Mitglied
Sailwithus möchte dabei unterstützen, dass die Verschmutzung der Meere nicht weiter fortschreitet. Daher organisieren wir naturnahe Segeltörns für junge Weltenbummler und Familien. Schon allein durch die Reiseform ‚Segelreise‘ versuchen wir, Emissionen grundsätzlich zu vermeiden. Während der Törns kaufen wir auf lokalen Märkten ein und kochen viel selbst. Wenn wir essen gehen, dann nur in einheimischen, traditionellen Restaurants, Tavernen und Cafés.
Unsere Skipper und alle Mitsegler werden angehalten, so wenig Plastik wie möglich zu verwenden und z.B. wiederverwendbare Flaschen zu benutzen. Des Weiteren weisen wir Euch Mitsegler schon in unser Packliste auf Bio Shampoo und Waschlotion hin - ohne Mikroplastik Anteil. Oft reisen unsere Mitsegler mit dem Bus, dem Zug oder in Fahrgemeinschaften an. Unser Team versucht alle Dienstreisen hauptsächlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen – einen Firmenwagen besitzen wir nicht mehr.
Bei sailwithus haben wir uns vor allem auf Segelanfänger spezialisiert – unsere erfahrenen und vertrauensvollen Skipper bringen Euch das Segeln näher und sorgen dafür, dass jeder Tag einzigartig wird. Unsere Skipper verfügen über perfekte Ortskenntnisse unserer Reviere und haben die besten Tipps parat. Gemeinsam als Crew entscheidet Ihr, ob Euch eher nach einsamen Buchten, quirligen Hafenstädtchen, Party oder gemütlichen Abenden an Bord ist.
Ihr seid abseits der traditionellen Touristenpfade unterwegs und entdeckt so auf der Tour oft unberührte Fleckchen Natur. Fernab jeglicher Lichtverschmutzung könnt Ihr bei sternenklaren Nächten den Nachthimmel in einer der einsamen Buchten bestaunen oder Euch im Hafen in das mediterrane Treiben stürzen und das Nachtleben austesten. All unsere Yachten verfügen über 3-5 Kabinen. Pro Kabine schlafen zwei Mitsegler, entweder in Doppel- oder in Stockbetten. Sind die Nächte warm genug, so werdet Ihr sicher auch die ein oder andere Nacht an Deck schlafen!
An Bord sind wir ein bunt gemischtes Team junger Mitsegler (ca. 21-39 J.) und jeder, der Lust auf einen lockeren, unkomplizierten Individualurlaub hat, ist bei uns genau richtig. Das aktive Mitarbeiten an Bord sowie das entspannte Miteinander lässt die Crew schon nach kürzester Zeit zusammenwachen. Nicht selten gehen aus diesen Törns echte Freundschaften hervor und in den meisten Fällen bleibt es auch nicht nur bei diesem einen sailwithus-Törn.
Green Ahoi! Segeltörn
Jede Minute gelangt schätzungsweise eine LKW-Ladung Plastik in die Meere unserer Erde (WWF 2020).
Das schadet nicht nur Korallenriffen und Meerestieren, sondern im Endeffekt auch wieder uns Menschen. Beim Green Ahoi Törn liegt der Fokus auf der Säuberung der Meere.
Täglich sammelt ihr auf eurem Törn bei jedem Anlegestopp in Kroatien für 2 Stunden Müll in traumhaften Buchten. An Board wird außerdem darauf geachtet, welche Kosmetikprodukte und weiteren Inhaltsstoffe verwendet werden, welche an Bord direkt ins Meer gelangen. Dabei liegt der Fokus darauf, dass diese kein Mikroplastik enthalten und möglichst aus natürlichen Stoffen hergestellt wurden.
In unserer Mission, der Säuberung des Meeres, arbeiten wir eng mit unserem Partner "Plastic Oceans" zusammen. An diese Organisation wird ein Großteil des Erlöses in der Woche gespendet, damit sie unseren Auftrag weiterführen können.
Ihr beginnt euren Green Ahoi Törn in Trogir/Split, von wo aus ihr individuell mit eurer Crew und eurem Skipper entscheiden könnt, welche Route ihr segelt. Ihr braucht keinerlei Segelerfahrung, euer Skipper bringt euch alles bei, was ihr wissen müsst. Kroatien glänzt mit wunderschönen Buchten, grünen Landschaften und kristallklarem Wasser. Aber auch an Land kann weiter entspannt und erkundet werden: kleine Städtchen auf den verschiedenen Inseln vor Split laden dazu ein, abends den Sonnenuntergang mit einem traditionellen kroatischen Gericht, und dem ein oder anderen Drink, zu genießen.
Die nächsten Törns finden in den ersten zwei Oktoberwochen in Kroatien ab Trogir/Split statt.
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung zum Segelevent / Zustandekommen
des Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer SAILWITHUS den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent an. Für die Anmeldung
ist das Online-Buchungsformular korrekt auszufüllen und an SAILWITHUS abzuschicken. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer nimmt ein volljähriger Teilnehmer vor, der für diese für die Dauer des gesamten Segelevents verantwortlich ist.
1.2. Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Informationen auf der Website (www.sailwithus.de) einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Nach Erhalt des Online-Buchungsformulars schickt SAILWITHUS dem Teilnehmer per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch SAILWITHUS in Form der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch SAILWITHUS. An dieses ist SAILWITHUS für die Dauer von 10 Tagen nach Zusendung dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
2. Leistungen
2.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen von SAILWITHUS auf der Website zu den dort angegebenen Preisen. SAILWITHUS bzw. der von SAILWITHUS eingesetzte, verantwortliche Skipper sind berechtigt, Änderungen, insbesondere bezüglich des Abfahrts- und Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans des Segelevents durchzuführen, wenn diese notwendig geworden und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen sind und nicht von SAILWITHUS bzw. vom Skipper wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die geänderte Leistung ersetzt sodann die ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistung.
2.2. Das Segelevent umfasst die Unterbringung in einer Doppelkoje (oder ausnahmsweise im Salon) und die Benutzung aller Einrichtungen an Bord, die Stellung von Bettwäsche, die Endreinigung der Segelyacht sowie die Führung der Segelyacht durch einen Skipper. Die Funktionstüchtigkeit aller Einrichtungen an Bord zu jeder Zeit kann bei einer Segelyacht aufgrund der äußeren Bedingungen nicht garantiert werden. Kosten des Segelevents, wie insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff sind nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie werden wie üblich über eine zu Beginn des Segelevents einzurichtende Bordkasse vor Ort abgerechnet. Abweichungen hiervon werden auf der Website in den Informationen zu dem jeweiligen Segelevent vermerkt.
2.3. Der Skipper wird von allen Teilnehmern (Bordgemeinschaft) mitverpflegt.
2.4. Bei Ausbildungsfahrten fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an.
2.5. An- und Abreise sowie Transfer sind nicht Bestandteil des gebuchten Segelevents und nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind von dem Teilnehmer selbst zu organisieren und die Kosten hierfür selbst zu tragen.
3. Beginn und Ende des Segelevents
Beginn des Segelevents ist jeweils samstags am frühen Abend gegen 18:00 Uhr. Ende des Segelevents ist Samstagmorgen um 9:00 Uhr. Die Yacht steht samstags von 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr nicht zur Verfügung. Diese Zeit wird für Service, Reinigung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel benötigt. Dies gilt auch bei mehrwöchigen Segelevents.
4. Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV durchgeführt. Die Prüfungen werden von DSV Prüfern abgenommen. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zum amtlichen Sportbootführerschein See (SKS). Bei der ARC und Transatlantiksegelevents werden keine Prüfungen und Ausbildungen angeboten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. SAILWITHUS erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent eine Rechnung über den Preis.
5.2. 20 Prozent des Preises werden nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Segelevents fällig.
5.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von SAILWITHUS maßgeblich.
6. Teilnahmebedingungen
6.1. Bei den beworbenen Segelevents handelt es sich um sportliche Veranstaltungen. Indem sich der Teilnehmer zu einem Segelevent anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem Segelevent ermöglicht und dass er sich insbesondere schwimmend mindestens 15 Minuten im Meer über Wasser halten kann. Bei Vorliegen einer Krankheit / Einschränkung ist die Teilnahme im Vorhinein mit dem Hausarzt zu besprechen. Bei Zweifeln an der Erfüllung einer dieser Voraussetzungen ist SAILWITHUS vor der Buchung zu benarichtigen. In jedem Fall ist der Skipper zu Beginn des Segelevents über relevante Krankheiten (z.B. Diabetis) zu informieren und etwaige Hilfsmaßnahmen sollten erläutert werden. Bei der Mitnahme von Kindern sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.
6.2. Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Erfüllung dieser Bedingungen ist der Teilnehmer verpflichtet, sich vor der Anmeldung zum Segelevent mit SAILWITHUS in Verbindung zu setzen.
6.3. Der Teilnehmer erkennt an, dass an Bord in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht allein die Entscheidung des von SAILWITHUS eingesetzten, verantwortlichen Skippers maßgeblich ist. Er erklärt, fachlichen Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.
7. Mindestteilnehmerzahl
SAILWITHUS kann bis 21 Tagen vor Beginn des Segelevents von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mehr als vier Personen im Mittelmeer, sechs Personen in Übersee und 5 Personen beim Familientörn, für das jeweilige Segelevent angemeldet haben. SAILWITHUS kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Segelevent anbieten.
8. Rücktritt
8.1. Vor Beginn des Segelevents kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
8.2. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert SAILWITHUS den Anspruch auf den vereinbarten Preis. SAILWITHUS kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Preis unter Berücksichtigung etwaiger von SAILWITHUS ersparter Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Yacht.
8.3. SAILWITHUS ist berechtigt, stattdessen bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen
anzusetzen:
- bis 8 Wochen vor Reisebeginn 20 Prozent,
- bis 6 Wochen vor Reisebeginn 40 Prozent,
- bis 4 Wochen vor Reisebeginn 60 Prozent und
- bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 Prozent.
- bis 1 Woche vor Reisebeginn 90 Prozent.
- bis 24 Stunden vor Reisebeginn 100 Prozent.
8.4. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.
9. Kündigung
9.1. SAILWITHUS kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die physische oder psychische Eignung aufweist,
- der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung und trotz einer entsprechenden Abmahnung seiner Verpflichtung, den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten, nicht nachkommt oder sonst durch sein Verhalten die Durchführung des Segelevents gefährdet oder stört oder die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer gefährdet.
9.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch SAILWITHUS behält SAILWITHUS den Anspruch auf den Preis.
9.3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
10. Schadensersatz
10.1.Für Schäden, die während des Segelevents an der Yacht entstehen und die (dem Grunde oder der Höhe nach) nicht von einer Versicherung gedeckt sind, haften die Teilnehmer zu gleichen Teilen (der Skipper mit doppeltem Anteil), jedoch insgesamt maximal 250,- € pro Person.
10.2.Dies gilt nicht für Schäden, die durch einen Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für diese Schäden haftet der betreffende Teilnehmer in voller Höhe.
11. Haftung
11.1. Während des Segelevents kann es zu außerplanmäßigen Hafenaufenthalten (z.B. durch notwendig gewordene Reparaturen) kommen. Diese stellen bis zu einem Zeitraum von 48 h keine erhebliche Beeinträchtigung des Segelevents dar und begründen weder das Recht zur Kündigung noch Schadensersatzansprüche.
11.2. Es kann zu Verspätungen der Yacht am Abreisetag kommen (z.B. durch nicht vorhersehbare Wetterbedingungen). Bei der Buchung des Rückflugs sollte der Teilnehmer daher ausreichend Zeitreserven (min. 6 h zwischen Ende des Segelevents und Rückflug) einkalkulieren.
11.3. Die vertragliche Haftung von SAILWITHUS und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Segelevents beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch SAILWITHUS herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit SAILWITHUS für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.
11.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SAILWITHUS oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
11.5. SAILWITHUS haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden.
11.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1.SAILWITHUS informiert den Teilnehmer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union über die aktuellen, einschlägigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Landes, in dem der Segelevent angeboten wird. Angehörige anderer Mitgliedsstaaten erhalten über ihr zuständiges Konsulat Auskunft. Besonderheiten in der Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) erfordern besondere Sorgfalt des Teilnehmers bei der Vorbereitung auf den Segelevent.
12.2.Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Zoll- und Devisenbestimmungen der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten.
12.3.Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen resultieren, trägt der Teilnehmer.
13. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit einem Segelevent erfassten Daten des Teilnehmers werden ausschließlich in dem zur Durchführung des Segelevents notwendigen Umfang verarbeitet, genutzt und weitergegeben.
14. Schlussbestimmungen
14.1.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
14.2.Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Kontakt
Allgemeine Reisebedingungen von sailwithus für die Teilnahme an einem Segeltörn
1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Verträge über einen Segeltörn zwischen sailwithus GmbH als Reiseveranstalter („sailwithus“ / „Veranstalter“) und der teil- nehmenden Person (m/w/d, „TP“), bei welchen sailwithus zwei verschiedene Reiseleistun- gen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung, wie die eigenständige Yachtcharter, sondern nur für mitse- gelnde Personen auf einem Segelboot mit einem von sailwithus eingesetzten Skipper.
1.2 Mit der Anmeldung zum Segeltörn bietet die teilnehmende Person (m/w/d, „TP“) sailwithus GmbH als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Website von sailwithus, www.sail- withus.com, und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Es wird der TP empfohlen, die Anmeldung elektronisch mit dem Online-Buchungsformular von sail- withus vorzunehmen, das korrekt auszufüllen ist. Minderjährige Teilnehmer können nur von ihren Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter angemeldet werden. Für die Vertragspflichten mitangemeldeter teilnehmender Personen haftet die TP wie für ihre ei- genen, wenn sie diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande und wird der TP mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).
1.4 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von sailwithus erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Bu- chungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nut- zung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Bu- chungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betä- tigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechts- verbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach kön- nen keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungs- auftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung der TP ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor, an das der Veran- stalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn die TP innerhalb der Bin- dungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
1
1.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalrei- sen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, die TP kann bei einer Online-Buchung ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht be- steht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung über die Teilnahme am Segel- törn mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamt- reisepreis angerechnet. Die Prämien vermittelter Reiseversicherungen sind mit der Anzah- lung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt von der TP geleistet und bei sailwithus auf dem Konto als Gutschrift eingegangen sein, wenn feststeht, dass der Segeltörn nicht mehr aus dem in Ziff. 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet die TP auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist sailwithus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die TP mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.1 orientieren, vorausgesetzt, die TP hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
3. Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns, Ausbildung und Prüfung
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Segeltörns ergeben sich aus der Beschrei- bung des jeweiligen Segeltörns auf der Internetseite www.sailwithus.com zum Buchungs- zeitpunkt der TP in Verbindung mit der entsprechenden Reisebestätigung an die TP. Rei- severmittler sind von sailwithus nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusiche- rungen zu machen, die den mit der TP vereinbarten Inhalt des Reisevertrages über den Segeltörn abändern, die Leistungen erweitern oder im Widerspruch zur Reiseausschrei- bung stehen.
3.2 Beginn des Segeltörns ist jeweils am Samstagabend ab 18 Uhr. Ende des Segeltörns ist jeweils am Samstagmorgen um 9 Uhr. Die Yacht steht an Samstagen von 9 bis 18 Uhr wegen Service, Reinigung, Wartung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel nicht zur Verfügung. Dies gilt auch bei mehrwöchigen Segeltörns.
3.3 Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV e.V. durchgeführt. Die Prüfungen werden von Prüfern des DSV e.V. und / oder DMYV e.V. abgenommen. Ent- sprechendes gilt für die Prüfungen zum amtlichen Sportbootführerschein See (SKS). Bei der ARC und bei Transatlantiksegeltörns werden keine Prüfungen und Ausbildungen an- geboten.
2
4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (etwa Aus- tausch des Start- und / oder Zielhafens aus Wetter- oder Sicherheitsgründen oder Gründen der Crewoptimierung, erforderliche Änderungen der Route und des Zeitplans, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Segelns erforderlich ist, bei Yachtwechsel aus Gründen der Crewoptimierung oder aus technischen Gründen). Die Erklärung der Änderungen kann auch durch den von sailwithus eingesetzten verantwortlichen Skipper erfolgen. Über die geänderten Leistungen erhält die TP eine elektronische Information, etwa per E-Mail, die die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vor Reisebeginn erklärt werden.
4.2 Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der TP, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann er der TP die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass die TP innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung an- nimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Ver- tragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5. Preis, Preisänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Der Preis des Segeltörns umfasst die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Leistungen, die über die Bordkasse abgerechnet werden, wie etwa die tägliche Verpfle- gung, sind nicht im Preis enthalten; ihr Umfang richtet sich im Einzelnen nach der Vorent- scheidung der Segelgruppe. Prüfungsgebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Vor dem ersten Ablegen der Yacht ist von der TP eine pro Person berechnete Selbstbeteili- gung an der Kaution in Höhe von € 100,00 bei Einrumpfbooten und von € 200,00 bei Ka- tamaranen in bar beim Skipper zu entrichten, die der Regulierung von Schäden an der Yacht, die die TP gem. § 823 Abs. 1 BGB (mit-)verursacht hat, dient. Sofern Gegenan- sprüche zu prüfen sind, wird der von der TP zu tragende Teil der Kaution (ggf. nach Abzug von Schadensbeträgen) spätestens 14 Tage nach Törnende zurückgezahlt.
5.2 Der Veranstalter behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reise- preis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reiseprei- ses unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Ab- schluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Tou- ristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betref- fende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genann- ten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Ver- anstalter die TP umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Be- rechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den
3
hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der TP nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Haben sich die unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert und führte dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter, so kann die TP die Erstattung des von ihm gezahlten Mehrbetrages, von dem der Veranstalter tatsächliche entstandene Verwaltungsausgaben abziehen darf, ver- langen.
5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen, kann aber der TP eine entsprechende Preiser- höhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Preis- erhöhung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt der teilnehmenden Person, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Die TP kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Text- oder Schriftform zu erklären. Tritt die TP zurück, kann sail- withus eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich pauschaliert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwar- tenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reise- preises wie folgt bestimmt:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt
ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der Reise
Der TP ist es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauscha- len entstanden ist.
6.2 Der Veranstalter behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, kon- kret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale ent- standen sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reise- leistung konkret beziffern und belegen.
6.3 Ein rechtlicher Anspruch der TP auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Rei- setermins oder des Segeltörns) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvor- gang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisever- trag zu den Bedingungen gemäß 6.1 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die TP kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung von Ziff. 6.2
20%, 30%, 50%, 70%,
90% des Reisepreises.
4
ist dann nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstal- ter der TP keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 1-3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
6.4 Sollte die TP die Reise nicht antreten können, kann sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklä- rung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Ein solches ist insbe- sondere, dass der Dritte dasselbe Geschlecht (w/m/d) wie die TP aufweist, damit die ge- fundene Kabinenaufteilung weiterhin gewahrt werden kann. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und die TP dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tat- sächlich entstanden sind. Er hat der TP einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der zur Reise angegebenen Mindestteilneh- merzahl von fünf Personen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese in der Reiseausschrei- bung ausdrücklich genannt wurde sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem die Rücktrittserklä- rung der TP spätestens zugegangen sein muss, angegeben wurde die Reisebestätigung, die diese beiden Angaben ebenfalls enthält. Ein Rücktritt ist vom Veranstalter bis spätes- tens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der TP zu erklären.
7.2 Der Veranstalter kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und TP auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
Obliegenheiten der teilnehmenden Person, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung der teilnehmenden Person, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
9.1 Die TP hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse / Telefon- nummer / E-Mail bei sailwithus anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Ab- hilfe zu ersuchen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der An- zeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die TP nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
9.2 Verlangt die TP Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen
5
Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels nach Satz 2 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzu- bieten.
9.3 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann die TP den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der TP bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Be- stimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verwei- gert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
9.4 Der Skipper ist nicht berechtigt, Ansprüche der TP mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen.
9.5 Bei auftretenden Mängeln ist die TP verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadens- minderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.6 Nimmt die TP einzelne Reiseleistungen, die der Veranstalter ihr ordnungsgemäß angebo- ten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihr zu vertreten oder ihr zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
9.7 Wird die Erbringung der Leistung sailwithus i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil die TP wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen fehlender physischer oder psychischer Eignung, oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch der TP auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt die TP schon jetzt zu, sich von einem Arzt unter- suchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.
9.8 Jede TP ist für ihr rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genü- gend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzu- planen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check- In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung des Rückflugs sollte die TP ausreichende Zeitreserven von mindestens sechs Stunden zwischen dem Ende des Segeltörns und dem Rückflug, abhängig vom Abflugort einplanen.
10. Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens der TP
10.1 sailwithus kann den Vertrag mit der TP ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP trotz einer entsprechenden Abmahnung von sailwithus nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die TP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies ist insbesondere bei festge- stelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum der TP der Fall oder wenn die TP den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer oder navigatorischer
6
Hinsicht nicht nachkommt, oder sonst durch ihr Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet, stört oder die körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer und Teilnehmerin- nen gefährdet.
10.2 Dabei behält sailwithus den Anspruch auf den gezahlten Aufenthalts- oder Reisepreis ab- züglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leis- tungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer oder die Störerin selbst.
Pass- und Visaerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Veranstalter informiert die TP über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Be- stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und At- teste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Datenschutz und Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person
12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert der Veranstalter die TP in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person per- sönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Ad- resse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der TP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzu- rufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtig- ten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbe- zogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer beson- deren Situation ergeben. Die TP kann unter der Adresse info@sailwithus.de mit ei- ner E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den Veranstalter unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an info@sailwithus.de kann die TP auch der Nutzung oder Ver- arbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
7
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf den Reisevertrag zwischen der TP und dem Veranstalter wird ausschließlich deut- sches Recht angewandt. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Unwirksam- keit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirk- samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit die TP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur au- ßergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die TP unter https://ec.europa.eu/consu- mers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: sailwithus GmbH, Geschäftsführer Carl Grubert, Gagernstr. 8, 60385 Frankfurt a. M., Telefon 069 - 902 33 957; E-Mail: info@sailwithus.de, USt-ID-Nr. DE 325945612; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Colonia, Colonia-Allee 10-20 51067 Köln, Tel. 0800 3203205, E-Mail: service@axa.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind ur- heberrechtlich geschützt.