Travel To Life – Reisen zum (intensiveren) Leben Travel To Life, also "Reisen zum Leben" sind Reisen, die Ihnen mehr bringen, als der reine Besuch von fremden Ländern. Es bedeutet, diese Reisen werden Sie in die Seele und in das wahre Leben Ihres Reiselandes führen und Ihnen die Gelegenheit geben, wahre Glücksmomente zu erleben. Unsere Reisen können Ihnen Impulse verschaffen, die Ihr Leben bereichern und Ihren Blick auf die Vielfalt des Lebens erweitern. Unser Schlüssel zu Ihrem besonderen Reiseerlebnis sind unsere hervorragenden Reiseleiter.
Allgemeine Reisebedingungen von Travel To Life
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) gelten für Pauschalreisen und Seminarreisen, bei welchen min- destens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise von Travel To Life GmbH & Co KG („Travel To Life“/„Veranstalter“) dem Kunden (w/m/d) als Gesamtheit angeboten werden. Die ARB gelten nicht für die von Travel To Life angebotenen Se- minare ohne Reiseanteil.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung, dem Buchungs- auftrag, bietet der Kunde dem Veranstalter den Ab- schluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grund- lage der Ausschreibung der jeweiligen Reise auf der In- ternetseite und auf Basis dieser ARB verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Te- lefax oder auf elektronischem Wege erfolgen. Die An- meldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Ver- pflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Bu- chungsauftrages des Kunden durch Travel To Life zu- stande. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) und über- sendet den Sicherungsschein. Nur im Falle des Art. 250
§ 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB oder auf Wunsch des Kunden übersendet der Veranstalter die Reisebestätigung in Papierform per Post.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertrag- lichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, die An- nahme erklärt.
2.4 Für die Online-Buchung gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Travel To Life erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde je- derzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurück- setzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten On- line-Buchungsformulars steht eine entsprechende Kor- rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläu- tert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Bu- chungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansons- ten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltflä- che „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechts- verbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderun- gen an den persönlichen Angaben oder personenbezo- genen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauf- trags dafür Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, Te- lefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E- Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung dar- stellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestä- tigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei aus- schließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Rei- sedokumente unverzüglich auf Richtigkeit (Name, Ad- resse, Daten etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Be- zeichnungen unverzüglich Travel To Life mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.6 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufs- rechtes: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die ge- setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gel- ten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online- Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht
widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reise- bedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Wi- derrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf de- nen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt wor- den.
3. Bezahlung
3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig, die innerhalb von 10 Ta- gen nach abgedrucktem Rechnungsdatum zu be- zahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis ange- rechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise/das Seminar nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann.
3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Travel To Life berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstal- ter den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsver- weigerung.
4. Leistungen
Die von Travel To Life im Einzelnen geschuldeten ver- traglichen Leistungen ergeben sich aus der der Reise oder dem Seminar zugrundeliegenden Ausschreibung und der Reisebestätigung.
5. Preis- und Vertragsänderungen
5.1 Travel To Life behält sich vor, den in der Bu- chungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Er- höhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tat- sächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhö- hung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebüh- ren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pau- schalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reise- preis wird in den genannten Fällen in dem Umfang ge- ändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhö- hung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Be- rechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhö- hung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten An- forderungen entspricht und die Unterrichtung des Kun- den nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem ver- einbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Travel To Life zur Preissen- kung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziff. 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Sen- kung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Travel To Life führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschulde- ten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Travel To Life darf von dem zu erstatten- den Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Ver- waltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Ver- waltungsausgaben entstanden sind.
5.3 Der Veranstalter behält sich vor, nach Ver- tragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Rei- sepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen un- erheblich sind und nicht wider Treu und Glauben her- beigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Der Veranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über
die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Rei- sepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vor- nehmen. Er kann indes dem Kunden eine entspre- chende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihm bestimmten Frist, die angemes- sen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung an- nimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Travel To Life die Reise aus einem nach Vertrags- schluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kun- den, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaf- fen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Travel To Life kann dem Kunden die entsprechende an- dere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Travel To Life bestimm- ten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rück- tritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe- ginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Travel To Life nach Ziff. 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsän- derung als angenommen.
5.5 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Ver- tragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teil- nahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Travel To Life den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt des Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Rei- severtrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittser- klärung beim Veranstalter maßgeblich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektro- nisch, z. B. per E-Mail, zu erklären.
6.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun- gen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktritts- zeitpunkt des Kundens, wie folgt bestimmen:
Für Pauschalreisen und Seminarreisen in Prozent des Reisepreises: Bis 35 Tage vor Reisebeginn 20
%, 34. bis 26. Tag vor Reisebeginn 35 %, 25. bis 18. Tag vor Reisebeginn 50 %, 17. bis 8. Tag vor Reise- beginn 70 %, ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen. Travel To Life behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern. Der Veranstalter kann in diesem Fall die ge- forderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6.3 Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseab- bruchversicherung oder eine Versicherung zur De- ckung der Kosten einer Unterstützung einschließ- lich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann ihm eine solche Versicherung vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Um- buchungen besteht nicht. Werden dennoch vom Veran- stalter noch nach der Buchung der Reise Umbuchun- gen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
und der Beförderungsart) vorgenommen, so kann er eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von € 50,- erheben. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzu- weisen, dass ein Schaden nur in geringerer Höhe als der Pauschalen oder überhaupt nicht entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vor- herigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorge- nannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmel- dung durch den Kunden möglich. War die Umbuchung erforderlich, weil der Veranstalter dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB dem Kunden gab, ist die Umbuchung kostenfrei.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemesse- nen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Da- tenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Ge- samtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Ver- anstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur for- dern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tat- sächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
8. Rücktritt von Travel To LIfe
8.1 Travel To Life kann bis 28 Tage vor Reisebe- ginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseaus- schreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilneh- merzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angege- ben wurde.
8.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidba- rer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter hat den Rück- tritt nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8.3 Tritt der Veranstalter nach 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Travel To Life für Schä- den, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gege- ben sind.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel einer Reise oder eines Seminars unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters oder unter der unten ge- nannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebe- stätigung. Soweit der Veranstalter infolge einer schuld- haften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach
§ 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der Veranstalter den Reiseman- gel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Aus- maßes des Reisemangels und des Wertes der betroffe- nen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten ver- bunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Er- satzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseiti- gung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Ver- anstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels er- heblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter inner- halb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei die Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Ver- anstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Ab- hilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden ge- kündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der er- brachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kun- den nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unbe- rührt.
11. Anzeige von Gepäckverlust oder Gepäck- verspätung
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Ge- päck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flü- gen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäck- verspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzei- gen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zu- ständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reise- vertragliche Gewährleistungsansprüche geltend ge- macht werden sollen.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesund- heitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Der Veranstalter informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestim- mungslandes, einschließlich der ungefähren Fris- ten für die Erlangung von Visa sowie gesundheits- polizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorge- schriebene Impfungen und Atteste; Covid-19-Maß- nahmen), die für die Reise und den Aufenthalt erfor- derlich sind.
12.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzei- tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Rei- sende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu ver- treten hat.
12.3 Der Reisende ist verpflichtet, sich über die In- formationen des Veranstalters nach Ziff. 12.1 hinaus über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophy- laxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsäm- tern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol- gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuld- hafte Falsch– oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
13. Information über die Identität des ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens
Travel To Life ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflich- tet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luft- fahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuch- ten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleis- tungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausfüh- rende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Flugge- sellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich si- cherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese fest- stehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesell- schaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsge- nehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air- safety-list_de.
14. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
14.1 Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung per- sonenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich bezie- hen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Da- ten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage / Buchungsanfrage des Kun- den, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag er- forderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zuläs- sig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weiterge- geben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbe- hörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet wer- den, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Wider- spruch gegen die Verarbeitung der personenbezo- genen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vor- liegen, die sich aus seiner besonderen Situation er- geben. Er kann unter der Adresse info@travel- tolife.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchs- recht Gebrauch machen oder Travel To Life unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
14.2 Mit einer Nachricht an info@traveltolife.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbei- tung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwe- cken jederzeit kostenfrei widersprechen.
15. Schlussbestimmungen und Hinweise
15.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhält- nis zwischen dem Kunden und Travel To Life findet aus- schließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be- kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstal- ters vereinbart.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ge- samten Reisevertrages zur Folge.
15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Platt- form zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergericht- lichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitig- keiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlos- sene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeile- gung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstal- ter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeile- gungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.
Reiseveranstalter: Travel To Life GmbH & Co KG, Schwabstr. 22, 70197 Stuttgart, Tel.: +49 (0) 711 65 83
80 80, info@traveltolife.de, www.traveltolife.de, Regis- tergericht Stuttgart, HRA 733782, Geschäftsführer: An- nette Paatzsch, Andreas Damson, Umsatzsteuer-ID: DE252990562. Niederlassung Hannover, Eleonorenstr. 18, 30449 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 35 39 32 56 Per-
sönlich haftende Gesellschafterin: Travel To Life Ver- waltungs- GmbH, Stuttgart; Registergericht: AG Stutt- gart, HRB 762404; Geschäftsführer: Annette Paatzsch, Andreas Damson Wesentliche Merkmale der Dienst- leistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Haftpflicht- versicherung: Europäische Reiseversicherung, Rosen- heimer Str. 116, 81669 München, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit Auf den Vertrag findet deut- sches Recht Anwendung.