    Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich
    an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
    1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie
    für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche
    Erklärung übernommen hat.
    1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, über die wir Ihnen als Bestätigung
    des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) die Reisebestätigung ausstellen (in Papier nur
    nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
    1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der
    vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
    und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch
    Anzahlung, innerhalb von 7 Tagen die Annahme erklären.
    2. Zahlung
    2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
    fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der
    Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach
    Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.
    2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir
    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an
    nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
    3. Leistungen
    Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit
    dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin
    enthaltenen Hinweisen. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind
    von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
    Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den
    bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
    2
    4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Kundenrechte
    4.1 ReNatour behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des
    Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages
    nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für
    Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
    Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die
    betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem
    Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
    Sollte dies der Fall sein, wird ReNatour den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per EMail)
    klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung
    der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen
    entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung,
    die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von
    ReNatour zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
    4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises
    verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
    Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ReNatour führt. Hat der
    Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ReNatour zu erstatten. ReNatour
    darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat
    dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
    4.3 ReNatour behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu
    ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
    und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden,
    Änderung der Streckenführung, Routenänderungen). ReNatour hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften
    Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu
    unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt
    wird.
    4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann
    ReNatour sie nicht einseitig vornehmen. ReNatour kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
    anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das
    Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
    Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann ReNatour die Reise aus
    einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen
    Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen
    Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4
    entsprechend, d. h. ReNatour kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und
    verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das
    Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
    solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
    3
    4.5 ReNatour kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach
    4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ReNatour den
    Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
    4.6 Nach dem Ablauf einer von ReNatour nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
    sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
    4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend
    Anwendung. Soweit ReNatour infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet
    ist, hat ReNatour unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
    Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
    5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
    5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder
    elektronisch erklärt werden.
    5.2 Wenn Sie zurücktreten, so verliert ReNatour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom
    Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat ReNatour die folgenden
    Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem
    Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ReNatour und dem zu erwartenden Erwerb
    durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt
    des Kunden, wie folgt bestimmen:
    a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
    b) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
    c) vom 13. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
    d) vom 06. Tag bis zum Reisebeginn / bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
    Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich
    niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
    5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. ReNatour kann dem
    Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer
    Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten
    werden mit der Anzahlung fällig.
    5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach
    Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet
    ReNatour bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von € 30 pro Umbuchungsvorgang. Der
    Kunde kann uns nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die
    Umbuchung entstanden ist. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den
    vorstehenden Bedingungen (siehe 5.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann
    nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil ReNatour dem Kunden keine, eine unzureichende oder
    4
    falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung
    kostenfrei.
    5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
    per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
    Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ReNatour nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
    ReNatour kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
    erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber ReNatour als
    Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
    ReNatour darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich
    entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des
    Dritten Mehrkosten entstanden sind.
    6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ReNatour ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger
    Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in
    Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
    7. Rücktritt und Kündigung durch ReNatour
    7.1 ReNatour kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise
    absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die
    Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
    Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in
    der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von
    ReNatour bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
    ReNatour kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ReNatour aufgrund unvermeidbarer,
    außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat ReNatour den
    Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt ReNatour vom Vertrag zurück,
    so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem
    Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von ReNatour,
    zurückerstattet.
    7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von ReNatour nachhaltig oder verhält er sich in
    solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder
    zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ReNatour den
    Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält ReNatour den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des
    Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die
    ReNatour aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt.
    Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
    5
    8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
    8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von ReNatour oder unter der unten
    genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen.
    Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit ReNatour infolge einer schuldhaften
    Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB
    bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde
    Abhilfe, hat ReNatour den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder
    unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit
    unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ReNatour kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder
    höherwertige Ersatzleistung erbringt. Darf ReNatour die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der
    Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat ReNatour Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen
    anzubieten.
    8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ReNatour innerhalb einer
    angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
    kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch
    den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ReNatour verweigert wird oder wenn die
    sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält ReNatour hinsichtlich der
    erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den
    vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich
    der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von ReNatour auf den vereinbarten
    Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von ReNatour zu erstatten. ReNatour ist
    verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
    Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür
    eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die
    Rückbeförderung fallen ReNatour zur Last.
    8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
    über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    8.4 Reisevermittler oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für ReNatour anzuerkennen.
    9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    ReNatour ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen
    Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
    bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht
    fest, so müssen wir Ihnen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich
    durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese
    feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black
    List) ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf unserer
    Internetseite einsehbar.
    6
    10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
    ReNatour informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
    Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie
    gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die
    Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
    11. Haftungsbeschränkungen
    Die vertragliche Haftung von ReNatour für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft
    herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
    Ansprüche wegen des Verlustes von Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
    12. Datenschutz
    Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert ReNatour Sie in der Datenschutzerklärung auf
    der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. ReNatour hält bei der Verarbeitung
    personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle
    Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden
    verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung
    vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die
    Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden
    ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die
    Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei ReNatour abzurufen, über sie Auskunft zu
    verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer
    Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
    zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die
    Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre
    personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
    verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer
    personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
    ergeben. Sie können unter der Adresse info@renatour.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
    machen oder ReNatour unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@renatour.de
    kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder
    Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
    13. Anwendbares Recht, Sonstiges
    13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ReNatour und dem Kunden findet ausschließlich
    deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des
    öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder
    deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
    Gerichtsstand der Sitz von ReNatour vereinbart.
    7
    13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
    Folge.
    13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen
    Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene
    Reiseverträge bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor
    Verbraucherschlichtungsstelle: ReNatour nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil
    und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
    Reiseveranstalter:
    ReNatour - Inhaber: Roland Streicher
    Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg
    Tel. 0049 (0)911 89 07 04, Fax 0049 (0)911 89 07 79,
    E-Mail: info@renatour.de, Internet: https://www.renatour.de
    Umsatzsteuer-ID: DE163983237
    Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
    IBAN: DE90430609676010562100
    BIC: GENODEM1GLS
    Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
    Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
    Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13.1 der AGB.
    Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
    Europäische Reiseversicherung AG
    Rosenheimer Straße 116
    81669 München

    Kontakt

    forum anders reisen e.V.

    Brandstwiete 4
    20457 Hamburg

    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

    Legal

    • Datenschutz
    • Impressum
    • AGB

    Informationen

    • Kontakt
    • Jobs
    • Mitglieder
    • Aktuelle Pressemitteilungen
    • Pressekontakt & Infos
    • Bereich für Mitglieder
    • Bereich für Reisebüros

    Social

    facebook instagram linkedin X TikTok Reiseperlen Blog

    © 2025 forum anders reisen e.V.

    Logo Forum Anders Reisen