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    Via Verde – Reisen, die verändern


    Menschen, die im Unterwegssein das Andere, das Inspirierende suchen, machen zu Recht einen großen Bogen um den Massentourismus. Aber die ganze Planung und Logistik selbst bewältigen? Müssen Sie nicht: Via Verde schickt Sie auf Ihre ganz persönliche Kleingruppenreise. Von erfahrenen Reiseleitern betreut, genießen Sie Aufenthalte in kleinen, landestypischen Unterkünften, die charmant und nachhaltig geführt werden.  Zu unseren Reisen gehören zumeist auch Wanderungen, denn gerade beim Zu-Fuß-Gehen erschließt sich die Umgebung am schönsten und am intensivsten.
    ​​
    Unsere Reiseziele

    Via Verde hat drei regionale Schwerpunkte: die Kaukasusrepubliken (Armenien, Georgien und Aserbaidschan), den Nahen Osten (Jordanien und Israel) und das südliche sowie das östliche Afrika (Namibia, Südafrika, Kenia, Tansania und Äthiopien). Fast jeden einzelnen Punkt auf diesen Reisen hat eine/r aus unserem Team schon selbst besucht. Wir vermitteln aber auch Reisen in viele andere Regionen innerhalb und außerhalb Europas, von Deutschland über den Mittelmeerraum, Skandinavien und Osteuropa, die Kanaren, Kapverden bis hin zu Zentralasien.

    Viele Ausblicke, wenige Eingriffe

    Unsere Reisen verlieren die Nachhaltigkeit nie aus dem Blick. Wir halten störende Eingriffe in Natur und Kultur so gering wie möglich. Besonders wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort, die vom nachhaltigen Tourismus in ihrer Region profitieren. Wir besuchen soziale und ökologische Projekte oder werfen einen Blick auf das landestypische Handwerk. Gerne nehmen wir in unsere Planungsarbeiten die Anregungen und das Feedback unserer Reisegäste auf.

    Persönliche und individuelle Beratung


    Wer reisen will, hat viele Fragen. Persönliche Betreuung ist unsere Spezialität. Wir beraten Sie zu Ihren Reisezielen, dem Klima oder auch den körperlichen Erfordernissen, die unsere Touren mit sich bringen. Wenn wir das Gefühl haben, dass eine Reise für Sie nicht das Richtige sein könnte, empfehlen wir Ihnen aufrichtig eine Alternative. Und: Ihre Sonderwünsche sind unsere Lieblingsherausforderungen.

    Reisephilosopie

    Unsere Reiseziele

    Via Verde hat drei regionale Schwerpunkte: die Kaukasusrepubliken (Armenien, Georgien und Aserbaidschan), den Nahen Osten (Jordanien und Israel) und das südliche sowie das östliche Afrika (Namibia, Südafrika, Kenia, Tansania und Äthiopien). Fast jeden einzelnen Punkt auf diesen Reisen hat eine/r aus unserem Team schon selbst besucht. Wir vermitteln aber auch Reisen in viele andere Regionen innerhalb und außerhalb Europas, von Deutschland über den Mittelmeerraum, Skandinavien und Osteuropa, die Kanaren, Kapverden bis hin zu Zentralasien.

    Viele Ausblicke, wenige Eingriffe

    Unsere Reisen verlieren die Nachhaltigkeit nie aus dem Blick. Wir halten störende Eingriffe in Natur und Kultur so gering wie möglich. Besonders wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort, die vom nachhaltigen Tourismus in ihrer Region profitieren. Wir besuchen soziale und ökologische Projekte oder werfen einen Blick auf das landestypische Handwerk. Gerne nehmen wir in unsere Planungsarbeiten die Anregungen und das Feedback unserer Reisegäste auf.

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    Wer reisen will, hat viele Fragen. Persönliche Betreuung ist unsere Spezialität. Wir beraten Sie zu Ihren Reisezielen, dem Klima oder auch den körperlichen Erfordernissen, die unsere Touren mit sich bringen. Wenn wir das Gefühl haben, dass eine Reise für Sie nicht das Richtige sein könnte, empfehlen wir Ihnen aufrichtig eine Alternative. Und: Ihre Sonderwünsche sind unsere Lieblingsherausforderungen.

    Kontakt

    CSR Siegel

    ViaVerde - entdecken + reisen

    Beethovenallee 33

    53173   Bonn

    Deutschland

    Telefon: +49 228 92616390

    Fax: +49 228 92616391

    reisen@viaver.de

    www.via-verde-reisen.de

    Zu den Reiseangeboten

    Allgemeine Reisebedingungen für: ViaVerde - entdecken + reisen

    Pfeil
    Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von ViaVerde – entdecken + reisen
    Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
    und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und
    uns, dem Reiseveranstalter ViaVerde, Inhaberin: Birgit Heinichen-van Weele
    (im Folgenden „ViaVerde“).

    1. Abschluss des Reisevertrages
    1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ViaVerde den Abschluss eines
    Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu
    der betreffenden Reise im Reise- / Internetprospekt und dieser ARB verbind-
    lich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit-
    aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie
    für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
    gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
    übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
    Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Bei
    elektronischen Anmeldungen bestätigt ViaVerde den Eingang der Anmeldung
    unverzüglich auf elektronischem Weg.
    1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ViaVer-
    de zustande. ViaVerde bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit
    der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail
    (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Schriftform) und über-
    sendet den Sicherungsschein. Durch die dem Sicherungsschein zugrunde
    liegende Insolvenzversicherung sind die Kundengelder gegen die Insolvenz
    des Veranstalters abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
    Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informati-
    onspflichten ein neues Angebot von ViaVerde vor, an das ViaVerde für 10
    Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot
    durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung)
    annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Ange-
    bots zustande.
    1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsar-
    ten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB
    kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abge-
    schlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die
    Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in
    Ziffer 5 möglich.

    2. Zahlung
    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist –
    soweit nichts anderes vereinbart ist – eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
    Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
    angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vier Wochen vor Reise-
    antritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird,
    insbesondere nicht mehr von ViaVerde nach Ziffer 6.1 (Satz 1 und 2) abge-
    sagt werden kann, und muss unaufgefordert bei ViaVerde eingegangen sein.
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Via-
    Verde.

    3. Leistungen
    Umfang und Art der von ViaVerde vertraglich geschuldeten Leistungen erge-
    ben sich aus der Leistungsbeschreibung von ViaVerde in dem zur betreffen-
    den Reise gehörigen Prospekt / Internetprospekt bzw. der konkreten Reise-
    ausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
    Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammenge-
    stellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ViaVerde ausschließlich
    aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweili-
    gen Buchungsbestätigung.

    4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche
    Vertragsänderungen
    4.1 ViaVerde behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig
    zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer
    tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertra-
    ges nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von
    Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
    b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reise-
    leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c)
    einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkur-
    se ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geän-
    dert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person
    auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird ViaVerde den
    Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar
    und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und
    hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist
    nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die
    Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
    Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreiseter-
    min verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von ViaVerde zur
    Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
    4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann
    der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
    die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
    Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren
    Kosten für ViaVerde führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschulde-
    ten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ViaVerde zu erstatten. ViaVerde
    darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
    Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen
    nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
    4.3 Via Verde behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedin-
    gungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen uner-
    heblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
    und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten-
    änderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). ViaVerde hat den Kunden
    hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar,
    verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrich-
    ten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht
    und vor Reisebeginn erklärt wird.
    4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preis-
    erhöhung 8 % des Reisepreises, kann ViaVerde sie nicht einseitig vorneh-
    men. ViaVerde kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
    anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ViaVerde bestimmten
    Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung an-
    nimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer
    Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet
    werden. Kann ViaVerde die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetre-
    tenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigen-
    schaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter
    Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages
    geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d.
    h. ViaVerde kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung
    anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ViaVerde be-
    stimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsän-
    derung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot
    zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn
    unterbreitet werden.
    4.5 ViaVerde kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung
    oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an
    einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ViaVerde den
    Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
    4.6 Nach dem Ablauf einer von ViaVerde nach 4.4 bestimmten Frist gilt das
    Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenom-
    men.
    4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2
    und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit ViaVerde infolge des
    Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist,
    hat ViaVerde unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem
    Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7
    BGB bleiben unberührt.

    5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
    5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
    Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ViaVerde. Es wird dem
    Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textforum (z. B. per E-
    Mail) zu erklären.
    5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert ViaVerde den An-
    spruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung
    verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ViaVerde zu vertreten ist oder am
    Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Um-
    stände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
    Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
    Dazu hat ViaVerde die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die
    sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe-
    ginn, des Reiseziels, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von
    ViaVerde und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung
    der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt
    des Kunden, wie folgt bestimmen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart
    wurde:

    a) Reisen mit eigener Anreise
    • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
    • vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
    • vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
    • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
    • ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

    b) Reisen inklusive Flugbeförderung
    • bis zum 49. Tag vor Reiseantritt 20 %
    • vom 48. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
    • vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
    • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
    • ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

    Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ViaVerde ein Schaden
    überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten
    Pauschalen entstanden ist.
    5.3 ViaVerde behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
    höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ViaVerde
    nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an-
    wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ViaVerde verpflichtet,
    die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-
    dungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
    konkret zu beziffern und zu belegen.
    5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden den-
    noch auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen
    (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
    Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann
    ViaVerde ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang
    erheben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften) entste-
    hende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Umbuchungen sind aus-
    schließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderun-
    gen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten
    Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden mög-
    lich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer
    Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden
    ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil ViaVerde dem Kunden etwa keine
    oder eine falsche vorvertragliche Unterrichtung gem. Art. 250 § 3 EGBGB
    gegeben hat, so ist die Umbuchung kostenfrei.
    5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf
    einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner
    eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
    Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht
    später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem
    Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reise-
    erfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften
    sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den
    Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und
    soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem
    Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den
    Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
    5.6 ViaVerde empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/
    Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur
    Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförde-
    rung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im
    Ausland gültig ist und kann diesem dem Kunden auf Wunsch vermitteln.

    6. Rücktritt und Kündigung durch ViaVerde
    6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilneh-
    merzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ViaVerde nur
    dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ViaVerde die Mindestteilnehmerzahl in
    der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung beziffert sowie den Zeitpunkt
    angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung wegen des
    Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden vor dem vertrag-
    lich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie
    zusätzlich in der Reisebestätigung diese Zahl und die letzte Rücktrittsmög-
    lichkeit nochmals aufgeführt hat. ViaVerde wird den Kunden spätestens drei
    Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung aus diesem
    Grund unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt
    zugehen lassen. Gleichermaßen kann ViaVerde vor Reisebeginn vom Vertrag
    zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Um-
    stände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. ViaVerde hat sodann den
    Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
    6.2 Tritt ViaVerde nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den An-
    spruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zah-
    lungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14
    Tagen nach dem Rücktritt von ViaVerde, zurückerstattet.
    6.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ViaVer-
    de nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine
    Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder
    zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark
    vertragswidrig, kann ViaVerde ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag
    kündigen. Dabei behält ViaVerde den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich
    des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungs-
    träger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der
    nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für
    die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

    7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ViaVerde ordnungsgemäß
    und mangelfrei angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit
    oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind,
    nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rück-
    erstattung des Reisepreises.

    8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des
    Kunden, Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverzögerung oder
    Gepäckverlust
    8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um
    Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern ViaVerde infolge
    einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,
    ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend
    zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt
    der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. ViaVerde kann die
    Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des
    Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung
    mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ViaVerde kann in der Weise
    Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
    erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der
    Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch
    angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
    8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
    ViaVerde innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
    Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den
    Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ViaVerde
    verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Ver-
    trag vom Kunden gekündigt, so behält ViaVerde hinsichtlich der erbrachten
    und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleis-
    tungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kun-
    den nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der
    nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Via-
    Verde auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen
    sind dem Kunden zu erstatten.
    8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
    Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungs-
    pflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    8.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckver-
    lust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Scha-
    densersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckver-
    lust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des
    Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und
    Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
    Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
    Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder ViaVerde gegenüber anzuzei-
    gen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
    werden sollen.

    9. Haftungsbegrenzung
    9.1 Die vertragliche Haftung von ViaVerde für Schäden, die keine Körper-
    schäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifa-
    chen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
    Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von
    Reisegepäck gegeben sind.
    9.2 ViaVerde haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä-
    den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (z. B. Aus-
    flüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
    ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) lediglich vermittelt werden, wenn
    diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
    drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver-
    tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass
    sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom
    Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c,
    651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
    9.3 Soweit Ihr Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG enthält
    erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des Beförde-
    rungsunternehmens, soweit diese der Buchung wirksam zugrunde gelegt
    wurden. Die Rechte und Pflichten von ViaVerde nach dem Reisevertragsrecht
    und diesen AGB werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförde-
    rungsunternehmens nicht eingeschränkt. Der Reisende ist für seine rechtzei-
    tige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Ver-
    spätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
    zung von ViaVerde.

    10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtun-
    ternehmens
    ViaVerde ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die
    Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der
    gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Bu-
    chung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die
    ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so
    muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flug-
    beförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich si-
    cherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald
    diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende
    Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU
    keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite
    https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en und auf
    der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

    11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
    11.1 ViaVerde informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des
    Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
    von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorge-
    schriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
    erforderlich sind.
    11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
    wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht-
    befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausge-
    nommen, ViaVerde hat ihre vorvertraglichen Hinweispflichten verschuldet
    nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im
    Ausland sind einzuhalten.
    11.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
    Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der
    Kunde ViaVerde beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum
    zu beantragen, so haftet ViaVerde nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser
    Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern
    sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet
    hat.

    12. Datenschutz
    Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in
    der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in
    unserem Datenschutzhinweis. ViaVerde hält bei der Verarbeitung personen-
    bezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Perso-
    nenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich
    beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verar-
    beitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungs-
    anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Ver-
    tragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist
    nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig.
    Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht be-
    rechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine
    gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu
    verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung
    einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen
    zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu
    beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden
    gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder
    wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezo-
    genen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S.
    1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSG-
    VO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
    einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen
    Situation ergeben. Sie können unter der Adresse reisen@viaver.de mit einer
    E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der
    unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an rei-
    sen@viaver.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner
    Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu
    Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

    13. Sonstiges, Hinweise
    13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
    des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und
    Vertragsverhältnis zwischen ViaVerde und dem Kunden findet ausschließlich
    deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische
    Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die
    ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
    bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ViaVerde vereinbart.
    13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
    Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrecht-
    lichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Rei-
    severträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
    findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ViaVerde nimmt an
    einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und hierzu auch
    nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

    ViaVerde ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den
    Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.

    Veranstalter: ViaVerde – entdecken + reisen
    Dipl. Ing. Dipl. Ökologin Birgit Heinichen-van Weele
    Beethovenallee 33 • D-53173 Bonn
    Tel. +49 / (0)228 / 92616390 • Fax +49 / (0)228 / 92616391
    reisen@viaver.de • www.via-verde-reisen.de

    Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 225343616
    Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
    Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG,
    Raiffeisenplatz 1
    65189 Wiesbaden
    Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
    Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 13.1).

    Diese ARB sind abrufbar unter:
    www.via-verde-reisen.de/arb-allgemeine-reisebedingungen/

    Kontakt

    forum anders reisen e.V.

    Brandstwiete 4
    20457 Hamburg

    info@forumandersreisen.de 
    +49-(0)40-18 12 60 46-0

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