Liebe Teilnehmerin,bitte lies die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden zum Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen uns, dem Unternehmen Women Fair Travel GmbH (WFT), und dir zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung, Abschluss
(a) Mit deiner Reiseanmeldung bietest du Women Fair Travel GmbH („WFT“) den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax, E-Mail oder Internet erfolgen. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme deiner Anmeldung durch uns (WFT) zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informieren wir dich mit der Reisebestätigung.
Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so bist du berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von WFT durch ausdrückliche Erklärung oder auch durch Leistung einer Anzahlung anzunehmen. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
(b) Du hast für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmerinnen wie für deine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern du diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.
2. Bezahlung
(a) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt und sämtliche gezahlten Kundinnengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt werden kann und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere WFT nicht mehr aufgrund fehlender Teilnehmerinnenzahl vom Reisevertrag zurück treten kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. im Internet zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Detailbeschreibungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich WFT ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die du selbstverständlich vor der Buchung informiert wirst.
WFT behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes bzw. der Internetausschreibung vorzunehmen und zu erklären. Ebenso behält sich WFT vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss mit der Kundin anzupassen, wenn die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Die Kundin wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
(a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von WFT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
(b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird die Kundin unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
(c) Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, bist du berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn WFT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für dich aus ihrem Angebot anzubieten. Du hast diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch WFT über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch die Kundin, Umbuchungen, Ersatzperson
(a) Du kannst vor Reisebeginn (jederzeit) zu entsprechenden Bedingungen von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen Rücktrittserklärung bei WFT. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(b) Wenn du zurücktrittst, kann WFT eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von WFT ersparten Aufwendungen sowie dessen, was WFT durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. WFT kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie, orientiert am Zeitpunkt deines Rücktrittes, wie folgt verlangt werden:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt:
| 20 % des Reisepreises
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- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt:
| 30 % des Reisepreises
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- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:
| 40 % des Reisepreises
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- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:
| 75 % des Reisepreises
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- ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Beginn der Reise:
| 85 % des Reisepreises
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- bei Nichtantritt der Reise:
| 90% des Reisepreises
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Dir steht es frei, nachzuweisen, dass WFT ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. WFT kann anstelle der jeweiligen Pauschale eine höhere, konkretere Entschädigung fordern, soweit WFT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.(c) Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß unserer vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht.
(d) Du kannst bis zum Reisebeginn eine Ersatz-Teilnehmerin stellen, die an deiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die du zuvor WFT bekannt geben musst. WFT kann dem Eintritt der Ersatzfrau widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatz-Teilnehmerin und du haften gegenüber WFT als Gesamtschuldnerin für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatz-Teilnehmerin entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst du einzelne Reiseleistungen, die dir ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von dir zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch deinerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch WFT
(a) WFT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerinnenzahl vom Vertrag zurücktreten,
wenn WFT in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerinnenzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung der Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und WFT in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerinnenzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der Kundin zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden der Kundin unverzüglich zurückgezahlt.
(b) WFT kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn die Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch WFT nachhaltig stört oder wenn sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist. Dabei behält WFT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die Störerin selbst.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Reisende als auch WFT den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann WFT für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. WFT ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, um die Kundin zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten der Reisenden zur Last.
9. Obliegenheiten der Reisenden
(a) Falls du deine Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten hast, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
(d) Die Kundin selbst ist verpflichtet, vor der Reise - ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates - zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an der Reise mit ihrer jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die für die Reise vorgesehenen Aktivitäten zulässt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(a) WFT informiert Staatsangehörige der EU-Staaten, innerhalb derer die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
(b) Für die Einhaltung der amtlichen Bestimmungen ist die Kundin selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, WFT hat ihre Hinweispflichten nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Die Kundin ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass ihr Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat die Kundin WFT beauftragt, für sie behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet WFT nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern WFT gegen eigene Pflichten verstoßen hat.
11. Identität des Luftfahrtunternehmens
WFT informiert bei Buchung über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, muss/müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und WFT muss sicherstellen, dass die Kundin unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite www.air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von WFT sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.
12. Haftung der Reiseveranstalterin, Haftung für vermittelte Fremdleistungen
(a) Die vertragliche Haftung von WFT gegenüber der Reiseteilnehmerin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch sie selbst herbeigeführt wurde oder soweit WFT für einen der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen WFT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von WFT bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisender und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
(b) WFT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Zusatzprogramme, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für die Kundin erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von WFT sind. WFT haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung der Kundin vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden der Kundin die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WFT ursächlich geworden ist.
13. Abhilfe, Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Abtretungsverbot, Verjährung
(a) Du hast auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleiterin von WFT oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt Du es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. WFT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. WFT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet WFT innerhalb der von der Kundin für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die Kundin den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von WFT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Reisenden gerechtfertigt wird.
(c) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat die Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber WFT geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann die Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder WFT gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu befinden.
(d) Reisevertragliche Ansprüche der Kundin nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden der Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WFT, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen der Kundin und WFT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Reisende oder WFT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(e) Eine Abtretung von Ansprüchen der Reiseteilnehmerin gegenüber (den Veranstalter) WFT (?) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Familienangehörige.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundinnenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@womenfairtravel.de kannst du der Nutzung oder Verarbeitung deiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte erfolgt nicht.
15. Weitere Hinweise
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der Kundin und WFT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalterin
Women Fair Travel GmbH
Crellestr. 19/20
10827 Berlin
Tel. +49 30 200052030
Geschäftsführerin: Evelyn Bader
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