Natürlich reisen mit ReNatour bedeutet erleben, erholen und Natur genießen. Wir bieten natürlichen und bewussten Urlaub in Europa. Wenn Sie mit neuen Eindrücken, erholt und rundum zufrieden von Ihrer ReNatour-Reise zurückkehren, haben wir unser Ziel erreicht! Wir entführen Sie in wunderschöne und spannende Gegenden, verwöhnen Sie mit lokalen Köstlichkeiten, dazu gibt es eine ordentliche Portion Spaß mit ganz viel Kreativität und fertig ist die spezielle ReNatour-Mischung.
Wir stehen für
nachhaltiges Reisen ohne Wenn und Aber. Wir sind naturverbunden und handeln ökologisch, wo immer es geht, Fairness gegenüber Kunden und Partnern sind genauso selbstverständlich wie der Respekt vor fremden Kulturen.
Seit unserer Gründung im Jahre 1994 ist
Familienurlaub unser wichtigstes Thema. Das Angebot haben wir im Laufe der Jahre erweitert, neben Korfu haben die Themen Familienurlaub in Deutschland und Aktivurlaub an Bedeutung gewonnen. Unser Verständnis vom perfekten
Urlaub mit Kindern umfasst auch den Urlaub mit Kleinkindern, Familienreisen mit Teenagern sowie Urlaub für Alleinerziehende mit Kind.
Aber auch unsere vergleichsweise jungen Themen liegen uns sehr am Herzen: Der Wanderurlaub und eine Auszeit mit Yoga. Die Grundidee des nachhaltigen Reisens, unterwegs zu sein ohne dabei der Natur zu schaden, setzen wir mit unserer Rubrik
Wanderurlaub in Reinform um. Das Besondere bei ReNatour: Wir bieten individuelle Wanderreisen ohne Gepäck und mit festen Unterkünften, so dass Sie im besten Sinne unbeschwert in den schönsten Gegenden Europas wandern können.
Auszeit und Yoga-Urlaub sind unser jüngstes "Kind" als Reiseveranstalter - einfach mal abschalten, Pause machen und Ruhe tanken vom Alltag - wer wollte das nicht? Yogareisen und Auszeit-Urlaub finden Sie bei uns in großer Bandreite vom Entschleunigung und Natururlaub in Tirol, über Yoga und Wandern in Griechenland im Pilion bis zum reinen Yogaurlaub in den Alpen.
Genießen Sie die Vielfalt des nachhaltiges Reisens mit ReNatour. Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen!
erleben - erholen - Natur genießenUnsere Reisen unterscheiden sich in vielen Dingen von anderen Angeboten. Bei uns gibt es gemütliche und naturnahe Unterkünfte mit Geheimtipp-Charakter, leckere und gesunde Verpflegung, ideenreiche Freizeitangebote für Körper, Geist und Seele, persönliche Betreuung bei der Beratung und vor Ort.
Unsere
Philosophie:
- typisch & regional
- naturverbunden & ökologisch
- fair für Sie & unsere Partner
- zu Gast bei Freunden
- individuell & anders
Ihnen Reisen anzubieten, die nicht von der Stange sind, das ist unser Ziel. Bei ReNatour finden Sie eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen und kreativen Reisen zu besonderen Orten und mit einzigartigen Reiseerlebnissen. Wir sind immer auf der Suche nach echten Geheimtipps, charmanten Unterkünften und individuellen Reiseideen. Dabei gleicht keine unserer Reisen der anderen. Jedes Reiseangebot ist für sich einzigartig und etwas Besonderes.
Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen kennen unsere Reiseziele persönlich und beraten Sie gerne individuell!
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen
werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der
Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich
an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche
Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, über die wir Ihnen als Bestätigung
des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) die Reisebestätigung ausstellen (in Papier nur
nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der
vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch
Anzahlung, innerhalb von 7 Tagen die Annahme erklären.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der
Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach
Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an
nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit
dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin
enthaltenen Hinweisen. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind
von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
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4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Kundenrechte
4.1 ReNatour behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des
Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages
nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für
Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die
betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem
Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
Sollte dies der Fall sein, wird ReNatour den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per EMail)
klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung
der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen
entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von
ReNatour zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ReNatour führt. Hat der
Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ReNatour zu erstatten. ReNatour
darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat
dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 ReNatour behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu
ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden,
Änderung der Streckenführung, Routenänderungen). ReNatour hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften
Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu
unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt
wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann
ReNatour sie nicht einseitig vornehmen. ReNatour kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das
Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann ReNatour die Reise aus
einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen
Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen
Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4
entsprechend, d. h. ReNatour kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und
verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das
Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
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4.5 ReNatour kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach
4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ReNatour den
Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von ReNatour nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend
Anwendung. Soweit ReNatour infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet
ist, hat ReNatour unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder
elektronisch erklärt werden.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, so verliert ReNatour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom
Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat ReNatour die folgenden
Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ReNatour und dem zu erwartenden Erwerb
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt
des Kunden, wie folgt bestimmen:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 13. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) vom 06. Tag bis zum Reisebeginn / bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich
niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. ReNatour kann dem
Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer
Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten
werden mit der Anzahlung fällig.
5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach
Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet
ReNatour bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von € 30 pro Umbuchungsvorgang. Der
Kunde kann uns nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die
Umbuchung entstanden ist. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den
vorstehenden Bedingungen (siehe 5.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann
nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil ReNatour dem Kunden keine, eine unzureichende oder
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falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung
kostenfrei.
5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ReNatour nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
ReNatour kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber ReNatour als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
ReNatour darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich
entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des
Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ReNatour ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger
Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
7. Rücktritt und Kündigung durch ReNatour
7.1 ReNatour kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise
absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in
der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von
ReNatour bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
ReNatour kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ReNatour aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat ReNatour den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt ReNatour vom Vertrag zurück,
so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem
Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von ReNatour,
zurückerstattet.
7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von ReNatour nachhaltig oder verhält er sich in
solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder
zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ReNatour den
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält ReNatour den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des
Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die
ReNatour aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
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8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von ReNatour oder unter der unten
genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen.
Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit ReNatour infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB
bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde
Abhilfe, hat ReNatour den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder
unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ReNatour kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Darf ReNatour die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der
Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat ReNatour Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen
anzubieten.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ReNatour innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch
den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ReNatour verweigert wird oder wenn die
sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält ReNatour hinsichtlich der
erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich
der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von ReNatour auf den vereinbarten
Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von ReNatour zu erstatten. ReNatour ist
verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür
eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung fallen ReNatour zur Last.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.4 Reisevermittler oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für ReNatour anzuerkennen.
9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
ReNatour ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht
fest, so müssen wir Ihnen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich
durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese
feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black
List) ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf unserer
Internetseite einsehbar.
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10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
ReNatour informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die
Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
11. Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung von ReNatour für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Ansprüche wegen des Verlustes von Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
12. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert ReNatour Sie in der Datenschutzerklärung auf
der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. ReNatour hält bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle
Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden
verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die
Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden
ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die
Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei ReNatour abzurufen, über sie Auskunft zu
verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer
Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die
Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre
personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben. Sie können unter der Adresse info@renatour.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen oder ReNatour unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@renatour.de
kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
13. Anwendbares Recht, Sonstiges
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ReNatour und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des
öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von ReNatour vereinbart.
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13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen
Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene
Reiseverträge bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor
Verbraucherschlichtungsstelle: ReNatour nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil
und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
ReNatour - Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg
Tel. 0049 (0)911 89 07 04, Fax 0049 (0)911 89 07 79,
E-Mail: info@renatour.de, Internet: https://www.renatour.de
Umsatzsteuer-ID: DE163983237
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE90430609676010562100
BIC: GENODEM1GLS
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13.1 der AGB.
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München